4 Monate Tüv überschritten

H

Hilmar

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Tüv überschritten
Hallo, ich habe ein Bußgeldbescheid nach STVG § 24, § 29 ABS. 1 usw. wegen Unterlassung des Fahrzeuges zu fälligen Hauptuntersuchung um mehr als 4 Monate vorzuführen. Dieses Fahrzeug wurde aber die ganze Zeit nicht benutzt und schließlich abgemeldet. Ich hatte mir ein anderes Auto gekauft, war mir aber noch nicht schlüsig, ob ich mein altes nochmal durch den Tüv bringen wollte. Hat das Ordnugsamt das Recht mir ein Bußgeld aufzuzwingen, obwohl das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen steht?

Antwort: Re: Tüv überschritten RA Nerger, 50389 Wesseling
Ja, da das Fahrzeug nicht abgemeldet war. Jedes angemeldete Kfz muß auch wenn es im öffentlichen Verkehr nicht benutzt wird rechtzeitig zur Hauptuntersuchung.
Antwort: Re: Tüv überschritten
Danke, die Antwort habe ich fast befürchtet. Gibt es da einen festgesetzten Satz, oder liegt der frei im Ermessen des Ordnungsamtes?
Antwort: Re: Tüv überschritten RA Nerger, 50389 Wesseling

2 bis 4 Monate Überziehung = 15 EURO
4 bis 8 Monate Überziehung = 25 EURO
mehr als 8 Monate 40 EURO und 2 Punkte
 
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MikeC

Gast im Fordboard
Hi,

mein Dad hat sein Auto auch schon knappe 4 Monate nicht zum TÜV gebracht, allerdings haben wir noch keinen Bußgeldbescheid bekommen, weil uns auch keine Streife etc. angehalten hat.

Nun meine Frage.
Muss er auch diese 15€ zahlen, wenn er zum TÜV fährt?
Ich meine, die TÜV-Leute sind keine Polizisten, dürfen also kein Bußgeld erheben, oder hat sich da was geändert?
 

cougarman81

Kaiser
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Die beim TÜV dürfen nichts verlangen. Als ich meinen TÜV im September statt im August hab machen lassen hat er Prüfer auch nichts gesagt. Hab ihn auf das Bußgeld angesprochen und er wusste nichts davon...
 

noolo

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die prüfer erheben kein bussgeld
einigster nachtei : der wagen bekommt bei einer verspäteten prüfung keine 2 jahre hu , sondern die überzogene zeit wird von den 2 jahren abgerechnet
bei meinem neuen (gebrauchten) bike waren es 17 monate !!! blieben 7 monate hu - toll
 
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MikeC

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Danke für die Schnellen Antworten. :D

Wenn das so ist, ist ja gut. Diese 15€ sind ja auch nicht die Welt und das die 4 Monate abgezogen werden ist eigentlich mehr als Fair.
Man ist im Prinzip ja selber Schuld wenn man die HU überzieht.

Ich als Fahranfänger hatte halt nur bedenken das Auto zu fahren (ich hab kein eigenes weil ich noch ein armer, kleiner Schüler bin)
weil ich Angst vor Punkten in Flensburg hatte und der damit verbundenen Probezeitverlängerung.
Aber die kommen ja erst nach über 8 Monaten "Versäumnis".
 

mondeo901

König
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Was machen denn die Ordnungshüter auf deinem Grundstück ????? Meiner Meinung nach darfst du auf Privatgelände soviele Autos ohne TÜV abstellen, wie du möchstes, du darfst diese nur nicht im öffentlichen Strassenverkehr bewegen. Und wenn du es dir doch noch überlegst, stellst du das Auto auf einen Trailer und fährst damit zum TÜV. Oder ist mein Rechtsempfinden verkehrt???
 

krabbelbox

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Normalerweise zählt das nur wenn das Fahrzeug auf öffentlichem Gelände steht. Was auf dein Privatgrundstück steht ist ja deine eigene Sache. Dann müsste ich ja schoin einige male Post bekommen haben weil bei mir 2 Fahrzeuge angemeldet und Ohne Tüv (einer davon fast 7 Monate) in der Garage bzw. aufm Grundstück stehen.
 

RedCougar

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Original von mondeo901
Was machen denn die Ordnungshüter auf deinem Grundstück ????? ...
Wer hat was gesagt, dass Ordnungshüter auf nem Grundstück waren? Außerdem wird dir der Themenersteller, dass kaum noch beantworten können, da er zwischenzeitlich unregistriert ist.

