[Unterbodenbeleuchtung] was sagen die grünen dazu?

Puma-Shark

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@ Martin: Aber wenn man doch nur die Halterungen montiert hat, ohne die Röhren, und dann mal in eine Kontrolle kommt läuft man doch so gesehen gar keine Gefahr die Röhren einzuschalten weil die ja nicht montiert sind. Wenn nur die Halterungen dran sind kann doch gar nichts leuchten unterm Auto. Reichen allein schon die Halterungen aus um eine Mängelkarte auszustellen?
Und die Plätze auf Treffen (in Trier & Koblenz z.B. das Messegelände) sind doch gemietet und Privatbesitz wenn ich nicht irre. Da kann man doch dann ohne Bedenken Neons einschalten.
 

MK6Zetec

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Die meisten Diskussionen gehen immer darum, ob der Schalter im Kofferraum sein darf, oder ob ein Schalter mit Fernbedienung erlaubt ist, welche Lichtfarbe es sein darf etc. Dabei gibts es doch nur eine einzige reale Gefahr beim Einbau einer UBB: Der Versicherungsschutz ist erloschen im Falle eines Crashes (ausser man schaft es noch auszusteigen, die Neons abzumontieren und diese verschwinden zu lassen, bevor die Rettungskräfte kommen.).

da gibts gar keine diskussion.. unterflurbeleuchtung ist verboten, egal ob grün, blau, weiss, rot oder sonstwas, egal ob eingeschaltet oder nicht, solange du dich im bereich der stvzo bewegst...

und sobald ihr n kennzeichen dran habt, unterliegt ihr den bau-und betriebsvorschriften der StVZO und dadrin is ne unterbodenbeleuchtung verboten!

solange du dich auf privatgelände bewegst, kannst du an die kiste bauen was du willst... und wenn sie leuchtet wie ein christbaum... keiner wird dir was tun... demnach wäre ja ein entstempeltes kennzeichen ein freibrief...

übrigens, ein gutes forum für solche fragen ist www.copzone.de
 
D

derrodi

Gast im Fordboard
is richtig ... solang man sich auf nem geschlossenem gelände bewegst ist das ok ... aber sobald du auf nem parkplatz stehst wo jederman ohne probleme rauf kommt isses öffentlicher verkehrsraum ... so nun ist nur die frage in wie weit die kollegen arbeitswütig sind- also wenn man auf nem parkplatz steht und das ding an macht - ja gut...
aber während der fahrt ist das für mich ein absolutes no go

die bloßen halterungen würden meines erachtens keine probleme darstellen!
 

