Ärger mit Ebay Käufer...

Ronnymondy

Kaiser
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Tagchen



Ich habe vor ca 3 Wochen einen Artikel bei Ebay verkauft. Der Käufer hat auch brav Überwiesen und ich habe ihm sein Artikel zukommen lassen (unversichertes Päkchen für 4,10€)

Nach 2 Woche fragt er wo sein Artikel bleibt. Mhm dachte ich mir, Feiertage ,Wochenende..wird schon noch ankommen....tja nix angekommen. Käufer schreibt mir gleich, 3 Tage Zeit oder Anwalt.

Grundsätzlich gebe ich ja nichts auf so ein Anwaltsgequatsche bzw sollche Drohungen.

Ich habe ihm angeboten den Betrag zurück zu Überweisen.

Wie würdet ihr euch verhalten ?

Ist dies vielleicht eine neue Masche, einen Artikel zu bekommen und gleichzeitig sein Geld zurück zu bekommen ?

Ich habe nur den Kassenbeleg von der Post mit Betrag und Datum...er kann aber garnicht beweisen das er nichts bekommen hat. Also steht hier Aussage gegen Aussage .

>Ronny
 

C-Maxe

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Nun grundsätzlich mußt Du nachweisen, daß der Adressat Dein Schreiben/Päckchen, was auch immer, bekommen hat.
Von daher verstehe ich nicht, wieso Du Dich auf ein unversichertes Päckchen einläßt.

Für Dich erschwerend kommt Dein Angebot der Rückerstattung hinzu. Das macht jetzt nicht unbedingt einen seriösen Eindruck (wer erstattet schon Geld, auch geringe Beträge, ohne den Gegenwert in der Hand zu haben).

Schwierige Situation.
 

Ronnymondy

Kaiser
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C-Maxe schrieb:
Für Dich erschwerend kommt Dein Angebot der Rückerstattung hinzu. Das macht jetzt nicht unbedingt einen seriösen Eindruck (wer erstattet schon Geld, auch geringe Beträge, ohne den Gegenwert in der Hand zu haben).
Warum ist dies Unseriös ? Was soll ich ihm Schreiben , das er eben Pech gehabt hat ? Was Ihm bleibt ist mir eine Negative Bewertung zu geben, was ich nicht Unbedingt möchte wegen 9,80€

C-Maxe schrieb:
Nun grundsätzlich mußt Du nachweisen, daß der Adressat Dein Schreiben/Päckchen, was auch immer, bekommen hat.
Von daher verstehe ich nicht, wieso Du Dich auf ein unversichertes Päckchen einläßt.

Falsch.

Als Gewerblicher Verkäufer ist man Schadensersatzpflichtig ob Versichert oder Unversichert spielt hier keine Rolle.

Als Privatverkäufer endet die zuständigkeit beim Dienstleister bzw am Schalter oder Briefkasten.
 

Sylvester23

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Hast Du evtl. den Zahlbeleg für das Päckchen noch? Beweist im Erstfall zwar nicht wirklich was, aber Du hast schon mal ein Paket verschickt. Was noch gut ist, wenn Du das Päckchen mit einem Zeugen aufgegeben hast. (Mach ich bei Päckchen immer)

Dann die Frage, hast Du Dir das Geld direkt überweisen lassen oder Paypal. Bei Paypal kannst Du auch mal ein nicht angekommenes Päckchen melden und die wicklen das ab. Mit "auch mal" meine ich, dass es da eine grenze gibt, wie oft das passieren darf.

Ich verkaufe recht viel über ebay. Dazu Grundsätzlich: Wenn Du nachträglich Rückabwicklung angeboten hast, ist das sehr gut. Falls Dir der Bieter eine negative Bewertung reindrückt, kannst Du die löschen lassen. Was noch wichtig ist, er oder auch Du sollten es als Problem melden und abwickeln, dann gibts die ebaykosten zurück.

Übrigens ist die Sache mit Anwalt bei unter 10€ eher lächerlich, denn welcher Anwalt nimmt das an, da er ja nach Streitwert abgerechnet wird?