Das Ordnungsamt bekommt etwaige TÜV-Versäumnisse auch ohne Hausbesuch mit und je nachdem wie fleißig die dort arbeiten, dauert es bei dem einen Amt länger oder kürzer, bis ne Nachricht kommt.

Davon einmal ab, ist es unerheblich, ob das Fahrzeug sich auf Privatgrund die Reifen in den Unterboden steht, oder ob es gefahren wird. Solange es für den öffentlichen Staßenverkehr zugelassen ist, sind die Hauptuntersuchungen einzuhalten.
 
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MucCowboy

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Hilmar wird auch hierzu kaum antworten, aber MikeC hat vor einiger Zeit eine Folge-Frage dazu gestellt und die wurde ja beantwortet. Richtig, der TÜV darf keine Strafgebühr für überzogene HU/AU verlangen oder kassieren. Aber jeder Verkehrspolizist kann das, wenn er den Wagen mit abgelaufener Plakette antrifft. Also deshalb cool die max. 8 Monate abwarten ist genauso sicher wie z.B. das "Hütchenspiel" - Du kannst jederzeit verlieren.

Grüße
Uli
 

T.Held

Lebende Legende
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Bei mir klebte auch schonmal ein Mängelbericht am Scheibenwischer weil der TÜV 2 oder 3 Monate abgelaufen war. Bußgeldbescheid kam per Post. Das Auto stand bei uns auf dem Hof. Bei meinem Nachbar ist der TÜV jedes mal länger abgelaufen gewesen (hat 2 Autos), da kam nix.
 
S

Startester

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Original von noolo
bei meinem neuen (gebrauchten) bike waren es 17 monate !!! blieben 7 monate hu - toll


Mensch, hättest noch etwas gewartet, ab 18 Monate überziehen bekommt man wieder vollen TÜV.
 
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MucCowboy

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Original von Startester
Mensch, hättest noch etwas gewartet, ab 18 Monate überziehen bekommt man wieder vollen TÜV.
Wenn das "Satire" ist, dann kennzeichne es bitte als solche. Wenn nicht, dann hat sowas im Rechts- und Gesetz-Forum nichts verloren.

Grüße
Uli
 
M

MikeC

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Ich wusste garnicht, dass ich mich auch nochmal zu dem Thema äußern soll. :)
Bei mir ist es so, dass die Polizisten wohl nicht an das Auto herankommen, weil es in einer abgeschlossenen Tiefgarage steht.
Und ich glaube auch nicht, dass die Polizisten hier in der Gegend Lust haben, irgendwelchen TÜV-Versäumern nachzulaufen.
Die haben "hoffentlich" wichtigeres zu tun.
 
K

Kombifahrer

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versteh ich das richtig? ein abgemeldetes auto ohne tüv auf privatplatz wird nicht belangt, ein angemeldetes auto ohne tüv auf privatplatz ja?
 
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MikeC

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Würde Sinn machen, da man das angemeldete Auto ja noch im Strassenverkehr bewegen könnte, das abgemeldete nicht.
 

dridders

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Wieso kann man das abgemeldete nicht im Verkehr bewegen? Mein Auto laeuft auf Sprit und nicht auf Papiere. Illegal ist es sowohl ohne TUeV als auch komplett abgemeldet. Meines Wissens nach ist abgelaufener TUeV kein Vergehen, nur das Fahrzeug im oeffentlichen Raum bewegen ohne TUeV ist eins. Hat einer Gesetzespassagen dazu? Woher soll aber das Strassenverkehrsamt/Ordnungsamt ueberhaupt wissen ob TUeV drauf ist? Schliesslich melden die pruefenden Organisationen das nicht weiter da hin. Es kann also nur bei einer Kontrolle, oder wenn man angesch... wird auffallen. Ansonsten wissen sie lediglich nach der Zulassung bis wann TUeV drauf ist, aber nicht ob er erneuert worden ist. Sollen sie jedes Fahrzeug da einzeln kontrollieren?
 
K

Kombifahrer

Gast im Fordboard
hier gucken die einem gern aufs nummernschild beim hinterherfahren.

