T
Taurus90
Gast im Fordboard
Hallo!
Habe dieses schon anderswo im Forum gepostet, doch es wird wahrscheinlich hier besser aufgehoeben sein - scheint mir zumindest logisch
Es geht um 6,5x16 Original-Ford-Felgen von Ronal für einen 98er Scorpio Wagon. Habe von Ford die ABE für die Felgen bekommen, die dürfen bei unserem Scorpio nur mit 205/55 V benutzt werden - die auch noch auf vier verschiedene Profile begrenzt sind. Diese Einschränkung könnte (!) dadurch aufgehoben werden, daß eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers über die Tragfähigkeit mitgeführt würde. Soweit zur Erklärung. Nun geht's los:
... war also jetzt beim TÜV - und (fast) genauso schlau wie vorher. Hatte alles in der ABE richtig interpretiert und jetzt sollen eben die, einzig zulässigen, 205/55-Reifen drauf. Für diese Größe sind lt. ABE nur vier Reifenfabrikate zulässig - außer ein Hersteller bestätigt mir die ausreichende Tragfähigkeit (und nur die!) eines Reifenfabrikates. Ist doch ein bißchen bekloppt, da die Tragfähigkeit auf den Reifen steht! Da fiel dem TÜVler auch nicht wirklich etwas zu ein ... Hm, ob die Angabe auf dem Reifen wohl als Bestätigung reichen würde?
Wie schon oben gesagt, konnten mir die beiden TÜVler nicht wirklich etwas zu dem Passus in der ABE sagen, in dem angegeben wird, daß eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers über die Tragfähigkeit vorhanden sein muß.
Gut, also einmal zu einem örtlichen Reifen-Händler (der auch Vermessungen etc. macht) gegangen, um nähere Informationen einzuholen.
Dort schaute sich der Mensch erst einmal ausgiebig in der ABE die Angaben zu den Felgen an - hatte ich nicht nach gefragt ...
Dann mein Hinweis darauf, daß es sich bei meiner Nachfrage nur um die Reifen handeln würde - langsame Reaktion und dann Zustimmung ...
Dann meine, nochmalige, Erklärung für eine notwendige Unbedenklichkeitsbescheinigung. Daraufhin rief der "seinen" TÜV (der nicht identisch mit "meinem" ist) an, um Informationen zu erhalten. Die sahen dann so aus:
Es würde reichen, wenn auf den Reifen die Tragfähigkeit angegeben ist. Der Passus in der ABE beziehe sich nur auf ZR-Reifen, die schon mal keine Tragfähigkeit angegeben hätten. Und es wäre kein Problem, die Reifen mit LI 91 einzutragen, da die ja die passende Tragfähigkeit (wg. zul. Achslasten) hätten. Nach nochmaliger Nachfrage sagte er mir, daß dann das Mitführen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht notwendig wäre.
Da wir es nicht extrem eilig haben mit den neuen Reifen, bedankte ich mich erst einmal und schoß ab.
Zwischenzeitlich habe ich jetzt einmal ein paar Websites diverser Reifenhersteller besucht, mich nach Reifen umgeschaut und Unbedenklichkeitsbescheinigungen angefordert.
Ergebnis:
Bei nur vier Hersteller-Sites war es überhaupt möglich, diese anzufordern - na ja, zumindestens ein Anfang. Doch viel erstaunlicher ist für mich, daß ausnahmslos alle mir nur eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Reifen mit dem LI 94 gegeben haben (Ein Hersteller hat das gewünschte Profil in 94 wohl nicht mehr in Produktion und hat mir dann eine "Nicht-Unbedenklichkeitsbescheinigung" für die 91er zugesandt - also abgelehnt!).
Nun frage ich mich natürlich, was ich tun soll. "Mein" TÜV sagt, ich bräuchte "wahrscheinlich" eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (gemeint war da wohl ein LI von 91). Der Reifen-Fritze sagt, mit den 91ern wäre alles kein Problem, auch ohne Bescheinigung. Und die Reifenhersteller geben diese Bescheinigung nur für die 94er ...
Kann mir vielleicht jemand sagen, was ich nun tun soll? Wäre es der beste (sicherste) Weg, meinem TÜV und dem Reifenhersteller zu vertrauen, also 94er inkl. Bescheinigung zu kaufen oder sollte der Reifenfritze doch recht haben und ich würde mich auch mit dem auf legalem Weg befinden?
Muß dazu sagen, daß mir prinzipiell 91er lieber wären, da es nicht so viele 94er gibt (soweit ich das jetzt übersehen kann) - und ich befürchte, daß es in der Zukunft immer weniger werden (Wie gesagt, der eine Reifenhersteller hat die schon nicht mehr im Programm ...).
Vielleicht noch zum Schluß eine zusätzliche Frage:
In den Bescheinigungen ist immer auch die Rede von höchstzulässigen Stürzen an VA und HA - was hat das denn zu bedeuten? Der Sturz ist doch fahrzeugspezifisch, oder nicht?
