TÜV oder doch kein TÜV ?

Schraubi

Lebende Legende
Registriert
21 Januar 2005
Beiträge
1.585
Alter
45
Ort
Criesbach
Website
www.auto-heyd.de
Es gehen Gerüchte umher das nicht alles was eingetragen ist auch eingetragen bleibt !

Die Richtlinien für Anbauteile am Fahrzeug ist noch nicht so weit das es nun schon verboten ist Dinge wie z.B. selbstgebauter Stoßfänger / Spoiler zu verarbeiten. Wie gesagt, es kommt erst !

Zum weiteren , wenn ein TÜV hier etwas einträgt wie z.B. ein Stoßfänger andem sich nicht wirklich etwas verändern kann außer das die Farbe verblasst, darf ein anderer TÜVler oder x-beliebiger Prüfer es nicht austragen ! Es seidenn man nachträglich ein Fahrwerk verbaut und kommt unter die besagten 7 cm sind es glaube ich.

Wenn ein anderer Gutachter etwas austragen kann, ist es z.B einen Auspuff der zu laut geworden ist ! Wenn sich die dB verändert. Deshalb verbaue ich für den Cougar den besagten KAT und zudem was andere nicht machen den Apollo-Kit, da mein TÜV hier sagt das es eine Verbesserung zum 57i Kit ist ! ( Geräuschärmer ) :idee jo kann sein :D

Deshalb gelingt es mir auch für den Cougar durch Einzelabnahme Spielereien am Auspuff zu machen wie zB. einen Topf weglassen und das noch mit TÜV.

Eine Geräuschprüfung wird hinten wie vorne bei Standgas gemacht und bei 3000 Umdrehungen. In diesem Bereich verhält sich der Cougar im Grenzbereich ! Somit besteht auch hier keine Gefahr einer Austragung !!!!

Anbauteile wie ich schon im anderen Thema Heckblech geschrieben habe, sind überhaupt nicht eintragungspflichtig ! Soeben vom TÜV hier bestetigt worden. Außer es ist scharfkantik !!! Aber sonst nichts !!!

Wenn einer von euch mal Probleme mit TÜV usw. hat dann ruft mich ruhig an. Ich kann euch da sicherlich weiterhelfen. Es gibt auch bei solche Einrichtungen solche Menschen oder auch solche Menschen. Aber wenn denen mal jemand etwas sagt der eine Ahnung hat geben die meist auch klein Bei !

In diesem Sinne !
Gruß Schraubi

***********************************************************

Achmannooo ! Ich möcht einmal was richtig machen ! :cry:
 

RedCougar

Megaposter
Registriert
12 September 2003
Beiträge
10.324
Ort
Kreis PI
Website
www.RedCougar.de
Original von Schraubi
... Mit Silkes und Achims Erlaubnis werde ich ein Thema aufmachen in dem ich alles weitere besser beschreibe, und weil es auch mit unserem Cougar zu tun hat mach ich es hier.

Und weil es nicht nur mit dem Cougar zu tun hat, sondern ALLE Fahrzeuge betrifft, verschiebe ich es entsprechend zu Recht und Gesetzt
 

nafnaf73

Triple Ass
Registriert
13 Mai 2006
Beiträge
266
Ort
Ellhofen / Krs. HN
OOhh, dann hoffe ich mal für dich, dass du an keinen in grün-weiß kommst, der sich mit der Materie auskennt. Der lässt dann auf deine Kosten eine Fahrgeräuschmessung machen (Kosten so um 3500 €) und dann hast du ein gewltiges Problem an der Backe. DEIN TÜV hätte das mit nur einer Standgeräuschmessung NICHT eintragen dürfen. :respekt
 

gruffti

Foren Gott
Registriert
30 September 2004
Beiträge
2.305
Alter
77
Ort
Bad-Godesberg
...ich wollte es nicht sagen, wenn ich als Kraftfahrzeugtechnikermeister einen solche Deppen an der Hand hätte, würde ich das schön für mich behalten...