ArachnoVobicA

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Und nun sind wir am Knackpunkt der Diskussion, der Bußgeldkatalog, die TÜV Leitlinien und Kontrollvorschriften werden jees Jahr verändert und teilweiße verschärft.
Die Entwicklung der Fahrzeuge geht aber weiter und es gibt Serienausstattungen die sich längst, trotz Zulassung in den so genannten "Grauzonen" bewegen.
Ein Navi z.B. könnte mit seinem Geflimmer und Gequassel den Fahrer auch "ablenken" und wäre demnach unzulässig und würde zur Stilllegung des Fahrzeuges führen.
So alzou was bleibt zu tun:
AUFWAND heißt das Stichwort, die Schreiberlinge sollten Gesetzgebungen dem Werdegang und der Entwicklung anpassen, der TÜV und die Polizei machen sich selbst lächerlich wenn jeder es anders handhabt, weil er oder sie die Gesetzgebung selbst nicht versteht oder kennt.
So müssten z.B. mitlerweile weit aus mehr "Lichtobjekte" z.B. im Innenraum zulässig sein (spätestens nach Ambilight und MP3 Radios)
Auch im Außenbereich sollte da einiges überarbeitet werden. Natürlich gibt es aber wie von Martin schon richtig erwähnt gibt es eben eindeutige NO GOES, auf keinen Fall darf während der Fahrt, der Einsatz von blauen oder gelben blinkendem Licht gewährleistet sein.
Dies gehört einfach zur Ausstattung eines Rettungs- bzw. Bergungsfahrzeuges und sollte somit nicht zur Verwechslung führen.
Aber die Montage von Halterung und Röhren unter dem Auto, an dem sich keiner ohne vorher überrolt worden zu sein, verletzen kann, sollten zulässig sein, aber als Einstiegsbeleuchtung und extra Knopf,a uch in Reichweite.
Ein Sternenhimmel im Dachhimmel sollte als Einstiegsbeleuchtung paralell zur Leselampe zulässig sein, denn auch bei der Leselampe ist immer gegeben das man sie während der Fahrt benutzt obwohl dies unzulässig ist, somit müsste man das Ding auch abmontieren, sonst droht ja eine Blendung des Gegenverkehrs.
Die Gesetgebung stößt sich hierbei gegenseitig und überschneidet sich in vielen Punkten, der einzige Schritt der hier zu machen bleibt ist eine deutliche Überarbeitung der Einträge in der StvZo und StvO, eine Schulung der TÜV/Dekra usw. Männer und der Polizisten, zudem ein Thema während des Führerscheins.
Aber wie bereits am Anfang erwähnt: AUFWAND bedeutet eine derartige Aktion. Wir dümpeln mit unserem, teilweiße, überarbeitetem StvZo und StvO irgendwo im Jahre 1970, obwohl sich die Zeit weit nach vorne bewegt hat.
Sicherlich steht außer Frage das eine UBB im Moment, der derzeitigen Gesetzeslage "verboten und unzulässig" ist. Was jemanden erwartet ist da immernoch Personen abhängig, obwohl das nicht sein dürfte, denn dies Stellt die jeweilige Behörde in Frage, es verhält sich ähnlich wie bei einem Kind, das Mutti fragt ob es einen Keks haben darf und sie nein sagt, Papa sagt aber ja!!! WAS DENN NUN!!!

Lange Rede kurzer Sinn:
Die StvZo und StvO müssen überarbeitet und der technischen Weiterentwicklung bis ins kleinste Detail angeglichen werden, dies muss durch Polizisten, TÜVler, Anwälte und Fahrzeughalter geschehen um alle Standpunkte zu vereinbaren, dies nennt man Demokratie.



MfG
Euer Beauftragter in Sachen Licht und Beleuchtung rund ums und im KFZ
Dr. Light (Michael Hecht)
 

cos86

Kaiser
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Ein Auto bleibt ein Auto und wenn alles zulässig wäre würdest du bald nicht mehr unterscheiden können ob du gerade hinter einem Auto oder ein Kinderkarussell herfährst.
Die Masse macht es und wenn du dann mal auf der Autobahn unterwegs bist und dir vorkommst wie auf der Reeperbahn und dir nicht sicher bist ob beim Vordermann gerade die Innenraumleuchte oder das Bremslicht angeht ist vor Gericht das Geheule gross wenn du so ein Kinderkarussell rammst.

Such mal auf Seiten wo Autos aus Bankog und Co draufsind und stell dir das mal hier vor,auf Strassen auf denen du frei blasen kannst.
Für mich ist dieser Kram am Auto ein absolutes NO GO.

Wieviele fahren jetzt mit diesem Mist nachts schon rum und machen aus Spaß die gesammte Beleuchtung aus? Ich habe schon einige gesehen.
Wie ist das Einzustufen? Gefahrlich? Ja oder Nein?
Dieses Verhalten würde gefördert werden durch eine Zulassung.
Wie gesagt es gibt Zulassungsbestimmungen für Kinderkarusselle und die StVZo.
Ich stimme zu das es Quatsch ist das allein das Vorhandensein am Auto zum Ticket führen soll aber das scheint die einzige Möglichkeit zu sein das nicht zu viele Deppen als UFO oder Karussell unterwegs sind.

Kauft euch dafür lieber eine vernünftige Bremse oder was weiß ich.
 

Guido

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Ich selber habe nichts gegen eine UBB, will mir für den Ka auch eine holen. Die wird dann aber so vorbereitet, daß ich auf dem Treffen sie dann einfach nur runterhängen und anschließen brauche. Worüber ich noch grübele ist die Befestigung...
 

