Ronnymondy

Kaiser
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Tagchen


Ich bräuchte mal euren Rat.

Ich habe bei Ebay ein Autoradio als defekt bzw Bastlerware verkauft.
Dann kamen mehrere Anfragen,was damit kongret sei...darauf hin die Antwort von mir,das das Radio nur noch DVD`s ließt aber keine CD`s mehr.(Radio mit TFT)

Einer von diesen Fragestellern hat es dann ersteigert.Und nun fängt der Ärger an.Er weiß/wußte nicht genau wie man das Radio anschließt,weiß nicht was das Kürzel" LS Stecker" heißt und hat mir auch noch erzählt,das er eine von zwei 10 Amp Sicherungen gecrasht hat.Nun wundert er sich,das kein Ton kommt,und erzählt mir das er bei einem Profi war und dieser sagte, das die interne endstufe defekt sei...und ich das Radio über Chinch also externe endstufe betrieben haben soll.(hab garkeine im Auto).Jetzt behauptet er, ich hätte ihm das so defekt verkauft...was ich durch zeugen wiederlegen kann.... was soll bzw was kann er machen ??? kann er das geld zurückverlangen??? Muss ich das Radio zurücknehmen ???

Danke für eure Antworten

MFG
Ronnymondy
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Hallo,

stell doch bitte den Link zur Auktion hier rein. Danke.

Hast Du den Standardsatz "Privatverkauf unter Ausschluss der Gewährleistung" drin und den Ausdrücklichen Hinweis auf den defekten Zustand?

Wenn ja, dann kann er Dir garnix. Teile ihm mit Hinweis auf den Auktionstext mit, dass der Verkauf so abgeschlossen ist, wie er stattfand und fertig. Zu weiterer Kommunikation oder gar Hilfestellungen in der Sache bist Du natürlich nicht verpflichtet.

Selbst bei einem Händler mit gesetzl. Gewährleistung hätte er mit dieser Story keine Chance auf irgendeinen Regress. Denn wenn er beim Radio-Anschließen Sicherungen schießt, braucht er sich nicht wundern, wenn das Gerät nachher stumm bleibt. Das nennt man dann "unsachgemäße Handhabung" und dafür steht kein Verkäufer gerade.

(Keine verbindliche Rechtsberatung, sondern nur meine Ansicht)

Grüße
Uli
 

Ronnymondy

Kaiser
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In einer seiner ersten mails stand, das er es nicht zum laufen bringt bzw der Monitor nicht funzt und die Sicherung durch ist.

Darauf hin schieb ich, das ich nix dafür kann wenn er nicht in der Lage ist ein Radio Sachgemäß einzubauen,und ich doch nicht für seine Fehler bezahle....
Vorhin hat er geschrieben,das er das Radio nicht eingebaut hätte sondern gleich erstmal zu nem Profi gegangen ist und der gesagt hätte das Radio ist defekt :rolleyes:[ebayartikelnummer]160250849394[/ebayartikelnummer]

MFG
 

cougarman81

Kaiser
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Original von Ronnymondy
Vorhin hat er geschrieben,das er das Radio nicht eingebaut hätte sondern gleich erstmal zu nem Profi gegangen ist und der gesagt hätte das Radio ist defekt :rolleyes:[ebayartikelnummer]160250849394[/ebayartikelnummer]

MFG

Is klaa, für 90 EUR macht er sich so nen stress. Steht doch alles in der Beschreibung drin was zu sagen ist. Solche ebayer lieb ich... Hatte auch mal einen Käufer der behauptet hat das Handy was er bekommen hat funktioniert nicht. Ende vom Lied war ich hab ihm angeboten das Handy auf seine Kosten zurückzuschicken (kulanter Weise) und ihm aber nur den Kaufpreis zu erstatten. Hab nichts mehr von dem Guten gehört und ne schlechte Bewertung hats auch net gegeben.

Ist momentan so gang und gebe, einfach mal was kaufen und dann rumzumeckern. Finde es schade das Ebay keine negativen Bewertungen für Käufer von Verkäufern mehr zulässt :wand
 

RedCougar

Megaposter
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Das scheint mal wieder ein Fall zu sein, wo der Käufer sein eigenes Unvermögen auf dich abzuwälzen versucht :wand

Da du die Gewährleistung ausgeschlossen hast und die Ware ganz klar als Bastlerware mit Defekt angepriesen hast, kann er dir gar nichts.
 