Der Prüfer sollte auch wissen, dass das Fahrgeräusch in 'Beschleunigter Vorbeifahrt' zu ermitteln ist und jegliche Änderung am Motor- und/oder Abgasmanagement eines Abgasgutachtens bedarf....

Aber wenn das eingetragen ist, muss schon viel passieren, bis ein Ordnungshüter das auf sich nimmt, das prüfen zu lassen (Kosten), das könnte schon eher bei einem übel gelauntem Prüfer bei der nächsten HU passieren....
 
L

LUX Cougar

Gast im Fordboard
Bei mir wurden bei der Abnahme von der Driftfront und heck Fotos vom TÜV gemacht. Da sie ja aus "USA" sind und keine Nummer oder so haben. Damit ich keine andere einfach so hinmachen kann :D Im Fahrzeugschein steht jetzt geänderte Front/Heck! Is das normal? ?( Probleme mit den Grünnen gabs keine bei einer Kontrolle :D
 

Schraubi

Lebende Legende
Registriert
21 Januar 2005
Beiträge
1.585
Alter
45
Ort
Criesbach
Website
www.auto-heyd.de
Das ist falsch ! Es wurde eine Einzelabnahme vorgenommen und bei verschiedenen Drehzahlen das Fahrgeräusch gemessen sowie auch AU ! Es wird auch nichts ausgetragen in dem Sinne sonder es wird eine Eintragung gemacht in der die bestehenden Komponenten aufgeführt werden. Es gibt immer Mittel und Wege eine Sache anders anzugehen und doch in der toleranz des Gesetzgebers zu bleiben ! Manche Prüfer dürfen solche Dinge abnehmen und andere wiederum nicht da sie sich strikt an Vorgaben, Gutachten und ABE's halten müssen. Selbst bei Gesprächen mit Polizisten ist schon des Öfteren herausgekommen das das alles Hand und Fuß hat ! Also schreibt nicht über Deppen und Flaschen und Idioten oder was auch immer !
 

Schraubi

Lebende Legende
Registriert
21 Januar 2005
Beiträge
1.585
Alter
45
Ort
Criesbach
Website
www.auto-heyd.de
Original von LUX Cougar
Bei mir wurden bei der Abnahme von der Driftfront und heck Fotos vom TÜV gemacht. Da sie ja aus "USA" sind und keine Nummer oder so haben. Damit ich keine andere einfach so hinmachen kann :D Im Fahrzeugschein steht jetzt geänderte Front/Heck! Is das normal? ?( Probleme mit den Grünnen gabs keine bei einer Kontrolle :D

Ja ! Hier hat er eine Einzelabnahme getätigt und aus eigener Erfahrung und Prüfung dies für gut empfunden. Jaaa, die dürfen das ! Wenn sie wollen !!!
 

gruffti

Foren Gott
Registriert
30 September 2004
Beiträge
2.305
Alter
77
Ort
Bad-Godesberg
...nein Schraubi, die STVZO lässt mit Ihren Ausführungsbestimmungen nichts zu, was nicht innerhalb der Toleranzen liegt.
D.h., für die Geräuschmessung gibt es ein definiertes Verfahren und eben obere Grenzwerte. Natürlich ist es im Ermessen des Herstellers und Prüfers leiser zu sein (anders wäre nämlich schlecht, wer sagt das noch mal?....). Natürlich hat der Prüfer auch einen Ermessensspielraum.
So kann er zum Beispiel verlangen, dass eine Anhängerkupplung ein Prüfzeichen hat, er kann aber auch genau so gut sagen, diese Kupplung wird z.B. in USA mit einer zulässigen Anhängelast von 4 t betrieben, es ist kein Versagen bekannt und ich kann verantworten hier 2.5 t einzutragen. Dem widerspricht die STVZO nicht.
Aber alles was mit Geräuschen und Abgasen zu tun hat, ist heute so eindeutig definiert, dass der Prüfer schon seine Zulassung riskiert, wenn er es anders macht. Wenn er nicht zufällig 2 Wochen vor der Rente steht, nenne ich sowas einfach nur blöd.
Wenn ich Gruffti so was eingetragen haben will und y kenne, nehme ich dessen Papiere und gehe hier zum Prüfer. Der kann das glauben und eintragen. Der kann das auch anzweifeln und fragen, wer hat das eingetragen (um ehrlich zu sein, der sieht das sowieso am TP9-Stempel). Dann verlangt der vom Kollegen die Unterlagen, die dann hoffentlich korrekt sind......
 

