Darf der da stehen ?

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It is Napanto

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Moin

meine Schwester hat gerade ein auto geramt .

sie ist rückwärts auf die straße vom hof und am bordstein stand halt der unfallgegner. dieser unfallgegner parkte aber entgegen der fahrtrichtung.

meine sis war natürlich so doof und hat nicht die polizei gerufen oder fotos gemacht. zeugen gibts aber. nun ist meine frage ob der da überhaupt stehen/parken durfte


gruss micha
 

dridders

Superposter
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Solange das kein Kreuzungsbereich ist und er die Straße nicht so verengt hat das sie nicht mehr passierbar war, sowie dort kein Parkverbot bestand: warum nicht? Das er gegen die Fahrtrichtung dort stand kann dir ja völlig Wurst sein, damit kriegt er dann vielleicht eine Knolle, aber keine Mitschuld. Also schenk deiner Schwester lieber 'ne Brille statt die Schuld wo anders zu suchen.
 

shaft

König
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Ob der da stehen darf oder nicht, ist für den Unfall egal. Hier ist die Tatsache, das der andere beschädigt wurde, deine Schwester "etwas" übersehen hatte.

Für das Falschparken kann er höchstens ein Ticket bekommen.
 
K

Knuddel

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Der ruhende Verkehr hat Vorrang.

Sorry aber guckt deine Schwester nicht in Ihre Außenspiegel bzw. ihren Innenspiegel. Schulterblick gibts auch noch, wenns mit den Spiegeln nicht klappt. Lernt man schon in der Fahrschule. Ist wahrscheinlich sogar besser das keine Polizei da war, hätte deine Schwester wahrscheinlich auch noch nen Knöllchen bekommen.
 
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It is Napanto

Gast im Fordboard
meine schwester hat schon anschiss bekommen ^^


wusste halt nur nicht ob der da stehen durfte .. halt mich halt interessiert. das es ein mercedes war geht net nur um ein paar euro.

aber vielen dank für eure hilfe
 

Fiesta2003

Haudegen
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Hallo

Dies hab ich mal gegoogelt, konnte leider nichts genaueres finden nur das hier:

Man darf laut der StVo in einer Straße mit beiden Fahrtrichtungen sprich den Gegenverkehr nur auf der rechten Seite Parken und das in Fahrrichtung.

§ 12 StVO Halten und Parken
(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zuläßt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Fahrbahnseite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220), darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.

(4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, so ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg zu benutzen.

Dies ist keine richtige Rechtsberatung, deine Schwester sollte sich lieber von nem Anwalt beraten lassen.

Das Parken in einer falschen Parkrichtung soll 15 Euro Verwarnungsgeld kosten.

Viel Glück!

LG Martina
 
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Maik MkV

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Wozu'n Anwalt ?
Hätte das Auto andersrum gestanden, hätte sie es auch getroffen.
 

diablo2friend

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kumpel is sowas ähnliches hier in der straße auch passiert, er hat nen fahrfehler gemacht und versucht an nem entgegenkommenden auto vorbei zu fahren (war ne sehr unübersichtliche situation, er fahranfänger)

hat dann ein auto angefahren das geparkt war.. dann überlegt bzw. geschaut, der stand im kreuzungsbereich innerhalb der 5m die man frei lassen soll...

naja.. polizei gerufen (weil wir den besitzer nich finden konnten), gedacht es würde vlt. was bringen, da das auto da ja nicht stehen durfte.... pustekuchen...

mein kumpel hat 35 € bezahlt, mit der begründung: ER hat nen parkendes (ruhendes) auto angefahren, da ist die schuldfrage eindeutig.. damit war die geschichte für die polizisten erledigt...

also ich würd da nicht zu viele anstrengungen in dieses parken entgegen der fahrtrichtung stecken.. einfach der versicherung melden, die zahlt das dann, wird deine schwester hochgestuft.. kann man nix machen...
 

Fiesta2003

Haudegen
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Ne nicht Anwalt nehmen sondern erstmal beraten lassen, weil ich eben keine Rechtsberatung ersetzten kann. Müßte man sich in einem solchen Fall ein-oder ausweisen lassen wenn das Ein-oder Ausparken zu unübersichtlich ist?

@It is Napanto: Wieso hat deine Schwester "anschiess" bekommen? Na gerade deshalb würde ich mich "beraten" lassen ob der Anschiess überhaupt berechtigt ist.

