Claim

Triple Ass
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Hallo Freunde!

Hab vor knapp 2 Wochen bei einem Reifenhändler Radmuttern bestellt. Wollte meine Cougar-Orginalfelgen auf den Focus meiner Freundin machen. Meine Werkstatt bzw. ein Freund sagte ich brauche dazu Muttern mit so nem Ring, halt Fordspezifisch. Ford wollte für eine Mutter 8Euro was mir zu teuer weshalb ich zu oben genannten Reifenhändler ging. 3,50Euro/Stück plus Mwst insgesammt 67Euro. Am gleichen Tag stellte mein Kfz-Mensch fest das die Schrauben nicht passen. Er hat eine Mutter in die Felge gelegt und gleich gesehen das das nichts wird. Tag später wollte ich sie zurückbringen.... Sie meinten sie müssten 45% vom Preis Einlagerungsgebühr nehmen, hab also 36 Euro wieder bekommen. Nach längerem rum-diskutieren holte sie den Meister der mir die Schrauben verkauft hatte, der sagte :" Oh hätten sie gleich gesagt das sie einen Cougar fahren, da gibts unterschiede!" Ich glaube mich zu erinnern das ich gesagt habe ich bräuchte Muttern für Ford Orginalfelgen. Ich dachte mir nur Ford<-->Ford? Wo ist der unterschied...woher soll ich das wissen. Außerdem stand mein Cougar draußen vorm Fenster, sie haben mich wegfahren sehen...



Hatte dann zwangshalber die 36 Euro erstmal genommen.Heute war ich da fragte nach ihren Geschäftsbedingungen wo das denn schriftlich stehe, hab gesagt ich brauchs für meine Rechtsabteilung (arbeite bei ner Versicherung). Antwort: Hab ich nicht reichen sie mir das schriftl. ein ich gebs weiter an mein Anwalt.

Was soll ich machen? Lieg ich im Recht? Die Kosten für einen Rechtsstreit gehen sicherlich über die 30Euro hinaus, weshalb das bestimmt keinen Sinn macht.

Habt ihr einen Rat bzw. hilfe??

Danke
Christoph
 

gruffti

Foren Gott
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...einen Rat ja, drücke Dich bei einem Vertrag klar aus und mache es schriftlich.
Nur weil Du mit einem Cougar vorfährst, musst Du doch nicht solche Radmuttern haben wollen.
Fordfelgen sind halt ein Begriff. Wichtig ist aber, dass Du keinen Beweis hast und so wie ich das sehe froh sein musst, dass die überhaupt was zurückgenommen haben.
Über ebay kriegst Du auch nicht mehr.....
 

RedCougar

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So leid es mir auch tut und so ärgerlich es sicher für dich ist ...


... aber ich muss grufti zustimmen und kann dem nichts mehr hinzufügen.
 
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MucCowboy

Gast im Fordboard
Auch ich kann nur beipflichten. Aber überzeuge Dich doch mal selbst indem Du interne Verbindungen Deiner Firma nutzt und mal einem Mitarbeiter Eurer Rechtsabteilung die Geschichte erzählst. Kostet nix, wird Dir aber wohl nach meinem Gefühl keine Erfolgsaussichten bescheinigen.

Ach ja, einen kompletten fabrikneuen Satz Ford-Radmuttern hab ich bei Ebay schon für 45 + 50 EUR weggehen gesehen.

Grüße
Uli
 

Claim

Triple Ass
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Ich danke euch für die Antworten. Werd mich mal mit unserer Abteilung in Verbindung setzten!
Meines erachtens nach ist das ein Beratungsfehler des Reifenhändlers. Da es ja unterschiede bei orginalen Felgen gibt, und sie das ja wissen, hätte er mich doch fragen müssen?!

Wollte die Radmuttern meinem Fordhändler verkaufen der wollte sie aber nicht... selbst für 50€ nicht....wenn man überlegt das die Muttern bei ihm ja 8€ das Stück kostem!
 

dridders

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Das is'n Scherz oder, du hast die nicht wirklich deinem Ford-Händler angeboten? Mal abgesehen davon das ein Händler der von Privat kauft bekloppt ist da er dort keine MwSt abführen kann und meist nichtmals eine brauchbare Rechnung erhält... die 8 Euro sind für den ja auch VK und nicht EK.
Und dann: wie häufig verkauft so ein Händler wohl Radmuttern... und dann noch welche wo womöglich nichtmals bekannt ist wo sie passen. Die hätte er dir auch für 1 Euro nicht abgenommen.

