Da muss ich Dir widersprechen, Andres, denn Verbundglas ist eine Glasscheibe, welche mittels Klebefolie auf eine zweite Glasscheibe geklebt wird. Die Klebefolie verhindert, dass beim Zerbrechen der Scheibe Glassplitter in den Fahrgastraum gelangen. Diese Technik wird aber nur bei der WSS verwendet, da die herumfliegenden Glassplitter direkt von vorne ins Gesicht (und somit z.B. in die Augen) der Insassen gelangen könnten.
Die Heckscheibe fungiert als Notausstieg und somit wäre ein Verbundglas hier hinderlich. Es ist jedoch (meines Wissens nach) keine gesetzliche Vorgabe zur genauen Beschaffenheit der einzelnen Scheiben eines Autos da (natürlich gibt es Rahmenbedingungen) - nur Normen ... und Normen sind ja bekanntlich nicht verpflichtend.
Die Beschaffenheit des Glases ist aber im Regelfall bei der Heckscheibe so gewählt, dass die Scheibe im Fall des Falles in lauter kleine Splitter zerspringt, die (angelblich) keine scharfen Kanten haben (keine Ahnung wie das funtioniert), damit die Verletzungsgefahr so gering, wie möglich bleibt.
Wenn die Scheibe jetzt graviert ist, wurde die Oberflächenspannung deutlich verringert --> die Scheibe zerspringt viel früher, als geplant und hat an den gravierten Stellen evtl. auch noch scharfe Kanten.
Das Gravieren der Heckscheibe bringt aber noch einen Nachteil mit sich: die Durchsicht nach hinten wird zu stark beeinträchtigt.
Das Gesetz besagt, dass man (ich glaube) maximal 10% der Heckscheibe undurchsichtig verkleben darf --> 90% der Scheibe müssen freie Sicht nach hinten bringen.
Ein Abdunkeln der Scheiben (Splitter- und Hitzeschutzfolien) ist ab der B-Säule heckwärts zu 100% erlaubt, jedoch müssen dabei (zumindest in AUT) 20% Lichtdurchlässigkeit gewährt bleiben.
Guckst Du mein Auto - Lichtdurchlässigkeit: 20%
Quelle
Wenn Du genau schaust, dann siehst Du, dass man (trotz des schlechten Lichts in der Garage) noch immer durch die Scheibe der hinteren (offenen) Tür durchsehen kann.
Dies muss ja auch nachts auf der AB gewährt bleiben.
Andere Länder, andere Sitten, andere Gesetze: in der CZE sind meines Wissens nach nur 5% Lichtdurchlässigkeit vorgeschrieben.
EDIT:
Sollte man jetzt denken, dass man mit einer Splitterschutzfolie und viel Handarbeit zum Rauspolieren der Gravur (falls dies tatsächlich möglich sein sollte) auf der gesetzlich sicheren Seite ist, dann irrt man aber. Die Scheibe wurde mal graviert und die Oberflächenspannung somit (zum Negativen) verändert --> die Scheibe ist und bleibt "verletzt" und wird im Falle des Falles früher zerbrechen, als man will --> besser die Scheibe gleich tauschen und auf der sicheren Seite bleiben, denn ein Gutachter findet alles

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