RedCougar
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Die Kombinationen Sportauspuff mit offenem Sportluftfilter, die vor der Gesetzesänderung per 31.12.2005 bzw. vor dem Ungültigerklären der Gutachten eingetragen wurden, dürfen auch weiterhin ganz betrieben werden. Die haben ganz legalen Bestandsschutz. Es sollte sich jedoch keiner Hoffnungen machen, dass heute noch etwas mit dem alten TGA eingetragen wird, denn die entsprechenden TGA-Nummern der ungültigen Gutachten liegen dem TÜV vor bzw. der Prüfer muss nur auf´s Datum des TGA gucken.Mercury-Cougar schrieb:Habe die komplette (naja fast komplette) Bastuck ab Kat drunter und auch einen K&N 57i, und das eingetragen.![]()
Ansonsten ist auch mit neuem Gutachten eine Eintragung der Kombi via Sonderabnahme möglich. Das ist etwas aufwendiger und teurer wegen der zusätzlichen Geräuschpegelmessung, aber es ist eine durchaus legale Möglichkeit die Kombination Sportauspuff und offener Sportluftfilter heutzutage abgenommen zu bekommen.