Ansonsten wie du schon sagst: einen Rechtstreit kannste vergessen bei der Summe. Ob du im Recht bist... naja... bei einem mündlichen Vertrag wirst du schwer beweisen können was du genau bestellt hast. Und da du im Nachhinein dann noch auf sein Angebot eingegangen bist dürften spätestens damit alle Ansprüche verwirkt worden sein.
 

Claim

Triple Ass
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Denke ich auch mal. Es ist halt nur für mich unbegreiflich warum ich hier kein "Rückgaberecht" hab. Wenn ich was kaufe kann ichs doch zurück geben? Und erst recht wenns nicht passt...

Ich denke mal ich lass es und meine Freundin muss die 30Euro halt in kauf nehmen.
 
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Maik MkV

Gast im Fordboard
Es gibt kein allgemeines Rückgaberecht.
Auch nicht, wenn irgendetwas nicht passt, gefällt,... .
 

Andres

König
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Und erst recht nicht wenn es keine Lagerware ist und der Händler selber bestellen musste.

Ist bei unseren Sanitärgrosshändlern auch so.

Lagerware können wir kostenfrei retour geben, bei Bestellware fallen Rücknahmekosten an.
Diese aber nur dann wenn der Bestellfehler auf unserer Seite liegt.
Wenn der großhändler was anderes liefert als bestellt gehts zu seinen lassten.

Der Händler muss gar nicht beraten!
Du hast doch gesagt was Du willst und er hat bestellt.
Er muss auch nicht wissen das es unterschiedliche Radschrauben gibt.
Du hättest Dich vermutlich besser ausdrücken sollen was du willst.

Bevor Du jetzt zur Rechtsabteilung läufst usw., schreib das Geld ab und verkauf die Radschrauben bei nem Auktionshaus.
 

dridders

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Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es nur bei Fernabsatzgeschäften. Hier warst du aber beim Händler im Laden, da gibts nichts derartiges, außer der Händler bietet es als Serviceleistung an.

Andres:
Geschäfte zwischen Geschäftsleuten sind aber auch immer noch eine andere Schiene, hier regelt das Gesetz für gewöhnlich weit weniger als bei Endkunden, da den Geschäftskunden eine größere Mündigkeit zugesprochen wird.
 

Claim

Triple Ass
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Ich danke euch für die hilfreichen Antworten. Werd mich in Zukunft besser informieren damit sowas nicht wieder passiert.

Christoph
 
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geier

Gast im Fordboard
Würd mich interessieren, was eure Rechtsabteilung gesagt hat.
Habe einen ähnlichen Fall, das aufgrund einer notwendig gewordenen Rücksendung 15% des Warenwerts berechnet wurden (schlappe 650 EURO), obwohl Verkäufer sagte, die Transportgebühren haben maximal 100 EURO betragen.
Darf man prozentuale Gebühren abh. vom Kaufpreis verlangen, die nichts mehr mit den tatsächlichen Kosten gemein haben?
Wäre um Antworten dankbar!!!
 

dridders

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Dafür solltest du mal ein paar mehr Hintergrundinfos nennen, denn im Zweifel kann dir bei einer Rücksendung auch der volle Preis berechnet werden. Was du für Rechte hast hängt ganz davon ab wann es passiert ist, privat oder gesetzlich, auf welchem Wege Bestellung und Abwicklung erfolgten, etc.
 

BigWoelfi

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Verwechslung

Original von Claim
Ich denke mal ich lass es und meine Freundin muss die 30Euro halt in kauf nehmen.
Wer muss den Verlust in Kauf nehmen? ?(
Deine Freundin? ?(
Wer hat denn das direkt vermasselt? Hast Du das Wort Charakter schon mal gehört? ?(
Da wäre ich, bei derartigem Verhalten, wohl längste Zeit Deine Freundin gewesen. :wand

Gruß, Wolfgang
 
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