Und nun sind wir am Knackpunkt der Diskussion, der Bußgeldkatalog, die TÜV Leitlinien und Kontrollvorschriften werden jees Jahr verändert und teilweiße verschärft.
Die Entwicklung der Fahrzeuge geht aber weiter und es gibt Serienausstattungen die sich längst, trotz Zulassung in den so genannten "Grauzonen" bewegen.
Ein Navi z.B. könnte mit seinem Geflimmer und Gequassel den Fahrer auch "ablenken" und wäre demnach unzulässig und würde zur Stilllegung des Fahrzeuges führen.
So alzou was bleibt zu tun:
AUFWAND heißt das Stichwort, die Schreiberlinge sollten Gesetzgebungen dem Werdegang und der Entwicklung anpassen, der TÜV und die Polizei machen sich selbst lächerlich wenn jeder es anders handhabt, weil er oder sie die Gesetzgebung selbst nicht versteht oder kennt.
So müssten z.B. mitlerweile weit aus mehr "Lichtobjekte" z.B. im Innenraum zulässig sein (spätestens nach Ambilight und MP3 Radios)
Auch im Außenbereich sollte da einiges überarbeitet werden. Natürlich gibt es aber wie von Martin schon richtig erwähnt gibt es eben eindeutige NO GOES, auf keinen Fall darf während der Fahrt, der Einsatz von blauen oder gelben blinkendem Licht gewährleistet sein.
Dies gehört einfach zur Ausstattung eines Rettungs- bzw. Bergungsfahrzeuges und sollte somit nicht zur Verwechslung führen.
Aber die Montage von Halterung und Röhren unter dem Auto, an dem sich keiner ohne vorher überrolt worden zu sein, verletzen kann, sollten zulässig sein, aber als Einstiegsbeleuchtung und extra Knopf,a uch in Reichweite.
Ein Sternenhimmel im Dachhimmel sollte als Einstiegsbeleuchtung paralell zur Leselampe zulässig sein, denn auch bei der Leselampe ist immer gegeben das man sie während der Fahrt benutzt obwohl dies unzulässig ist, somit müsste man das Ding auch abmontieren, sonst droht ja eine Blendung des Gegenverkehrs.
Die Gesetgebung stößt sich hierbei gegenseitig und überschneidet sich in vielen Punkten, der einzige Schritt der hier zu machen bleibt ist eine deutliche Überarbeitung der Einträge in der StvZo und StvO, eine Schulung der TÜV/Dekra usw. Männer und der Polizisten, zudem ein Thema während des Führerscheins.
Aber wie bereits am Anfang erwähnt: AUFWAND bedeutet eine derartige Aktion. Wir dümpeln mit unserem, teilweiße, überarbeitetem StvZo und StvO irgendwo im Jahre 1970, obwohl sich die Zeit weit nach vorne bewegt hat.
Sicherlich steht außer Frage das eine UBB im Moment, der derzeitigen Gesetzeslage "verboten und unzulässig" ist. Was jemanden erwartet ist da immernoch Personen abhängig, obwohl das nicht sein dürfte, denn dies Stellt die jeweilige Behörde in Frage, es verhält sich ähnlich wie bei einem Kind, das Mutti fragt ob es einen Keks haben darf und sie nein sagt, Papa sagt aber ja!!! WAS DENN NUN!!!
Lange Rede kurzer Sinn:
Die StvZo und StvO müssen überarbeitet und der technischen Weiterentwicklung bis ins kleinste Detail angeglichen werden, dies muss durch Polizisten, TÜVler, Anwälte und Fahrzeughalter geschehen um alle Standpunkte zu vereinbaren, dies nennt man Demokratie.
MfG
Euer Beauftragter in Sachen Licht und Beleuchtung rund ums und im KFZ
Dr. Light (Michael Hecht)