Gewährleistung: Servolenkung und Frontscheibenheizung

S

Sandra75

Gast im Fordboard
Hallo ihr Experten,

ich bin seit 3 Monaten stolze Besitzerin eines Ford Mondeos (BJ 10/98 ).

Leider ist meine Frontscheibenheizung auf beiden Seiten defekt und müsste komplett ausgetauscht werden. Da ich bei dem Auto ja noch Gewährleistung habe, würde der Händler die Scheibe tauschen; das aber nur sehr ungern wegen der für ihn hohen Kosten. Ich selbst benötige die Scheibe nicht unbedingt, so dass ich mich mit einer Ausgleichszahlung zufrieden geben könnte, aber ich habe keinerlei Ahnung, was ein fairer Ausgleichsbetrag wäre. Habt Ihr vielleicht eine Vorstellung, wie hoch ein solcher Betrag wäre. Argumente, diesen Betrag dann gegenüber dem Händler "durchzusetzten" wären auch nicht schlecht.

Außerdem verliert mein Auto seit einer Woche Öl, was scheinbar von der Servolenkung kommt. Der Händler hat es sich angesehen, und meint, dass da ein Schlauch undicht sei. Das Problem: Der Händler ist der Meinung, dass dies kein Fall der Gewährleistung ist, da das Problem bei Abholung nicht bestand. Klar, er ist innerhalb der ersten 6 Monate in der Beweispflicht. Allerdings hat das Auto bei Abholung noch frisch TÜV bekommen und auf dem TÜV-Gutachten ist auch nichts vermerkt. Meine Frage ist jetzt einfach, ob das dennoch ein Fall der Gewährleistung ist, oder ob der Händler hier im Recht ist?

Vielen Dank für eure Antworten!
 
S

szopnos

Gast im Fordboard
Hallo,

das hat man bei mir auch schonmal versucht. Der Mangel mit der Servolenkung ist sicher beim Kauf schon versteckt vorhanden gewesen. Drohe ihm mit dem Rechtsanwalt und fertig.
Was die Scheibe angeht, kannst Du ja nichts dafür dass er keine Gebrauchtwagenversicherung abschließt. Die Scheibenheizung ist ja beim nächsten Verkauf ein Argument für den Preis den Du erhältst. Ich würde drauf bestehen!
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Hallo,

also, Deine Rücksicht auf den Verkäufer in allen Ehren, aber ich sehe die zwei Punkte so:
1. Hat er die Scheibenheizung beim Verkauf mit als Fahrzeug-Eigenschaft angegeben? Wenn ja, dann MUSS sie funktionieren ("zugesicherte Eigenschaft"), andernfalls ist es ein Mangel, den er abstellen muss. Was es ihn kostet, braucht Dich eigentlich nicht zu interessieren. Abgesehen davon, wenn Du sie einmal gebraucht hast, willst Du sie nicht mehr missen - glaub mir ich weiß das.
2. Die Servolenkung ist ein sicherheitskritisches Teil, das keinem Verschleiß unterliegt. Innerhalb der ersten 6 Monate muss er BEWEISEN, dass der Mangel nicht schon beim Verkauf bestand. Und zu sagen, der TÜVer hätte nichts bemerkt, ist kein Beweis, sondern ein "Schwarzer-Peter-Spiel". Im Gegenteil, erst WENN etwas bemerkt worden wäre, dann wäre es ein Beweis. Gerade da würde ich mich auf die Hinterfüße stellen.

Bist Du beim ADAC oder hast Rechtschutz? Dann auf jeden Fall parallel mal nachfragen. Bei der Scheibe ist's Komfort, die Lenkung ist schlicht lebenswichtig.

PS: Dieser Beitrag gehört eigentlich in den Recht&Gesetz-Bereich, vielleicht verschiebt ihn ein Kollege noch.

Grüße
Uli
 
S

Sandra75

Gast im Fordboard
Vielen Dank schon einmal für Eure Antworten.

Meine Frage zur Frontscheibenheizung ist leider noch nicht beantwortet worden. Dass der Händler mir diese ersetzen müsste und das auch (ungern) machen würde ist soweit klar. ABER: Trotz des Komforts könnte ich auf die Heizung verzichten. Warum auch immer, ist hier ja eigentlich egal.