MK6Zetec

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ich hab meine einfach nur mit kabelbindern auf die innenseite der schweller gepackt... reicht aus...

ne andere möglichkeit wäre, ne schraube am unterboden anzupunkten und flügelmuttern zu nehmen
 

Achim

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Ich hab hier jetzt nix gelesen ...
war mir auch schlicht zu viel.
Jedes Kind weiß, dass UB's ned erlaubt sind!

Es gibt zugelassene "Ausstiegsbeleuchtung" von Fioliatec,
die unter bestimmten Umständen zugelassen sind.

Einstiegsbeleuchtung der Firma Foliatec

naja .. dem muss man nichts mehr hinzufügen.

Zumindest solange nicht ... solange "Kinderkaruselle" keine Strassenzulassunge haben. :mua
 

HirntotFord

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Meine Unterbodenbeleuchtung ist eingetragen!
:)

Wenn eine Unterbodenbeleuchtung nur dann an ist,
wenn die Türen auf sind dann Zählt das als Einstiegshilfe und ist total legal!
Problem ist nur es tragen nicht alle Tüv Mitarbeiter ein!

So und wenn man mit eingeschaltetem Unterbodenlicht rum fährt bekommt man lediglich ein bußgeld in höhe von 20€ und muss es abbauen das ist alles!

Weiß das von einem Polizisten aus Verwandschaftskreis!
 

ArachnoVobicA

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Hiho Hirntot,

mal davon abgesehen, das dieses Thema seit über 4 Jahren
tot ist, ist deine Aussage schlichtweg falsch.
Nur weil etwas eingetragen wird, heißt es noch lange nicht, das
es legal ist.
Nur weil etwas eingetragen wurde, heißt das noch lange nicht, das
die Polizei sich nicht darüber aufregt und du einen Mängelschein bekommst.

Es geht bei der Diskussion um die UBB nicht um das Licht, sondern um die
Montagehalterung, die bei einem Unfall evtl. jemanden verletzen könnten.
Klingt doof, ist aber so!
Stell dir vor du überfährst ein Kind und es hätte nur ein gebrochenes Bein,
bleibt dann aber an deiner UBB Halterung hängen und bricht sich das Genick.
So stellt sich das der Gesetzgeber vor und so handhabt das die Polizei wenn
sie "scharf" sind.
Versteht mich nicht falsch, ich bin weißgott niemand der sich an alle Gesetze
strikt hält oder die Grauzonen nicht ausnutzt, aber einige Dinge sind eben
nicht legal nur weil man sich das wünscht.


MfG
Micha
 

C-Maxe

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HirntotFord schrieb:
Problem ist nur es tragen nicht alle Tüv Mitarbeiter ein!

Eigentlich sollte Dich Dein eigener Satz da drauf bringen. Denn was legal ist, kann Dir niemand verweigern.

Außer Du heißt z.B. Ed Gein und möchtest eine Kettensäge kaufen, da hätte ich auch was dagegen. Ist aber eigentlich nicht witzig...
 

cos86

Kaiser
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Und ich dachte im Jahre 2010 baut sich niemand mehr so einen Müll ans Auto....
 

ArachnoVobicA

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Hiho,

ich denke es ist nicht unsere Aufgabe über Sinn und Unsinn bzw. Geschmacksfragen im Allgemeinen zu diskutieren.
Jeder soll/darf Tuningbereiche schön, interessant oder toll finden.
Allerdings gibt es für "fast" alles, legale Wege und die gilt es offen darzulegen.

Licht am/im Auto ist eigentlich ein sehr großer Tuningbereich und dazu gehört nunmal auch eine UBB.
Absolute NoGo`s sind blaues und gelbes/orangenes Licht in Dauer- oder Blinkbetrieb, sollte jedem einleuchten,
denn diese Warnfarben sind eben den Rettungsdiensten, Feuerwehren, Polizei und Grenzschutz sowie Militär
und Baufahrzeugen vorbehalten und dienen der nonakustischen, schnellen Identifizierung dieser durch Blick in
den Rückspiegel etc.

