[Unterbodenbeleuchtung] was sagen die grünen dazu?

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Hilmar

Gast im Fordboard
Das ganze hat natürlich noch ein Nachteil - bei Show&Shine. Sowas kann dann auch nicht mehr in die Bewertung mit einbezogen werden.
 

M.O.

Foren Ass
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Ach wat.... Da muß man sich nur als Veranstalter was einfallen lassen !!!!!

Wir haben 99 und auch 2001 in Emden die Show und Shine Wettbewerbe gemäß STZVO durchgeführt und dann haben wir einen Pokal für best of Show gegeben. Bei dem Best of Show entscheiden wir in einem kleinen Gremium, wer die beste Show auf dem Platz zeigt. Da interessiert nur der Eindruck, egal ob es eingetragen ist oder nicht.....
 
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TonyPSG

Gast im Fordboard
1.Und wenn ich mal auf Autobahn`Parkplatz anhält,darf unterbodenbeleuchtung auch nicht anschalt oder erlaubt es doch? ?(

2.in deutsche STVZO erlaubt nie es anschalten,während das Auto fahrt!Meine Fragen : Erlaubt in andere lander z.b. Polen,Österreich,Frankreich ne unterbodenbeleuchtung anschalten,während das Auto fahrt???? ?(
 

Scorpion

Superposter
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Also bei uns in der Schweiz ist das strengstens verboten! Da kann man eine saftige Busse zahlen.
Aber ich mach trotzdem eine runter :D

Wie sagt man? No risk no fun
 
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Swoper

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ich hab richtig geile ubb's bei Ebay gesehen - so mit Funkfernbedienung.
Da steht dass man diese auf nicht öffentlichen Plätzen und bei Stillstand des Fahrzeugs mit abgestelltem Motor anmachen darf...bewegt man sich bei einem stillstehenden Fahrzeug dann außerhalb dieser Grauzone?

Kennt Ihr noch gute Anbieter, die UBB's anbieten, die auch lange halten?
 
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thomas5166

Gast im Fordboard
ich hatte diese Woche auch diesbezüglich eine Anfrage beim TÜV Süd gestartet, weil ich es mir auch überlegt hatte, welche zu montieren...da kam dann diese Mail :kotz: :

Unterbodenbeleuchtungen sind unabhängig von ihren Schaltmöglichkeiten grundsätzlich unzulässig !

Der §49a der StVZO sagt: An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.

Polizei und Überwachungsorganisationen sind vom MUV-BW unmissverständlich angewiesen, unzulässige Beleuchtungseinrichtungen abzulehnen. Solche Beleuchtungen sind als erheblicher Mangel bis hin zum Erlöschen der Betriebserlaubnis einzustufen.
 
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tiggle

Gast im Fordboard
ich wiederum hab mal gehört das man ubb's haben darf...aber nur in weiß und nur an den seiten...und sie dürfen nur angehen wenn die türen offen sind...halt als ausstiegshilfe.

@ scorpion jo bei euch sind die bußen echt heftig...kumpel löhnte umgerechnet 600€ für ubb's im straßenverkehr :rolleyes:
 

FordFreak

Haudegen
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also verstehe ich das richtig!
-ich darf weder nen halter dranhaben
-noch dürfen die röhren leicht zu demontieren(und montieren)sein
-sie sind auch dann verboten wenns während der fahrt nicht eingeschaltet werdenkann
-und ich darf innen auch nichts mehr an licht machen was nicht schon vorher drin war(werkseitig)


und was noch im text steht!
-die rückleuchten dürfen jetzt nicht mehr dunkel getönt sein,sprich von einem autorisiertem hersteller wie sie fast jeder kennt und die die dinger schon tausendfach verkauft haben!