LG Martina
 
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MucCowboy

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@Martina: ich nehme an, der "Anschiss" ist die brüderliche Rüge, weil die Schwester einfach nicht gescheit geschaut hat - mehr nicht.

Dass man auch gegen die Fahrtrichtung parken darf, ist ja nun klar. Mir stellt sich nur die Frage, ob an dieser Stelle überhaupt geparkt werden durfte.
sie ist rückwärts auf die straße vom hof und am bordstein stand halt der unfallgegner
@Napanto: ist in dieser Hofausfahrt die Bordsteinkante abgesenkt? Oder gar ein Schild aus Feuerwehrzufahrt aufgestellt?

Grüße
Uli
 

gruffti

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Das ist das, was ich heute so unheimlich klasse finde. Da wird ein stehendes Fahrzeug beschädigt, das wohl unter der Beachtung der Regel, dass ich immer innerhalb des Sichtbereiches anhalten können muss, gut wahrnehmbar war.

Anstatt den Fehler einzugestehen, wird geschaut, wie ich dem anderen noch was anhängen kann.
Wäre es umgekehrt, wäre genau so selbstverständlich, dass der Unfall nichts damit zu tun hat, ob das Fahrzeug in oder gegen Fahrtrichtung geparkt wurde.

Also solche Dinge passieren halt, man reguliere den Schaden und gut ist.
 

Fiesta2003

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Na ja ich gebe dir da nur teilweise Recht. Wenn der Wagen nunmal nicht da hätte stehen dürfen, wäre es logischerweise nicht passiert. Mein Rat war jetzt nur, das nicht ich entscheiden kann sondern das sich ein Anwalt eben besser darin auskennt. Man kann sich doch dort informieren ohne Rechtliche Schritte einzuleiten. Das ist schließlich "mein" gutes Recht, bin ich der Meinung!

@MucCowboy: Aso :D danke
@It is Napanto: Und wie ist es nun gelaufen? Konnte es geregelt werden?
 
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It is Napanto

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@ Uli . Ja die Bordsteinkante war abgesengt.


Naja der Anschiss geht darum weil sie weder meine eltern noch mich angerufen hat als der unfall passiert ist . Weniger darum das sie nicht vernünftig geschaut hat

es geht hier auch nich darum irgendwen was anzuhängen. Man will halt nur alles abchecken. Ich denke das nich jeder freiwillig n paar T € zahlen will. Mal abgesehen davon war der UNfallgegner nicht besonders net zu meiner Schwester -.-


Nachher gehts zum Anwalt . Mal sehen was passiert.
 

gruffti

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Original von Fiesta2003
...Wenn der Wagen nunmal nicht da hätte stehen dürfen, wäre es logischerweise nicht passiert...

Das ist und bleibt der falsche Ansatz. Extrembeispiel:
Man kann doch die alte Oma mit ihrem Tolli nicht einfach umfahren, nur weil sie nix auf der Strasse zu suchen hat. Das enthebt mich doch nicht von meiner Sorgfaltspflicht.

@Muccowboy: Aus einigen (verlorenen) Rechtsstreitigkeiten kann ich Dir sagen, dass selbst eine Feuerwehreinfahrt nicht hilft. Da kann man sich bestenfalls an die Ordnungsbehörden wenden.
 

dridders

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Eben, du kannst wohl den Gegner ggf. abschleppen lassen, oder ihn auf Schadenersatz verklagen wenn du nicht raus kommst und er da nicht parken darf, etc. Aber du darfst ihn auf keinen Fall einfach Beschaedigen oder selbst "wegraeumen".
Und selbst wenn man dem jetzt eine Mitschuld zuspricht, was hat man davon? Ergebnis waere das nicht nur die Versicherung deiner Schwester zahlen darf und sie hochgestuft wird, sondern die des anderen halt auch noch. Wer gewinnt dabei? Oehm... die Versicherungen. Aber nicht deine Schwester, denn die wird trotzdem im gleichen Rahmen hochgestuft. Und sie erhaelt wenn sie die Anzeige taetigt noch eine Gegenanzeige und somit ggf. ein Bussgeld. Toller Erfolg. Und alles weil sie gepennt hat oder zu blind war.
Das der Benzfahrer nicht hocherfreut war ueber die Dummheit deiner Schwester sollte wohl leicht nachzuvollziehen sein, denn die Rennerei und den Aerger mit der Versicherung hat er an den Hacken. Und wer weiss wie sich deine Schwester in der Situation verhalten hat, bzw. was er ueberhaupt gesagt hat... deine Schwester ist da wohl der voellig falsche um das herauszufinden, denn die sollte erstens unter Schock gewesen sein und zweitens wohl tierisch beeinflusst.
 