Will heißen eine blaue UBB ist schonmal von der Lichtfarbe her nicht zulässig (egal wer sie einträgt oder wie oft keiner
was sagt)
Dann, wie bereits erwähnt, geht es hauptsächlich um das Anbauen der Halterung unter dem Fahrzeug, welche als Verletzungsrisiko
gilt. Ist in unseren Augen natürlich Humbug, denn wie soll sich unter meinem Fahrzeug jemand verletzen.
Das hatte ich oben bereits aufgeführt, Kind überfahren, an der Halterung schwerer verletzt, unnötiges Risiko etc.

Was mal evtl. vorstellig zu machen wäre, ein weißer Lichterschlauch der mit Kabelbindern alle 10-20 cm angebunden wird oder
ein ganzflächig, aufgeklebter SMD Strang. Das Verletzungsrisiko liegt hier bei Null und die Lichtfarbe ist nicht "geschützt"
Ich will hiermit keine Garantie auf Zulässigkeit aussprechen, aber dies bewegt sich nach Vorschrift noch im "legalsten" Rahmen,
wobei die angebauten Leuchtmittel aber weiterhin über keine Zertifikation durch die E-Norm verfügen, worüber eigentlich alle
außen am Fahrzeug befindlichen Teile verfügen sollten/müssten.

Wie ihr seht, wird es auch 2010 immer die Diskussion über zulässig und unzulässig geben, ich hoffe nur hier ein paar Denkanstöße
geben zu können.

MfG
Micha
 

C-Maxe

Haudegen
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Die Diskussion über über zulässig und unzulässig wird es immer geben! Denn Tunig bewegt sich nunmal zu einem großen Teil am Rande einer Grauzone, bzw. auch des Legalem.

Wie Du es bereits geschrieben hast, alles was zusätzlich, an hierfür vom Hersteller nicht prinzipiell vorgesehenen Stellen angebaut wird, wurde von diesem auch nicht getestet und daher auch nicht in Unfallscenarien betrachtet! Ob das zusätzliche Folgen bei einem Unfall sind oder das Teil einfach während der Fahrt weggerissen werden kann und dann durch die Luft fliegt oder oder oder.

Es passiert mir den normalen Teilen schon einiges (konnte vor kurzem einem abgefallenen Tuning-Endrohr gerade noch ausweichen), da bedarf es nicht noch irgendwelchem Schnick-Schnack, Marke Eigenbau.
 

Cosworth

Eroberer
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Ich halte die Dinger zwar auch für kindisch, aber was solls.
Es gibt werder 3 Punkte pro Leuchte, noch erlischt deswegen der Versicherungsschutz, auch kann ein Fahrzeug nicht so einfach die Betriebserlaubnis verlieren, das war einmal.
Die BE erlischt nur bei Änderung der Fahrzeugart, bei Veränderung des Abgas und/ oder Geräuschverhaltens und wenn eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern (den Fahrer eingeschlossen) zu ERWARTEN ist.
 

Baumschubser

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Cosworth schrieb:
....... und wenn eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern (den Fahrer eingeschlossen) zu ERWARTEN ist.
Und genau das ist der Fall bei veränderten Lichtanlagen, es genügt, wenn dadurch jemand gefährdet werden könnte. Ansonsten ist es immer wieder erstaunlich, in welch abenteuerlicher Weise manche StVO und StVZO auslegen. Was du selber machst, bleibt natürlich dir und deiner persönlichen Freiheit überlassen. Aber bitte poste solches Halbwissen doch nicht als Empfehlung für andere. Wenn deine Auffassung stimmen würde, dann könnte jeder am Licht basteln, was er will, dann wären die ganzen Xenonbausätze legal, dann wären LED-Lampen legal etc.
 

C-Maxe

Haudegen
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@Baumschubser: nur Halbwissen? Du bist aber auch schon deutlich ruhiger geworden :D :D :D

Cosworth schrieb:
Die BE erlischt nur bei Änderung der Fahrzeugart, bei Veränderung des Abgas und/ oder Geräuschverhaltens und wenn eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern (den Fahrer eingeschlossen) zu ERWARTEN ist.

Was ist das für ein Quark? Änderung der Fahrzeugart? Aus nem Ka einen F150 oder noch größer selber basteln?
 