Worum es mir geht: Wenn ich auf den Austausch verzichte, welchen AUSGLEICHSBETRAG könnte ich dann verlangen? 50 EUR wären wohl zu wenig und 700 EUR wohl sicherlich zu viel...

Noch einmal zur Servolenkung:
Beim Kauf war das Auto von unten her sauber und in den ersten Wochen hat das Fahrzeug auch definitiv kein Öl verloren, so dass ich mir selbst auch vorstellen könnte, dass das bei Kauf noch in Ordnung war. Wichtig für mich ist folgender Punkt: Mich interessiert jetzt, ob ich einfach zum Händler sagen kann: "Das ist kein Verschleißteil und es ist defekt. Die Nichtbeanstandung des TÜVs tut hier nichts zur Sache. Innerhalb der Gewährleistung haben Sie das zu reparieren." Irgendwie habe ich bei dem Punkt Servolenkung da so meine Argumentationsschwierigkeiten. Nicht zuletzt deswegen, weil ich mich einfach zu wenig mit Autos auskenne. Aber handelt es sich denn bei dem Ölverlust der Servolenkung durch einen defekten Schlauch um ein sicherheitsrelevantes Teil? Ich stelle mir vor, dass im schlimmsten Fall eben die Servolenkung kaputt geht, aber das Auto dennoch lenkbar etc. bleibt und man eben auf Komfort verzichtet.

Mit dem Rechtsanwalt möchte ich nicht sofort drohen, da ich bisher mit dem Händler auch alles gut klären konnte. Auch jetzt kann man sich meines Erachtens auch fair mit ihm unterhalten. Das mit der Frontscheibenheizung hat er ja auch sofort eingesehen und seine Argumente mit der Servolenkung sind für mich nachvollziehbar, da der Ölverlust nicht von Beginn an da war.

Sorry, dass ich ins falsche Unterforum geschrieben habe. Ich war der Meinung, mein Problem sei im Mondeo-Forum gut aufgehoben. :)
 
S

Sandra75

Gast im Fordboard
Original von MucCowboy

Bist Du beim ADAC oder hast Rechtschutz? Dann auf jeden Fall parallel mal nachfragen. Bei der Scheibe ist's Komfort, die Lenkung ist schlicht lebenswichtig.

Ich bin weder im ADAC noch habe ich eine Rechtschutzversicherung. ADAC lohnt sich bei mir nicht, da eine Zusatzversicherung zu meiner Autoversicherung die üblichen Leistungen (Pannenhilfe, Abschleppen etc.) bezahlen würde.

Das mit der Rechtschutzversicherung ist für die Zukunft eine Überlegung wert. Aber wie gesagt, momentan möchte ich noch nicht mit dem Anwalt drohen. Auch mit Rechtschutzversicherung wäre mir wohl der Aufwand in meinem Fall zu hoch, da es sich bei dem Servoschlauch scheinbar "nur" um Kosten von ca. 80 EUR bis 120 EUR handelt... Mir ist an der Stelle eben nur wichtig, wer sozusagen im Recht ist. Sofern ich es sein sollte, wäre es für mich wohl möglich, dies dem Händler auch klar zu machen (trotz der oben erwähnten Argumentationsschwierigkeiten). Sollte er dann immer noch uneinsichtig sein, kann ich dann immer noch mit Rechtsanwalt etc. drohen. (Er muss ja nicht wissen, dass ich keine Rechtsschutzversicherung habe.)
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Hallo Sandra,

nein, mit dem Anwalt drohen ist sicher jetzt der falsche Weg. Aber sich mal "hinten rum" kundig zu machen, schadet ja auch nichts. Im Prinzip machst Du das ja hier im Forum auch, nur sind unsere Ratschläge eben stets unverbindlich.