Andres

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Es geht aber auch anders.

Ich hab mal zwei parkende Autos gerammt.
Grund mir kam nen Motorrad auf meiner Spur entgegen welches eine PKW in der Stadt überholte.
Einzige möglichkeit nen Zusammenstoß mit dem Motorrad zu vermeiden war Vollbremsung und nach rechts lenken.
Tja da standen aber 2 PKW im Absoluten Halteverbot.

Motorradfahrer weg, Überholter PKW Fahrer hat angelaten.
Polizei kam.
Anzeige gegen mich als Unfallverursacher, trotz Aussage des anderen PKW Fahrers.

Anwalt genommen, vor Gericht freigesprochen worden.

Begründung: hätten die 2 PKW nicht im absoluten Halteverbot gestanden wäre auch kein Sachschaden entstanden.
Wenn überhaut wäre der flüchtige Motorradfahrer Schadenersatzpflichtig da er den Unfall verursacht hat.

Is zwar schon 25 Jahre her aber egal.
 
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Maik MkV

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Das ist ja auch ein ganz anderer Sachverhalt und andere Situation.

Ansonsten kann ich nicht verstehen, wie hier versucht wird, das Recht auf die Unversehrtheit des (fremden) Eigentums niedriger zu stellen, als so'n billiger Parkfehler.
Sachbeschädigung ist eine Straftat (da aber fahrlässig nicht strafbar); das mit dem Falschparken eine Ordnungswidrigkeit.
Nur weil der andere einen Fehler gemacht hat, ist er nicht rechtelos.
 

der_ast

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Original von It is Napanto
... das es ein mercedes war geht net nur um ein paar euro. ...
Ob MERCEDES oder LADA ist egal - die Versicherung bezahlt und der Beitrag für den Versicherungsnehmer erhöht sich.

Die Frage nach der "Fahrt"-Richtung des geparkten Fahrzeuges ist egal, aber wie Uli bereits erwähnte: War die Einfahrt als solche DEUTLICH zu erkennen? Wenn nicht, dann KANN es sein, dass der Lenker des MERCEDES eine Teilschuld bekommt - ändert aber nichts daran, dass sich die Versicherungsbeiträge erhöhen werden, denn man hat stets so zu fahren, dass man im Sichtbereich anhalten kann (remember: "fahren auf Sicht"). Das was sich bei solch einem Sachverhalt ändert: man bekommt VIELLEICHT einen Teil des Eigenschadens ersetzt.
 
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It is Napanto

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Moin

das was hier gesagt wurde hat der anwalt auch so bestätigt. da er da nich parken durfte bekommt würde er eine teilschuld bekommen . nicht destsotrotz hat meine sis den schaden verursacht und wird da auch für gerade stehen.

ich wiederhole es nochmal aufgrund einiger aussagen hier. es ging uns nicht darum die schuld in irgendwelche schule zu schieben . es war lediglich die rechtsfrage unklar für uns . nicht mehr und nicht weniger.
 
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It is Napanto

Gast im Fordboard
Moin

das was hier gesagt wurde hat der anwalt auch so bestätigt. da er da nich parken durfte bekommt würde er eine teilschuld bekommen . nicht destsotrotz hat meine sis den schaden verursacht und wird da auch für gerade stehen.

ich wiederhole es nochmal aufgrund einiger aussagen hier. es ging uns nicht darum die schuld in irgendwelche schuhe zu schieben . es war lediglich die rechtsfrage unklar für uns . nicht mehr und nicht weniger.
 

Fiesta2003

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Eben und deshalb riet ich zum Anwalt da er sich besser darin auskennt. Und die Schwester jetzt so hinzustellen finde ich auch nicht ok. Es kann nun mal passieren und meine Aussage wurde nun mal bestätigt. Hätte "er" nicht da gestanden ...... .
Jemand ist mir auch ins parkende Auto gefahren, da wurde auch erstmal gefragt ob ich überhaupt da stehen durfte. Aber ich durfte dort parken ;)

Viel Glück weiterhin und Gute Fahrt :happy:

LG Martina
 
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Maik MkV

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Anwälte wollen auch Geld verdienen und sie verdienen auch, wenn sie den Fall verlieren. ;)
 
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Maik MkV

Gast im Fordboard
Nee, der Rechtsschutzversicherung nicht egal, wenn sie selbst meint, dass sie verlieren wird oder es sich lange hinziehen wird und ähnliche Gründe. Sie brauch nicht jeden Fall durchziehen.