Oh, vergessen: Nach Abwicklung den Käufer unbedingt sperren, falls Du mal wieder was verkaufst.
 

C-Maxe

Haudegen
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Ronnymondy schrieb:
...was ich nicht Unbedingt möchte wegen 9,80€
...das fehlte mir prinzipiell noch in Deinem Text, um was geht es eigentlich.

Ronnymondy schrieb:
Falsch.

Als Gewerblicher Verkäufer ist man Schadensersatzpflichtig ob Versichert oder Unversichert spielt hier keine Rolle.

Als Privatverkäufer endet die zuständigkeit beim Dienstleister bzw am Schalter oder Briefkasten.
Nein, nur der Staat darf sich das Recht herausnehmen, mit der Aufgabe seiner Postsendung fertig zu sein.
Jede Privatperson benötigt hierfür Nachweise und dafür reicht im Ernstfall nicht mal ein einfaches Einschreiben! Denn dieses wird vom Briefträger nur nachgewiesen in einen entsprechend gekennzeichneten Briefkasten geworfen, mehr nicht. Zum Nachweis (z.B. vor Gericht) benötigst Du die Unterschrift des Adressaten, z.B. auf dem Rückschein.

Oder, was ich, OK zumindest bei Briefen, immer mache, ich bitte um eine Bestätigung des Eingangs.
 

Ronnymondy

Kaiser
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Denn Kassenzettel habe ich noch.

@ sylvester, darum ging es mir ja. Ich halte es auf keinen Fall für Unseriös dem Käufer eine Rückabwicklung anzubieten. Ich habe es auch schon auf Stolze 122 Bewertungen geschafft, die alle 100% sauber sind (auch die detail Bewertungen) und deswegen wollte ich nur mal so hören was ihr machen würdet. Weil wegen 9,80€ ne Negative, hab ich kein Bock drauf auch wenn ich von Ebay nicht meine Familie ernähren muss.

@Wavemaster...verstehe auch nicht was dies mit Recht & Gesetz zu tun hat !
 

Sylvester23

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Wie gesagt, kannst Du löschen lassen. Ebay macht gern auf Friede-Freude-Eierkuchen, dass muss man beachten. Grundsätzlich hat in der Bucht erst mal der Käufer Recht. Aber in dem Moment, wo Du Rückabwicklung anbietest, bist Du der gute Verkäufer. Du musst nur dran bleiben, die reagieren nicht unbedingt auf die erste Nachricht. Am besten ist da eben Problem klären. Das lässt Du so lange als Problem bestehen, bis der Verkäufer (von ebay auf deine Nachrichten hin regelmässig aufgefordert) die Bewertung ändert oder ebay selbst die löscht!

Dann noch eine Info: Es zählen nur die Bewertungen aus den letzten 12 Monaten bei der Prozentrechnung! Bei der Anzahl stehen aber alle Bewertungen dahinter! Ich hab inzwischen über 500 Käuferbewertungen, auch mal ein paar negative. Aber die waren alle, bevor ich aufgrund der Menge der Angebote Widerrufsrecht einräumt habe. Das mach ich nun seit gut einem Jahr und inzwischen sind alle negativen Bewertungen raus aus der Bewertung. Und alle die nach kamen hab ich genau mit o.g. Verfahren gnadenlos löschen bzw. ändern lassen.

Übrigens hat mir ebay auch mal die Angebotsmenge eingeschränkt, als gleichzeitig ein paar negative Bewertungen auftauchten. Aber, nachdem die alle gelöscht oder umgewandelt wurden, musste ich halt drauf drängen, dies noch los zuwerden. Hat aber eine Weile gedauert. Zwischenzeitlich wollten die dann auch Paypal zwingend vorschreiben und solche Mätzchen. War zu der Zeit davon ziemlich genervt, aber nachdem ich das Spiel einmal durchschaut hatte, ist alles OK.

