[Unterbodenbeleuchtung] was sagen die grünen dazu?

W

wolver

Gast im Fordboard
hi @ all,
hab da mal ne frage, weiß jemand von euch zufälligerweise (aus sicherer quelle), was man zu befürchten hat, wenn man mit eingeschaltener unterbodenbeleuchtung auf öffentlichenstraßen erwischt wird?

unterbodenbeleuchtung -> vorne + hinten + seiten

vlt aht das ja schon jemand hinter sich, oder jemand hat sich schlau gemacht, weil er auch sowas aht, oder jemand weiß einfach so drüber bescheid *g* :D

wäre über viele antworten sehr erfreut...
 
B

banditRS2000

Gast im Fordboard
Drfinitiv verboten!!!
Auch wenn die über den Türschalter angeschlossen sind...
Neu seit 1.06.2003!
Quelle: Auto Motor und Sport, 07/2003
Anzeige wegen Fahren ohne Betriebserlaubnis!
 
W

wolver

Gast im Fordboard
is ja'n bissl heftig...
hab gehört, man bekommt nen punkt oder so...
ein bekannter meinte, das man sogar blos ein verwarnungsgeld bezahlen muss...
und wenn das licht aus ist? bekommt man dann auch eins aufn deckel?

PS: kann man den beitrag (auf den du verwiesen hast) auch im internet lesen?
 
G

Gangstahunta

Gast im Fordboard
Es gibt drei Möglichkeiten.

1. Kontrollbericht/ Mängelbericht
, dass heisst Mängel innerhalb von 7 Tagen abstellen
und bei der Polizei vorstellig werden

2. drei Punkte, 50 Euro + Bearbeitungsgebühr, da
Bussgeld+ Punkt 1

3. STILLLEGUNG AN ORT UND STELLE


auch wenn das Licht aus ist, ist am Auto ein nicht zugelassenes Teil angebaut und der Wagen verleirt seine Zulassung.
 
K

Kim

Gast im Fordboard
Die einzige Möglichkeit ist, daß du die Röhren als "Plug & Play" anbaust, d.h. nur die Halter und die Kabel (incl. Stecker) anbauen. Wenn du dann zu Treffen fährst, einfach die Röhren anstecken und fertig.

mfg
Kim
 
W

wolver

Gast im Fordboard
also die röhren die ich habe, haben eine E-Zertifizierung nach ECE R 72/245 und 95/54...
deshalb dachte ich, das ich zumindest nich die betriebserlaubnis verlieren würde, wenn ich erwischt werde...
 
K

Knuddel

Gast im Fordboard
Also wir mit unseren Amikisten sind ja immer etwas "lichtempfindlich" was Zusatzleuchten und sowas angeht :applaus .
Ich hab mich da mal mit nem netten Mitglied vom grün-weißen Trachtenverein unterhalten, der meinte dazu:
Man darf sie prinzipiell angebaut haben , aber nu kommt der große Haken, da die ganze Sache zur Ablenkung anderer Verkehrsteilnehmer führen kann, ist es Minimum ne Ordnungswidrigkeit, wenn man allerdings auf nem Parkplatz steht wo kein öffentlicher Publikumsverkehr stattfindet kann man die Unterbodenbeleuchtung als "Einstiegshilfe" deklarieren und sie einschalten.
Naja ich hab meine nu schon 4 Monate unterm Muli, hatte aber bis jetzt noch keine Probleme deswegen. :happy:
 
W

wolver

Gast im Fordboard
ordnungswidrigkeit heißt punkte, busgeld, oder noch mehr?
 
K

Knuddel

Gast im Fordboard
Naja das kann ausarten , also der nette Mensch vom Trachtenverein sagte mir von Bußgeld bis Punkte alles möglich eh nach "Mitarbeiter".
Allerdings kann ich bloß sagen das sie es hier bei uns in der Gegend nich so eng sehen.
 
