Hallo zusammen!!!!
Au weiha, was ich hier lesen muß, da klappen einem ja die Fußnägel hoch!
Was ihr nur immer alle mit dem TÜV habt...??? Wie lange seit ihr den schon am Autoschrauben oder tunen...??? 1 Woche??? Sorry für die harten Worte, aber das regt mich immer wieder aufs neue auf!!!
Der TÜV ist kein Freibrief und wenn du was eingetragen hast, was gegen die Strassenverkehrsordung verstößt, dann bist du dran und nicht der TÜVer.
Grundsätzlich ist der Fahrzeughalter, nie der TÜV haftbar. Der bekommt allerhöchstens eine Rüge von seinem Chef, wenn er das nicht selber ist!!! Ihr seit dran, sogar wenn ihr seine Private Adresse und den Namen seines Hundes kennt!!!
Also, das ist genau die gleich Sache wie mit den K&N Filtern, nech war Sierra
Nur, das diese Getönten Rückleuchten wirklich verboten sind. Da hilft auch keine ABE!!! Baut ihr einen Satz, und es kommt vor Gericht, seit ihr dran, egal wieviel TÜver, ABEs oder Polizisten euch gesagt haben, das ihr das dürft! Denn, ihr wustet ja genau, das soetwas verboten ist, deswegen habt ihr euch ja auch über eine Eintragung oder Gutachten überall informiert! An der Stelle ist die Diskussion für den Richter beendet! Schuldig!!!
Was haltet ihr davon euch mal die STVO anzuschauen...???? Und nicht immer von irgendwelchen dubiosen Tunern und Händler über deren ABS zu diskutiern und TÜVer zu suchen, die solche verbotenen Sachen eintragen. Die, die solche Sachen eintragen, wissen nämlich ganz genau, das das verboten ist!!! Nur sie sagen nicht!!! Wollen ja Geld verdienen!!!
Glaubt mir, das ist verboten!!! Man muss diese selbstangesprüten Leuchten im Lichttechnischen Institu abnehmen lassen, damit sie ein E1-Prüfzeichen bekommen. Wird Farbe auf die Leuchten gesprüt, erlicht die ABE der Leuchte und die des Autos, egal was der TÜV oder eine ABE sagt! So steht es im Gesetz!!! Und darüber kann sich kein TÜVer und keine ABE hinwegsetzen. Sorry, aber so ist das!
Wenn ein Polizist das nicht bemerkt und für richtig ansieht, dann hab ihr eben Glück gehabt!!!!
Wieder mein belibtes Beispiel: In der STVO steht geschrieben, das Autos in Deutschland mindestens 7cm an Weichteilen (z.B. Stoßstangen und Spoilern) und 11cm an Achsen/Unterboden/Ölwann bodenfreiheit haben müssen! So ist das nun mal! Da könnt ihr mit euren sautiefen Wagen (nichts gegen euch, ist nur so dahergesagt) mit 80er Fahrwerk und 13 Zoll auf dem Fiesta 1000 mal alles eingetragen haben oder eine ABE haben, kommt der richtig Polizist, der mit euch den Dachlattentest (6x6cm) macht und ihr schleift das Ding mit, wird der Wagen stillgelegt und ihr seit dran!!! So ist das nun mal, auch wenn alles eingetragen ist oder ihr eine gültige, deutsch, türkische oder östereichische ABE habt. Allerdings wird das ehr selten getestet und stillschweigend geduldet, denn ihr reist euch ja die Ölwann oder den Spoiler ab. Ist eine dieser Grauzonen, die die Polizei und der TÜV halt so hinnehmen!!!
Nur bei den Rückleuchten, gibt es kein Vertun, da gefärdet ihr andere, weil die eure Lichter nicht rechtzeigt erkennen!!! Wenn ich so einen, sorry für die harten Worte, Spinner vor mir habe und bei Tageslicht kaum seine Bremslichter erkennen kann, würde ich die am liebsten aus dem Auto ziehen und fragen ob er noch ganz sauber ist!!!
Ihr könnt jetzt sagen und schrieben was ihr wollt, aber so steht es im Gesetz und da beist die Maus keinen Faden ab, basta!!! E1 Prüfzeiche muß auf die Leuchte und das hat nur Gültigkeit, wenn es vom Lichttechnischen Institut vergeben wurde. Eure Leuchte mit Lack war da nicht und daher ist die Betriebserlaubnis erloschen!!!
Traurig, das sich die Leute nicht mal richtig Informieren oder nur falsch informerit werden!!! Willkommen im Neandertahl (EAV)