Werkstatt hat Unfall verschuldet

memory1931

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Moin allerseits,

Neuigkeiten...... :wand :mauer

Unseren Wagen (Focus der Ehefrau) haben wir in unsere Dorfwerkstatt wegen Tüv gebracht.

Nach 2 Tagen: Chef zu meiner Frau blah
Ich habe eine gute und eine schlechte Nachricht.......
die gute: Sie haben Tüv
die schlechte: der Geselle hat mit Ihrem Auto einen Unfall verursacht. :wow

Der ist rückwärts aus der Werkstatt raus und hat einen ankommenden PKW zusammengeschoben........

Folge:
Unsere KFZ-Versicherung zahlt den Schaden des "Unfallgegners"
Unser Schaden wurde von der Werkstatt in Ordnung gebracht, dazu gab´s eine AHK.
"OK, gut in Ordnung gebracht, der Focus Turnier ist ja schon 9 Jahre alt" -> Wertminderung....... :mua

Wir werden in der Versicherung hochgestuft, da die Werkstatt nur unzureichend versichert ist, und er die Kosten der (unserer) Versicherung nicht ersetzen kann.........(über 4.000,-- EUR)

Besprechung vor Ort.........
Chef:
......."ich kann das nicht auch noch bezahlen"
......."dann muß ich meine Werkstatt dicht machen"
Ich:
......"Dann nehmen se doch einen Kredit auf"

Jetzt haben wir einen Brief von unserer Versicherung bekommen:
.....wenn Sie innerhalb von 6 Monaten 4.190,20 EUR bezahlen werden Sie nicht hochgestuft..... :kotz:

Wir werden noch einen weiteren Brief von unserer Versicherung erhalten, aus dem hervorgeht wieviel mehr Beiträge aufgrund der Höherstufung in den nächsten 10 Jahren auf uns zukommen könnte....
...künftige Beitragserhöhungen werden geschätzt.......

Und das war nicht das erste mal, die Volksfürsorge ist schon echt.. :kotz:

Letztes Jahr bin ich mit meinem Cougar und einem Bekannten zu einem Vmax-Treffen (Motorrad) nach Wuppertal gefahren......
Grund: der Spiessrutenlauf gegen die Polizei wegen ..100 Phon :mua

Tja, Stau auf der Autobahn........ :mp:
Das einzeige vorwärtskommen.....Standgas -> Fuss von der Kupplung
und ganz langsam rollen lassen -> "halbe Stunde mindestens" :wow

Einen Moment nicht aufgepasst: und ganz langsam mit 2 km/h den
Vorankriechenden angetitscht....... :wand

Ich fand das nicht mal für nötig überhaupt auszusteigen..... :)
(ca. 1-1,5 Minuten)

Der Typ vor mir hielt den ganzen Verkahr auf, und ich konnte sehen
das vor dem alle Autos weg waren -> er stieg aus.....

"Auto evtl. verzogen, schwerer Schaden usw. usw. :rolleyes: :rolleyes:
(halber Fingernagelgroße Minidelle im Stoßfänger) :mua blah
Zur Parklücke gefahren -> Adressen ausgetauscht -> ADAC-Mensch war
zufällig da, sah das -> und lachte (mein Kumpel übrigens auch -Lackierermeister)
Foto gemacht......

2 Wochen später kam ein Kostenvoranschlag: rund 1.200,-- EUR

Ich habe die Versicherung angeschrieben, denen den Sachverhalt
erklärt und geschrieben, das, wenn die das bezahlen ich den
Stoßfänger haben will, weil, über meine Hochstufung bezahle ich
den Scheiss ja auch.....

Folge:
Ich habe die Versicherung gewechselt und trotz Hochstufung ein
günstigerer Beitrag.......da ham´se selbst Schuld :mua

So, das war´s

Gruß
 

Sylvester23

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Mein Beileid, aber das muss echt eine Dorfwerkstatt sein. Ich würde die Kosten für die Höherstufung ( Die Versicherung hat Tabellen, basierend auf den derzeitigen Typklassen ) von der Werkstatt bezahlen lassen. Alternativ sollen die doch den Schaden des anderen bezahlen, dann wirst Du nicht hochgestuft.
Wenn die nicht wollen-hast Du Rechtsschutz? Ehrlich gesagt, wäre ich da stur-und wenn sie pleite gehen. Schaden machen und nicht dazu stehen, das kann und darf sich keine Firma erlauben.
 

