Umbauten innerhalb der Garantie?

M

mondeo_peter

Gast im Fordboard
Mein Ghia hat noch Werksgarantie bis Jan. 2007. Was ist bis dahin an Umbauten erlaubt ohne mögliche Garantieansprüche zu verlieren?

Möchte derzeit folgendes umbauen:
Wischerdüsen (siehe Datenbank Tipp von stab23)
Handschuhfachbeleuchtung ohne Licht"pflicht" (Stromzuführung ändern)

Das mit dem Handschuhfach wird seitens der Garantie kein Problem sein, glaube ich mal. Aber andere Wicherdüsen, zudem von einem anderen Fabrikat anbauen? Da hab ich große Bedenken.
Nicht das ich da nun anfange rumzubasteln und dann heißt es:
Ätschibätsch, keine Garantie mehr.
 

Rene525

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Ich denke mal du wirst nur Probleme in dem Bereich bekommen wo du was verändet hast.
Z.B. wenn die Wischerpumpe aus irgendeinem Grund den Geist aufgibt wird man versuchen das auf die "falschen" Düsen zu schieben.
Aber da kannst du ja vorher wieder zurückrüsten. :D
Ich kann mir nicht vorstellen das dadurch die Garantie auf andere Bauteile verfällt.


Gruss Rene
 

Odie

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Ich würde im Moment noch keine Änderungen machen. :fluester
Da z. B. Änderungen der Elektrik (auch kleine) wie ich vermute
im Streitfall als mutwilliger Eingriff gewertet werden.
Denn wenn es ums Geld geht sind alle Gleich (Reperaturkosten) :aufsmaul:
 
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