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MucCowboy
Gast im Fordboard
Hier ist das Rechts- und Gesetz-Forum, und deshalb muss ich Aussagen wie die von Winni hier richtigstellen:
Es gibt derzeit in Deutschland keine Vorschrift zum Thema Tagfahrlicht, weder dass es welches geben muss noch wie stark es leuchten muss. Es gibt dagegen sehrwohl Vorschriften über die Art und Beschaffenheit der Fahrzeug-Außenbeleuchtung. Und die schreibt Abstrahlwinkel und Leuchtweite der Scheinwerfer fest. Diese werden mit den üblichen 55-Watt-Birnen erreicht, Xenon ist da genauso zu sehen. Was anderes hat nach StVZO in den Scheinwerfern nix verloren.
Die Techniken, Tagfahrlicht mittels Widerstände oder anderer technischer Einrichtungen zu dimmen, ist ausschließlich in einzelnen Ländern Skandinaviens erlaubt und vorgeschrieben. Hier nicht und auch in Österreich nicht. Wer hierzulande Tagfahrlicht verwendet (egal ob durch manuelles Einschalten oder mit einer Automatik), hat die Standard-Scheinwerfer dafür zu benutzen. Österreich gestattet ausnahmsweise dafür auch die Nebelscheinwerfer (nur innerhalb seiner Landesgrenzen).
Die Einrichtung einer Tagfahrlicht-Schaltung hat auf die Versicherung absolut keine Auswirkungen.
Also bitte versuchen, etwas bei der Wahrheit zu bleiben. Gerade in diesem Forum sind falsche Aussagen nicht ungefährlich.
:
Grüße
Uli
Es gibt derzeit in Deutschland keine Vorschrift zum Thema Tagfahrlicht, weder dass es welches geben muss noch wie stark es leuchten muss. Es gibt dagegen sehrwohl Vorschriften über die Art und Beschaffenheit der Fahrzeug-Außenbeleuchtung. Und die schreibt Abstrahlwinkel und Leuchtweite der Scheinwerfer fest. Diese werden mit den üblichen 55-Watt-Birnen erreicht, Xenon ist da genauso zu sehen. Was anderes hat nach StVZO in den Scheinwerfern nix verloren.
Die Techniken, Tagfahrlicht mittels Widerstände oder anderer technischer Einrichtungen zu dimmen, ist ausschließlich in einzelnen Ländern Skandinaviens erlaubt und vorgeschrieben. Hier nicht und auch in Österreich nicht. Wer hierzulande Tagfahrlicht verwendet (egal ob durch manuelles Einschalten oder mit einer Automatik), hat die Standard-Scheinwerfer dafür zu benutzen. Österreich gestattet ausnahmsweise dafür auch die Nebelscheinwerfer (nur innerhalb seiner Landesgrenzen).
Die Einrichtung einer Tagfahrlicht-Schaltung hat auf die Versicherung absolut keine Auswirkungen.
Also bitte versuchen, etwas bei der Wahrheit zu bleiben. Gerade in diesem Forum sind falsche Aussagen nicht ungefährlich.

Grüße
Uli