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wenn ja dann kann mich vw grün weiss mal am ar... denn das kann doch nicht sein das ich selbst wenn die dinger aus sind immer drauf spekuliert wird aber du könntest doch und aber nach der nächsten ecke wirst du doch sowiso wieder....ne ich seh nicht ein für die idioten zu büssen die ständig erwischt werden weil die einfach gesagt zu doof zum atmen sind(es ist doch klar das ich nichts mache was hier verboten ist so sinnlos(und das ist sinnlos)das auch scheinen mag)also ich für meinen fall gesehen sehe das als tiefen einschnitt in meine rechte!wenn ich jetzt z.B. diese schnellwechsellösung habe(halter ständig eingebaut nur die röhren werden für treffen eingesteckt)seit wann hat wer mir zu sagen ..aber das ist doch gefährlich..ja und wenn ich zu hause staubsauge ist das auch gefährlich wenn ich ne glühbirne wechsele ist das auch gefährlich wenn ich atme ist das gefährlich denn ich könnte ja nen gefährlichen krankheitserreger einatmen und der wäre ja auch wieder für andere gefährlich wenn die sich anstecken!und wenn ihr glaubt es geht nicht gefährlicher dann rennt mal ein jahr lang durch meine arbeitsstelle!da wird mit kränen gehandhabt(mehrere 0.5 ,1,5,und 10 tonnerdarüber noch ein paar 20 tonner einen 30 tonner mit 2 haken mit je 15 tonnen hubkraft dann noch einen 50 tonner dessen haken allein schätzungsweise mehrere tonnen wiegt!und zu guter letzt unsere neuster kran!ein 100tonner mit 2 haken wobei diesmal jedoch schon ein haken alleine diese 100 tonnen heben kann!und sagt nicht der würde niemals auf die 100 tonnen lastgewicht kommen!erst letzte woche hatten wir laut der waage die dieser kran hat eben genau 100 bis 101 tonnen dran(das schwankte ein wenig)die baugruppe die dranhang hatte ein etwa eine höhe von 3-4 metern länge von 3metern und breite von etwa 1.5 bis 2metern!))und jetzt soll mir ein grün weisser noch erzählen ich weiss nicht was das wort "gefährlich" bedeutet!und ich könnte mich ewig weiter aufregen und beispiele ausm betrieb nennen aber wer weiss wie es in einem metallverarbeitendem betrieb aussieht der im grunde komplette zementwerke und schwermaschienen herstellt weiss auch wovon ich hier rede(der betrieb heisst übrigens krupp-polysius)
 

cos86

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Ich denke mal es ist zu Recht verboten und es kann die sofortige Stilllegung erfolgen.
Mir ist gestern Nacht so ein Penner entgegen gekommen,Landstaße im Waldgebiet und nur Standlicht an und den Mist am Unterboden an. Da Frag ich mich manchmal ob die Typen nicht ganz gescheit sind.
Jetzt kommt dem ein ängstlicher,schlechter oder unerfahrener Autofahrer entgegen und der biegt ab in den Wald,da möchte ich aber mal die ganz grossen Augen sehen von dem Fahrer der das zu verantworten hat und heulend vorm Richter steht der ihm mächtig an die Karre will.
Show and Shine mag ja in Ordnung gehen aber ich stehe auf dem Standpunkt das auch für solche Veranstaltungen alles eingetragen sein muß.
Es ist eine Schande für die Leute die sich die Mühe geben die STVZO einzuhalten und was geiles auf die Beine zu stellen und gegen eine Karre verlieren die verboten tief runtergeschraubt ist,womöglich noch ne rote Nummer hat oder weil unfahrbar auf dem Hänger transportiert wurde oder weil sich die sogenannten Juoren aufgeilen an irgendeinem Geblinke unterm Auto.
Musste ich mal loswerden... :D
 

FordFreak

Haudegen
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ja stimmt schon das so manches "hängerauto"welches wirklich aus irgendwelchen gründen nicht zulassungsfähig ist eigentlich ne komplett eigene liga ist!aber um nochmal auf die röhren zurück zu kommen!es reicht mir ja wenn sie die halter erlauben würden oder wenn man es mit einem während der fahrt nicht zu erreichendem schalter auch ginge!aber was ich für falsch finde es immer komplett und ohne ausnahme zu verbieten!mir kommt diese ganze regelei immer viel zu voreilig!und sich auf irgendwelchen aus der luft gegriffenen argumenten zu beruhen ist kindisch!so manche regel könnte so gestrichen werden !
 

