Wildschwein - Airbags ausgelöst - Neues Armaturenbrett?

Baumschubser

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Achim schrieb:
Erkenne ich da eine kleine Unsicherheit oder gar ein "Einlenken" ? :D

Wie auch immer - geklärt und unstrittig ist dass es jemand machen sollte der dafür die nötige Ausbildung hat.
(was auch immer das heißt - is zumeist eh nur Papier)


Im übrigen empfehlen Autohersteller den Austausch der Airbags alle 10 Jahre .... der Sicherheit wegen.

Sagen wir mal "zum Teil". Nach dem, was dort steht, ist der Handel mit Sitzen z.B. erlaubt, das Lenkrad scheidet aus dem von mir genannten Grund aus. Was immer noch ungeklärt ist, ob all diese Regelungen Gebrauchtteile explizit mit einschließen, nur weil da kein Ausschluss erwähnt ist.
 

Achim

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(4) Die §§ 7 bis 22 Abs. 2, die §§ 23, 27 und 28 des Gesetzes sind nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden (bestimmungsgemäßes, automatisches Auslösen der Airbag- oder Gurtstraffereinheit des Fahrzeugs), den Erwerb, das Verbringen und das Überlassen von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1, wenn diese in einem Fahrzeug oder Fahrzeugteilen fest eingebaut sind.

Ok - soweit so gut. Was is P1, P2, T1 oder T2 ?
Wo steht dass die Airbags im Cougar nicht der Kategorie P1 entsprechen ?


edit: mir ist immer noch nicht klar warum eine ausgebautes gebrauchtes Armaturenbrett mit Airbag ein Problem darstellt und ein gebrauchter Sitz mit Airbag nicht.
Macht es einen so großen Unterschied ob nun der Airbag überm Handschuhfach irrtümlich raus ploppt oder der am Ellbogen ?
Auf 'ner Autobahn bei 130km/h wird wohl beides für ein wenig "Unruhe" sorgen.


MfG
 
W

West

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Der Unterschied könnte evtl. beim Stecker liegen. Beim Beifahrerairbag musst du eigentlich zwangsläufig an das blanke Metall um ihn reinzustecken, da er versenkt ist (ich habe noch nie einen vollverkleideten Airbag gesehen). Beim Sitz sieht das wieder anders aus. Hierbei packst du normalerweise nur den Kunststoff des Steckers an und hast keine Berührung mit dem Metall des Airbags.

@Silke: Hat der Cougar echt noch die mechanischen Gurtstraffer des Mondeo mk1? Habe gedacht der hätte die Pyrotechnischen.
 

Dierk-mit-E

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Moinsen !

Man darf einen "gebrauchten Airbag" oder besser gesagt ein gebrauchtes Lenkrad einbauen, bei dem der Airbag noch nicht genutzt wurde. Man darf NICHT einen bereits ausgelösten Airbag neu verwenden. Es kann zwar niemand nachvollziehen, aber ich rate tunlichst davon ab.
Wenn ich Zeit und Lust habe, suche ich mal den passenen Text heraus, kann aber ein bisschen dauern, bin gesundheitlich "etwas" angeschlagen.

Sofern der "wirtschaftliche Totalschaden" irgendwie einigermaßen reparabel ist und im Preisrahmen bleibt, würde ich es auch machen (lassen).
Allerdings hat meine Mieze sogar eine Vollkasko ohne SB und einen guten Dekra-Mann an der Hand. :) (was ich hoffenlich nie brauchen werde)

Keine Teilkasko...ts ts ts...... :respekt ist doch nicht so teuer.

Schöne Woche wünscht Dierk
 

Top-SecreT

Haudegen
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Ich wurde da nicht gefragt. Miezi ist mein erstes eigenes Auto wurde gekauft als ich 17 war und da wurde alles auf meinen Dad angemeldet und das ist es bis heute :)
 

Achim

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Dierk-mit-E schrieb:
Man darf einen "gebrauchten Airbag" oder besser gesagt ein gebrauchtes Lenkrad einbauen, bei dem der Airbag noch nicht genutzt wurde. Man darf NICHT einen bereits ausgelösten Airbag neu verwenden. Es kann zwar niemand nachvollziehen, aber ich rate tunlichst davon ab.
Wenn ich Zeit und Lust habe, suche ich mal den passenen Text heraus, kann aber ein bisschen dauern, bin gesundheitlich "etwas" angeschlagen.

Ohja - sei bitte so nett
Wäre auch genial wenn da Aktenzeichen oder sonstwas offizielles drauf stünde.
 

Baumschubser

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Dierk-mit-E schrieb:
Moinsen !

Man darf einen "gebrauchten Airbag" oder besser gesagt ein gebrauchtes Lenkrad einbauen, bei dem der Airbag noch nicht genutzt wurde. Man darf NICHT einen bereits ausgelösten Airbag neu verwenden. Es kann zwar niemand nachvollziehen, aber ich rate tunlichst davon ab.