Und noch eine Anmerkung: Widerruf ist unabhängig von Gewährleistung bzw. steuerlicher gewerblicher Einstufung zu sehen. Auch als Privaterkäufer kann man da rein fallen. Es gibt aber arg abweichende Rechtssprechung. Ein Urteil sagt z.B. schon ab 100 Verkäufe ist man, was das Widerrufsrecht anbelangt als gewerblich anzusehen. Trotzdem kann man aber, mit Hinweis auf Privatverkauf Gewährleistung ausschliessen. Nimmst das Ding halt zurück, aber musst keinen Ersatz liefern oder eine Reparatur übernehmen. Auch da wollte mir schon mal ein Anwalt ans Bein pinkeln - lustigerweise hab ich ein Schrieben, wonach mein Gesuch auf Anmeldung als Kleingewerbe abgelehnt wurde, weils nur Hobby ist.
 

C-Maxe

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Für mich sind das Taschenspielertricks. Auch deswegen nutze ich Ebay fast gar nicht, prinzipiell nur für Dinge, welche ich in D nicht bekomme.

Wenn ich bei wem was ersteigere, dann Wochen warten muß, um dann auf meine Nachfragen mein Geld relativ problemlos wiederzubekommen, sage ich mir, entweder hat derjenige das Teil anderweitig teurer veräußert, es wirklich nicht versendet oder gar nicht gehabt (wäre ja ein schönes Schneeball-Geschäftsmodell). Wenn einem da keine Gedanken zu Seriösität des Verkäufers kommen...
 

Sylvester23

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Ansichtssache, aber ich verkauf die Sachen grundsätzlich nicht anderweitig. Ausserdem gebe ich immer an, wenn das Geld angekommen ist und wann die Ware raus geht. Schon im Angebot sind daüfr 1-2 Werktage genannt und die halte ich auch ein - oder der Käufer bekommt eine Info, warum ausnahmsweise nicht.

Und, es ist immer einer dabei, der aus irgend einem Grund meint negativ bewerten zu müssen, egal, was der Verkäufer anbietet.

Lustig war einer, der den Artikel ausserhalb der Reihe kaufen wollte, also ich sollte einen Preis nennen und Angebot beenden. Als ich das abgelehnt hab, meinter er, er bekommt das Ding sowieso. OK, er hat dann 93€ für einen 10€ (ca.) Artikel bezahlt und wollte dann meckern, dass es das nicht Wert war... Soviel zum Thema Taschenspielertricks!
 

C-Maxe

Haudegen
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Ja, Ansichtssache.

Aber es ist, für mich zumindest, ein Unterschied, ob sich wer für den Größten hält und unbedingt steigern muß, auf Teufel komm raus (wobei mich in dem Beispiel es schon stutzig macht, wie viele da diesen 10€ Artikel deutlich überschätzt haben, denn bis 93€ kommt man auch nicht mit 3 Klicks...) oder wenn wer die Ware zurückhält, das Geld aber z.B. einen Monat einsteckt und diese Nummer immer und immer wieder abzieht, weil er ja statistisch der "Beste Verkäufer ever" ist.

Das ist ein Beispiel, damit bist ausdrücklich nicht Du gemeint Ronny!
 

Voyage

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Diese 4 Worte sollten solche unangenhemen Vorkommnisse verhindern:

Finger Weg von eBay!


von 10 grauen Haaren hab ich locker 9 von diesem Müllportal! Die AGBs sind ein Witz und die Zeiten wo eBay Marktführer in Sachen Onlinehandel war sind längst passé! Dann doch lieber Shops ala Kleidung, Mode & Trends, die begeistern! – FASHION.DE , amazon,etc.
Hab mich bei ebay jetzt endlich abgemeldet, da man ja dieser Tage nicht mal mehr eine neutrale Bewertung abgeben kann ohne gleich eine Welle von bösen Drohbriefen eines gekränkten Verkäufers zu bekommen.
Die hätten an dem alten Modell festhalten sollen und alles wäre in Butter, aber wenn man zu vielen Windeiern eine Spielwiese gibt, verhunzen sie eben genau diese.
War mal eine gute Idee...eigentilch schade drum....aber eben auch nicht mehr weltbewegend.
Paule.
 