C-Maxe

Haudegen
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...und man sieht und hört immer schlechter, sabbert beim essen usw. usw. ... :rofl :rofl :rofl

Ansonsten klares confirm.
 

Wavemaster

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@ Cosworth , fakt ist, es ist nicht erlaubt. Und kann zur stillegung des Fahrzeugs führen....
Glaub das Theman gabs jetzt schon oft genug und immer mit dem gleichen Ergebniss ;)
Also lass doch solche Themen in der Versenkung wenn es weiterhin illegal ist
 
U

Uli

Gast im Fordboard
Cosworth schrieb:
Das kann man sogar ganz öfentlich in der StVZO nachlesen, genauer unter §19 Abs. 2.
Dann ließ bitte alles was dort steht, nicht nur den Auszug der Dir genehm ist. Ich habe rot markiert, auf was es ankommt.
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Die Außenbeleuchtung ist nicht ohne Grund deshalb so streng geregelt, weil sie ein ganz entscheidender Faktor ist für die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder sich selbst. Bei jeder eigenmächtigen Änderung daran zieht automatisch der rot markierte Satz.

Des Weiteren: In der gleichen StVZO steht ganz klar, welche Art von Außenbeleuchtung zugelassen ist. Umgekehrt ist alles, was dort nicht steht, auch nicht erlaubt. Irgendein Unterboden-Firlefanz steht dort nicht, also ganz einfach Finger weg davon. Umfeldleuchten sind was anderes, und selbst dafür gibt es sehr genaue Vorgaben, z.B. bzgl. Ausleuchtung und Leuchtfarbe.

Soviel zum "Halbwissen".

Grüße
Uli
 

Cosworth

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Hab ich was anderes geschrieben? Ich kenne persönlich keinen Fall in denen die BE wegen einer Unterbodenbeleuchtung entzogen wurde bzw. das vor Gericht haltbar gewesen wäre. Es müßte dazu Nachweis erbracht werden das eine Gefährdung zu erwarten war und nicht nur evtl. zu vermuten. Bei illegalen Xenon Nachrüstungen kann das evtl. noch durchgehen, aber selbst da ist es nicht mal eindeutig.
Kein Richter wird eine Gefährdung sehen, wenn ein Fahrzeug mit augeschaltener und sicher befestigter Unterbodenbeleuchtung unterwegs ist oder auf einem Parkplatz auch mit eingeschaltener Unterbodenbeleuchtung erwischt wird.
Das Benutzen einer nicht zugelassenen Beleuchtungseinrichtung ist in der Regel gerade mal eine Owi.....
Legal wird es deswegen noch lange nicht, das habe ich auch nie behauptet.

Aber immer diese Aussagen wie die Betriebserlaubnis erlischt wegen jedem Furz, der Versicherungsschutz geht flöten oder man bekommt Punkte pro angebautem Teil, usw. die sind nunmal grundlegend falsch und genau darauf habe ich hingewiesen. Nicht mehr und nicht weniger.
 

Baumschubser

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Doch, die BE wird entzogen, nämlich in dem Moment, wenn es für solchen Bastelkram einen Mängelschein gibt. In schwerwiegenden Fällen kommt das Fahrzeug dann sofort auf den Anhänger und wird zum TÜV gekarrt, in minder schweren Fällen hat man eine gwisse Zeit, den Originalzustand wieder herzustellen. Und weiles, wie du richtig erkannt hast, eine OWI ist, gibts hierfür in angemessener Höhe Bußgeld und Punkte wie bei anderen Fahrzeugmängeln auch. Vorzugsweise werden solche Dinge bei großeren Teffen, abends an der Tanke beim Samstags-sinnlos-hinundher-heizen von der Trachtengruppe unter die Lupe genommen.

Wie Uli oben schreibt, was nicht erlaubt ist, ist verboten und für verbotene Dinge gibts entsprechende Strafen. Nur für die Unterbodenbeleuchtung allein wird dir keine Polizei sofort die Plaketten abkratzen, auch das ist klar. Passiert aber ein Unfall und der clevere Unfallgegner behauptet, er wurde durch das Licht irritiert, dann hast du vor Gericht verloren.

