getönte Rückleuchten

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RS 2000 F1

Gast im Fordboard
Hat von euch einer schon Erfahrung mit dem Tüv gemacht in Bezug auf gesprayte Rückleuchten????
 

mondeo_wb

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Also ich sag mal so wenn er es nicht mitbekommt haste Glück, wenn er es mitbekommt hast du wenig chancen das abgenommen zu bekommen.
 

mondeo_wb

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Ach wer weiß was das ist das is mit sicherheit irgenwas selbst geschriebenes oder eingescannt, geändert und ausgedruckt.Das wird nichts wirklich amtliches sein.
 
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RS 2000 F1

Gast im Fordboard
Also es gitb Chancen, dass mir ein Prüfer die Dinger abnimmt, auch ohne gefälschte Gutachten.

Das ist mir zu heiß, so mit Urkundenfälschung(Is nämlich strafbar)
 

mondeo_wb

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ja ich weiß es aber nicht 100%ig ob es so ist.Kann auch legal sein hab aber von sowas noch nie gehört.
 
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Kim

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Es ist ja nicht nur die falsche ABE ... wenn dir jemand hinten rein kachelt und aussagt, daß er deine Bremslichter nicht gesehen hat, kriegst du deswegen auch noch Probs mit der Versicherung. Die zahlt dann nämlich nicht mehr ...

mfg
Kim
 
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RS 2000 F1

Gast im Fordboard
Nun, wenn die Dinger eingetragen sind, dann hängt der Schuh aber beim Prüfer und nicht bei mir.
 
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RS 2000 F1

Gast im Fordboard
Ich wills ja wagen..aber erst brauch ich ein paar günstige Rülis...weil neue kaufen, wenn mir die keiner einträgt ist teuer:kotz:
 
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RS 2000 F1

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Da hats nur ganz selten welle und die gen mir zu teuer weg...bleibt mir nur die Geduld :kotz:
 
S

Sierrazicke

Gast im Fordboard
Hasi, da hilft nur eins, gebrauchte für mich kaufen, was es definitiv wie Sand am Meer aufm Schrott gibt und erstma für mein Auto probieren*gg
Und wenns einer einträgt, dann schön den Namen des Tüvers merken
 
S

sierra

Gast im Fordboard
Habe auch ne abe für sowas und es hat schon funktioniert mit der rennleitung .. und ich hab meine leuchten richt schwarz gemacht...

gilt übrigens nicht nur für rückleichten , sondern auch für scheinwerfer


aber geld dafür bezahlen ... nö

ich geb die auch so raus ... wer interesse hat an dem dingen ...

fragt mich
 

bobby

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Würd mich auch interessieren was es mit der ABE auf sich hat
 
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keks77

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das ist so eine abe wie bei den mp's.den habe ich sie zur verfügung gestellt.

wenn der tüv eingefärbte rückleuchten einträgt und ihr baut einen unfall ist nicht er fällig sondern ihr da er sagen kann das dort vorher andere dran waren und die hat er eingetragen.
habe nämlich schonmal von solchem vorfall gehört.
 
T

taunus-tm

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ja genau die Zeiten vo die Graukittel eintragen sind leider vorbei.

weil da ihr eigener kragen dran hängt.
 

Stefan

Triple Ass
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Hallo zusammen!!!!

Au weiha, was ich hier lesen muß, da klappen einem ja die Fußnägel hoch!

Was ihr nur immer alle mit dem TÜV habt...??? Wie lange seit ihr den schon am Autoschrauben oder tunen...??? 1 Woche??? Sorry für die harten Worte, aber das regt mich immer wieder aufs neue auf!!!

Der TÜV ist kein Freibrief und wenn du was eingetragen hast, was gegen die Strassenverkehrsordung verstößt, dann bist du dran und nicht der TÜVer.
Grundsätzlich ist der Fahrzeughalter, nie der TÜV haftbar. Der bekommt allerhöchstens eine Rüge von seinem Chef, wenn er das nicht selber ist!!! Ihr seit dran, sogar wenn ihr seine Private Adresse und den Namen seines Hundes kennt!!!

Also, das ist genau die gleich Sache wie mit den K&N Filtern, nech war Sierra 8) 8) Nur, das diese Getönten Rückleuchten wirklich verboten sind. Da hilft auch keine ABE!!! Baut ihr einen Satz, und es kommt vor Gericht, seit ihr dran, egal wieviel TÜver, ABEs oder Polizisten euch gesagt haben, das ihr das dürft! Denn, ihr wustet ja genau, das soetwas verboten ist, deswegen habt ihr euch ja auch über eine Eintragung oder Gutachten überall informiert! An der Stelle ist die Diskussion für den Richter beendet! Schuldig!!!

