Abwicklung Gewährleistung

mondeo901

König
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Morgen, Jungs und Mädels.

Ich habe hier ein paar Fragen, wer die Mängel im Rahmen der Gewährleistung abwickeln kann/darf/muss.
1. Beispiel: gebrauchten Ford beim Fordhändler gekauft: Ist ziemlich klar, das hier auch im Mängelfall die Gewährleistung abgewickelt wird.
2. Beispiel: gebrauchten Ford beim Opelhändler gekauft: Kann der Opelhändler darauf bestehen, die Mängel in seiner Werkstatt zu beheben, wenn es sich abzeichnet,
das hier spezielles Fordwissen gefordert ist.
3. Beispiel: gebrauchten Ford beim Gebrauchtwagenhändler gekauft. Händler hat eigene Werkstatt. Muss ich da als Kunde alles Vertrauen reingeben und dort abwickeln lassen,
wenn bereits das Vertrauen nicht mehr vorhanden ist. (Aufgrund schon einmal getätigter Reparatur)
4. Beispiel: gebrauchten Ford vom Malermeister gekauft. Da ja auch er als Gewerbetreibender Gewährleistung geben muss, stellt sich die Frage, ob er oder ich die Werkstatt bestimmen darf.



Gruß
 

RedCougar

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Zu 1: Ist klar, wie du selbst geschrieben hast.

Zu 2-4: Einzig der Verkäufer ist in der Nachbesserungspflicht. Wie und wo er das macht bzw. machen lässt ist allein seine Sache und du hast keinerlei Mitsprache- oder gar Bestimmungsrecht. Wichtig für dich ist nur der geschuldete Erfolg. Ob Reparaturen im eigenen Haus, in der Garage oder weiter an Dritte vergeben werden, brauch dich nicht zu kümmern, solange die Reparaturen fachmännisch durchgeführt werden. Der Verkäufer kann bis zu drei mal nachbessern (lassen). Sollte alles nichts helfen und der Mangel danach immer noch da sein oder die Reparatur nicht fachmännisch durchgeführt worden sein, kann man den Wagen zurückgegeben oder den Kaufpreis ggf. in Absprache mindern.

Ich empfehle, sich am Stammtisch zusammenzusetzen und sich bei einem sachlichen Gespräch über Vorgehensweisen und Werkstätten einvernehmlich zu einigen ;)
Einen Rechtsanspruch ergibt sich hieraus jedoch nicht.

Zu 4 noch ein kleiner Nachsatz: Wenn der Wagen von einem Malermeister verkauft wird, steht er nur in der Gewährleistungpflicht, wenn der Wagen zu seinem Geschäftsvermögen gehört hat. Wenn der Malermeister den Wagen rein privat gefahren und verkauft hat, kann er die Gewährleistung auch als beruflich Gewerbetreibender aussschließen. Das gilt sogar für hauptberufliche Autohändler, die ihren eigenen Privatwagen verkaufen wollen. In diesem Moment handeln und verkaufen sie als reine Privatperson.
 
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