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Da du den Wagen erst eine Woche dein Eingen nennst, fällt das auf jeden Fall unter die gesetzliche Gewährleistung 
Der Vorteil gegenüber der Inanspruchnahme der Garantie liegt darin, dass du bei der Garantie immer einen gewissen Eigenanteil zahlen musst (je nach Laufleistung des Wagens). Die gesetzliche Gewährleistung ist etwas anderes und zumindest in den ersten 6 Monaten besser für dich, da diese den kompletten Wagen beinhaltet und nicht nur das, was von der Garantie abgedeckt wird.

Der Vorteil gegenüber der Inanspruchnahme der Garantie liegt darin, dass du bei der Garantie immer einen gewissen Eigenanteil zahlen musst (je nach Laufleistung des Wagens). Die gesetzliche Gewährleistung ist etwas anderes und zumindest in den ersten 6 Monaten besser für dich, da diese den kompletten Wagen beinhaltet und nicht nur das, was von der Garantie abgedeckt wird.