Baumschubser

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Wieviele LKW sind eher Weihnachtsbaum als Fahrzeug? Die sollen doch mal auf dem Teppich bleiben. Vor ein paar Jahren hat sogar ne dritte Bremsleuchte zu Bußgeld geführt.

Eine Stillegung vor Ort halte ich IMHO für weit übertrieben. Da der Mangel durch sofortiges Abschalten erstmal behoben werden kann, steht einer Stillegung so einiges im Wege. Mit nem guten Anwalt sollte sich da was machen lassen. Ein Bußgeld wird man natürlich allemal kassieren.
 

cos86

Kaiser
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@Ford Freak
Was ist daran kindisch wenn es eine klare Regelung für die Beleuchtungstechnische Anlage gibt?
Bau dir das Zeugs doch einfach dran und gut ist.
@Baumschubser
Du irrst,einer Stilllegung steht nichts im Wege an Ort und Stelle und da ist es mit abschalten nicht getan.
Es wurde die Frage gestellt ob es zulässig ist und das ist es nunmal nicht,alles andere mit wieso weshalb und warum kann in der stvzo nachgelesen werden und da gibt es nichts dran zu rütteln. Wenn ihr meint das euer guter Anwalt die stvzo umschmeisst dann fragt doch nicht mehr lange und baut es euch doch dran...
 

Baumschubser

Megaposter
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Ich hab ja nichts gegen das Verbot geschrieben. Eine Stilllegung vor Ort ist aber dennoch nicht geboten, da nach sofortigem Abschalten keine Gefahr von der Veränderung mehr ausgeht und das Fahrzeug ansonsten betriebssicher ist.
 

cos86

Kaiser
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Das siehst du falsch,wenn mir so ein Teil entgegen kommt und ich die Rennleitung anrufe und denen schilder wie und wodurch mich dieses Auto gefährdet hat ist die Nummer für dich durch. Und das an Ort und Stelle. Soll nur heißen das es möglich ist,aber es ist eher unwahrscheinlich das die das machen wenn die dich normal anhalten und aus deren Sicht keine gefährdung vorliegt. Wo kein Kläger da kein Richter.
Grundsätzlich war aber die Frage ob es erlaubt ist und da sind wir immer noch bei einem klaren...Nein!
 

Baumschubser

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Das Verbot steht außer Frage. Ich finde die Dinger auch etwas sinnlos an nem normalen Auto. An einem absoluten Showcar ok, aber an nem Fiesta sieht das doch affig aus.

Ich könnte mich aber damit anfreunden, wenn sowas unter den Türen angebaut wird und als reine Straßenbeleuchtung beim ein- und aussteigen dient. Sowas gibts in verschiedenen Formen ja bereits an manchen Autos in Serie, entweder in den Türen oder auch in den Seitenspiegeln. Dieser Einsatzzweck sollte legalisiert werden, also Verbot der Anbringung außen am Fahrzeug und Verbot des Betriebs während der Fahrt. Das müsste doch eigentlich machbar sein, dass unsere Politpfeifen das in dieser Form dingfest machen.
 
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tiggle

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ich glaub die mögen sich damit garnicht beschäftigen... ausser wenn BMW oda Mercedes fragen kommt denken die mal drüber nach...hauptsache die können in ihren A8 rumrollen der rest is denen egal :)
 
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magicford0815

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Geht nun legal!!!

Foliatec bietet weisse LED Unterbodenbeleuchtung als punktstrahler mit Tüv an.
diese dürfen nur bei ausgeschalteter Zündung und mindestens einer Offenen Tür(einstiegshilfe) betrieben werden. Erlaubt unter anderen deswegen, weil wegen weissem Licht (die gleiche in Blau ist schon nicht mehr zulässig).

Erinnert mich irgendwie an die Werksseitig montierte "Unterbodenbeleuchtung" unter den Türen des Scorpio 2,9i Ghia, den ich verkaufe, wenn mein Essi aus der Werkstatt kommt. :wow

PS: alles andere( in STVZO unzulässig) 3Points 75Euro und entweder SOFORT an ort und Stelle demontieren oder abgekratzter Stempel!!!! Hab ich schon mit Sidewings hinter mir :kotz:
 

Achim

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Hallo,
zu den Foliatec-Dingern gibts 'ne nütliche Info in unserer

Einstiegsbeleuchtung der Firma Foliatec

Hab bei Foliatec nach den "Auflagen zum Betrieb" gefragt und 'nen
Auszug aus dem TÜV-Gutachten bekommen.

