Schraubi
Lebende Legende
Es gehen Gerüchte umher das nicht alles was eingetragen ist auch eingetragen bleibt !
Die Richtlinien für Anbauteile am Fahrzeug ist noch nicht so weit das es nun schon verboten ist Dinge wie z.B. selbstgebauter Stoßfänger / Spoiler zu verarbeiten. Wie gesagt, es kommt erst !
Zum weiteren , wenn ein TÜV hier etwas einträgt wie z.B. ein Stoßfänger andem sich nicht wirklich etwas verändern kann außer das die Farbe verblasst, darf ein anderer TÜVler oder x-beliebiger Prüfer es nicht austragen ! Es seidenn man nachträglich ein Fahrwerk verbaut und kommt unter die besagten 7 cm sind es glaube ich.
Wenn ein anderer Gutachter etwas austragen kann, ist es z.B einen Auspuff der zu laut geworden ist ! Wenn sich die dB verändert. Deshalb verbaue ich für den Cougar den besagten KAT und zudem was andere nicht machen den Apollo-Kit, da mein TÜV hier sagt das es eine Verbesserung zum 57i Kit ist ! ( Geräuschärmer )
jo kann sein
Deshalb gelingt es mir auch für den Cougar durch Einzelabnahme Spielereien am Auspuff zu machen wie zB. einen Topf weglassen und das noch mit TÜV.
Eine Geräuschprüfung wird hinten wie vorne bei Standgas gemacht und bei 3000 Umdrehungen. In diesem Bereich verhält sich der Cougar im Grenzbereich ! Somit besteht auch hier keine Gefahr einer Austragung !!!!
Anbauteile wie ich schon im anderen Thema Heckblech geschrieben habe, sind überhaupt nicht eintragungspflichtig ! Soeben vom TÜV hier bestetigt worden. Außer es ist scharfkantik !!! Aber sonst nichts !!!
Wenn einer von euch mal Probleme mit TÜV usw. hat dann ruft mich ruhig an. Ich kann euch da sicherlich weiterhelfen. Es gibt auch bei solche Einrichtungen solche Menschen oder auch solche Menschen. Aber wenn denen mal jemand etwas sagt der eine Ahnung hat geben die meist auch klein Bei !
In diesem Sinne !
Gruß Schraubi
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Achmannooo ! Ich möcht einmal was richtig machen !
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Die Richtlinien für Anbauteile am Fahrzeug ist noch nicht so weit das es nun schon verboten ist Dinge wie z.B. selbstgebauter Stoßfänger / Spoiler zu verarbeiten. Wie gesagt, es kommt erst !
Zum weiteren , wenn ein TÜV hier etwas einträgt wie z.B. ein Stoßfänger andem sich nicht wirklich etwas verändern kann außer das die Farbe verblasst, darf ein anderer TÜVler oder x-beliebiger Prüfer es nicht austragen ! Es seidenn man nachträglich ein Fahrwerk verbaut und kommt unter die besagten 7 cm sind es glaube ich.
Wenn ein anderer Gutachter etwas austragen kann, ist es z.B einen Auspuff der zu laut geworden ist ! Wenn sich die dB verändert. Deshalb verbaue ich für den Cougar den besagten KAT und zudem was andere nicht machen den Apollo-Kit, da mein TÜV hier sagt das es eine Verbesserung zum 57i Kit ist ! ( Geräuschärmer )

Deshalb gelingt es mir auch für den Cougar durch Einzelabnahme Spielereien am Auspuff zu machen wie zB. einen Topf weglassen und das noch mit TÜV.
Eine Geräuschprüfung wird hinten wie vorne bei Standgas gemacht und bei 3000 Umdrehungen. In diesem Bereich verhält sich der Cougar im Grenzbereich ! Somit besteht auch hier keine Gefahr einer Austragung !!!!
Anbauteile wie ich schon im anderen Thema Heckblech geschrieben habe, sind überhaupt nicht eintragungspflichtig ! Soeben vom TÜV hier bestetigt worden. Außer es ist scharfkantik !!! Aber sonst nichts !!!
Wenn einer von euch mal Probleme mit TÜV usw. hat dann ruft mich ruhig an. Ich kann euch da sicherlich weiterhelfen. Es gibt auch bei solche Einrichtungen solche Menschen oder auch solche Menschen. Aber wenn denen mal jemand etwas sagt der eine Ahnung hat geben die meist auch klein Bei !
In diesem Sinne !
Gruß Schraubi
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Achmannooo ! Ich möcht einmal was richtig machen !