RedCougar

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1. Die Werkstatt sollte eine Haftpflichtversicherung besitzen. Der Schaden ist über deren Versicherung abzugewickeln oder wenn sie wider erwarten und unverantwortlicherweise keine hat, von der Werkstatt selbst bezahlt werden. Wie sie das macht, ist deren Problem. Warum willst du dich bzw. deine Versicherung damit belasten und selbst nur Nachteile in Kauf nehmen?

Deine Versicherung kann ja wohl nichts dafür und handelt nur gemäß deren AGB.

2. Da dies eindeutig eine allgemeine Rechtsproblematik darstellt, verschiebe ich das Thema entsprechend in das dafür vorgesehene Sub-Forum Recht und Gesetz
 

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Also meine Meinung als Versicherungskaufmann:

Im Normalfall sollte sich der Versicherer mit dem Streit auseinandersetzen, den Schaden zahlen und den Betrieb in Regress nehmen. Man nennt das in der Haftpflicht passive Rechtschutzfunktion.

Würde an deiner Stelle nochmal mit der Schadensabteilung deines VR telefonieren.

Find das außerdem recht schwach das der Betrieb nicht mal eine Gewerbehaftpflicht besitzt und dann noch auf dein Mittleid pocht.
Hier dreht sichs um ü 4000Euro, für die du nichts kannst!
Im schlimmsten Fall zum Anwalt gehen bzw. mit dem Anwalt erstmal drohen, reicht meistens aus :)

Halt uns mal auf dem laufenden!

gruß Christoph
 

Guido

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In meinen Augen trifft Dich keine Schld (tut es ja tatsächlich auch nicht), deshalb würde ich Dir raten, mit der Versicherung Kontakt auf zu nehmen, die sollen sich das Geld von der Werkstatt holen, denn die hat ja den Unfall verursacht. Stellt sich die Werkstatt quer zur Schiedsstelle oder zum Rechtsanwalt. Da kommen Kosten auf Dich zu, die Du nicht zu verantworten hast und eine ganze Menge umfassen können. Ich würde mir das nicht bieten lassen!
 

gruffti

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...nein Guido, im Ergebnis hast Du recht, der Weg passt nicht. Die Versicherung ist nach Recht und Gesetz verpflichtet, den Schaden zu zahlen, egal wer gefahren hat (gilt sogar bei Diebstahl) und ohne wenn und aber.
Da die Werkstatt mit Erlaubnis des Halters gefahren ist, geht das die Versicherung tatsächlich nichts an.

Ich würde der Werkstatt (schriftlich) eine Frist zur Begleichung des Betrages bei der Versicherung stellen und wenn dann nichts passiert, ab zum Anwalt. Eine Frage wird sein, ob die Werkstatt schuldhaft ihre Obhutspflicht verletzt hat.
Und da muss er halt einen Anwalt fragen.....
 

memory1931

Eroberer
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Schadnversucher Werkstatt......

Hallo Leute,

ich habe mit der Versicherung gesprochen, einen mir bekannten Versicherungsmakler beauftragt und werde mich noch mit der Rechtschutzabteilung vom ADAC unterhalt......

1) Die Werkstatt hat zwar eine Haftpflichtversicherung, die allerdings nicht den Schaden abdeckt, da das eine Zusatzversicherung hätte sein müssen.

2) Gruffti hat Recht, unsere Versicherung ist verpflichtet den Schaden zu bezahlen und sollte sich dann an der Versicherung der Werkstatt oder an dem Inhaber schadlos halten. Leider kann die das nicht, da die Versicherung des Werkstattinhaber sich weigert den Schaden zu bezahlen.

3) Wegen Pkt.2 geht die Versicherung den Weg des geringsten Widerstandes und stuft uns einfach hoch. Zusätzlich teilt uns die Versicherung unseren Schaden mit (Vers.beiträge für die nächsten 10 Jahre + eventuelle Beitragshochstufungen), und wir müssen uns mit der Werkstatt rumärgern.

4) Die Werkstatt hat schon zugesagt, uns den Höherstufungsschaden zu bezahlen.