Damit dürften die Fragen zu den Bedingungen unter denen sowas
betrieben werden darf geklärt sein.



Grüssle
 

Scorpion

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Es gibt immer noch Leute die es nicht schnallen. Das Zeug von Foliatec ist keine Unterbodenbeleuchtung, sondern jediglich eine Einstiegsbeleuchtung!
Ist halt ein grosser Unterschied!
 
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magicford0815

Gast im Fordboard
Und wellcher genaue Unterschied ist das????
mal ganz davon abgesehen, dass beides unters Auto kommt(Ubeleuchtung und der Foliatec-kram)

Wenn wir es so genau nehmen, möchte ich auch gern dazulernen.
 

Baumschubser

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Das entscheidende ist erstmal die Lichtfarbe. Nur die Variante in weiß ist TÜV-fähig. Das gleiche Modell in blau ist unzulässig. Und dazu kommt die sehr enge Vorschrift, wann die LEDs leuchten dürfen. Der Preis ist auch oberfett, da lasse ich das bleiben.
 
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magicford0815

Gast im Fordboard
ich finds recht günstig, dank Ebay. Bin darüber Selbstverständlich ans Original Foliatec Licht gekommen, da wa die blaue die ich mal hatte weitaus teurer und nach ein paar Stunden kaputt (teuer dazugelernt).
Das von Foliatec ist auch so die erste legale Möglichkeit, was ich gut finde, da mein Essi nichts illegales mehr hat und auch nicht mehr haben soll...
 

Scorpion

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Die Einstiegsleuchte beleuchtet gerade mal der Bereich zum Einsteigen. Mit Unterbodenbeleuchtung beleuchtest du rund um das Auto und zwar richtig grosszügig und schön und nicht so spärlich wie bei der Einstiegsleuchte.
 
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magicford0815

Gast im Fordboard
Original von Scorpion
Die Einstiegsleuchte beleuchtet gerade mal der Bereich zum Einsteigen. Mit Unterbodenbeleuchtung beleuchtest du rund um das Auto und zwar richtig grosszügig und schön und nicht so spärlich wie bei der Einstiegsleuchte.
Spärlich find ich es nicht, und für rundum kann man das mit einem guten Prüfer auch legalisieren, solange man im Rahmen des Teilegutachten bleibt
 

Julian

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Die meisten Diskussionen gehen immer darum, ob der Schalter im Kofferraum sein darf, oder ob ein Schalter mit Fernbedienung erlaubt ist, welche Lichtfarbe es sein darf etc. Dabei gibts es doch nur eine einzige reale Gefahr beim Einbau einer UBB: Der Versicherungsschutz ist erloschen im Falle eines Crashes (ausser man schaft es noch auszusteigen, die Neons abzumontieren und diese verschwinden zu lassen, bevor die Rettungskräfte kommen.).

Aber was das Stilllegen und die Punkte im alltäglichen Verkehr angeht - ....... irgendwie 0 Gefahr meiner Meinung nach.
Denn ich frage mich, wie die Polizisten bei alltäglichen Verkehrskontrollen, wo sie am Strassenrand mit der Radarpistole stehen, überhaupt draufkommen sollen, dass sowas montiert ist?
Für mehr als für den Führerschein hat sich noch niemand interessiert bei meinem Puma; wenn auf "genaue Kontrolle" gemacht wird schauen sie im Typenschein höchstens nach ob die 17 Zöller Felgen und die Tieferlegung eingetragen ist, fertig.
Ich vermute mal ich könnte 300 Jahre lang mit einer Unterbodenbeleuchtung rumfahren, ohne dass je ein Polizist irgendwie versuchen würde sich zu bücken und den Rücken zu verdrehen und den Kopf zwischen Asphalt und Frontschürze zu stecken, um nachzugucken ob da Neons drunter sind oder nicht.
Mein Puma, genau wie Eure auch, liegt aber dafür leider zu tief, da passt der Kopf nicht mehr drunter. :D

Bleibt also nur noch das lästige alljährliche Abmontieren vorm TÜV, und die Gefahr des nicht mehr gegebenen Versicherungsschutzes übrig. Wer damit leben kann, dem steht ein schöner blauer Lichtschein unterm Puma nichts mehr im Weg.......
 