Schraubi

Lebende Legende
Registriert
21 Januar 2005
Beiträge
1.585
Alter
45
Ort
Criesbach
Website
www.auto-heyd.de
Ich bin kein TÜVler aber ich kann mir vorstellen das wenn er als Prüfer für den Cougar schon lautere Anlagen gehört hat die lauter sind und die jetzige diesen Pegel nicht übersteigt ist das wohl in Ordnung. Zudem werden die Cougars nicht lauter sondern der Sound nur kerniger ! Und wer ist schon so BLÖD ( wie du es nennst ) und setzt wegen sowas seinen Beruf aufs spiel ? Die Messungen wurden wohl durchgeführt für diese Anlage und sonst keine ! Siehe Ilker, bei ihm hat er garnichts gemacht mit Eintragung weil er ihm schon beim reinfahren in die Halle zu laut war ! Hier habe ich zudem nichts an der Anlage gemacht ! Es ist wie gesagt auch eine andere wo es keiner verantworten kann !!! Auch ich als Kfz.-Meister habe einen Ruf zu verlieren und muß meinen Kopf hinheben !!! Also bitte ich dich solche Äußerungen bleiben zu lassen wenn man nicht alles weiß !!

PS: Bei dem 2.0 Liter der bekanntlich lauter ist wurde dies abgenommen und gemessen und wie ja jedem bekannt ist ist der 2.0 Liter lauter wie der V6 !

In meinem Hause werden auch keine krumme Sachen gedreht !

So viel ich weiß heißt es auch nicht mehr STVZO sondern nur noch STVO !

Somit lieben Gruß !
 

dridders

Superposter
Registriert
12 April 2006
Beiträge
2.998
Alter
45
Ort
Weidenbach
Was lauter oder leiser ist kannst du nicht hören sondern nur messen. Das Gehör ist dabei viel zu subjektiv, da frequenzabhängig z.B. Und eine Messung in nur einem Bereich wenn zwei vorgeschrieben sind hat keine Aussagekraft. Ist der 2l lauter ist das schön für ihn, das ganze gilt meines Wissens nach wie bei der Abgasnorm: der eingetragene Geräuschpegel darf um einen geringen Prozentsatz überschritten werden, alles was drüber geht ist illegal. Dabei wird dann auch nicht die Eintragung geändert.
Ansonsten sind diese Jungs keinesfalls blöd, im Gegenteil... meist wissen sie recht genau wie sie die Eintragung formulieren müssen, damit die Schuld beim Fahrer liegt. Beispiel Auspuffanlage... eingetragen worden, Polente prüft nach, zu laut, 95dB, eingetragen sind 85dB. Prüfer wird aufgefordert sich zu äußern und legt ein Meßprotokoll vor welches 86dB bescheinigt und vermutet einen ausgebrannten Auspuff. Ergebnis: Mängelkarte für den Besitzer mit der Verpflichtung 'nen neuen Auspuff zu kaufen. Wo das Meßprotokoll her kam, obwohl gar nicht gemessen worden ist? Tja ;-)
Eintragung offene Luftfilter... kaum einer wird sie in Kombination eintragen wenn kein Geräuschgutachten vorliegt. Aber vermutlich werden sich einige finden die den Luftfilter eintragen wenn die Auspuffanlage eine ABE hat. Dadurch wirds nicht legal, aber man kann problemlos behaupten die Anlage wäre zum Zeitpunkt der Abnahme nicht montiert gewesen.
Es gibt genug Wege wie sich der Prüfer rauswinden kann aus der Geschichte und es beim ehemals zufriedenen Fahrzeugbesitzer hängen bleibt, der sich vorher gefreut hat das er für etwas mehr Geld es doch auf einmal eingetragen bekommen hat. Und wenn mir die Prüfer vor Ort die Sache verweigern und ich lasse es mir wo anders, am besten noch weit entfernt, eintragen... dann bin ich selbst schuld wenns später Ärger gibt.
Und selbstverständlich heisst es StVZO. Straßenverkehrszulassungsordnung, regelt was für Voraussetzungen erfüllt sein müssen damit am öffentlichen Verkehr teilgenommen werden darf. Im Gegensatz zur StVO, die das Verhalten im öffentlichen Verkehr regelt (wie z.B: an einer roten Ampel ist zu halten).
 