5) Die Privathaftpflicht des Mechanikers ist überhaupt nicht zuständig.

6) UND TROTZDEM ÄRGERE ICH MICH MAßLOS..... :-(
 

RedCougar

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RE: Schadnversucher Werkstatt......

Original von memory1931
1) Die Werkstatt hat zwar eine Haftpflichtversicherung, die allerdings nicht den Schaden abdeckt, da das eine Zusatzversicherung hätte sein müssen ...
Dann muss die Werkstatt eben selbst zahlen.

Geh zum Anwalt, falls sie sich weigert. Dann müsste die Werkstatt allerdings auch noch deine Anwaltskosten zahlen.

3) Wegen Pkt.2 geht die Versicherung den Weg des geringsten Widerstandes und stuft uns einfach hoch. Zusätzlich teilt uns die Versicherung unseren Schaden mit (Vers.beiträge für die nächsten 10 Jahre + eventuelle Beitragshochstufungen), und wir müssen uns mit der Werkstatt rumärgern.
Soweit ich weiß, hast du 1 Jahr Zeit, um die geleistete Zahlung deiner eigenen Versicherung wieder auszugleichen und somit der Höherstufung zu entgehen.
 

Baumschubser

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Nimm die Werkstatt in Regress, ob die dabei Pleite gehen, kann dir egal sein. Bei 4000€ hört jeglicher Spaß auf. Mach das über einen guten Anwalt.
 

toni_test

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Original von Baumschubser
Nimm die Werkstatt in Regress, ...

Jau, stimme ich zu...,
obwohl das eventuell auch Sache der KFZ-Haftpflicht sein könnte (lt. AKB - wenn ich mich recht entsinne - muß diese auch unberechtigte Ansprüche abwehren, auch wenn sie diese erstmal zahlt und sich das Geld vom eigentlich Schuldigen zurückholt).

Original von Baumschubser
ob die dabei Pleite gehen, kann dir egal sein....

Stimme nicht zu!
Wenn die Weskstatt keine Betriebshaftpflicht oder eine mit zu geringer Deckung hat, kann er zwar Recht haben und bekommen. Doch was nützt ihm der Anspruch auf 4000 € gegen die Werkstatt, wenn er ihn nicht vollstrecken kann, da diese pleite ist??? Dann lieber mit der WS ne Ratenzahlung o.ä. verinbaren und peu a peu an sein Geld kommen...

Aber lass Dich auf jedem Fall mal von nem Anwalt oder ADAC o.ä. beraten! Die haben da den meisten Durchblick und dürfen Dir auch Rechtsberartung geben, im Gegensatz zu uns!
 

Baumschubser

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Das mit den "unberechtigten Ansprüchen" gehört hier nicht rein, das bezieht sich nur auf Unfallgegner und ist eine vollkommen andere Geschichte.

Und wenn die Werkstatt wegen 4000€ dicht machen müsste, dann ist sie sowieso schon pleite. Auf alle Fälle einen Anwalt in die Spur schicken, Mahnbescheid, Vollstreckung. Notfalls wird halt wegen der Forderung der Betrieb dicht gemacht und das Inventar zwangsversteigert.

Ich gehe mal davon aus, dass es nur eine kleine Werkstatt mit persönlich haftendem Einzelunternehmer ist. Dann wird notfalls dessen privates Auto oder Haus auch noch gepfändet.

Auf jeden Fall nicht abwimeln lassen. Die müssen den entstandenen Schaden komplett ausgleichen, wie die das machen, kann dem Geschädigten egal sein. Sollen sich Geselle und Chef die Sache teilen, wegen 4000€ macht keiner wirklich pleite.
 

C-Maxe

Haudegen
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Original von Baumschubser
Und wenn die Werkstatt wegen 4000€ dicht machen müsste, dann ist sie sowieso schon pleite.

Das sehe ich auch so. Ist für mich auch eine Hinhalte- und Mitleidstaktik, die gerade kleinere Betriebe öfter anwenden.

Original von Baumschubser
Notfalls wird halt wegen der Forderung der Betrieb dicht gemacht und das Inventar zwangsversteigert.

