S
Sandra75
Gast im Fordboard
Hallo ihr Experten,
ich bin seit 3 Monaten stolze Besitzerin eines Ford Mondeos (BJ 10/98 ).
Leider ist meine Frontscheibenheizung auf beiden Seiten defekt und müsste komplett ausgetauscht werden. Da ich bei dem Auto ja noch Gewährleistung habe, würde der Händler die Scheibe tauschen; das aber nur sehr ungern wegen der für ihn hohen Kosten. Ich selbst benötige die Scheibe nicht unbedingt, so dass ich mich mit einer Ausgleichszahlung zufrieden geben könnte, aber ich habe keinerlei Ahnung, was ein fairer Ausgleichsbetrag wäre. Habt Ihr vielleicht eine Vorstellung, wie hoch ein solcher Betrag wäre. Argumente, diesen Betrag dann gegenüber dem Händler "durchzusetzten" wären auch nicht schlecht.
Außerdem verliert mein Auto seit einer Woche Öl, was scheinbar von der Servolenkung kommt. Der Händler hat es sich angesehen, und meint, dass da ein Schlauch undicht sei. Das Problem: Der Händler ist der Meinung, dass dies kein Fall der Gewährleistung ist, da das Problem bei Abholung nicht bestand. Klar, er ist innerhalb der ersten 6 Monate in der Beweispflicht. Allerdings hat das Auto bei Abholung noch frisch TÜV bekommen und auf dem TÜV-Gutachten ist auch nichts vermerkt. Meine Frage ist jetzt einfach, ob das dennoch ein Fall der Gewährleistung ist, oder ob der Händler hier im Recht ist?
Vielen Dank für eure Antworten!
ich bin seit 3 Monaten stolze Besitzerin eines Ford Mondeos (BJ 10/98 ).
Leider ist meine Frontscheibenheizung auf beiden Seiten defekt und müsste komplett ausgetauscht werden. Da ich bei dem Auto ja noch Gewährleistung habe, würde der Händler die Scheibe tauschen; das aber nur sehr ungern wegen der für ihn hohen Kosten. Ich selbst benötige die Scheibe nicht unbedingt, so dass ich mich mit einer Ausgleichszahlung zufrieden geben könnte, aber ich habe keinerlei Ahnung, was ein fairer Ausgleichsbetrag wäre. Habt Ihr vielleicht eine Vorstellung, wie hoch ein solcher Betrag wäre. Argumente, diesen Betrag dann gegenüber dem Händler "durchzusetzten" wären auch nicht schlecht.
Außerdem verliert mein Auto seit einer Woche Öl, was scheinbar von der Servolenkung kommt. Der Händler hat es sich angesehen, und meint, dass da ein Schlauch undicht sei. Das Problem: Der Händler ist der Meinung, dass dies kein Fall der Gewährleistung ist, da das Problem bei Abholung nicht bestand. Klar, er ist innerhalb der ersten 6 Monate in der Beweispflicht. Allerdings hat das Auto bei Abholung noch frisch TÜV bekommen und auf dem TÜV-Gutachten ist auch nichts vermerkt. Meine Frage ist jetzt einfach, ob das dennoch ein Fall der Gewährleistung ist, oder ob der Händler hier im Recht ist?
Vielen Dank für eure Antworten!