BigDaddy
Jungspund
Hallo zusammen
Habe beim Blick in meine Papiere was merkwürdiges festgestellt und hätte irgendwie gerne mal Aufklärung!
Und zwar steht unter Bemerkungen im Fahrzugschein: *Ziff.27 (Anhängekupplung Prüfzeichen!) Gen.: E11 00-2618, E11 002619, E11 00-2615 od. E11 002610 Falls werkseitig montiert*
* Zulässiges Gesamtgewicht des Zuges max. 3495 Kg*
Und der letzte Satz macht mich jetzt stutzig. Das ich mit meinem B-Führerschein keinen großen Anhänger ziehen darf, weiß ich. Aber warum steht das in den Papieren???
War auch beim Vorgänger schon..... Und der war älteren Baujahres. Vorallem habe ich als Anhängelast gebremst 1800 kg eingetragen! Heißt das jetzt, dass ich die Anhängelast
nicht ausnutzen darf? Ist zwar ne abnehmbare AHK, aber wenn ich das Auto leer fahre, also nur ich, darf ich mehr dranhängen, wie wenn er beladen wäre?!?
Verstehe ich jetzt nicht ganz....
Zum Auto 2,5l V6, Turnier, Mk3
Habe beim Blick in meine Papiere was merkwürdiges festgestellt und hätte irgendwie gerne mal Aufklärung!

Und zwar steht unter Bemerkungen im Fahrzugschein: *Ziff.27 (Anhängekupplung Prüfzeichen!) Gen.: E11 00-2618, E11 002619, E11 00-2615 od. E11 002610 Falls werkseitig montiert*
* Zulässiges Gesamtgewicht des Zuges max. 3495 Kg*
Und der letzte Satz macht mich jetzt stutzig. Das ich mit meinem B-Führerschein keinen großen Anhänger ziehen darf, weiß ich. Aber warum steht das in den Papieren???
War auch beim Vorgänger schon..... Und der war älteren Baujahres. Vorallem habe ich als Anhängelast gebremst 1800 kg eingetragen! Heißt das jetzt, dass ich die Anhängelast
nicht ausnutzen darf? Ist zwar ne abnehmbare AHK, aber wenn ich das Auto leer fahre, also nur ich, darf ich mehr dranhängen, wie wenn er beladen wäre?!?
Verstehe ich jetzt nicht ganz....