Das musst du jetzt aber mal bissel auseinanderklamüser, wie du das meinst.

Also es hatte niemand vor, einen ausgelösten Airbag wieder ins Lenkrad zu stopfen und mit neuer Pyropatrone zu bestücken. Das ist technisch auch soweit unmöglich, dass ja der Pralltopf eine Sollbruchstelle hat, die irreparabel zerfetzt wird.

Und dann definiere bitte "noch nicht genutzt". Unter unbenutzt verstehe ich "noch nie eingebaut", alles andere ist gebraucht. Wenn der Airbag ausgelöst hat, ist er sowieso Schrott.
 
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bird of prey

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Ach Leute, was bin ich froh, dass mein Capri keine Airbags hat :D
Sonst hätte er nach der Theorie hier ja schon ca. 2x Ersatz gebraucht (natürlich werksfrisch), wegen der Sicherheit und so :blah

Ich würde mir den ganzen Zinnober mit gebraucht und selberkaufen aber eh nicht geben, sondern das ganze von einer Werkstatt machen lassen.
Natürlich mit Rechnung (mach ich aus Prinzip sowieso nicht anders, auch wenns nicht um sicherheitsrelevante Teile geht). Dann brauch ich mich nicht mit irgendwelchen Vorschriften und Verboten rumärgern. Was die einbauen, ist dann doch primär deren Sache und Verantwortung.

:denk Ein vernünftiger Grund, warum ein intakter (unausgelöster), aus einem anderen Auto ausgebauter und vorschriftsmäßig wieder eingebauter Airbag während der Fahrt einfach so aufgehen soll, fällt mir im Moment aber auch nicht ein. Solche Spontanzündungen gabs auch schon bei neuen Autos und den urspr. Airbags.

Wenn man sich das Bild vom Wildschwein-Cougar anschaut, wird eine vernünftige und optisch ansprechende Reparatur den Restwert aber massiv übersteigen.
Meine Meinung: Schlachten und wenns unbedingt wieder ein Cougar sein soll einen anderen holen. Die Fahrzeuge gibts ja relativ günstig.
 

RedCougar

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bird of prey schrieb:
... Meine Meinung: Schlachten und wenns unbedingt wieder ein Cougar sein soll einen anderen holen ...
Das wär auch mein Vorschlag, da mit Sicherheit noch mehr kaputt ist, was man so nicht auf den ersten Blick sieht. Dann lieber den Teileerlös nehmen + das "Reparaturgeld" und einen anderen Cougar kaufen. Im Zweifelsfall kann man den Unfaller auch noch als Teileträger behalten oder sich die wichtigsten Teile selbst auf Lager legen.
 

Top-SecreT

Haudegen
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Meine hat aber ne Gasanlage drin. Da wär ich ja schön blöd wenn ichs verkaufe und mir dann eine ohne Gasanlage hole
 

chris_davidi

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Also das "Gefummel" mit den Airbags und dem dennoch verbundenen Risiko ist denke ich mehr aufwändig als den vorhandenen Motor mit Gasanlage in einen gebrauchten, gleichwertigen Cougar zu verbauen. Da kannst Du dann noch den Motor verticken oder gleich günstig einen Cougar mit Motorschaden kaufen.
Die Kosten die Gasanlage etc. wieder umzubauen ist besser kalkulierbar als einen Cougar zu haben, der noch irgendwo im Rahmen einen Schaden genommen hat.
 

Dierk-mit-E

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Moin !

".....auseinanderklamüsern"

Schönes Wort, nutzte meine Oma auch immer, mache ich dann mal.

Doch, ich ging davon aus, das der ausgelöste Airbag wieder reingepfriemelt werden sollte. Definitiv ein neudeutsches "No-Go". Wie gesagt, irgendwo steht es und ich finde es. Angeblich gibt es sogar Leute/Firmen, die das tatsächlich machen.

"Gebrauchter" Airbag bzw. gebrauchtes Lenkrad: Einbau aus, z.B., einem "Schlacht-Cougar", erlaubt. Ich setze logischerweise voraus, das er nicht ausgelöst (wurde) und somit intakt ist (quasi unbenutzt, neuwertig oder wie auch immer genannt).

Dierk
 

Baumschubser

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Dierk-mit-E schrieb:
Doch, ich ging davon aus, das der ausgelöste Airbag wieder reingepfriemelt werden sollte. Definitiv ein neudeutsches "No-Go". Wie gesagt, irgendwo steht es und ich finde es. Angeblich gibt es sogar Leute/Firmen, die das tatsächlich machen.

Nein, keine Panik, so wahnsinnig war hier keiner. :respekt
 

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Im Prinzip geht es nur darum, warum scheinbar zwischen einem einzelnen nichtausgelösten, aber gebrauchtem (also aus einem Altfahrzeug ausgebauten) Airbagmodul und einem gebrauchtem Lenkrad inkl. eines enthaltenen nichtausgelöstem Airbagmoduls unterschieden wird.