W

wolver

Gast im Fordboard
hmm, sprich, wenn der nette mensch dir gegenüber dann en schlechten tag aht, kanns eng für dich werden?!
das is ja man schlecht... aber man brauch diese röhren ja eh nur zu showtreffen *fg* :mua
 

Micky

Superposter
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20 Dezember 2002
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@Wolver

Original von Gangstahunta
1. Kontrollbericht/ Mängelbericht
, dass heisst Mängel innerhalb von 7 Tagen abstellen
und bei der Polizei vorstellig werden

2. drei Punkte, 50 Euro + Bearbeitungsgebühr, da
Bussgeld+ Punkt 1

3. STILLLEGUNG AN ORT UND STELLE

Stillegung an Ort und Stelle heisst: Die kratzen dir die Zulassung ab. Erneute Zulassung erst nach Erfolgreicher Bauratabnahme und vielen vielen kosten...
 
K

Kim

Gast im Fordboard
Naja ich hab meine nu schon 4 Monate unterm Muli, hatte aber bis jetzt noch keine Probleme deswegen

Dann hast du echt Glück gehabt (oder tollerante Sherrifs), denn wie Bandit schon geschrieben hat, sind die Dinger seit 01.06. nicht mehr erlaubt.

Bei uns in der Gegend fuhren schon länger 2 Beh Em Wuppdies damit rum, ohne daß was passiert ist. Erst vor kurzem wurden sie von den hiesigen Polizisten stillgelegt, obwohl sie oft damit rum gefahren sind.

Ich würde echt vorsichtig sein damit, ist ein heißes Eisen ...

mfg
Kim
 
K

Knuddel

Gast im Fordboard
Wie gesagt kann nur des wiedergeben was der zu mir gesagt hat. Die sehen das eigentlich auch nich so eng mit den beleuchteten Waschdüsen bei uns.
Bloß wenn se es dann mehr als einmal zu der sagen müssen schalt die Dinger ab , dann biste natürlich fällig. Bei ubns hat dann einer löhnen müssen 80 Euro und drei Punkte nach dem se ihn dreimal angehalten hatten wegen den Waschdüsen, war allerdings nen leicht unbelehrbarer Golffahrer. :happy:
 
B

banditRS2000

Gast im Fordboard
Das Neue daran ist halt wirklich, dass die Beleuchtung nicht mal eingeschaltet sein muß!
Die "Ausrede" das man die nur auf Parkplätzen anmacht gilt nicht mehr, weil du könntest sie ja während der Fahrt anschalten!!!
 

micha

König
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13 März 2003
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767
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Großbottwar, Deutschland
Heißt das dann wenn ich den Schalter in den Kofferraum lege (ich könnte nicht während der Fahrt anschalten :dududu: ) kann ich die montiert haben?
Bestimmt dann wieder Auslegungssache!
 
B

banditRS2000

Gast im Fordboard
Na, du könntest ja zum Anschalten anhalten und beleuchtet weiterfahren... ?(
 
W

wolver

Gast im Fordboard
alles ne scheiß sache...

dann sollte man sie unter den einstiegsblechen verstecken und hoffen, das dort keiner hinguckt, wenn man angehalten wird und kontrolliert wird, oder man macht sie einfach nciht mehr ran...
 
W

wolver

Gast im Fordboard
hab nem bekannten von unserer kleinen diskusion erzählt...
er würde gerne wissen wollen, ob es auch zu einer ordnungswidrigkeit zählt, wenn er die halterungen anbaut (am unterboden) und die röhren (auch mit e-zertifizierung) im kofferraum lagert...
 
G

Gojita

Gast im Fordboard
Ein Freund von mir, der sich mit diesen ganzen Beleuchtungen beschäftigt hat (wie intensiv kann ich auch nicht sagen) meinte, dass man die lichter dranhaben darf, wenn sie nur bei ausgeschalteter Zündung angehen (sprich als Ausstiegshilfe). Außerdem soll es nach seinen Infos für jedes illegale Licht am Auto 3 Punkte geben (bei ihm wären es dann 21).
 