Ich kenne auch einen ähnlichen Fall, wo an der selben Stelle zwei Fahrzeuge am selben Tag, kurz nacheinander ein und dasselbe Auto rammten, war Glatteis, wo es hätte nicht stehen dürfen und selbst die Polizei nichts weiter dazu sagte und die Versicherung den Schaden komplett übernommen hat.
 
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It is Napanto

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Ich weiss ja nicht was gerade hier mit einigen los ist das die hier so abgehen aber nun.

Die Rechtschutzversicherung würde im Fall der Fälle die Anwaltskosten der Rechtberatung ( Auskunft über die Schuldfähigkeit ) bezahlen ohne das wir höher gestuft werden da es ein Anwalt der Versicherung ist.

Wir wollten von Anfang an niemanden extra Belasten. Es war lediglich die Frage ob der da stehen durfte, weil einer das meinste das der dann die Schuld bekommen würde, aus diesem Grund hab ich hier in dieses , was ich vorher als Recht freundlich empfand, geschrieben um eine Antwort zu bekommen die mir erstmal bis wer mit dem ANwalt gesprochen hat weiter hilft . Das es hier dann ausartet das man die Schuld wen anders ind die Schuhe schieben will empfinde ich als Unverschämtheit.

Ich möchte dieses nun nicht auf alle User beziehen aber von einigen hätte ich so einen dummen Umgang nicht gedacht.

An die anderen herzlichen Dank für die Info . :applaus

Ergebnis ist natürlich das meine Sis Schuld hat und unsere Versicherung einen Gutachter rausschickt und es dann auch übernehmen wird.
 

Ronnymondy

Kaiser
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Original von It is Napanto

Die Rechtschutzversicherung würde im Fall der Fälle die Anwaltskosten der Rechtberatung ( Auskunft über die Schuldfähigkeit ) bezahlen ohne das wir höher gestuft werden da es ein Anwalt der Versicherung ist.


Selbst für ein Beratungsgespräch beim Anwalt muss man nicht Rechtsschutzversichert sein.Da reicht auch eine ADAC Mitgliedschaft....

MFG
Ronnymondy
 

Fiesta2003

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Wofür wird dann die Rechtschutzversicherung bezahlt wenn man nichts in Anspruch nimmt. Klar hat die Schwester von "It is Napanto" Schuld, aber der Wagen des Gegners hat meiner Meinung auch eine Teilschuld wenn er da nicht stehen durfte und noch in falscher Richtung. Wo kommen wir da hin wenn jeder so parken würde wie man möchte. Schließlich gibt es extra solche Regelungen im Strassenverkehr. Man sollte sich ja doch vernünftig darüber unterhalten können ohne das es immer gleich so ausartet, also bitte Leute bleibt Sachlich. Vor allem sollten wir ab jetzt beim Thema bleiben ;)

LG Martina
 

gruffti

Foren Gott
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Wenn man falsch parkt, kann das doch nicht dazu führen, dass man Freiwild für jegliche Beschädigung wird. Selbst ein von amtswegen tätig werdender Abschleppunternehmer haftet für die Schäden, die er bei solchen Aktionen ggf. verursacht.

Führt das Fehlverhalten an sich zu Schäden anderer (z.B. ganz krass mit einem LKW eine vorfahrtsberechtigte Einmündung verdecken), sollte es genauso klar sein, das der Verursacher da zumindest mithaftet.

Da gibt es halt feine Unterschiede.


Vor einiger Zeit schrieb hier mal jemand, dass er grundsätzlich auf (Baumarkt-) Parkplätzen auf der Mitte zweier Plätze parkt, damit ihm keiner zu nahe kommt.
Ist das ein Grund da ein Beule reinzufahren nur weil er innerhalb der Markierung zu parken hätte?
 
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It is Napanto

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Original von gruffti
Vor einiger Zeit schrieb hier mal jemand, dass er grundsätzlich auf (Baumarkt-) Parkplätzen auf der Mitte zweier Plätze parkt, damit ihm keiner zu nahe kommt.
Ist das ein Grund da ein Beule reinzufahren nur weil er innerhalb der Markierung zu parken hätte?

hehe könnte ich gewesen sein :-D
 
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