Ich gehe mal davon aus, dass es nur eine kleine Werkstatt mit persönlich haftendem Einzelunternehmer ist. Dann wird notfalls dessen privates Auto oder Haus auch noch gepfändet.

Ja, OK. Aber was bringt das? Dann kommt es darauf an, wie der Insolvenzverwalter mit seinen Forderungen umgeht, wie und wo (Priorität gegenüber Banken, anderen Gläubigern etc.) er diese einordnet. Eine Insolvenz bedeutet noch lange nicht, daß er sein Geld komplett wiederbekommt.

Original von Baumschubser
Auf alle Fälle einen Anwalt in die Spur schicken, Mahnbescheid, Vollstreckung.

memory1931 hat unter 4. bereits geschrieben, daß die Werkstatt seine Höherstufungen bezahlt. D.h. ihm entsteht damit, rein rechtlich, kein Schaden! Der ganze Ärger ist ärgerlich, aber dafür interessiert sich kein Gericht.
 

sportquax

Haudegen
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Original von Baumschubser
Und wenn die Werkstatt wegen 4000€ dicht machen müsste, dann ist sie sowieso schon pleite.

Sagt Dir der Begriff Insolvent etwas? Das heißt nicht, dass die pleite sind. Vielleicht können die nur im Moment die Summe nicht zahlen?

Original von Baumschubser
...Mahnbescheid, Vollstreckung. Notfalls wird halt wegen der Forderung der Betrieb dicht gemacht und das Inventar zwangsversteigert.

Mein Gott, weshalb muss denn immer sofort nen dicken Maxen machen. In Ruhe miteinander sprechen bringt idR mehr, als immer gleich rumzuschreien....

Original von Baumschubser
Ich gehe mal davon aus, dass es nur eine kleine Werkstatt mit persönlich haftendem Einzelunternehmer ist. Dann wird notfalls dessen privates Auto oder Haus auch noch gepfändet.

Ist ja wurscht, dass da vielleicht auch ein, zwei Schicksale mit dranhängen, Hauptsache man hat schnell sein Recht durchgesetzt...

Original von Baumschubser
Auf jeden Fall nicht abwimeln lassen. Die müssen den entstandenen Schaden komplett ausgleichen, wie die das machen, kann dem Geschädigten egal sein.

ganz genau und durch die Übernahme der Kosten der Höherstufung durch die Werkstatt erfolgt das ja auch.

Vielleicht nicht so viel Polemik sondern sachdienliche Hinweise (ua Beratung durch Rechtsanwalt)

Gruß Lars
 

Baumschubser

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Die Übernahme der Höherstufungen ist doch Unsinn. Das streckt sich über einen Zeitraum von vielleicht 10 Jahren oder mehr, je nach Sf-Klasse, die man im Moment hat. Ihr glaubt doch nicht ernsthaft, dass die Werkstatt sich da dran hält.

Was ist, wenn der Versicherungsnehmer aus welchen Gründen auch immer zu einer teureren Gesellschaft wechselt in dieser Zeit? Bezahlen die die Höherstufung dann auch noch? Oder gibts nur die Tarife der HUK24 ausgeglichen? Was ist bei Fahrzeugwechsel, Umzug etc.? Das alles kann die alljährlichen Prämien manchmal gewaltig ändern.

Mir sind das ein paar Unbekannte zu viel in dieser Rechnung. Und man muss auch bedenken, dass man, wenn man beispielweise jetzt in SF 15 ist, in SF 5 nun zurück gestuft wird, man also in 10 Jahren wieder in SF 15 ist. Ohne Unfall wäre man dann aber bereits in SF 25, was nochmals erheblich niedrigere Beiträge bedeutet. Der Schaden ist also weit höher und zieht sich viel weiter nach hinten raus.

Das hat auch nix mit Polemik zu tun. Hier wird eine ganz ganz üble Tour abgezogen oder zumindest wird das versucht.