Also, ich hab mal die alten Preislisten rausgekramt: Der Mondeo kostete damals neu im Durchschnitt 42.000 DM, der Aufpreis für die Frontscheibenheizung war 330 EUR, also weniger als 1 Prozent. Ich weiß ja nicht was Du bezahlt hast, aber 1 % vom Kaufpreis wäre nicht grad viel, was da an anteiligem Wertverlust anzusetzen wäre. Ein Austausch gegen eine beheizte Scheibe soll nach Aussagen anderer User hier zwischen 200 und 400 EUR liegen, je nach Versicherung. Das als Anhaltspunkte.

Und zur Lenkung: die Servolenkung ist allerdings schon ein sicherheits-relevantes Teil. Ohne sie ist der Wagen im Normalfall kaum noch lenkbar, besonders wenn die Lenkung bei höherer Geschwindigkeit versagt. Dafür ist der Mondeo einfach zu schwer. Nicht ohne Grund gibt es ihn garnicht ohne Servolenkung (versuch mal, ihn bei abgeschaltetem Motor zu lenken, wirst schon sehen). Es wäre jetzt mal interessant, wo das Öl tatsächlich herkommt. Liegt ein Steinschlag-Schaden z.B. an einer Manschette vor, die dadurch undicht geworden ist, dann ist der Händler natürlich außen vor. Leckt aber eine verschraubte Verbindung oder sowas, dann war die Lenkung wohl schon beim Kauf in nicht-ordnungsgemäßem Zustand, weil man Dir nicht unterstellen kann, Du hättest da was dran gemacht. Mehr kann ich aus der Ferne dazu auch nicht sagen.

Und nur der Ordnung halber: Niemand kann Dir hier letztlich mit Gewissheit sagen, ob Du im Recht bist, nichtmal wenn einer hier Rechtsanwalt wäre. Nach dem Rechtsberatungsgesetz dürfen wir das auch garnicht. Alles was wir hier schreiben sind nicht mehr als Tipps, die Du selbst weiterverfolgen kannst wenn Du es für richtig hältst, mehr nicht.

[offtopic]Das mit dem "falschen" Forum ist nicht schlimm, das richten wir schon. ;) Eine Bitte: wenn Du einem eigenen Beitrag noch was anfügen möchtest, benutze doch bitte die EDIT-Schaltfläche, dann entsteht kein neuer Beitrag. Mehrere eigene Beiträge nacheinander sollen nämlich nicht sein wegen der Übersichtlichkeit. Danke.[/offtopic]

Grüße
Uli
 
S

Sandra75

Gast im Fordboard
Original von MucCowboy
Hallo Sandra,

nein, mit dem Anwalt drohen ist sicher jetzt der falsche Weg. Aber sich mal "hinten rum" kundig zu machen, schadet ja auch nichts. Im Prinzip machst Du das ja hier im Forum auch, nur sind unsere Ratschläge eben stets unverbindlich.

Also, ich hab mal die alten Preislisten rausgekramt: Der Mondeo kostete damals neu im Durchschnitt 42.000 DM, der Aufpreis für die Frontscheibenheizung war 330 EUR, also weniger als 1 Prozent. Ich weiß ja nicht was Du bezahlt hast, aber 1 % vom Kaufpreis wäre nicht grad viel, was da an anteiligem Wertverlust anzusetzen wäre. Ein Austausch gegen eine beheizte Scheibe soll nach Aussagen anderer User hier zwischen 200 und 400 EUR liegen, je nach Versicherung. Das als Anhaltspunkte.

Und zur Lenkung: die Servolenkung ist allerdings schon ein sicherheits-relevantes Teil. Ohne sie ist der Wagen im Normalfall kaum noch lenkbar, besonders wenn die Lenkung bei höherer Geschwindigkeit versagt. Dafür ist der Mondeo einfach zu schwer. Nicht ohne Grund gibt es ihn garnicht ohne Servolenkung (versuch mal, ihn bei abgeschaltetem Motor zu lenken, wirst schon sehen). Es wäre jetzt mal interessant, wo das Öl tatsächlich herkommt. Liegt ein Steinschlag-Schaden z.B. an einer Manschette vor, die dadurch undicht geworden ist, dann ist der Händler natürlich außen vor. Leckt aber eine verschraubte Verbindung oder sowas, dann war die Lenkung wohl schon beim Kauf in nicht-ordnungsgemäßem Zustand, weil man Dir nicht unterstellen kann, Du hättest da was dran gemacht. Mehr kann ich aus der Ferne dazu auch nicht sagen.

