Merkwürdige Eintragung in den Papieren wegen Anhängerbetrieb

BigDaddy

Jungspund
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Hallo zusammen

Habe beim Blick in meine Papiere was merkwürdiges festgestellt und hätte irgendwie gerne mal Aufklärung! :fluester

Und zwar steht unter Bemerkungen im Fahrzugschein: *Ziff.27 (Anhängekupplung Prüfzeichen!) Gen.: E11 00-2618, E11 002619, E11 00-2615 od. E11 002610 Falls werkseitig montiert*
* Zulässiges Gesamtgewicht des Zuges max. 3495 Kg*

Und der letzte Satz macht mich jetzt stutzig. Das ich mit meinem B-Führerschein keinen großen Anhänger ziehen darf, weiß ich. Aber warum steht das in den Papieren???
War auch beim Vorgänger schon..... Und der war älteren Baujahres. Vorallem habe ich als Anhängelast gebremst 1800 kg eingetragen! Heißt das jetzt, dass ich die Anhängelast
nicht ausnutzen darf? Ist zwar ne abnehmbare AHK, aber wenn ich das Auto leer fahre, also nur ich, darf ich mehr dranhängen, wie wenn er beladen wäre?!?

Verstehe ich jetzt nicht ganz.... :denk Zum Auto 2,5l V6, Turnier, Mk3
 
U

Uli

Gast im Fordboard
Hallo,

das ist doch nicht so schwierig zu verstehen.
Das ganze Gespann, also Zugfahrzeug, Anhänger und sämtliche Ladung, darf zusammen nicht über 3495 kg kommen. Die Bremsanlage des Fahrzeugs ist nicht für mehr ausgelegt. Damit ist klar, dass Du nicht Anhänger und Fahrzeug bis zur Kante auflasten darfst, weil Du dann über diese Grenze kommst. Wenn Du die 1800 kg erlaubte Anhängelast bis zum letzten Gramm ausnutzen willst, darf das Auto dabei also inkl. Fahrer und Tankfüllung nicht mehr als 3495 - 1800 = 1695 kg wiegen. Das sollte zu schaffen sein, selbst bei einem V6 Turnier.

Des Weiteren gibt es m.W. noch zulassungsrechtliche Änderungen ab 3,5 t Gesamtgewicht, dann kommst Du in die Kleintransporter-Preisklasse rein.

Grüße
Uli
 

dridders

Superposter
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Des Weiteren gibt es m.W. noch zulassungsrechtliche Änderungen ab 3,5 t Gesamtgewicht, dann kommst Du in die Kleintransporter-Preisklasse rein
das bezieht sich dann aber rein aufs Zugfahrzeug ohne Haenger.

Das ich mit meinem B-Führerschein keinen großen Anhänger ziehen darf, weiß ich. Aber warum steht das in den Papieren???
dein Fuehrerschein hat gar nichts mit den Fahrzeugpapieren zu tun, schliesslich darf von Seite der Fahrzeugzulassungsverordnung erstmal jeder (egal ob er ueberhaupt einen Lappen hat oder nicht) das Fahrzeug fahren. Erst die StVO schraenkt das dann ein, die hat aber keine Auswirkungen mehr auf die Fahrzeugpapiere.
 
U

Uli

Gast im Fordboard
Richtig. Ich dürfte 7,5 t Gesamtgewicht fahren, was aber mit meinem Pkw schwerlich geht, weil die AHK nur bis 1,5 t zugelassen ist. Fahrerlaubnis und technische Zulassung am Fahrzeug müssen zwar beide für die gegebene Situation passen, damit Du so auf öffentliche Straßen darfst, sie müssen aber keine deckungsgleichen Grenzwerte haben.

Grüße
Uli
 

BigDaddy

Jungspund
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So, ooooookayyyy!
Bin jetzt im Bilde. Thanks für die flotten Antworten. Aber auf die Idee mit den Bremsen z.B. bin ich nicht gekommen... :wand1
Rest hat sich dann von alleine erklärt: Technische Voraussetzungen des Fahrzeugs etc. Dass die Eintragung nix mit dem Führerschein zu tun hat,
habe ich mir eigentlich schon gedacht gehabt. Wäre ja Unsinn!

Danke euch beiden nochmal für die schnelle Aufklärung!!! :D :D :D
 
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