Baumschubser

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Nur mal so als Anmerkung, für 4€ kann man mit Hermes oder DPD versichert verschicken. Wer das nicht tut, selber schuld. Darüber hinaus schließt man bereits im Angebotstext jegliche Garantie für einen sicheren versand aus, wenn der Käufer auf dem zwar billigen, aber unsicheren Versand besteht. Nach meinem Kenntnisstand ist es aber nicht nur beim Staat, sondern auch bei Geschäften unter Privatleuten so, dass der Absender nicht haftet, wenn unversichert verschickt wird. Und zu allerletzt sei gesagt: ES KOMMT NICHTS WEG!!! Es ist schon komisch, dass ausgerechnet bei ebay oder auch bei der Kündigung einer versicherung bei der Post was schief geht. So viele Zufälle auf einem Haufen gibts nicht. Ich habe bei ebay insgesamt rund 2500 Geschäfte getätigt in reichlich 10 Jahren, es ist nicht ein einziges Mal was weggekommen.
 

HollywoodRose

König
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Voyage schrieb:
Diese 4 Worte sollten solche unangenhemen Vorkommnisse verhindern:

Finger Weg von eBay!


von 10 grauen Haaren hab ich locker 9 von diesem Müllportal! Die AGBs sind ein Witz und die Zeiten wo eBay Marktführer in Sachen Onlinehandel war sind längst passé! Dann doch lieber Shops ala Kleidung, Mode & Trends, die begeistern! – FASHION.DE , amazon,etc.
Hab mich bei ebay jetzt endlich abgemeldet, da man ja dieser Tage nicht mal mehr eine neutrale Bewertung abgeben kann ohne gleich eine Welle von bösen Drohbriefen eines gekränkten Verkäufers zu bekommen.
Die hätten an dem alten Modell festhalten sollen und alles wäre in Butter, aber wenn man zu vielen Windeiern eine Spielwiese gibt, verhunzen sie eben genau diese.
War mal eine gute Idee...eigentilch schade drum....aber eben auch nicht mehr weltbewegend.
Paule.

Dem kann ich voll und ganz zustimmen, ich nutze ebay auch schon seit einigen Jahren nicht mehr. Dort wird fast nurnoch beschissen, und echte Schnäppchen gibt es schon lange nicht mehr. Und dann die ganzen Horrorstories von Geldgeilen Abmahnanwälten, die einem ne mehrere Tausend Euro unterlassungserklärung schicken weil man sich in seiner Verkaufsanzeige vertippt hat, oder mehr als 20 Sachen verkauft... usw usw...

Wenn man den Weg sieht den ebay zur zeit geht (neue Gebührenordnung) wollen die sowieso komplett von Privaten verkäufern weg und nur noch gewerbliche haben.

Amazon kann ich jedem nur ans Herz legen.
 
U

Uli

Gast im Fordboard
Bevor's vom Thema abschweift:

Ronnymondy: wie Du siehst, hat sich Deine Fragestellung in eine Rechtsdiskussion entwickelt, und deshalb hat Wavemaster schon recht, es hierher verschoben zu haben.

Dein schnelles Angebot auf Rückerstattung war zwar nobel, aber für Dich unvorteilhaft. Da kommst Du nicht mehr runter. Im Strafrecht nennt man das "Schuldeingeständnis" (ok, nur als Vergleich, hier ist es Zivilrecht), und das war völlig unnötig. Die Rechtssprechung sagt nämlich eindeutig:

Bei Privatkäufen trägt der KÄUFER das Versandrisiko.
Internet & Computer: Versandrisiko - D.A.S. Rechtsportal
Sobald Du die Ware ordentlich verpackt beim Versandunternehmen aufgegeben hast, ist die Sache für Dich erledigt. Noch dazu wenn Du es mittels Versandbeleg beweisen kannst. Das Risiko eines Transportverlustes oder Transportschadens trägt der Empfänger. Wenn er meint, es sei was nicht in Ordnung damit, muss ER sich an das Versandunternehmen wenden, nicht Du. Schon garnicht bist Du ersatzpflichtig, entweder durch erneuten Versand oder Rückabwicklung des Verkaufes.