Und nur der Ordnung halber: Niemand kann Dir hier letztlich mit Gewissheit sagen, ob Du im Recht bist, nichtmal wenn einer hier Rechtsanwalt wäre. Nach dem Rechtsberatungsgesetz dürfen wir das auch garnicht. Alles was wir hier schreiben sind nicht mehr als Tipps, die Du selbst weiterverfolgen kannst wenn Du es für richtig hältst, mehr nicht.

[offtopic]Das mit dem "falschen" Forum ist nicht schlimm, das richten wir schon. ;) Eine Bitte: wenn Du einem eigenen Beitrag noch was anfügen möchtest, benutze doch bitte die EDIT-Schaltfläche, dann entsteht kein neuer Beitrag. Mehrere eigene Beiträge nacheinander sollen nämlich nicht sein wegen der Übersichtlichkeit. Danke.[/offtopic]

Grüße
Uli

Hallo Uli,

vielen Dank für die kompetenten Ratschläge und Hinweise. Dass man mir von der Ferne nicht verbindlich weiterhelfen kann, ist mir klar. Da ich grundsätzlich juristisch nicht ganz ungebildet bin, weiß ich selbstverständlich um die Problematik Rechtsberatung sowie Verbindlichkeit der Auskünfte. Mich wundert es sowieso, dass man hier nicht aufgefordert wird, im neutralen Sachverhaltsstil zu schreiben, also z. B. "K erwirbt von H ein Fahrzeug" anstatt "Ich habe vom Händler ein Auto gekauft..."

Wie Du es selbst sagst, ich kann mir hier nur Tipps und Anregungen holen. Genau das wollte ich und meine Erwartungen wurden vollends erfüllt!

Danke nochmals!
 

dridders

Superposter
Registriert
12 April 2006
Beiträge
2.998
Alter
45
Ort
Weidenbach
Eine beheizte Scheibe mit Tönungskeil kostet dich zwischen 420 und 880 Euro, je nachdem ob du eine Privatperson (erster Preis) oder Versicherung (zweiter Preis) bist. Wenn du aber auch nur die 400 forderst wird der Händler sie wohl ersetzen... ich würde dir auch raten sie tauschen zu lassen, haste für gewöhnlich mehr von
Zur Lenkung:
Eine Leckage am Schlauch halte ich persönlich für höchst unwahrscheinlich. Meist ist es ein defektes Lenkgetriebe, was mit gut 800 Euro nur fürs Getriebe zuschlägt, zzgl. Einbau. Das tritt aber erst nach einer ganzen Weile zu Tage, am Anfang nimmt lediglich der Servoölstand ab, das Zeug sammelt sich in den Manschetten. Erst wenn es da zu lange steht drückts sich raus und wird sichtbar. Der Schaden kann also verdeckt beim TÜV durchaus schon bestanden haben, oder womöglich sogar extra vor dem TÜV getarnt worden sein... indem einmal die Manschetten geleert worden sind und alles gesäubert wurde.
Ist dir schonmal die Maschine ausgegangen als du gerade einlenken wolltest? Ich kann dir garantieren, die Situation erlebst du nicht gerne. Genauso als ob der Bremskraftverstärker plötzlich ausfällt. Es ist zwar THEORETISCH möglich das Auto dann noch zu handlen, PRAKTISCH ist aber die Überraschung viel zu groß, du bist überhaupt nicht drauf eingestellt dich auf einmal voll ins Zeug legen zu müssen. Und die Folge davon ist eine viel zu späte/träge Reaktion die fatale Folgen haben kann.
Ansonsten hat es ein Händler generell schwer innerhalb der ersten 6 Monate, da sich bei den meisten defekten eben nicht beweisen lässt, das sie bei der Übergabe noch nicht vorlagen. Nur: wenn er sich querstellt und nicht bereit ist es auf seine Kosten zu reparieren, dann hast du ohne Anwalt keine Chance.
 
Oben