S

stüssy

Gast im Fordboard
Am besten gleich die Dinger ablassen, da die Bullen sich in unserer Gegend mittlerweile sehr gut damit auskenn und keinen Spass verstehen. :rolleyes:
Wie wärs denn mit Feuer aus dem Endtopf? :mp:
das kennt noch kein Bulle, fällt nicht auf und ist bezahlbar.

Gruß
Stüssy
 
K

Kim

Gast im Fordboard
Nur die Vorrichtung ist kein Problem. Auf dem Treffen klinkt man die Teile ein und fertig. Nur für die Halter können die dir nichts.
Sonst könnte man einen ja auch aufbocken, weil er eine Anhängerkupplung dran hat. Man könnte ja mal einen Hänger ziehen, der zu schwer ist ...

Ein Bekannter von mir ist Polizist in Kiel. Er meinte, daß die Dinger auch ausgeschaltet nicht angebaut sein dürfen.

mfg
Kim
 
S

sierra

Gast im Fordboard
habe das thema gerade mit dem tüv Nord durch

alles was nicht zur sereien beleuchtung gehöhrt hat auch nichts am fahrzeug zu suchen..

unterbodenbeleuchtung auch nicht.. auch verboten ist es sich halterungen und steckdosen dranzubauen , so das die bodenbeleuchten mal eben schnell eingehackt werden kann für treffen ... VErletzungsgefahr... nicht lachen .

ich meinte zum typ nur wenn es soweit kommt das einer kontakt mit den haltern bekommt ist es eh zuspät für den ...

nein dadurch erhöht sich das verletzungsrisiko und ist somit verboten...


aber eine lösung gibt es ....

wer schwellerleisten hat kann diese aufschneiden .... die beleuchtung dort reinbauen , und den ausschnitt mit einen plexiglasscheibe wieder zu machen ....

beleuchtung hinter einer scheibe darf eingebaut werden ....
aber diese hier nicht betrieben werden.. macht einen 2. schalter in den motorraum...(funktionieren sollte er ...

und ihr könnt argumentieren , das das nur für treffen ist ... den wärend der fahrt kann man ja nicht nen schalter im motorraum betätigen ...
 
K

Knuddel

Gast im Fordboard
Naja Seitenschweller aufschnippeln und Lampe reinpfrimeln is ja ganz nett und schön, bloß an meinen Runnungboards is nen massiver Eisenträger drin, da die Dinger für 300kg Belastung freigegeben sind. Cool ich fang nu an mit der Flex da dran rumzuschnippeln. Ne also dann riskier ich das se mich erwischen.
Obwohl ich ja sagen muß der grüne-weiße Trachtenverein hat mich bis jetzt einmal mit meinem Muli angehalten, aber nich wegen illegalem Zeugs oder Alk oder sowas ne ne, viel härter.
Der Typ wollte bloß kontrollieren ob ich hinten gelbe oder rote Blinker habe. Da mußte ich ihn doch glatt enttäuschen, hatte das Knuddele doch gelbe Blinker, nix wars mit Strafe bezahle mach. 8) :D :mua
:happy:
 
H

Hilmar

Gast im Fordboard
Ab Mai gelten für die TÜV-Hauptuntersuchung neue Richtlinien: Blinkende Lampen im Cockpit, abgedunkelte Rückleuchten, Lichterketten, beleuchtete Firmenembleme oder Namenszüge aus Leuchtdioden sind unzulässig und werden als erheblicher Mangel gewertet.

Einen erheblicher Mangel stellen auch zulässige Leuchten dar, die jedoch falsch angebaut wurden, wie z.B. gelbe Seitenmarkierungsleuchten an der Fahrzeugfront. Auch wer zu viele Scheinwerfer mit ABE montiert, riskiert den TÜV-Segen.