Leider hast Du dem Käufer mit Deinem Rückerstattungs-Angebot genau dieses Zugeständnis gemacht.

Meine Meinung: da es sich um einen Kleinbetrag handelt: schick ihm das Geld und verbuche es als Lehrgeld. Ob die Ware tatsächlich verloren ging oder der Käufer Dich erfolgreich über den Tisch getrickst hat, wirst Du nie erfahren. Das nächste Mal mache Dich vorher kundig bevor Du solche Angebote machst.

Grüße
Uli
 

dridders

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verschickt einfach nichts wo ihr nicht nachweisen koennt das ihr es verschickt habt. Es gibt schliesslich genug Moeglichkeiten mit Nachweis zu versenden, muss der Kaeufer halt ggf. 1 Euro mehr zahlen, stirbt er auch nicht dran. Wenn er es unbedingt unversichert will kann er sich ja melden und bestaetigen das er dann bei Verlust halt Pech gehabt hat. Egal wer im Recht ist, Aerger und Arbeit hat man immer am Hals wenn die Sendung verloren geht... und einen Nachweis das man sie ueberhaupt jemals eingeliefert hat hat man ja auch nicht an der Hand.

Baumschubser:
Hermes? DPD? Ja... das sind dann die Verkaeufer bei denen ich nachfrage ob ich wenn ich DHL-Paket ueberweise auch ein DHL-Paket bekomme, oder ob sie auf Paketdienstmist bestehen... wo man das Paket dann 50km entfernt in einem Depot abholen darf, nachdem man vorher ueber eine 0900-Nummer Bescheid gegeben hat, nur weil man sich erlaubt tagsueber zu arbeiten... oder Alternativ das Paket einfach ohne Unterschrift an der Strasse im Regen abgestellt wird... gut, da koennte ich noch sagen ich hab nie was erhalten, trifft aber auch maximal den Versender.
Das nichts weg kommt mag wohl sein, aber es kommt auch nicht immer da hin wo es hin soll. Uns sind schon zig Paeckchen verloren gegangen, die innerhalb der Familie verschickt wurden, also nix ebay oder sonstiges, sondern definitiv aufgegeben aber nie ausgeliefert. Bei Paketen weiss ich da noch von keinem Fall bei uns... denn da haste einen Nachweis und kannst das Ding im System nachverfolgen, das greift sich also nicht so leicht mal einer da raus.
 

Baumschubser

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Sorry, aber das ist Blödsinn. Im Gegensatz zur Post, die schon beim ersten erfolglosen Zustellversuch abholen lässt (bei mir 12km einfache Strecke zum Hauptpostamt), kommt Hermes bis zu 3x vorbei (und hinterlegt erst dann in einem Laden im Ort (1km Luftlinie zu Fuß). Dazu kommt, dass es fast nirgends mehr Postfilialen gibt, Hermes-Annahmestellen gibts überall, zweckmäßigerweise auch an vielen Tankstellen mit 24h Service. Dorthin kann man übrigens seine Pakete auch schicken lassen und dann logischerweise auch 24h abholen. Ich wüsste nicht, was praktischer ist für Paketpreise ab 3,55€ versichert. Ich versende grundsätzlich mit Hermes und bevorzuge auch als Empfänger diesen Paketdienst, aus den oben genannten Gründen und weil es außerdem noch preiswerter ist. Schlechte Erfahrungen hab ich nur mit einem Paketdienst namens Gxx gemacht, den Namen mag sich jeder selber denken. Die sind tatsächlich nie da gewesen, haben aber 3 erfolglose Zustellversuche vermerkt und ich hab das Paket dann laut schnauzend im Depot in 30km Entfernung abgeholt. Das ist aber die Ausnahme, alle anderen liefern zumindest hier in der Region außerordentlich zuverlässig ab und ich habe auch paar Nachbarn, die alles annehmen für mich. Hier kennt man sich halt noch. Einfach ein Paket abzulegen hat sich hier noch nie einer gewagt. Allerdings würde das auch dann nicht wegkommen. Und wenn man wirklich nicht zu Hause ist, ruft man nachm ersten Zustellversuch an und lässt es auf Arbeit liefern, das war beim angesprochenen Gxx dann wieder total unkompliziert. Einen einzigen kleinen Nachteil hat Hermes gegenüber Postpaket, es dauert in der Regel einen Werktag länger bis zur Zustellung. Ist für mich zu verschmerzen. Also hört auf, hier Panik zu machen.