Was haltet ihr davon euch mal die STVO anzuschauen...???? Und nicht immer von irgendwelchen dubiosen Tunern und Händler über deren ABS zu diskutiern und TÜVer zu suchen, die solche verbotenen Sachen eintragen. Die, die solche Sachen eintragen, wissen nämlich ganz genau, das das verboten ist!!! Nur sie sagen nicht!!! Wollen ja Geld verdienen!!!

Glaubt mir, das ist verboten!!! Man muss diese selbstangesprüten Leuchten im Lichttechnischen Institu abnehmen lassen, damit sie ein E1-Prüfzeichen bekommen. Wird Farbe auf die Leuchten gesprüt, erlicht die ABE der Leuchte und die des Autos, egal was der TÜV oder eine ABE sagt! So steht es im Gesetz!!! Und darüber kann sich kein TÜVer und keine ABE hinwegsetzen. Sorry, aber so ist das!
Wenn ein Polizist das nicht bemerkt und für richtig ansieht, dann hab ihr eben Glück gehabt!!!!

Wieder mein belibtes Beispiel: In der STVO steht geschrieben, das Autos in Deutschland mindestens 7cm an Weichteilen (z.B. Stoßstangen und Spoilern) und 11cm an Achsen/Unterboden/Ölwann bodenfreiheit haben müssen! So ist das nun mal! Da könnt ihr mit euren sautiefen Wagen (nichts gegen euch, ist nur so dahergesagt) mit 80er Fahrwerk und 13 Zoll auf dem Fiesta 1000 mal alles eingetragen haben oder eine ABE haben, kommt der richtig Polizist, der mit euch den Dachlattentest (6x6cm) macht und ihr schleift das Ding mit, wird der Wagen stillgelegt und ihr seit dran!!! So ist das nun mal, auch wenn alles eingetragen ist oder ihr eine gültige, deutsch, türkische oder östereichische ABE habt. Allerdings wird das ehr selten getestet und stillschweigend geduldet, denn ihr reist euch ja die Ölwann oder den Spoiler ab. Ist eine dieser Grauzonen, die die Polizei und der TÜV halt so hinnehmen!!!

Nur bei den Rückleuchten, gibt es kein Vertun, da gefärdet ihr andere, weil die eure Lichter nicht rechtzeigt erkennen!!! Wenn ich so einen, sorry für die harten Worte, Spinner vor mir habe und bei Tageslicht kaum seine Bremslichter erkennen kann, würde ich die am liebsten aus dem Auto ziehen und fragen ob er noch ganz sauber ist!!!

Ihr könnt jetzt sagen und schrieben was ihr wollt, aber so steht es im Gesetz und da beist die Maus keinen Faden ab, basta!!! E1 Prüfzeiche muß auf die Leuchte und das hat nur Gültigkeit, wenn es vom Lichttechnischen Institut vergeben wurde. Eure Leuchte mit Lack war da nicht und daher ist die Betriebserlaubnis erloschen!!!


Traurig, das sich die Leute nicht mal richtig Informieren oder nur falsch informerit werden!!! Willkommen im Neandertahl (EAV) 8) 8) 8)
 
S

sierra

Gast im Fordboard
@ stefan

ja schon richtig ... gespräch mit tüv nord heute 14 uhr:

wenn serienmässige beleuchtungs einrichtungen verändert wurden ... egal in welcher form.. erlicht die betriebserlaubnis.
das gilt sogar mit DIESER ABE.....

wenn ich in eine kontrolle komme und zeige diese abe vor mag es unter umständen so sein , das die rennleitung es nicht peilt aber eine überprüfung im zweifel der KBA nummer der beleuchtungseinheit würde sofort ergeben , das
es sich um eine veränderte serienbeleuchtung handelt.
und somit kann das fahrzeug zur selbigen zeit stillgelegt werden.
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zum k&n kit :

stefan ... bleibe trotzdem dabei auch dazu der tüv nord , sowie küs , GTÜ und unsere rennleitung in Garbsen:

es ist eine gültige EG betriebserlaubnis.

aber werde sie dennoch in die papiere eintragen lassen....
(falls ich mal durch hameln rauche *fg*
 
S

sierra

Gast im Fordboard
kleiner widerspruch:

das dokument ist keine Urkundenfälschung hat die Firma Muschwitz tatsächlich so rausgegeben ..(KBA Flensburg)

rest halt mein beitrag zuvor
 
H

Hakle_Feucht

Gast im Fordboard
aber ist erstaunlich wieviele diese ABE bei "chef_rene" gekauft haben.
 
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