Scorpion

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Original von Julian
.. Dabei gibts es doch nur eine einzige reale Gefahr beim Einbau einer UBB: Der Versicherungsschutz ist erloschen im Falle eines Crashes (ausser man schaft es noch auszusteigen, die Neons abzumontieren und diese verschwinden zu lassen, bevor die Rettungskräfte kommen.).
..

Das ist die Tatsache, denke aber auch über die Konsequenzen nach, wenn du zum Beispiel als Schuldiger einen Unfall verursachst und der Unfallgegner schwer verletzt wird und als Folge davon (lebenslänglich) behindert ist. Da wird dir keine Versicherung unterstützen.

Genau das ist der Punkt, die Konsequenzen. Das muss jeder selber wissen, ob er dies in Kauf nehmen möchte. Ich auf jedenfall nicht.

Vor gut 2 Jahren hab ich das geschrieben:
Original von Scorpion
Also bei uns in der Schweiz ist das strengstens verboten! Da kann man eine saftige Busse zahlen.
Aber ich mach trotzdem eine runter :D

Wie sagt man? No risk no fun

Und die Vernunft hat dann doch gesiegt und habs dann auch sein lassen. Hätte ich ich sie dran gehabt, hätte ich für den Puma, der beim letzten Hochwasser kaputt ging, keinen roten rappen bekommen. Und das waren gut 9000€
 

Micky

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Original von Julian
...
Ich vermute mal ich könnte 300 Jahre lang mit einer Unterbodenbeleuchtung rumfahren, ohne dass je ein Polizist irgendwie versuchen würde sich zu bücken und den Rücken zu verdrehen und den Kopf zwischen Asphalt und Frontschürze zu stecken, um nachzugucken ob da Neons drunter sind oder nicht.
Mein Puma, genau wie Eure auch, liegt aber dafür leider zu tief, da passt der Kopf nicht mehr drunter. :D
...


Schon mal an eine ganz normale Verkehrskontrolle gedacht? Es soll Polizisten geben, die einen Spiegel unters auto halten um sich deine Neonröhren anzuschauen. ;)
 

Puma-Shark

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Original von Kimson
Die einzige Möglichkeit ist, daß du die Röhren als "Plug & Play" anbaust, d.h. nur die Halter und die Kabel (incl. Stecker) anbauen. Wenn du dann zu Treffen fährst, einfach die Röhren anstecken und fertig.

...
Oder man macht es so wie Kimson es vorgeschlagen hat. Wenn die Jungs von der Rennleitung oder beim TÜV nur die Halterungen findet ohne Röhren, dann müsste das doch eigentlich in Ordnung gehen weil die Gefahr die Röhren wärend der Fahrt einzuschalten besteht ja dann nicht.
 
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derrodi

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ja bloß wenn ich die unter deinem auto finde und da auch noch kabel etc lang führen, schreib ich dir ne mängelkarte aus und will dann sehen das die ab sind - also die halterungen. weil haste se heute nich dran fährste nacher nach hause und klickst dir die teile wieder drunter. ohne halterungen kannste garnicht erst auf diesen gedanken kommen!

aso und auch wenn ihr die teile nur auf treffen ranmacht... passt auf damit. weil selbst wenn ihr auf einem gelände seit und da jedermann mit seinem auto drauf kann, befindet ihr euch im öffentlich rechtlichen straßenverkehr. und sobald ihr n kennzeichen dran habt, unterliegt ihr den bau-und betriebsvorschriften der StVZO und dadrin is ne unterbodenbeleuchtung verboten!
 

Micky

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Original von derrodi
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und sobald ihr n kennzeichen dran habt, unterliegt ihr den bau-und betriebsvorschriften der StVZO und dadrin is ne unterbodenbeleuchtung verboten!


Ab sofort: Auf Treffen muss das Kennzeichen ab :)
 
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