PS: Und was hat ein Versandkosten-abzockender Verkäufer mit dem jeweiligen Paketdienst zu tun? Das musst du mir mal erklären, warum du das Totschlagargument zum schlechtmachen der Postkonkurrenten nutzt.
 

C-Maxe

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Uli schrieb:
Bei Privatkäufen trägt der KÄUFER das Versandrisiko.
Das ist nicht richtig und es wird auch nicht besser, nur weil in Deinem Link Ebay wörtlich benannt wird!

Ich beauftrage den Verkäufer nicht, mir die Sache unversichert zuzusenden! Ganz im Gegenteil, ich muß mich seinen Vorgaben fügen, kann max. einen eigenen Weg anfragen, auf welchen sich der Verkäufer nicht einlassen muß. Dann kann er sogar in Beschwerde gehen, weil ich auf etwas geboten habe und dann den Angebotstext nicht einhalte.
Läßt er sich aber darauf ein, dann habe ich das Problem!
 

Baumschubser

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Und die bei DAS sind dümmer als du? Bring doch mal konkret ein Urteil, was deine These unterstützt.

Davon mal ab, gibt man bei ebay als erste Versandart grundsätzlich versicherten Versand an und bietet (falls das von der Sendungsgröße machbar ist) erst als Option den unversicherten Versand beispielsweise als Warensendung an. Dann muss der Käufer das explizit auswählen und hat im Schadensfalle die Arschkarte. Dazu im Angebotstext der passende Hinweis und es ist gut. Ihr machts euch aber auch alle kompliziert. :lol
 

dridders

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Zu, PS: ich habe mich lediglich auf DEINEN Post bezogen, wo DU angefangen hast mit andere Paketdienste wären so viel toller. Und das ist an allen Orten an denen ich bisher gewohnt habe definitiv nicht der Fall, und wenn ich eine Wahl habe bekommt von mir immer DHL den Auftrag, sowohl als Käufer als auch als Verkäufer. Mal ganz davon abgesehen das ich ja häufiger gar nicht die Wahl hatte, da lediglich DHL das Haus gefunden hat... die haben es sogar schon gefunden als noch keine Hausnummer dran war, die Paketdienste haben die Pakete noch Monate nach dem Einzug erstmal 1 Woche bei sich im Depot gelagert ohne jemandem Bescheid zu geben und es denn mit "unzustellbar" zurück geschickt.
 

Baumschubser

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Ich muss dir insofern zustimmen, dass ich auch von anderen Leuten mir unverständliche Klagen über Hermes & Co. gehört habe. Allerdings kommen die allesamt aus dem Westteil Deutschlands. Hier bei uns gabs bis auf das eine Problem mit Gxx noch nie Sorgen, alles ist angekommen, auch die Sachen, die ich abgeschickt habe. Aufgrund des miesen Service (nur ein Zustellversuch), der schlechten Erreichbarkeit (nächste Filliale 12km weit weg) und der höheren Preise schicke ich so gut wie nichts mehr mit der Post/DHL, nicht mal mehr Briefe. Lediglich Warensendungen gehen noch in einen gelben Briefkasten, für alles andere gibts Alternativen. Bislang hat auch noch kein Käufer gewünscht, dass ich statt mit Hermes doch bitte mit der Post schicken soll. Andersrum kennen im Westen viele Leute außer der Post nichts oder haben wie du schlechte Erfahrungen gemacht und verweigern denen deshalb die Aufträge. Da habe ich schon öfter nachgehakt, ob die nicht auch mit Hermes versenden können.
 