TÜV Abgelaufen = Knöllchen?
Die Plakette auf dem Nummerschild und der Stempel im Fahrzeugschein zeigen den nächsten TÜV Termin an.
Wenn der TÜV abgelaufen ist, sieht der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog für Pkw erst bei einer Überschreitung von 2 Monaten ein Verwarnungsgeld von 15 Euro vor. Laut einem neuen Gerichtsurteil gibt es jedenfalls keine Schonfrist. Wenn der TÜV abgelaufen ist und das seit mehr als 8 Monaten gibt es neben 40 Euro Bußgeld, sogar 2 Punkte in Flensburg.
 

RedCougar

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Original von dridders
... Hat einer Gesetzespassagen dazu? ...

-->> § 29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger

Kennzeichenpflichtige Fahrzeuge sind demnach verpflichtet, die HU zu machen und jedes angemeldete Auto ist zweifellos kennzeichenpflichtig. Abgemeldete nicht ... wie ich auch schon ausführte.

Original von dridders
... Woher soll aber das Strassenverkehrsamt/Ordnungsamt ueberhaupt wissen ob TUeV drauf ist? ...
Der TÜV/DEKRA oder sonstwer sind nur ausführende Stellvertreter der Prüfungen. Die bekommen die Plaketten von der Behörde ausgehändigt und müssen über deren Verbleib buchführen ... allein schon um Mißbrauch vorzubeugen. Demnach gibt es vom TÜV eine Rückmeldung, an welches Auto eine Plakette gekommen ist. Und wenn ein Amt fleißig ist, können die im Gegenzug kontrollieren, welches Fahrzeug auf den Straßen unterwegs ist und keine Plakette bekommen hat. In Zeiten von modernen Computersystemen, auf die auch immer mehr Behörden umsteigen, ist es wohl nichtmal ein besonders großer Aufwand, derartige Vergleiche anzustellen.

Im Übrigen können dir die meisten Mitarbeiter der Rennleitung im Vorbeifahren sagen, ob der TÜV am jeweiligen Fahrzeug fällig ist oder nicht. Die haben da schon ein geschultes Auge dafür, wofür wir uns die Brille aufsetzen müssen.
 

dridders

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Der 29er sagt in (7) das einem der Betrieb verboten werden kann wenn die Pruefung abgelaufen ist... er sagt aber nicht das die Zulassung entzogen wird. Insbesondere da dort steht das dies voruebergehend ist, bis zur Anbringung einer neuen Plakette... irgendwie unklar formuliert, auf jeden Fall ist nicht aufgefuehrt das auch die Zulassungssiegel entfernt werden. Ausserdem wird der Betrieb untersagt, also das Fahren, durch entfernen der Zulassung wuerde aber auch das stehen untersagt sein.
 

RedCougar

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Original von dridders
Der 29er sagt in (7) das einem der Betrieb verboten werden kann wenn die Pruefung abgelaufen ist...
Das ist ne logische Konsequenz. Nichts desto trotz sind alle angemeldeten Fahrzeuge zur HU verpflichtet. Egal ob sie nur im Garten rumstehen oder bewegt werden. Darum geht es hier ;)

Original von dridders
... durch entfernen der Zulassung wuerde aber auch das stehen untersagt sein.
Hääää, seit was das denn ?(

Was ist denn mit den ganzen Gebrauchtwagen, die ohne Zulassung auf dem Parkplatz der Händler rumstehen :wand

Auf einem privaten Gelände kannst du dir (unter bestimmten Voraussetzungen) soviele unangemeldete/unzugelassene Autos hinstellen wie du magst. Das sie nicht unangemeldet in der Gegend rumstehen dürfen, gilt höchstens für öffentliche Verkehrsflächen (auch öffentliche Parkplätze), was für mich auch durchaus nachvollziehbar ist. Aber das ist hier wohl kaum das Thema ...

also btt
 

dridders

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Nein, es geht darum wo die klare gesetzliche Grundlage dazu ist. Im 29er seh ich die nicht, eher noch im Gegenteil.
Und ohne Zulassung stell dein Fahrzeug mal vom Privatgrund auf oeffentlichen Grund und schau wie lang es dort steht. Mit Zulassung, aber ohne TUeV darf es das.
 

RedCougar

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Original von dridders
... Und ohne Zulassung stell dein Fahrzeug mal vom Privatgrund auf oeffentlichen Grund und schau wie lang es dort steht...
Siehe meine vorherigen Ausführen.