Ronnymondy

Kaiser
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Da bin ich schonmal etwas beruhigt.Zumal ich ihm geschrieben habe, das meine Frau bezeugen kann, das es ohne einschränkungen funkltioniert hat(bis auf cd was ich ihm auch vorher gesagt habe)Jetzt erzählt er mir was davon das ich Ihn wahrscheinlich wissentlich angelogen bzw betrogen habe...ich habe ihm dann darauf gesagt ,das er doch mit seinen anschuldigungen etwas umsichtiger sein soll.... ;)

Ich bin auch der Meinung,das ich ein Gerät nicht "Mehr" als Bastlerware bzw defekt anpreisen kann.

MFG
Ronnymondy
 

hapu

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Ich würde mich in deinem Fall auch mal an Ebay wenden.
Die können Dich da auch beraten.
Grade die Typen die gebraucht kaufen, dann beim Einbau noch vermurksen,
springen ja leider genug rum. :mp:
Und da Da noch als Bastlerware angeboten hast, bist Du doch fast aus der Nummer raus.
Gruß Hartmut :happy:
 

Ronnymondy

Kaiser
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Tagchen

An Ebay habe ich mich gewand und folgende Mail bekommen nachder ich genauso schlau bin wie vorher...



vielen Dank fuer Ihre Mitteilung. Sie haben uns mitgeteilt, dass Ihr
Kaeufer "fussballmarcelinho" mit dem von Ihnen gelieferten Artikel
160250849394 unzufrieden ist. Ihre Enttaeuschung darueber kann ich gut
nachvollziehen.

Ich kann den Artikel zwar nicht in Augenschein nehmen, aber ich moechte
Sie gern bei der weiteren Vorgehensweise beraten.

In einem ersten Schritt empfehle ich Ihnen, mit dem Kaeufer per E-Mail
oder Telefon Kontakt aufzunehmen. Vielleicht findet sich in einem
persoenlichen Gespraech bereits eine einvernehmliche Loesung.

Ausserdem ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen.
Wenn die Ware nicht der Artikelbeschreibung entspricht, kann der Kaeufer
vom Verkaeufer verlangen, dass dieser die Ware zuruecknimmt und den
Kaufpreis erstattet oder dass der Kaufpreis gemindert und der zu viel
gezahlte Betrag erstattet wird.

Wir haben Ihnen dazu in unserem Rechtsportal eine Seite
zusammengestellt, die ich Ihnen sehr empfehle. Hier finden Sie Antworten
auf alle Fragen, zum Beispiel wann liegt ein Mangel vor, wer muss
beweisen, dass die gelieferte Ware einen Mangel hat oder fehlerfrei ist.


In jedem Fall sollten Sie sich mit dem Kaeufer einigen. Natuerlich haben
Sie dann auch die Moeglichkeit eine Gutschrift der Verkaufsprovision zu
erhalten.

Ich wuensche Ihnen, Frau xxxxxxxxx, dass Sie mit dem Kaeufer im
persoenlichen Gespraech schnell eine Einigung finden werden. Sollten Sie
noch offene Fragen haben oder weitere Unterstuetzung benoetigen, steht
Ihnen das eBay Sicherheitsteam jederzeit gerne zur Verfuegung.

Mit freundlichen Gruessen nach Duisburg

Rainer Pfitzner
eBay-Sicherheitsteam

eBay - Der weltweite Online-Marktplatz!
 

hapu

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Ich hab mir die Artikelbeschreibung nochmal durchgelesen.
Da steht das Teil wird als Bastlerware defekt verkauft.
Damit hast Du das Gerät doch wahrheitsgemäß beschrieben.
Deiner Pflicht als Verkäufer bist Du durch Lieferung nachgekommen.
Schreib das dem Typen und warte mal was da kommt.
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Also, ich hab auch mal den Auktionstext betrachtet.

Pro: Du gibst ausdrücklich an, dass das Gerät nicht voll funktionstücktig ist ("Bastlerware", "defekt"). Das heißt, dass kein Käufer ein funktionierendes Gerät erwarten kann. Was Ihr da außerhalb des Auktionstextes für Nebenabreden getroffen habt (z.B. die Beantwortung seiner Frage, was denn nun genau daran defekt sei), ist letztlich alles unverbindlich, da es nicht öffentlich bekannt und für andere Interessenten lesbar ist.