Schraubi

Lebende Legende
Registriert
21 Januar 2005
Beiträge
1.585
Alter
45
Ort
Criesbach
Website
www.auto-heyd.de
:troet

Sagt mal könnt ihr nicht lesen ? Wie oft muß ich noch schreiben das diese Messungen durchgeführt wurden !?!?!? Mit Microfonen und Messgeräten und dem anderen Tamtaramtam....................
 

dridders

Superposter
Registriert
12 April 2006
Beiträge
2.998
Alter
45
Ort
Weidenbach
Und wo sollen wir das lesen wenn du es nicht schreibst? Du schreibst nur
Eine Geräuschprüfung wird hinten wie vorne bei Standgas gemacht und bei 3000 Umdrehungen.
Das bedeutet es wurde eine Standgeräuschmessung durchgeführt, nicht aber die vorgeschrieben Fahrtgeräuschmessung. Wurde eine Fahrgeräuschmessung gemacht ist ja alles gut, ansonsten lieber drauf hoffen das keiner auf die Idee kommt das mal nachmessen zu wollen.
Vom veränderten Abgasverhalten mal ganz abgesehen, da müsste streng genommen nämlich ebenfalls eine Prüfung durchgeführt werden sobald ein Abgasrelevantes Teil verändert wird... und Abgasrelevant is der Auspuff definitiv.
 

Schraubi

Lebende Legende
Registriert
21 Januar 2005
Beiträge
1.585
Alter
45
Ort
Criesbach
Website
www.auto-heyd.de
Ja, diese Prüfung wurde im Zusammenhang des Apollokits durchgeführt ! Bei dem Filter wurde dies bei Standgas, bei belastung und bei 3000 U/min gemessen.Das ist richtig ! Ok, sorry. Abgasprüfung wurde ebenfalls beim V6 wie auch beim 2.0 Liter durchgeführt. Auch bei dem Verbau des Metallkatalysatores wurde eine Abgasprüfung getätigt und um nicht wieder gerügt zu werden schreib ichs gleich dazu : Die Abgaswerte der Fahrzeuge wurden sogar besser wie mit dem originalen. Der Katalysator fördert auch nicht die Lautstärke. Zudem war er bei dieser Prüfung bereits verbaut.
 

dridders

Superposter
Registriert
12 April 2006
Beiträge
2.998
Alter
45
Ort
Weidenbach
Darf man Fragen was das Abgasgutachten gekostet hat und bei welchem Prüfinstitut es durchgeführt worden ist? Das ist ja keine Sache mehr die eine normale TÜV-Station machen kann, dafür brauchts ja 'nen Rollenprüfstand mit allem drum und dran um die Prüfzyklen zu fahren, bei Euro4 ja auch noch kalt und warm... da darfste sicher einige Anlagen verkaufen bis die Kosten vom Gutachten wieder drin sind.
 

Schraubi

Lebende Legende
Registriert
21 Januar 2005
Beiträge
1.585
Alter
45
Ort
Criesbach
Website
www.auto-heyd.de
Nur mal nebenbei. In Baden Württemberg ist es so, das ein Katalysator nicht eintragungpflichtig ist, nein er muß nur funktionieren ! Im Gegensatzl zu der restlichen Abgasanlage, diese ist sehrwohl bei jeglichen Veränderungen Eintragungspflichtig !