C-Maxe

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Baumschubser schrieb:
Und die bei DAS sind dümmer als du? Bring doch mal konkret ein Urteil, was deine These unterstützt.
Was soll denn das? Wer hat geschrieben, daß wer schlauer sein will, als wer anders?

Ich zitiere mal den, ebenfalls im Link aufgeführten, Paragrafen des BGB komplett:

§ 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

Upps, hier ist von einem vom Käufer beauftragten Wechsel des Erfüllungsorts die Rede und nicht von der normalen Lieferung an den vom Käufer genannten Erfüllungsort.

Und weiter gehts:

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

Upps, der Verkäufer ist plötzlich auch in demselben Paragrafen nicht mehr automatisch mit allem außen vor.

Um mal wieder zum Thema zu kommen, Ronny hat nur einen Versandweg vorgeschlagen und damit bleibt ihm die A-Karte, des Nachweises.
 

Ronnymondy

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Jungens, bleibt ruhig.

Ich habe das Päckchen bei der Post abgegeben...und wie man sieht ist es bis jetzt nicht angekommen. Vielleicht dauerts auch 30 Jahre wie bei manchem Brief....

Jedoch habe ich auch wesentlich Schlechtere erfahrungen mit Versanddiensten gemacht....und DPD ist in meinen Augen das allerletzte....letztens habe ich mir Felgen schicken lassen und diese kamen nicht an. Ich habe mir vom Versender die Paketnummer geben lassen sodas ich bei DPD anrufen konnte um da mal nachzuhacken....die Sendung lag im Depot mit dem Vermerk - Name ist an der angegebenen Hausnummer nicht vorhanden-. Da hab ich erstmal gefragt, ob die mich verarschen möchte....ich bin dann die 20 Kilometer zum Depot gefahren mit Handyfoto vom Klingelschild und hab meine Klamotten selber abgeholt im eigens dafür schön eingerichteten Ausgaberaum. Und dies war jetzt das dritte mal...

Ich verstehe auch nicht warum DPD nicht bei den Nachbarn klingelt...bei DHL funktioniert es ja auch ohne Probleme.

Aber um auf das eigentliche Thema zurückzukommen,ich hatte dem Käufer angeboten den Betrag zurück zu erstatten, aber er hat sich bis heute nicht gemeldet....

Jedoch muß ich mal eines Anmerken. Ebay wurde aus einer ganz simplen Idee heraus geboren...damals hat es auch Spass gemacht.....mittlerweile wird mit sollch harten Bandagen gekämpft sei es mit Anzeigen ,Unterlassungsklagen,usw usw, das es langsam wirklich kein Spass mehr macht. Mann muß bei seinen Angeboten sich jedes Wort dreimal Überlegen...sodas die Beschreibung ein zweizeiler ist wenn überhaupt und die anderen 200 Zeilen(Bsp) nur Gesetzesverweise, Bedingungen, Ausschlüsse etc sind. Wer heutzutage bei Ebay tätig ist, muß das BGB,STGB usw schon fast auswendig kennen.

Da ist wie schon erwähnt Amazon besser..und das die Versandabzocke betreiben kann ich nun überhaupt nicht bestätigen.

Aber jedes Negative hat auch sein Positives...
 

Baumschubser

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Ich meinte das bei Amazon auch anders, nämlich dass die Gebühren für Verkäufer noch viel höher sind als bei ebay. Für Käufer ist Amazon natürlich eine Alternative. Ebay will ja auch gerne da hin, deshalb drängen die Privatangebote immer mehr in den Flohmarkt. Der ist für mich aber eine Totgeburt.
 
U

Uli

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C-Maxe schrieb:
Ich zitiere mal den, ebenfalls im Link aufgeführten, Paragrafen des BGB komplett:
Abgesehen davon, dass Deine Interpretationen die Sache nur unnötig verkomplizieren, steht nichts davon so im Gesetz.

