Original von redflash
Bei der Bayern Versicherung weiß ich, dass man mal mit 85% den Zweitwagen versichern konnte. (Versicherungskammer Bayern)
Ist nur die Frage, ob du vom Zweitwagen für Ehepartner (Partnerregelung) oder für Kinder (Fahranfänger) sprichst.
Ich denke, was du meinst, ist die Partnerregelung, was Benjamin1208 meint, ist die Fahranfänger-Regelung.
Bei der Partnerregelung sind fahrende Kinder nämlich extra ausgeschlossen!
@Benjamin1208
Fahranfänger erhalten bei den meisten Gesellschaften anstatt der SF-Klasse 0 (240%) die SF ½ (140%), wenn die KFZ-Versicherung eines Elternteils oder in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/bzw. Lebenspartners (mit günstigem Schadenverlauf) bei dieser Gesellschaft besteht.
Der Fahranfänger ist dann zwar nicht von Anfang an als Halter eingetragen, kann aber trotzdem schon an der Höherstufung in den SF-Klassen arbeiten, denn er hat die Chance auf Rabattübertragung.
Beispiele, die je nach Versicherung zu einer günstigeren Einstufung führen können:
Wer einen Mopedvertrag abschließt und mindestens ein Jahr unfallfrei fährt, zahlt als Anfänger für den Pkw weniger.
Manche gewähren eine günstigere Einstufung, wenn eine spezielle Fahrausbildung (Sicherheitstraining) nachgewiesen werden kann.
Hängt also ganz davon ab, wo Mutti ihr Auto versichert hat, wie ihr bisheriger Schadensverlauf war, ob sie bei der Versicherung bleiben will und was diese (oder eventuell eine andere) Versicherung euch für Angebote macht. Die Versicherungen haben da doch einigen Verhandlungs-Spielraum.
Auf 120% solltest du mit etwas Verhandlungsgeschick auf jeden Fall kommen können.