Gruß
Habe dieses schon anderswo im Forum gepostet, doch es wird wahrscheinlich hier besser aufgehoeben sein - scheint mir zumindest logisch
Es geht um 6,5x16 Original-Ford-Felgen von Ronal für einen 98er Scorpio Wagon. Habe von Ford die ABE für die Felgen bekommen, die dürfen bei unserem Scorpio nur mit 205/55 V benutzt werden - die auch noch auf vier verschiedene Profile begrenzt sind. Diese Einschränkung könnte (!) dadurch aufgehoben werden, daß eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers über die Tragfähigkeit mitgeführt würde. Soweit zur Erklärung. Nun geht's los:
... war also jetzt beim TÜV - und (fast) genauso schlau wie vorher. Hatte alles in der ABE richtig interpretiert und jetzt sollen eben die, einzig zulässigen, 205/55-Reifen drauf. Für diese Größe sind lt. ABE nur vier Reifenfabrikate zulässig - außer ein Hersteller bestätigt mir die ausreichende Tragfähigkeit (und nur die!) eines Reifenfabrikates. Ist doch ein bißchen bekloppt, da die Tragfähigkeit auf den Reifen steht! Da fiel dem TÜVler auch nicht wirklich etwas zu ein ... Hm, ob die Angabe auf dem Reifen wohl als Bestätigung reichen würde?
Wie schon oben gesagt, konnten mir die beiden TÜVler nicht wirklich etwas zu dem Passus in der ABE sagen, in dem angegeben wird, daß eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers über die Tragfähigkeit vorhanden sein muß.
Gut, also einmal zu einem örtlichen Reifen-Händler (der auch Vermessungen etc. macht) gegangen, um nähere Informationen einzuholen.
Dort schaute sich der Mensch erst einmal ausgiebig in der ABE die Angaben zu den Felgen an - hatte ich nicht nach gefragt ...
Dann mein Hinweis darauf, daß es sich bei meiner Nachfrage nur um die Reifen handeln würde - langsame Reaktion und dann Zustimmung ...
Dann meine, nochmalige, Erklärung für eine notwendige Unbedenklichkeitsbescheinigung. Daraufhin rief der "seinen" TÜV (der nicht identisch mit "meinem" ist) an, um Informationen zu erhalten. Die sahen dann so aus:
Es würde reichen, wenn auf den Reifen die Tragfähigkeit angegeben ist. Der Passus in der ABE beziehe sich nur auf ZR-Reifen, die schon mal keine Tragfähigkeit angegeben hätten. Und es wäre kein Problem, die Reifen mit LI 91 einzutragen, da die ja die passende Tragfähigkeit (wg. zul. Achslasten) hätten. Nach nochmaliger Nachfrage sagte er mir, daß dann das Mitführen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht notwendig wäre.
Da wir es nicht extrem eilig haben mit den neuen Reifen, bedankte ich mich erst einmal und schoß ab.
Zwischenzeitlich habe ich jetzt einmal ein paar Websites diverser Reifenhersteller besucht, mich nach Reifen umgeschaut und Unbedenklichkeitsbescheinigungen angefordert.
Ergebnis:
Bei nur vier Hersteller-Sites war es überhaupt möglich, diese anzufordern - na ja, zumindestens ein Anfang. Doch viel erstaunlicher ist für mich, daß ausnahmslos alle mir nur eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Reifen mit dem LI 94 gegeben haben (Ein Hersteller hat das gewünschte Profil in 94 wohl nicht mehr in Produktion und hat mir dann eine "Nicht-Unbedenklichkeitsbescheinigung" für die 91er zugesandt - also abgelehnt!).
Nun frage ich mich natürlich, was ich tun soll. "Mein" TÜV sagt, ich bräuchte "wahrscheinlich" eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (gemeint war da wohl ein LI von 91). Der Reifen-Fritze sagt, mit den 91ern wäre alles kein Problem, auch ohne Bescheinigung. Und die Reifenhersteller geben diese Bescheinigung nur für die 94er ...
Kann mir vielleicht jemand sagen, was ich nun tun soll? Wäre es der beste (sicherste) Weg, meinem TÜV und dem Reifenhersteller zu vertrauen, also 94er inkl. Bescheinigung zu kaufen oder sollte der Reifenfritze doch recht haben und ich würde mich auch mit dem auf legalem Weg befinden?
Muß dazu sagen, daß mir prinzipiell 91er lieber wären, da es nicht so viele 94er gibt (soweit ich das jetzt übersehen kann) - und ich befürchte, daß es in der Zukunft immer weniger werden (Wie gesagt, der eine Reifenhersteller hat die schon nicht mehr im Programm ...).
Vielleicht noch zum Schluß eine zusätzliche Frage:
In den Bescheinigungen ist immer auch die Rede von höchstzulässigen Stürzen an VA und HA - was hat das denn zu bedeuten? Der Sturz ist doch fahrzeugspezifisch, oder nicht?
Gruß