Contra: Du hast in der Auktion "Garantie" ausgeschlossen. Das ist ok, bringt aber in diesem Fall garnix. Du hättest besser "Gewährleistung" ausgeschlossen. Den allseits üblichen Standard-Satz (siehe meine 1. Antwort oben) finde ich überhaupt nicht. Denn nach geltendem Recht bist Du (auch als privater Verkäufer) ohne diese Ausnahmefloskel mind. 1/2 Jahr lang verpflichtet, Waren zurückzunehmen die nicht der Artikelbeschreibung entsprechen. So, und genau darauf reitet er herum. Bitte bei den Begriffen "Gewährleistung" und "Garantie" genau aufpassen.
  • Garantie: freiwillige Zusatzleistung, nur mit entsprechender vorheriger Vereinbarung
  • Gewährleistung: gesetzliche Grundverpflichtung, sofern nicht extra ausgeschlossen

Die Gewährleistungsfrist schaut so aus, dass im ersten 1/2 Jahr der Verkäufer dem Käufer beweisen können muss, dass die Ware bei Auslieferung tatsächlich der Beschreibung entsprach. Danach dreht sich die Beweislast um und der Käufer muss beweisen, dass der Mangel bei Übergabe schon bestanden hat.

Nochmal Pro: Der Käufer hat nach seinen eigenen Angaben versucht, die Ware in Betrieb zu nehmen, und dabei ganz offensichtlich einen technischen Fehler gemacht = "unsachgemäße Handhabung". AB SOFORT und AUS DIESEM GRUND solltest Du jede weitere Verhandlung darüber abbrechen, denn damit erlischt jeder Gewährleistungsanspruch automatisch.

Grüße
Uli
 

Ronnymondy

Kaiser
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Original von MucCowboy
Also, ich hab auch mal den Auktionstext betrachtet.

Contra: Du hast in der Auktion "Garantie" ausgeschlossen. Das ist ok, bringt aber in diesem Fall garnix. Du hättest besser "Gewährleistung" ausgeschlossen.
Grüße
Uli

tagchen


es steht doch ziemlich oben,das es keine garantie und gewährleistung von mir gibt.

Und das mit der "Garantie" muss normalerweise garnicht rein,da dies eine freiwillige leistung ist und ich höchstens schreiben kann,das ich eine"Garantie" anbiete.

Ronnymondy
 

Ronnymondy

Kaiser
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Original von MucCowboy
Also, ich hab auch mal den Auktionstext betrachtet.

Contra: Du hast in der Auktion "Garantie" ausgeschlossen. Das ist ok, bringt aber in diesem Fall garnix. Du hättest besser "Gewährleistung" ausgeschlossen.
Grüße
Uli

Tagchen


Zitat aus der Auktion: das Gerät wird als Bastlerware verkauft. Keine Garantie und Gewährleistung

Und das mit der "Garantie" muss normalerweise garnicht rein,da dies eine freiwillige leistung ist und ich höchstens schreiben kann,das ich eine"Garantie" anbiete.

Ronnymondy
 
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Maik MkV

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Die juristisch richtige Formulierung heißt aber:
"Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung."
Für den Laien macht es keine Unterschied, für den Versierten schon.
Mehr brauch da nicht stehen, keine seitenlange Texte mit neuém Eu-Recht, bla bla bla, was einige hinschreiben. Aber dafür muss das auch so da stehen.
 
M

Maik MkV

Gast im Fordboard
Der Unterschied ?
Der Wortlaut. So kleinkariert das auch klingen mag.
So wollen es die Gerichte im Fall der Fälle.

Es gab dazu, unter anderen, auch mal einen schönen Beitrag im TV, dass viele Leute alles möglich hinschreiben, aber die richtige Formulierung fehlt.
 

RedCougar

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Jetzt stellt sich mir aber die Frage - falls der Passus fehlen würde - wie man auf ein pauschal defektes Bastlergerät (also ohne Nennung eines spezifischen Defektes) Gewährleistung geben könnte ...

Was würde denn da unter die Gewährleistung fallen ?(
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
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Zitat aus der Auktion: das Gerät wird als Bastlerware verkauft. Keine Garantie und Gewährleistung
Jep, sorry, hab ich übersehen.

Trotzdem ist die Formulierung im Zweifelsfall etwas "lasch". Da hat Maik schon recht.

So, nochmal: Der Käufer hat das Gerät nach eigener Aussage falsch behandelt. Also kann er sowieso nichts mehr von Dir wollen.