PS @ sportquax & C-MAXE: Das oben stellt alles nur meine Meinung dar. Bei solchen Geschichten bekomme ich Bauchschmerzen, wenn da irgendwo einer gelinkt werden soll und ich sehe das hier so. Wir haben in wesentlich kleinerem Maßstab jetzt auch sowas am Hals, nur dass bei uns der Unfallgegner sich möglicherweise einen Altschaden auf unsere Kosten bezahlen lassen will. Bei solchen Dingen bekomme ich den ganz dicken Hals, Mauscheleien und Betrügereien sind mit das Übelste, was es gibt. Gegen sowas gehe ich mit allen Mitteln vor, die ich habe. Und da wähle ich nicht das schwächste :aufsmaul: zuerst, sondern nehme gleich das wirksamste :mp:. :mua :mua :mua

EDIT 17:02 Uhr:

Vor allem, weil eines dieser "Schicksale" den Schaden auch noch verursacht hat. Der könnte ja auch die Hälfte der 4000€ einfach mal so übernehmen (von mir aus in Raten), um den Schaden aus der Welt zu schaffen.
 

tlo-style

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hallo,

Original von sportquax
Original von Baumschubser
Ich gehe mal davon aus, dass es nur eine kleine Werkstatt mit persönlich haftendem Einzelunternehmer ist. Dann wird notfalls dessen privates Auto oder Haus auch noch gepfändet.

Ist ja wurscht, dass da vielleicht auch ein, zwei Schicksale mit dranhängen, Hauptsache man hat schnell sein Recht durchgesetzt...

Gruß Lars

ist ja auch egal, geh ich halt wieder nen paar monate umsonst arbeiten...

gruß tlo
 

sportquax

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Original von Baumschubser
Die Übernahme der Höherstufungen ist doch Unsinn. Das streckt sich über einen Zeitraum von vielleicht 10 Jahren oder mehr, je nach Sf-Klasse, die man im Moment hat. Ihr glaubt doch nicht ernsthaft, dass die Werkstatt sich da dran hält.

Jede Versicherung kann die Mehrkosten durch eine Höherstufung über die Jahre ganz genau berechnen. Daher kann man es sich auch ausrechnen lassen, ob es sich lohnt, einen Schaden selbst zu bezahlen oder dies durch die Versicherung regulieren zu lassen. Daher kann die Werkstatt die Mehrkosten berechnen lassen und diese entweder mit einmal oder in Monatsraten zahlen.

Original von Baumschubser
Was ist, wenn der Versicherungsnehmer aus welchen Gründen auch immer zu einer teureren Gesellschaft wechselt in dieser Zeit? Bezahlen die die Höherstufung dann auch noch? Oder gibts nur die Tarife der HUK24 ausgeglichen? Was ist bei Fahrzeugwechsel, Umzug etc.? Das alles kann die alljährlichen Prämien manchmal gewaltig ändern.

s.o., da die Mehrkosten berechnet werden können und dies die Grundlage ist, ist alles weitere Sache des Versicherungsnehmers. Unter anderem wie viele Unfälle eventuell (hoffentlich aber nicht) dazu kommen sollten.

Original von Baumschubser
Mir sind das ein paar Unbekannte zu viel in dieser Rechnung. Und man muss auch bedenken, dass man, wenn man beispielweise jetzt in SF 15 ist, in SF 5 nun zurück gestuft wird, man also in 10 Jahren wieder in SF 15 ist. Ohne Unfall wäre man dann aber bereits in SF 25, was nochmals erheblich niedrigere Beiträge bedeutet. Der Schaden ist also weit höher und zieht sich viel weiter nach hinten raus.

Wie lange es genau dauert weiß ich auch nicht, aber auf keinen Fall 10 Jahre. Da gibt es nach Unfällen mE nach andere Schlüssel.

Original von Baumschubser
Das hat auch nix mit Polemik zu tun. Hier wird eine ganz ganz üble Tour abgezogen oder zumindest wird das versucht.

PS @ sportquax & C-MAXE: Das oben stellt alles nur meine Meinung dar. Bei solchen Geschichten bekomme ich Bauchschmerzen, wenn da irgendwo einer gelinkt werden soll und ich sehe das hier so. Wir haben in wesentlich kleinerem Maßstab jetzt auch sowas am Hals, nur dass bei uns der Unfallgegner sich möglicherweise einen Altschaden auf unsere Kosten bezahlen lassen will. Bei solchen Dingen bekomme ich den ganz dicken Hals, Mauscheleien und Betrügereien sind mit das Übelste, was es gibt. Gegen sowas gehe ich mit allen Mitteln vor, die ich habe. Und da wähle ich nicht das schwächste :aufsmaul: zuerst, sondern nehme gleich das wirksamste