Über Finanzen schreibe ich hier nicht. Ich kann nur schreiben das ich in meiner beruflichen Laufbahn in der Autoindustrie meine Erfahrungen gemacht habe und auf die nötigen Kontakte geknüpft habe um solche Dinge durchzuführen.
 

gruffti

Foren Gott
Registriert
30 September 2004
Beiträge
2.305
Alter
77
Ort
Bad-Godesberg
@Daniel: Das lohnt nicht. Das von Dir beschriebene ist absolut richtig. Dass der Prüfer nur bestätigt, dass dies am Tage der Prüfung so war, ist ebenfalls richtig. Wenn da aber keine Protokolle oder Abnahmeunterlagen (ABE, Mustergutachten oder so) vorhanden sind, hat der Prüfer ein Probelm. Diese Unterlagen sind Jahre später noch nachvollziehbar. Ich habe genügend Homologationsprüfungen durchgeführt, um zu wissen, wovon wir reden.
Das ein Kfz-Meister nicht den Unterschied zwischen StVZO und StVO kennt, macht ihn auch nicht gerade vertrauenswürdiger, jedenfall nicht für mich.
Ansonsten hoffe ich, dass die Jungs hier begriffen haben, dass das alles nicht so einfach ist, wie von Schraubi dargestellt und gut ist....
 

Schraubi

Lebende Legende
Registriert
21 Januar 2005
Beiträge
1.585
Alter
45
Ort
Criesbach
Website
www.auto-heyd.de
:applaus Danke ! Ich hatte ja geschrieben das ich glaub das es STVO heißt. Hab mich selbst gefragt ob es diese Kürzel ist. Sonst hätte ich es auch nicht so geschrieben ! Dies zu verwenden um mir einen schlechten Namen zu machen oder mich in Frage zu stellen ist natürlich auch ein Weg.

Ich habe auch längst begriffen mit wem ich es hier zu tun habe und weiß das ich mit einem Ingenieur nicht streiten brauch ! Jeder hat sein Wissen und sein Gebiet.

Ich habe vielleicht bei meinem obigen Beitrag gewisse Dinge vereinfacht dargestellt. Aber wenn bei manchen Sachen es nun mal so ist wie es ist dann ist es so !!! Ich werd jetzt wieder in meine Werkstatt gehen und weiter pfuschen. Dann bringt mir lieber nicht euer Fahrzeug zur Inspektion, wenn ich nichts blicke und wahrscheinlich genauso blöd bin wie manch anderer! Es gibt eben theoretiker und praktiker !

Es heißt ja nicht umsonst:
" Theorie, ist wenn einer alles weiß aber nichts funktioniert und Praktiker ist wenn alles funktioniert aber er weiß nicht warum ! "
 

dridders

Superposter
Registriert
12 April 2006
Beiträge
2.998
Alter
45
Ort
Weidenbach
Und wenn der Praktiker was eingetragen bekommt was entweder nicht den Vorschriften entspricht, oder wo er nicht gemäß Gesetz nachweisen kann das es ihnen entspricht, dann wird er spätestens wenn er mal einen Theoretiker trifft praktisch auf die Nase fliegen.
Und keine Sorge, zumindest meine Autos wirste net sehen, da du mir a) zu weit weg bist und b) ich der einzige bin der da dran arbeitet ;-)
Was einzutragen ist und was nicht ist nebenbei bemerkt keine Ländersache, die StVZO gilt deutschlandweit in der gleichen Fassung. Und die regelt auch ganz klar das alles was abgasrelevant ist geprüft werden muss... und ich glaub es wird keiner behaupten das ein Kat net abgasrelevant ist ;-) Klar muss er funktionieren, aber das muss auch bewiesen werden, und zwar in Form des Abgasgutachtens (nicht zu verwechseln mit AU).
Aber du schreibst ja selbst du hast die nötigen Kontakte... mit denen bekommt man alles eingetragen, das ist klar ;-)

gruffti:
Volle Zustimmung, ich finds halt wichtig verdrehte Tatsachen net unkommentiert stehen zu lassen, damit net jemand das ganze glaubt und hinterher damit auf die Nase fällt.
 

