Ersetzt Gebrauchtwagengarantie die Gewährleistung ?

HollywoodRose

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Habe mal ne Frage: Ich habe ja einen Focus beim Ford Händler gekauft mit A1 Gebrauchtwagengerantie, meine Frage ist, ob durch diese Garantie die Gewährleistung automatisch erloschen ist, oder kann ich die immer noch beanspruchen ? Der Fall ist, das ich jetzt rausgefunden habe das meine Sitzkonsole stark rostet (laut google kein EInzelfall) und das ist ja eigentlich ein Gewährleistungsfall, weil es schon beim Fahrzeugkauf so war. Kann ich vom Händler verlangen das auf Gewährleistung zu reparieren ? Ich frage hier lieber schonmal vorher, bevor er mir was vom Pferd erzählt , ala "Rost wird durch die A1 Garantie nicht abgedeckt" oder so.
 

Moneto

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Gewährleistung & Garantie sind 2 getrennte Sachen. Mal hier suchen bzw. googeln.

mfg

Moneto
 

RedCougar

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HollywoodRose schrieb:
... meine Frage ist, ob durch diese Garantie die Gewährleistung automatisch erloschen ist ...
Ein ganz klares NEIN.

Die gesetzliche Gewährleistung (oder richtiger: Sachmängelhaftung) kann durch etwaige freiwillige Garantien jedweder Art nicht erlöschen.

Die Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantien sind hier auch irgendwo gelistet. Normalerweise fährt man mit einer Mangelbehebung - sofern es sich denn um einen echten Sachmangel handelt !!! - über die Gewährleistung immer besser, da hier weder Eigenanteile noch etwaige Transportkosten (> 50 km) anfallen und der komplette Wagen enthalten ist. Aber vorsicht: normale Abnutzung fällt nicht in die Gewährleistung. Wenn also ne Kupplung bei 150.000 km runter ist, dann ist das kein Sachmangel. Wenn sie grad vor 30.000 km erneuert wurde und nun was dran ist, dann ist das ein Sachmangel.

Garantien richten sich nach den jeweiligen Garantiebedingungen - ganz egal ob es eine A1 oder eine andere ist. Diese Bedingungen hat man ausgehändigt bekommen und sollte sie auch lesen.
 

HollywoodRose

König
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Danke Euch. Ja, die Garantie bedingungen kenne ich natürlich. Wollte mich nur für den Fall wappnen und nochmal sichergehen, bevor der FFH meint er müsse mir einen vom Pferd erzählen. Habe nämlich beim Autokauf schon die geballte Inkompetenz erleben dürfen (Frage: "Was liegt denn da im Kofferraum in den Kartons?" Antwort FFH: "Ähmmm... öhmm....ja, das ist wohl der Subwoofer" - Was war es letztendlich: Das Focus ST Ansaugsystem welches komplett durch eines vom RS ersetzt wurde :D :lol )
Werde dann mal dort vortreten und meine verrostete Sitzschiene vorführen, müssten die ja eigentlich ersetzen, ist ja ein Mangel und kein kleiner, so wie ich das sehe.
 

Baumschubser

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RedCougar schrieb:
............ Normalerweise fährt man mit einer Mangelbehebung - sofern es sich denn um einen echten Sachmangel handelt !!! - über die Gewährleistung immer besser, da hier weder Eigenanteile noch etwaige Transportkosten (> 50 km) anfallen und der komplette Wagen enthalten ist. ......

Und ganz wichtig, für die Gewährleistung kann niemand Bedingungen diktieren, ala regelmäßige Kontrolle oder sowas (wie bei den Roststempeln bei Ford). Also ist man zumindest in den ersten 6 Monaten in einer komfortablen Situation, die weiteren 18 Monate kann man getrost unter Ulk verbuchen, denn die Beweisführung ist fast unmöglich. Dort ist dann eine weiterführende Garantie (wenn auch mit Auflagen) allemal besser. Leider erzählen einem auch die Ford-Händler immer wieder Unsinn, wahrscheinlich weil sie es selber nicht so richtig wissen.
 

RedCougar

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Die Händler erzählen generell gern bewusst oder unbewusst Unsinn. Der Unterschied für den Händler liegt darin, dass er bei einer Abwicklung über Garantie die Kosten für die Reparatur von der Versicherung (nichts anderes ist eine Garantie) ersetzt bekommt. Wenn er den Mangel über Gewährleistung reariert(en muss), dann bleibt er allein auf den Kosten sitzen. Daher wickeln verständlicher Weise die Händler eventuelle Mängel nur zu gerne über die Garantie ab ;)
 

Baumschubser

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Die Versicherungen sind aber auch nicht doof, die prüfen ihrerseits auch genau, ob sie überhaupt zur Leistung verpflichtet sind. Lohnenswert ist eine solche Garantieversicherung bei einem Gebrauchten aber dennoch, vor allem dann, wenn sie der Händler bezahlt und wenn man sie auf mehr als die üblichen 12 Monate strecken kann (geht, man muss nur nachhaken und ggf. die rund 300€ fürs 2. und jedes weitere Jahr selber tragen). Denn zumindest kapitale Schäden an Motor, Getriebe oder ähnlichem sind dann doch etwas abgepolstert, auch wenn oft Selbstbeteiligungen dazu kommen.
 

RedCougar

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Baumschubser schrieb:
... vor allem dann, wenn sie der Händler bezahlt ...
Du glaubst doch hoffentlich selbst nicht, dass ein Händler sowas bezahlt? Wenn es die Versicherung von vornherein beim Wagen dazu gibt, dann ist sie beim Kaufpreis aufgeschlagen. Sowas zahlt im Endeffekt immer der Käufer. Entweder mit dem Kaufpreis oder direkt selbst.
 

Baumschubser

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Ja klar ist sowas mit einkalkuliert. So doof bin ich nun auch wieder nicht.

Ich wollte auch hauptsächlich drauf hinweisen, dass eine solche Garantie sinnvoll ist und man sich überlegen sollte, ob man nicht noch ein paar Euro drauf legt, um auf 24 oder gar 36 Monate zu verlängern. Die Option gibts bei Ford ja auch beim Neuwagen schon, dort wiederum halte ich es fast für verzichtbar. Man muss es nüchtern kalkulieren. Die Garantie kostet pro Jahr rund 300€, wie oben schon geschrieben. Ein explodierter Motor kommt heute locker auf das 10fache. Meist sind die Garantiebedingungen so, dass es abhängig vom Kilometerstand auf die Teile zwischen 50 und 90% gibt und der Arbeitslohn voll bezahlt wird. Kann sich also durchaus rechnen.
 
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