Kann ja sein, dass Dir gerade übel mitgespielt wird und in Deinem Fall der von Dir beschriebene Weg der Richtige ist, aber Betrügereien und Mauschelein dann auch jedem anderen zu unterstellen, geht mE nach zu weit. Vor allem, wenn wir alle nicht die gesamten Umstände kennen (würde hier aber auch sicher zu weit führen). Ich verstehe auch nicht, womit Du ein Problem hast. Der Unfall ist passiert (dumm gelaufen, läßt sich nicht mehr ändern). Der beschädigte Wagen wurde ohne murren ordentlich instand gesetzt (zusätzlich kostenlos ne AHK), und die Mehrkosten für die Versicherungshochstufung sollen auch übernommen werden. Für mich hört sich das grundsätzlich gut an, für weitergehende Fragen sollte man sich mit nem Rechtsanwalt zusammen setzen.

Original von Baumschubser
Vor allem, weil eines dieser "Schicksale" den Schaden auch noch verursacht hat. Der könnte ja auch die Hälfte der 4000€ einfach mal so übernehmen (von mir aus in Raten), um den Schaden aus der Welt zu schaffen.

Eine Frage, wozu gibt es Versicherungen und wo würdest Du einen Schlußstrich ziehen? Bei 5.000, 10.000, 20.000 oder 100.000 €? Der Betreiber sagt, 4.000 kann er sich nicht leisten, die Höherstufung schon. Da erübrigen sich mE alle Fragen, sofern er das Geld bezahlt.

Gruß Lars
 

Odie

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Hast Du eigentlich keinen Rechtsschutz. Wenn ja, sollen die sich um Deinen Fall kümmern. Sie werde ja dafür bezahlt. 8)
 

Baumschubser

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Zitat sportquax: "Wie lange es genau dauert weiß ich auch nicht, aber auf keinen Fall 10 Jahre. Da gibt es nach Unfällen mE nach andere Schlüssel."

Ich kenne jetzt nicht die genaue SF-Klasse des Threaderstellers, aber in unserem speziellen Fall ist es genau so. Meine Frau ist aktuell in SF16 und sie würde, wenn wir den Schaden jetzt nicht selber übernehmen, den ich oben erwähnt hatte, in SF 6 zurück gestuft. Das sind nun mal genau 10 SF-Klassen, was genau 10 Jahre dauert, um dann wieder in SF 16 zu sein. Ohne Schaden wäre sie aber nunmal in 10 Jahren bereits in SF26. Das bedeutet, dass man eben nicht nur 10 Jahre lang draufzahlt, sondern viel länger. Bei 4000€ lohnt sich selber zahlen dennoch kaum, es sei denn, man fährt einen Ferrari mit extremen Prämien.

Ich weiß jetzt nicht, worauf du mit deiner obigen Aussage hin willst oder ob du nur die gängigen Versicherungsgepflogenheiten nicht kennst. Aber vielleicht kannst du das etwas näher erläutern.
 

Guido

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Original von sportquax
Original von Baumschubser
Die Übernahme der Höherstufungen ist doch Unsinn. Das streckt sich über einen Zeitraum von vielleicht 10 Jahren oder mehr, je nach Sf-Klasse, die man im Moment hat. Ihr glaubt doch nicht ernsthaft, dass die Werkstatt sich da dran hält.

Jede Versicherung kann die Mehrkosten durch eine Höherstufung über die Jahre ganz genau berechnen. Daher kann man es sich auch ausrechnen lassen, ob es sich lohnt, einen Schaden selbst zu bezahlen oder dies durch die Versicherung regulieren zu lassen. Daher kann die Werkstatt die Mehrkosten berechnen lassen und diese entweder mit einmal oder in Monatsraten zahlen.
......


ICh denke allerdings mal, daß die Mehrkosten um einiges mehr sein werden als 4000 Euro.

So, lassen wir Spekulationen mal am Rande und außen vor und warten einmal ab, wie sich das Ganze entwickelt!
 