Original von dridders
... Mit Zulassung, aber ohne TUeV darf es das.
Solange, bis es nach mehrmaligen erfolglosen Aufforderungen nebst Bußgeld zwangsstillgelegt wird. Wär aber nicht empfehlenswert und auch noch teuer, das auszureizen ;)
 

dridders

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Sorry, deine bisherigen Ausfuehrungen beschraenken sich leider auf "das ist so" und einen Paragraphen der es eben nicht klar darlegt. Desweiteren finde ich es unschoen das Moderatoren ohne entsprechende Anmerkung an ihren Beitraegen editieren (koennen).
 
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Startester

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Original von MucCowboy
Original von Startester
Mensch, hättest noch etwas gewartet, ab 18 Monate überziehen bekommt man wieder vollen TÜV.
Wenn das "Satire" ist, dann kennzeichne es bitte als solche. Wenn nicht, dann hat sowas im Rechts- und Gesetz-Forum nichts verloren.

Grüße
Uli


Das ist weder Satire noch ein blöder Witz, das ist die nackte ungeschinkte Realität.
Frag mal beim TÜV nach!
 

dridders

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Dein "Vorteil" ist nur leider keiner, da man sich damit naemlich nur Aerger zuzieht, erstrecht wenn man den anderen damit hinstellt als wuerde er Dummfug regen oder Zeug erzaehlen auf das man doch laengst eingegangen waere.
Paragraph 16 besagt eigentlich null. Paragraph 17 sagt dir sogar deutlich das die StVZO ueberhaupt nicht mehr gilt (was ich auch mal wieder verdraengt hatte), und das somit unwichtig ist was da drin steht in Bezug auf Kraftfahrzeuge. Gueltig ist naemlich die Zulassungsverordnung. Und da wohl Paragraph 5, welcher dann naemlich in Absatz 2 auch besagt das eben bei Beschraenkung/Untersagung des Betriebs die Zulassung entzogen wird. Den Betrieb kann man schliesslich auch anders untersagen, ohne die Zulassung zu entziehen, was ja mit weiteren Kosten fuer Neuzulassung verbunden ist.
Aber: gemaess den Texten verstehe ich es auch so das der Halter erstmal auf den Missstand hinzuweisen ist, und ihm dann Zeit gegeben werden muss den zu beheben, oder halt Alternativ das Fahrzeug abzumelden. Wenn ein Fahrzeug also irgendwo ohne TUeV rumsteht waere erstmal der Halter zu benachrichtigen, und erst wenn der nichts unternimmt innerhalb einer gewissen Frist kann zwangsweise entstempelt werden. Aber spaetestens wenn man zwangsweise versucht an die Papiere zu kommen brauchts neben der Polente wohl den Hausdurchsuchungsbefehl.
 

Julian

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Ach echt, ich kann bis zu acht Monate überziehen und das kostet nur 25 Euro?!
Perfekt! Da kann ich mir ja in Ruhe Zeit lassen bis zu den Semesterferien und bei der Gelegenheit auch gleich die Sommerräder montieren, weil mit den etwas abgefahrenen Winterrädern krieg ich keinen TÜV mehr (im Jänner abgelaufen).
 

Guido

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Sollte Dich die Polizei dabei erwischen, daß Du ohne Plakette fährst bekommst Du ne Mängelkarte und mußt innerhalb einer bestimmten Zeit (glaube 1 Woche) den Mangel abstellen lassen - also zum TÜV. Nur so zur Info...
 

Wavemaster

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Original von Julian
Ach echt, ich kann bis zu acht Monate überziehen und das kostet nur 25 Euro?!
Perfekt! Da kann ich mir ja in Ruhe Zeit lassen bis zu den Semesterferien und bei der Gelegenheit auch gleich die Sommerräder montieren, weil mit den etwas abgefahrenen Winterrädern krieg ich keinen TÜV mehr (im Jänner abgelaufen).
Und die 8 Monate bekommst wieder zurückgerechnet und dann hast am Ende noch 8 Monate verloren
 
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MikeC

Gast im Fordboard
Naja, wie wahrscheinlich ist es schon, von der Polizei angehalten zu werden?

Und der Tüv die 8 Monate zurückgerechnet ändert ja nichts an dem Datum, an dem er wieder zum Tüv muss.
Wenn er jetzt dahinfährt oder vor 8 Monaten da war, macht an sich keinen Unterschied.
 
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