Schraubi

Lebende Legende
Registriert
21 Januar 2005
Beiträge
1.585
Alter
45
Ort
Criesbach
Website
www.auto-heyd.de
Nur das die Dinge nicht wegen Beziehungen in diesem Sinne eingetragen werden sonder es muß Hand und Fuss haben und legal sein. Auch ich bin schon des öffteren mit schlechter Laune wieder vom TÜV-Gelände gefahren weil gewisse Dinge nicht eintragungsfähig sind oder eben nicht Verkehrstauglich sind bzw. waren.
Die Beziehungen waren darauf bezogen gewisse Unterlagen und Protokolle auf legalem Wege zu bekommen. Ein Prüfer ( Ingenieur ) oder auch Kfz.-Meister weiß das er sich nicht auf krumme Sachen einlassen darf und das er sich sonst immer mit einem Fuß im Gefängnis befinden kann. Das will keiner von Uns ! Nach den EU-Richtlinien ( nehmen wir mal Italien ) müssen Reifen und Felgen im Radkasten verschwinden, in Deutschland ist das allerdings noch möglich das Felgen über die Kotflügel ( Radkasten ) herausragen dürfen und soviel ich weiß muß auch nur die Lauffläche verdeckt sein. Es gibt hier sicherlich auch verschiedene Meinungen. zB. wenn man einen neuen Audi aus Neckarsulm nimmt, kann man sich nur im Rahmen der originalen Radgrößen bewegen. Bei anderen Automobilherstellern wird dies denke ich auch so sein. Aber hier ist denke ich nichts mehr hinzufügen da man sich hier immer wieder wiedersprechen kann da es wie ein Universum ist und unendliche Weiten hat. Man kann alles wiederlegen oder anzweifeln solange man nicht eine gemeinsame Richtlinie hat. Es gibt sicherlich wo anders schwarze Schafe !

Achja, wenn ich alles wüßte wäre ich nicht Kfz.-Technikermeister sondern würde wahrscheinlich Gesetze erstellen und hätte mit Sicherheit mehr Geld. Ich muß mir nicht alles merken, ich muß nur wissen wo ich es im nötigen Fall nachlesen kann oder wen ich fragen muß. Nochmal Verzeihung für das STVZO-Versehen ! Aber vielleicht sollte ich nochmal auf der Wilhelm-Maybach-Schule nachfragen wieso dort so etwas werdenden Meistern unterrichtet wird. Dort sagten sie uns, dass es nur noch STVO heißt ! Aber gut, auch ich bin lernfähig :kniefall
 
M

mondeo_16v

Gast im Fordboard
Hallo mich würde mal interessieren wie den die Eintragungen nun vorgenommen werden?

Ich glaube Eintragungen nach §27 oder §29 Stvo oder Stvzo (keine Ahnung was stimmt) werden nicht mehr gemacht, gibt es was neues Europäisches?

und ist es nun leichter und billiger was eingetragen zu bekommen?

mfg
 

dridders

Superposter
Registriert
12 April 2006
Beiträge
2.998
Alter
45
Ort
Weidenbach
27? Keine Ahnung. 29 = "Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger"? Wohl eher nicht. Abnahmen werden immer noch gemäß §19.3 sowie gemäß §19.2/21 durchgeführt. Lediglich §21c ist aufgehoben worden, so dass Eintragungen ohne entsprechende Gutachten nicht mehr möglich sind.