C-Maxe

Haudegen
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Original von Baumschubser
PS @ sportquax & C-MAXE: Das oben stellt alles nur meine Meinung dar. Bei solchen Geschichten bekomme ich Bauchschmerzen, wenn da irgendwo einer gelinkt werden soll und ich sehe das hier so. ... Bei solchen Dingen bekomme ich den ganz dicken Hals, Mauscheleien und Betrügereien sind mit das Übelste, was es gibt.

Deine Meinung akzeptiere ich völlig. Ich wollte nur zu den direkten Details etwas anmerken und Dich nicht "bekehren".
Aber es ist halt leider uninteressant was Du/memory1931 für eine Meinung hast, nach Deiner Verfahrensweise interessiert dann nur die Meinung des Gerichtes! Und das interessiert sich halt nicht für "Bauchschmerzen", "dicke Hälse" oder anderes "Unwohlsein". Da würde sich memory1931 und auch andere hier noch wundern, was da alles rauskommen kann. Man sollte zumindest etwas im Hinterkopf behalten, wie viele sind mit scheinbar absoluten Topargumenten schon vor Gerichten gescheitert! Da gibt es keinen Automatismus.

Original von Baumschubser
Die Übernahme der Höherstufungen ist doch Unsinn. Das streckt sich über einen Zeitraum von vielleicht 10 Jahren oder mehr, je nach Sf-Klasse, die man im Moment hat. Ihr glaubt doch nicht ernsthaft, dass die Werkstatt sich da dran hält.

Das geht eh nur schriftlich. Und wenn wir jetzt jeden Vertrag, jede geschriebene Übereinkunft etc. anzweifeln wollen haben wir morgen alle z.B. keinen Arbeitsplatz mehr. So einfach geht das nicht. Vor Gericht gilt auch das geprochene oder gar gehörte Wort als gegeben.

Original von Baumschubser
Was ist, wenn der Versicherungsnehmer aus welchen Gründen auch immer zu einer teureren Gesellschaft wechselt in dieser Zeit? Bezahlen die die Höherstufung dann auch noch? Oder gibts nur die Tarife der HUK24 ausgeglichen?

??? Er hat jetzt eine Versicherung und diese rechnet ihm die höheren Beiträge aus. Niemand zahlt ihm höhere Kosten, welche er dann mutwillig erzeugt.

Original von Baumschubser
Was ist bei Fahrzeugwechsel, Umzug etc.? Das alles kann die alljährlichen Prämien manchmal gewaltig ändern.

Dito. Kann man alles ausrechnen.
 

Baumschubser

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Ja aber den Fahrzeugwechsel kann man nicht vorhersehen. Oder kannst du das? Das jetzige Auto ist 9 Jahre, da wird bald sowas fällig.
 

dridders

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Die Kosten die die nächsten Jahre entstehen kann man allerhöchsens auf heutiger Basis schätzen, nicht genau berechnen. Die Versicherung gibt dir keine Garantie das diese Kosten so bleiben. Je älter das Fahrzeug wird, desto stärker steigt gerne seine Typklasse an. Die Versicherung geht bei der Berechnung aber von der aktuellen Typklasse aus. Auch eine Veränderung der Regionalklasse kann nicht vorhergesehen werden. Natürlich kann es sich auch zu deinem Vorteil entwickeln, aber das passiert wohl eher selten.
Das einzige was sich akkurat abwickeln lässt ist der Versicherung den Schaden zurückzuzahlen. Nur hier kann man garantieren das der Halter +-0 bei raus kommt. Das muss ja nicht zwangsläufig in einem Schritt passieren, sondern man hat 6 Monate hierfür Zeit nach Bekanntgabe der Schadesnhöhe.

Ansonsten wurde ja oben schon richtig geschrieben: wozu gibt es Versicherungen? Um eben sowas abzudecken. Und warum hatte die Werkstatt dann keine? Was bitte hat meine Versicherung genau genommen damit zu tun, egal ob sie nun vom Gesetz her gezwungen ist erstmal zu zahlen oder nicht? Angenommen wir hätten keine Haftpflichtpflicht, ich hätte keine KFZ-Versicherung, du Vollkasko. Ich fahre dir rein, und sag zu dir dann "ach, kein Thema, du bist ja versichert, war nett mit dir zu plaudern, ich geh dann jetzt mal". Da lachst du dich auch nur scheckig und hetzt mir die Grünen auf den Hals bis ich den Schaden bezahle, schließlich hab ich Mist gebaut, nicht du, und ich muss die Versicherung haben, nicht du. Hab ich die nicht muss ich halt schauen wie ich es bezahlt bekomme. Deine Versicherung hat mit mir nichts zu tun, denn die hast schließlich du all die Jahre bezahlt, nicht ich.
 

