H
Hilmar
Gast im Fordboard
Tüv überschritten
Hallo, ich habe ein Bußgeldbescheid nach STVG § 24, § 29 ABS. 1 usw. wegen Unterlassung des Fahrzeuges zu fälligen Hauptuntersuchung um mehr als 4 Monate vorzuführen. Dieses Fahrzeug wurde aber die ganze Zeit nicht benutzt und schließlich abgemeldet. Ich hatte mir ein anderes Auto gekauft, war mir aber noch nicht schlüsig, ob ich mein altes nochmal durch den Tüv bringen wollte. Hat das Ordnugsamt das Recht mir ein Bußgeld aufzuzwingen, obwohl das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen steht?
Antwort: Re: Tüv überschritten RA Nerger, 50389 Wesseling
Ja, da das Fahrzeug nicht abgemeldet war. Jedes angemeldete Kfz muß auch wenn es im öffentlichen Verkehr nicht benutzt wird rechtzeitig zur Hauptuntersuchung.
Antwort: Re: Tüv überschritten
Danke, die Antwort habe ich fast befürchtet. Gibt es da einen festgesetzten Satz, oder liegt der frei im Ermessen des Ordnungsamtes?
Antwort: Re: Tüv überschritten RA Nerger, 50389 Wesseling
2 bis 4 Monate Überziehung = 15 EURO
4 bis 8 Monate Überziehung = 25 EURO
mehr als 8 Monate 40 EURO und 2 Punkte
Hallo, ich habe ein Bußgeldbescheid nach STVG § 24, § 29 ABS. 1 usw. wegen Unterlassung des Fahrzeuges zu fälligen Hauptuntersuchung um mehr als 4 Monate vorzuführen. Dieses Fahrzeug wurde aber die ganze Zeit nicht benutzt und schließlich abgemeldet. Ich hatte mir ein anderes Auto gekauft, war mir aber noch nicht schlüsig, ob ich mein altes nochmal durch den Tüv bringen wollte. Hat das Ordnugsamt das Recht mir ein Bußgeld aufzuzwingen, obwohl das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen steht?
Antwort: Re: Tüv überschritten RA Nerger, 50389 Wesseling
Ja, da das Fahrzeug nicht abgemeldet war. Jedes angemeldete Kfz muß auch wenn es im öffentlichen Verkehr nicht benutzt wird rechtzeitig zur Hauptuntersuchung.
Antwort: Re: Tüv überschritten
Danke, die Antwort habe ich fast befürchtet. Gibt es da einen festgesetzten Satz, oder liegt der frei im Ermessen des Ordnungsamtes?
Antwort: Re: Tüv überschritten RA Nerger, 50389 Wesseling
2 bis 4 Monate Überziehung = 15 EURO
4 bis 8 Monate Überziehung = 25 EURO
mehr als 8 Monate 40 EURO und 2 Punkte