Edit:
am 21c liegts nichtmals, das war "Gutachten für die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer". Egal. weiterhin sind Einzelabnahmen (§19.2/21) problemlos machbar, sie müssen sich nur halt auf entsprechende Gutachten stützen, nicht auf Ermessen des Prüfers. Betrifft vor allem die ganzen Anbauteile für die lediglich ein Materialgutachten vorliegt.
 

gruffti

Foren Gott
Registriert
30 September 2004
Beiträge
2.305
Alter
77
Ort
Bad-Godesberg
...die Untersuchung nach §29 StVZO ist noch immer das, was man allgemein als TÜV-Untersuchung (also die Hauptuntersuchung) ansieht.

Der §27 ist in der Tat weggefallen und in Mehrheit in dem §21a aufgegangen, in dem das EU-Recht eingepflegt wurde.

Zu den meisten Paragraphen gibt es Anlagen, die das genaue Homologationsprozedere beschreiben.

Natürlich wird da getrickst. Z.B. die Räder-/Reifenkombination. Es gibt eine Anweisung, wie genau das Rad abgedeckt sein muss. Allerdings sind nicht alle Reifen gleich, auch wenn sie die gleiche Dimension haben.
So ist es schon vorgekommen, dass ein besonders schmaler Reifen für die Homologation montiert wurde, den kein Mensch nachher mehr fährt. Und an einer ABE wird sich so schnell niemand vergreifen, dass wird immer teuer.....
 
M

mondeo_16v

Gast im Fordboard
Und wer muss die gutachten machen der Importeur der die Sachen in die EU bringt?
Bei Bremsanlagen verstehe ich das ja das ein Festigkeitsgutachten da sein mus, aber bei Stabis Stossdämfer und elektronischen Schnikschnack?

mfg
 

dridders

Superposter
Registriert
12 April 2006
Beiträge
2.998
Alter
45
Ort
Weidenbach
Was eines Gutachtens bedarf und was frei ist ist ja auch festgelegt. Die erforderlichen Prüfungen/Gutachten kann jeder in Auftrag geben, Hersteller, Importeur, Händler und auch Endkunde. Auch wenn ein Endkunde oder Händler sich die im Normalfall nicht leisten kann bzw. will.
Stabis/Stoßdämpfer sind nicht das Problem, da es sich hierbei für gewöhnlich im Nachbauten von Originalteilen handelt. Die sind dann auch über die entsprechenden Gutachten der Originalteile abgedeckt. Gilt natürlich nur dann wenn sie dem Original entsprechen, was Werkstoffe, Aufbau, etc. anbelangt.
 

gruffti

Foren Gott
Registriert
30 September 2004
Beiträge
2.305
Alter
77
Ort
Bad-Godesberg
...ich muss Dich korrigieren Daniel, gerade bei Fahrwerksteilen reicht es in der Regel nicht, die nachzubauen. Da sind umfangreiche Festigkeits- und Dauerfestigkeitsnachweise erforderlich, da nicht nur das Material sondern auch die Verarbeitung signifikanten Einfluss hat.

Wer das Gutachten erstellt, ist bei den Automobilherstellern recht unterschiedlich. Schau mal in die letzte ADAC-Motorwelt rein, da gibt es eine Übersicht (ich glaube von einem Opelfahrzeug) wo so die Einzelteile herkommen.
Bei aussereuropäischen Herstellern übertragen die gerne die Verantwortung an ihre kleine euroäische Niederlassung. Das hängt dann aber mit rechtlichen Dingen (z.B. Produkthaftung) zusammen...
 
M

mondeo_16v

Gast im Fordboard
Das wird ja immer komplizierter statt einfacher
früher konnte ein gutwilliger Prüfer das alles nach gut dünken eintragen. heute hat man da gar keine Chance mehr ohne Gutachten.
Das kostet doch wieder nur unötig geld das an die Prüfer geht , sch... Lobbyarbeit. :mua

mfg
 

dridders

Superposter
Registriert
12 April 2006
Beiträge
2.998
Alter
45
Ort
Weidenbach
Mondeo_16v:
Was glaubste denn warum das so ist? Ganz einfach, weil mit dem ganzen Kram zuviel Schindluder getrieben worden ist. Die Prüfinstitute verdienen dadurch nicht mehr, denn die Hersteller die jetzt schon nur mit Materialgutachten und ähnlichem kommen können sich die Prüfungen eh nicht leisten

gruffti:
in wie weit ist das dabei in den Gutachten bzw. Anlagen enthalten? Also eingesetztes Produktionsverfahren etc. Ist ja auch später wichtig wenn der Hersteller z.B. sein Produktionsverfahren umstellt um festzustellen dass das Gutachten nicht mehr gültig ist.
 