Alles hier gesagte gilt natürlich auch für die Christbaumbeleuchtung in LKW und anderen Unsinn. Und nur weil auch das nicht so intensiv verfolgt wird, heißt das noch lange nicht, dass man das nun einfach tun kann und dass es keine Konsequenzen geben wird.
 

Achim

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Interessant finde ich in dem Zusammenhang den Schriftwechsel mit einem DEKRA-Menschen, der bei ledstyles.de veröffentlich wurde.

http://www.ledstyles.de/ftopic2983.html

Wie es vor Ort auschaut, wenn man einer netten Polizeibeamtin gegenüber steht, steht natürlich auf einem ganz andern Blatt. ;-)

UBB's sind während der Fahrt untersagt - auch wenns so manch ein TÜVer bei der Eintragung derartiger Kinderkarusellumbauten es nicht so genau nimmt.
 

Cosworth

Eroberer
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Wenn die BE bereits bei Erteilung eines einfachen Mängelberichtes erlöschen würde, hätte das bestimmt die Hälfte der User im Forum schon einmal mitgemacht.
Das mit den schwerwiegenden Fällen ist soweit richtig, hat aber nichts mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung zu tun. Da wäre die Verhältnismässigkeit bei weitem überschritten. Und das mit dem Unfallgegner vor Gericht, ganz so einfach ist es ebenfalls nicht. Es gibt im Strassenverkehr sehr viele Dinge die einen Fahrer ablenken oder irritieren können und wenn man eine solche Irritation zu stark herausstellt wird zwangsläufig von der Gegenseite die Frage kommen, ob man den überhaupt zur Teilnahme am Strassenverkehr geeignet ist. Was ist z.B wenn man nachts geblitz wird, das ist zum einen ebenfalls sehr irritierend und zieht meist auch zusätzlich noch eine Schrecksekunde nach sich, da man mit dem Ereignis nicht gerechnet hat (ein Auto mit Unterbodenbeleuchtung dagegen taucht in der Regel nicht von schlagartig direkt vor einem aus dem Nichts auf), fährt man deswegen in den Graben glaubst du allen ernstes du kannst deswegen die blitzende Behörde verklagen? Ein gewisses Maß an solchen Dingen muß man als Autofahrer nunmal "aushalten" können. Ob nun legalen oder illegalen Ursprungs.
Ich will keinesfalls diesen Kirmeskram gutheissen, aber wie gesagt es wird ein paar Euros wegen der Owi kosten, aber die BE wird sicherlich nicht entzogen werden.
In den Fällen wo die BE erloschen ist, waren eigentlich immer noch ganz andere Dinge mit im Spiel.
 

RedCougar

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Ich bin ebenfalls keine Freundin irgendwelcher Kirmesbleuchtung, aber ...

Stilllegen kann die Polizei ein Fahrzeug nicht ... sie kann maximal die Weiterfahrt untersagen - das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Das aber auch nur, wenn schwerwiegende Mängel vorhanden sind.

Normalerweise wird bei einer UBB eine Mängelkarte erteilt und man hat ein paar Tage Zeit, die zu demontieren und den Wagen dann wieder vorzustellen. Natürlich kommt dann noch die im Bußgeldkatalog vorgesehe Strafe obendrauf = 5 € bzw. 20 € :lol

Nachzulesen auch im Bußgeldkatalog Punkt 221.1 / 221.2

Eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer kann nur dann vermutet werden, wenn es eine Blendung (was bei den "normalen", eher diffusen UBB kaum der Fall ist) oder eine Änderung des Signalbildes des Fahrzeugs gibt ... was aber wohl nur in extremen Ausnahmefällen so sein dürfte. Ob eine solche Gefährdung vorliegt, wird ausschließlich durch einen Gutachter festgestellt und das Fahrzeug würde bis zum Gutachten sichergestellt werden. Wenn das Gutachten entsprechend ausfällt, hat man allerdings ne ziemliche menge Ärger (Verlust der BE) und Kosten (z.B. auch den Gutachter) und Laufereien an den Hacken.
 
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