mondeo901
König
Morgen, Jungs und Mädels.
Ich habe hier ein paar Fragen, wer die Mängel im Rahmen der Gewährleistung abwickeln kann/darf/muss.
1. Beispiel: gebrauchten Ford beim Fordhändler gekauft: Ist ziemlich klar, das hier auch im Mängelfall die Gewährleistung abgewickelt wird.
2. Beispiel: gebrauchten Ford beim Opelhändler gekauft: Kann der Opelhändler darauf bestehen, die Mängel in seiner Werkstatt zu beheben, wenn es sich abzeichnet,
das hier spezielles Fordwissen gefordert ist.
3. Beispiel: gebrauchten Ford beim Gebrauchtwagenhändler gekauft. Händler hat eigene Werkstatt. Muss ich da als Kunde alles Vertrauen reingeben und dort abwickeln lassen,
wenn bereits das Vertrauen nicht mehr vorhanden ist. (Aufgrund schon einmal getätigter Reparatur)
4. Beispiel: gebrauchten Ford vom Malermeister gekauft. Da ja auch er als Gewerbetreibender Gewährleistung geben muss, stellt sich die Frage, ob er oder ich die Werkstatt bestimmen darf.
Gruß
Ich habe hier ein paar Fragen, wer die Mängel im Rahmen der Gewährleistung abwickeln kann/darf/muss.
1. Beispiel: gebrauchten Ford beim Fordhändler gekauft: Ist ziemlich klar, das hier auch im Mängelfall die Gewährleistung abgewickelt wird.
2. Beispiel: gebrauchten Ford beim Opelhändler gekauft: Kann der Opelhändler darauf bestehen, die Mängel in seiner Werkstatt zu beheben, wenn es sich abzeichnet,
das hier spezielles Fordwissen gefordert ist.
3. Beispiel: gebrauchten Ford beim Gebrauchtwagenhändler gekauft. Händler hat eigene Werkstatt. Muss ich da als Kunde alles Vertrauen reingeben und dort abwickeln lassen,
wenn bereits das Vertrauen nicht mehr vorhanden ist. (Aufgrund schon einmal getätigter Reparatur)
4. Beispiel: gebrauchten Ford vom Malermeister gekauft. Da ja auch er als Gewerbetreibender Gewährleistung geben muss, stellt sich die Frage, ob er oder ich die Werkstatt bestimmen darf.
Gruß