Grüße
Uli
 

dridders

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RedCougar:
Im Zweifel fällt alles unter Gewährleistung was nicht explizit als defekt aufgeführt worden ist. Der generelle Ausschluss a la "Bastlerware" funktioniert so nicht mehr. Als Privatperson kannst du halt einfach generell die Gewährleistung ausschließen, als Händler musst du sie selbst auf defekte Ware geben, außer sie ist wirklich als nicht funktionsfähig mit möglichst genau betiteltem Defekt verkauft... aber selbst dann darfst du wohl auf die restlichen Teile der Bastelware Gewährleistung geben.

Uli:
Rücknahme wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht hat nichts mit Gewährleistung zu tun. Da geht es um nicht-Erfüllung des Vertrags. Ich verkaufe dir einen Porsche und liefere einen Seat... da hilfts auch nichts das ich hingeschrieben hab es gäbe keine Gewährleistung, ich habe etwas geliefert was nicht der Beschreibung entspricht. Gleiches wenn ich den EIndruck erwecke der Porsche wäre komplett heil (weil falsche oder veraltete Bilder verwendet werden z.B.), und in Wirklichkeit erhältst du einen Trümmerhaufen. Dann hast du unabhängig von jeglicher Gewährleistung das Recht den Kauf rückabzuwickeln.

Was an dieser Auktion stört: ein Defekt wird nur ganz am Rande mal erwähnt, in keiner Weise ins Detail gegangen oder dem Gerät als solches die Funktion abgesprochen... gibt im Zweifel vor Gericht (wo es bei dem Wert wohl nie hingehen wird) sicher Minuspunkte. Genauso ist der Ausschluss der Gewährleistung nicht wirklich offensichtlich, auch wenn es die erste Zeile ist... ich musste erstmal suchen bis ich ihn gefunden habe (und ohne zu suchen wäre er vermutlich gar nicht aufgefallen). Sowas sollte immer recht offensichtlich dort stehen.

Dann: durch die EMails vorab wurde der Defekt ja konkretisiert, somit auch die Eigenschaften des Geräts genauer festgelegt. Der Käufer konnte sich also hier darauf verlassen ein Gerät zu erhalten, was lediglich keine CDs liest. Diese EMails gehen da auch mit in den Vertrag ein, darauf wird man den Verkäufer jederzeit festnageln können.

Für dich sprechen also nur 2 Punkte: erstens der versteckte Ausschluß der Gewährleistung und zweitens die Aussage des Bastlers über den gescheiterten Selbsteinbauversuch, die du hoffentlich schriftlich hast... wenn das am Telefon war ist es nichts wert.

Ansonsten gibt es eh nur 2 Möglichkeiten.
1) mit ihm einigen. Teile des Kaufpreises erstatten oder Kauf gesamt rückgängig machen
2) abwarten ob was vom Anwalt kommt, und wenn ja entweder selbst Anwalt einschalten oder dann zahlen (aber dann incl. Anwaltskosten)
 

Ronnymondy

Kaiser
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Dann: durch die EMails vorab wurde der Defekt ja konkretisiert, somit auch die Eigenschaften des Geräts genauer festgelegt. Der Käufer konnte sich also hier darauf verlassen ein Gerät zu erhalten, was lediglich keine CDs liest. Diese EMails gehen da auch mit in den Vertrag ein, darauf wird man den Verkäufer jederzeit festnageln können.


...er hat auch ein Gerät erhalten,was lediglich keine CD`s gelesen hat

Für dich sprechen also nur 2 Punkte: erstens der versteckte Ausschluß der Gewährleistung und zweitens die Aussage des Bastlers über den gescheiterten Selbsteinbauversuch, die du hoffentlich schriftlich hast... wenn das am Telefon war ist es nichts wert.

Erstens steht es Direkt fast ganz oben und einzeln,sodas man es garnicht überlesen kann und auch nicht versteckt ist,und zweitens habe ich es ganz unten nochmal extra hingeschrieben...für ganz .... !

Macht echt kein Bock mehr irgentwas bei Ebay zu machen,wenn man erst ein Jura Studium absolvieren bzw juristische Ausdrucksweisen studieren muß...

MFG

Edit by MucCowboy: Zitat repariert
 
M

Maik MkV

Gast im Fordboard
Naja, ein Studium braucht man wohl nicht.
Aber man sollte schon ein wenig Ahnung von dem haben, was man macht. So wie man seine Recht gewahrt haben möchte, muss man seinen Pflichten nachkommen. Als Käufer, wie auch als Verkäufer.

Mal so als Tip bei Problemen:
http://www.auktions-forum.info
 
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