...da sprichts Du genau den Knackpunkt an. Der Prüfer hat wie der TÜV-Nord Dir auch schrieb recht enge Regeln, nach denen er verfahren soll. Er muss nicht, er hat nur die technische Machbarkeit zu prüfen und zu beurteilen. Er kann also im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen frei entscheiden.
Wenn es eine ABE gibt, greift wohl die Produkthaftung. Gibt es ein Mustergutachten, klar wird der Prüfer seine Haut (und seinen Job) retten und behaupten, dass das zum Zeitpunkt der Prüfung ok war.
Aber gerade eben so Teile wie Spoiler, ich habe Freunde, die tragen mir das ein, weil sie wissen, dass ich auch die Verantwortung übernehme und es gibt dann ein Agreement, dass ich das bei einem Verkauf wieder abbaue, drossele oder was auch immer....
Das ist legal, weil für den Prüfer erlaubt.
Wie oben schon gesagt, wenn der Prüfer nein sagt, ist er ein Depp der keine Ahnung hat, wenn etwas passiert hätte er das doch sehen, wissen müssen und ist haftbar und muss zahlen.
Der zahlt aber nicht selber, sondern sein Arbeitgeber, der TÜV oder die Dekra. Weil das so ist, riskiert der Prüfer heute schneller seinen Arbeitsplatz als früher, auch wenn nichts passiert, sondern nur was aufgefallen ist. Das macht die Leute vorsichtiger.
Aber eines bitte ich zu berücksichtigen, ich fuhr 1967 Rennen mit einem Glas 1700 GT (von dem die meisten hier noch nicht einmal wissen, was das überhaupt war, die Firma wurde aus gutem Grund übrigens von BMW gekauft). Dieses Auto hatte sagenhafte 75 PS, heute (bitte nicht böse und erst recht nicht persönlich gemeint) fährt jeder Depp mit 200 PS im Strassenverkehr durch die Gegend. Da werden die Grenzen halt enger, die wünsche aber umgekehrt proportional defiziler....
Sorry für das viele Geschreibe.....