Baumschubser

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Ich kann mir auch nicht wirklich vorstellen, dass die Werkstatt keine Betriebshaftpflicht haben soll, die zumindest 4000€ abdeckt.
 

dridders

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So wie es hier klingt ist wohl dieses Risiko nicht in deren Betriebshaftpflicht eingeschlossen, auf gut deutsch am falschen Ende gespart.
 

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Betriebshaftpflicht ist nicht gleich Betriebshaftpflicht. Das Angestellte mitversichert werden, wird bei vielen (gerade kleinen) Betrieben gerne vergessen, da Angestellte die Prämien in die Höhe jagen.
 

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Betriebshaftpflicht ist nicht gleich Betriebshaftpflicht.

Ganz genau. Auch jede andere Versicherung, welche alle hier haben, unterscheiden sich z.T. gravierend, im Versicherungsumfang und auch den Leistungen. Und, wenn es wirklich ein "alteingesessener" Betrieb ist, hat der wohl auch noch eine "Uralt"-Versicherung. Das ist nunmal so, mal zum Nachteil, kann z.T. auch Vorteile haben.

Wie bereits geschrieben, man kann da schon was berechenen. Und Beitragserhöhungen oder Neuverträge müssen in den abzuschließenden Vertrag mit eingesezt und, wenn zutreffend, nachgemeldet werden.

Der Ärger wird bleiben, da brauchen wir uns nichts vorzumachen. Aber diesen Ärger interessiert auch kein Gericht.
 

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Du willst dich auf einen langjährigen Vertrag mit einem Unternehmen einlassen, das nach eigenen Aussagen kurz vor der Pleite steht? Als Zahlungsempfänger würde ich das ganz sicher nicht mitmachen...
 

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Du willst dich auf einen langjährigen Vertrag mit einem Unternehmen einlassen, das nach eigenen Aussagen kurz vor der Pleite steht? Als Zahlungsempfänger würde ich das ganz sicher nicht mitmachen...

Wenn ein Gericht die Werkstatt dazu verdonnert, willst Du dann dies dem Gericht mitteilen?

Ein Gericht interessiert sich einen feuchten dafür, was wer zu meinen glaubt. Wir sollten hier die Emotionen wieder etwas rausnehmen und nur den reinen Sachverhalt betrachten. Was anderes macht ein Gericht auch nicht. Ihm entsteht mit der Kostenübernahme duch die Versicherung ein Schaden und den kann er einfordern. Nicht mehr und nicht weniger. Vielleicht kann man da auch ein paar Jahre in einer Summe zusammenfassen, schon hat man sein Geld auch eher, o.ä. Ist alles Vertragssache.
 

dridders

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Welches Gericht verdonnert einen dazu eine Schadenssumme von 4000 Euro auf 20 Jahre in Raten zu zahlen, noch dazu ein Unternehmen? Das möchte ich mal sehen. Wir reden hier nicht von Millionenbeträgen, sondern von 4000 Euro. Dafür bekommt selbst eine Privatperson mit Glück 1 Jahr Zeit.
Vor Gericht wird es genauso rauslaufen: Schadenssumme ist bekannt, nämlich der Betrag der nötig ist um die Versicherung auszuzahlen. Gegen die Übernahme der Höherstufungsbeträge kann man problemlos angehen, da diese wie geschrieben nicht zu berechnen sind, nur zu schätzen. Das Maximum worauf es hinaus läuft wäre also eine Ratenzahlung, und auch auf die muss man sich bei solch einem Sachverhalt wohl nicht einlassen, es kann halt nur sein das man wenn man es nicht tut auch nicht die volle Summe bekommt da vorher Zahlungsunfähigkeit eintritt. Kann bei Ratenzahlung aber genauso sein das man nur die 1. Rate erhält, weil der Lehrling bis zur 2. Rate halt den nächsten Wagen gegen die Wand gesetzt hat.
 
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