C-Maxe schrieb:
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
Upps, hier ist von einem vom Käufer beauftragten Wechsel des Erfüllungsorts die Rede und nicht von der normalen Lieferung an den vom Käufer genannten Erfüllungsort.
Wo steht was vom Wechsel des Erfüllungsortes? Erfüllugsort eines Kaufvertrages ist - sofern nichts anderes vereinbart wird - der Sitz des Verkäufers. Der ändert sich durch Warenversand auch nicht. Der Käufer verlangt den Versand durch Einwilligung in einen Kaufvorgang, bei dem der Versand als Teil davon ausgeschrieben war und damit automatisch vertraglich vereinbart wird. Mit dieser Einwilligung verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung des vereinbarten Betrages und erteilt der Käufer also dem Verkäufer den Auftrag, die Waren mit Versandziel des Käufers dem Versanddienst zu übergeben - fertig. Beides ganz normale Bestandteile eines Kaufvertrages. Der Erfüllungsort ändert sich damit nicht.

C-Maxe schrieb:
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
Upps, der Verkäufer ist plötzlich auch in demselben Paragrafen nicht mehr automatisch mit allem außen vor.
Auch das trifft hier garnicht zu. Die Versandart muss im Kaufangebot stehen und wird damit bei Abschluss Vertragsbestandteil. Damit kann der Käufer auf Einhaltung dieser Versandart bestehen. Nimmt der Verkäufer dagegen eigenmächtig eine andere Versandart, ist er ggfls. ersatzpflichtig. Das steht hier aber überhauptnicht zur Debatte.

Soviel zum "Kaputt-Interpetieren" eines simplen Paragraphens.
Ich bleibe bei meiner Einschätzung zu Ronnymondy's "Fall", die ein paar Beiträge weiter oben zu lesen ist.
PS: Mein Ebay-Account ist seit Jahren unbenutzt. Auf 1 echtes Schnäppchen kommen viel zu viele Abzocker, Fallensteller und Hintenrum-Betrüger.

Grüße
Uli
 

C-Maxe

Haudegen
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Uli schrieb:
Abgesehen davon, dass Deine Interpretationen die Sache nur unnötig verkomplizieren, steht nichts davon so im Gesetz.
Nur weil ich nicht mit allem pauschal einverstanden bin, verkompliziere ich? Anscheinend ist die Sache doch so sonnenklar, ich frage mich, wieso dieser Tread so lang geworden ist?

C-Maxe schrieb:
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
Uli schrieb:
Erfüllugsort eines Kaufvertrages ist - sofern nichts anderes vereinbart wird - der Sitz des Verkäufers.
Da schicke ich doch mal ein klares "HÄ?" durch den Äther. Hast Du den Passus richtig gelesen? "Versendet der Verkäufer ... die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort". Der Verkäufer versendet die Sache an sich selbst??? Der Erfüllungsort ist der Sitz des Käufers!

Uli schrieb:
Die Versandart muss im Kaufangebot stehen und wird damit bei Abschluss Vertragsbestandteil. Damit kann der Käufer auf Einhaltung dieser Versandart bestehen. Nimmt der Verkäufer dagegen eigenmächtig eine andere Versandart, ist er ggfls. ersatzpflichtig. Das steht hier aber überhauptnicht zur Debatte.
Hat hier wer geschrieben, daß das zur Debatte steht? Der Käufer hat an der vorgegebenen Versandart nichts geändert! Aus. Er bekommt nur keine Ware! Und da er nichts geändert hat, ist der Käufer völlig außen vor! Ronny hat die A-Karte und nichts anderes habe ich geschrieben!

Wir sollten uns vielleicht auch mal vor Augen halten, daß mit der kompletten Bezahlung die Sache dem Käufer gehört!!!
 

Ronnymondy

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@der_Ast, da sagts du was...dafür das ich wirklich nur Wissen wollte wie ihr euch verhalten würdet, wenn der Artikel nicht beim Käufer ankommt.....
 
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