Ändert sich etwas an dem Sprengstoffstatus des Airbags, wenn er mit einem anderen Bauteil (z.B. dem gebrauchten Lenkrad, dem gebrauchtem Armaturenbrett oder gebrauchtem Sitz) fest verbunden ist?
 

Schraubi

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Da wir uns in einem öffentlichen Forum befinden darf und muss man sich natürlich an Gesetze halten.
Was ich aber schade finde ist das es hier mehrere gibt die den Kopf schütteln weil sich jemand einen bereits verbauten Airbag einbaut bzw. einbauen lässt.
Ihr habt Recht wenn ihr sagt das dies nicht Sinn und Zweck ist und vielleicht auch gefährlich weil man nicht weiß ob er auslöst.
Genauer gesagt weiß man das bei einem neuen auch nicht. Man ist erst schlauer wenn er offen ist :)
AAAber die, die da so gescheit schreiben wissen sicher auch das der Airbag nach spätestens 10 Jahren erneuert werden sollte. Also heißt das beim Cougar 4 x NEU !
Wer das nicht macht oder hat machen lassen darf an der Stelle dann wieder ganz ruhig sein.
Was aber wenn es keine neuen mehr gibt? ....... Oh Gott, es gibt keine neuen Airbags mehr, nun verschrotte ich den Cougar.............

:happy Klugschei.....modus aus :D
 

smolny

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Habe mir bei diesem Thread bereits ähnliche Gedanken wie Schraubi gemacht. Ob neu oder (aus einer guten Quelle und jung) gebraucht ist fast zweitrangig. Bei unseren Cougars sind alle Airbags 13 Jahre alt. Wer will da noch Wetten abschliessen, ob sich alle noch korrekt öffnen werden (Top-SecreT konnte es bei sich bestätigen).
 

Achim

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Soweit ich in formiert bin ist das mit dem "alle 10 Jahren Wechsel" nur eine Empfehlung der Hersteller und kein "muss" des Gesetzgebers.
Ansonsten wär, wie Schraubi bereits schrieb, kein Wagen mehr angemeldet der vor 2002 zugelassen wurde.





MfG
 

Schraubi

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So und der Zahnriemenwechsel ist auch bei den meisten Herstellern nur eine Empfehlung und kein muss. Nun.... ich denke aber das viele hier aus Angst eines Motorschaden ihren Zahnriemen wechseln lassen. Hat auch schon jemand aus Angst seine Airbags wechseln lassen?
Ich finde nur das keiner das Recht hat mit dem Finger auf Top Secret zu zeigen.
Wer hat schon beim Lenkradwechsel oder Sitzwechsel den Airbag erneuert bzw wechseln lassen? Darf man da den alten auch wieder einbauen? :cool
 

Top-SecreT

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Danke Schraubi. Finde auch das sollte jeder selbst wissen was er macht. Wer von euch die tausende Euros hat um dafür neue Airbags zu kaufen dann macht es halt ich habe es nicht.
Es sind inzwischen alle Teile da, wir werden morgen zur Kostenminimierung die Front und Kotflügel abbauen und versuchen den Wischwasserbehälter auszutauschen (hab noch nicht geguckt ob oder wie man da rankommt an die Befestigung) und dann kommt sie Montag in die Werkstatt.


LG
 

Schraubi

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Ich sage aber nicht das Achim nicht Recht hat. Der Gesetzgeber schreibt das vor.......nur wo kein Kläger........
Aber es ist eine Krankheit der Menschen, daß sie ihr eigenes Feld
vernachlässigen um in den Feldern der anderen nach Unkraut zu suchen. Deshalb der Hinweis mit den 10Jahren von mir...
 

Achim

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Hei-jei-jei ... jetzt lies doch mal bitte nochmal das Thema und meine Beiträge !
Wir sind doch (fast) einer Meinung.

Es ging um eine Behauptung die bisher nicht anhand von brauchbaren Quellen belegt werden konnte.
Einen Zahnriemen wechselt man rechtzeitig, da es zigtausende von Motorschäden gibt wenns versäumt wurde.
Eine gesetzliche Pflicht einen Airbag zu wechslen gibts nicht (soweit ich weiß).

Ich hoffe noch auf eine Beitrag von Dierk-mit-E.
 

Top-SecreT

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So heute zu dritt geschraubt und siehe da wir haben sogar schon die komplette Front reparieren können. Sieht wieder aus wie neu :applaus
Naja gut ich muss zugeben ich habe wirklich einen schlechten gebrauchten Kotflügel erwischt aber ansonsten...sogar den Halter vom Kotflügel haben wir wieder hinbekommen obwohl der vermurkst war. Alle Spaltmaße stimmen ich bin begeistert. Bleibt nur noch Innenraum und Frontscheibe.
 
W

West

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Auf einem Airbag steht sogar das Haltbarkeitsdatum ;) Das heißt bis zu diesem Datum wird er vernünftig funktionieren. Danach sollte er auf anraten des Herstellers ausgetauscht werden.
 
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