gruffti

Foren Gott
Registriert
30 September 2004
Beiträge
2.305
Alter
77
Ort
Bad-Godesberg
...das Produktionsverfahren interessiert eigentlich niemanden recht.
Die liefern fertig produziert Teile an, von denen sie behaupten, dass die funktionieren. Die werden dann den Erfordernissen entsprechend geprüft. So weiss ich, dass ich seiner Zeit die ersten Prüfkriterien für Motorradstossdämpfer erstellt habe, weil das bis dahin Sache der Hersteller war (also Produkthaftung). Heute (über 30 Jahre später) hat man soviel Erfahrung, dass es eben eine ganzen Prüfkatalog gibt, der aber gerade bei Stossdämpfern nicht zwingend vorgeschrieben ist. Dessen Funktion ist z.B. abhängig von Belastung, Temperatur, Fahrgeschwindigkeit, Bodenbeschaffenheit usw., also immer nur ein Kompromiss, der bei den Automobilherstellern letztlich noch immer mit dem Popometer bewertet wird. Wenn eine ABE erteilt wurde, garantiert die Prüfstelle, dass dies ein guter vertretbarer Kompromiss ist. Fährst Du mit Deinem PKW über Stock und Stein, so dass der Dämpfer im Extremfall bricht, ist das Dein Problem.
Der Produzent verpflichtet sich nur, die geprüfte Qualität reproduzierbar herzustellen, was in regenlmässigen Abständen von der Prüfstelle getestet wird. Für homologierte Teile machen das die Hersteller und die sind auch dokumentationspflichtig. Die meisten Hersteller sind heute allerdings ISO-certifziert (was in meinen Augen die Geschichte nur zusätzlich verteuert).....
 
K

Kombifahrer

Gast im Fordboard
wieso sch... lobbyarbeit?

die teureren anbauteile sind geprüft, prüfungen kosten geld.
nen spoiler mit nem guten design einfach nachbauen und im osten zusammenkleistern lassen können viele, wenn das ding dann beim unfall zerfetzt und schaden anrichtet will es keiner gewesen sein.

ist das denn sinnvoll mit dem schnäppchenspoiler für 79 euro über die motorshow zu eiern, im bus 3 plätze zu blockieren, dann wochenlang in foren nerven: wo bekomme ich papiere für...., keiner tägts es mir ein. dann wird mit einer kopie eines gutachtens einer der firmen zum tüv gerannt, die die kosten für die prüfung des teils investiert haben.

das kann es doch nicht sein.

wenn die ganzen pfuscher sich an die regeln halten müssen, können gute firmen auch andere stückzahlen absetzen. was arbeitsplätze sichert und ggfl. die kosten für die käufer der legalen bodykits senkt.

im gleichen atemzug kann man die ganzen sonderabnahme-haustüvs und sonstigen schmiergeldkram gleich mit entsorgen.
 
M

mondeo_16v

Gast im Fordboard
wieso sch... lobbyarbeit?

Also wie ich das verstanden habe will da gerade jemand aus dem Forum eine Motorhaubenhutze selber bauen.
Gfk Metallgitter usw so wie man das halt so macht als Bastler. und du ging die geschichte schon los.
Passiver aufpr(o)allschutz gegeben?
fligt das nicht ab auf der BAB?

Wer macht da nun ein Gutachten, damit es eintragungsfähig ist, und was kostet das?

mfg
 
Oben