Gleiches gilt für die Verwendung von Schutzgittern vor den Scheinwerfern und für Leuchten im Innenraum, die unmittelbar nach außen wirken. Dies betrifft insbesondere Laufschriftzüge, Namensschilder und farbige Lampen hinter der Windschutzscheibe.

Blinkende Lampen oder bunte Glühleuchten könnten dazu führen, so die Ansicht des TÜV-Norddeutschland, dass andere Verkehrsteilnehmer irritiert werden und Verkehrssituationen falsch einschätzen.
 

Guido

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toll, und was soll ich dann machen, wenn ich mit meinem fzg auf nem treffen lichtermässig auffallen will?
 
B

Björn_R

Gast im Fordboard
Also ich hab meine Unterbodenbeleuchtung immer drunter. Ich hab die Röhren auch nicht mit diesen Clipsen fest gemacht. Die bekomm ich so ohne größere Sache garnicht unter raus.
Nur auf den öffentlichen Straßen hab ich die beiden Sicherungen raus, mit der der Kit angeschlossen ist.
Wenn man dann so kömmen würde, mit ja sie könnten ja die Sicherungen einbauen... Da kann man irgendwie alles umgehen und nieder machen. Irgendwo kann man immer sagen: Naja, aber...
Solange man das nicht während der Fahrt eingeschaltet hat, sollen die Streckenposten auch nicht aufregen.
Gruss

Björn
 

Mercury-Cougar

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Hallo,
ich glaube, wenn wir 10 verschiedene Schutzmänner und TÜV Leude fragen würden, würden wir 10 verschiedene Antworten bekommen.

Habe meinen TÜV-Mann und meinen Kollegen(der ist ein Grüner) gefragt.
Also laut meinem TÜV darf angebaut werden, aber!
Alle zusätzlich angebrachten Sachen müssen richtig fest sein(liegt im Ermessen des Prüfers).
Leuchten müssen eine gültige E-Nummer haben.
Leuchten dürfen während der Fahrt nicht leuchten bzw. benutzt werden.
Genau wie PKW's mit Hi Jackers. Die dürfen eingebaut werden, dürfen aber auch nur im Stand außerhalb des STVO-Bereichs eingesetzt werden bzw. funktionieren.

Mein Kollege (der Grüne) meinte nur:

Blaues Licht unterm Auto? Was willst mit so'n scheiß? Blaues Licht gehört auf's Dach!
So lange es während der Fahrt aus ist, ist es ihm Egal.

Aber jeder hat ne andere Meinung. Wer weiß denn überhaupt noch was nun richtig ist!

Stephan
 
H

Hilmar

Gast im Fordboard
Das Gesetz! Hier nochmal zur Erinnerung!! :wow

Ab Mai gelten für die TÜV-Hauptuntersuchung neue Richtlinien: Blinkende Lampen im Cockpit, abgedunkelte Rückleuchten, Lichterketten, beleuchtete Firmenembleme oder Namenszüge aus Leuchtdioden sind unzulässig und werden als erheblicher Mangel gewertet.

Einen erheblicher Mangel stellen auch zulässige Leuchten dar, die jedoch falsch angebaut wurden, wie z.B. gelbe Seitenmarkierungsleuchten an der Fahrzeugfront. Auch wer zu viele Scheinwerfer mit ABE montiert, riskiert den TÜV-Segen.

Gleiches gilt für die Verwendung von Schutzgittern vor den Scheinwerfern und für Leuchten im Innenraum, die unmittelbar nach außen wirken. Dies betrifft insbesondere Laufschriftzüge, Namensschilder und farbige Lampen hinter der Windschutzscheibe.

Blinkende Lampen oder bunte Glühleuchten könnten dazu führen, so die Ansicht des TÜV-Norddeutschland, dass andere Verkehrsteilnehmer irritiert werden und Verkehrssituationen falsch einschätzen. :gaehn
 
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