G
Gajus182
Gast im Fordboard
Ich will ja jetzt auch nicht mit der alten Masche kommen von wegen das ist doch aber verboten und blah blah blah
Fakt ist: Deine BE ist faktisch damit erloschen (auch wenn es der evtl. ahnungslose TÜV-Prüfer so abgenommen hat=paradox, aber so isses halt)
In dem Vertrag mit deiner Haftpflichtversicherung steht mit Sicherheit, dass falls du das versicherte Fzg. mit einer erloschenen BE in Betrieb nimmst, deine Vers. die Haftungsforderungen in erster Linie abzudecken haben, Ihnen aber auch die Möglichkeit offen steht, den Versicherungsschaden komplett oder in Teilen von dir zurückzuverlangen (wenn das Erlöschen in irgendeiner Art mit dem Bums zutun hatte)... Man fährt ohne BE (rein auf versicherungstechnischer Schiene) somit gleichgesetzt mit einem betrunkenen Kfz-Führer...
Ich hab jedenfalls keine Lust auf ein solches wenn auch nur geringes Risiko... Bin halt 'nen Schisser!
Fakt ist: Deine BE ist faktisch damit erloschen (auch wenn es der evtl. ahnungslose TÜV-Prüfer so abgenommen hat=paradox, aber so isses halt)
In dem Vertrag mit deiner Haftpflichtversicherung steht mit Sicherheit, dass falls du das versicherte Fzg. mit einer erloschenen BE in Betrieb nimmst, deine Vers. die Haftungsforderungen in erster Linie abzudecken haben, Ihnen aber auch die Möglichkeit offen steht, den Versicherungsschaden komplett oder in Teilen von dir zurückzuverlangen (wenn das Erlöschen in irgendeiner Art mit dem Bums zutun hatte)... Man fährt ohne BE (rein auf versicherungstechnischer Schiene) somit gleichgesetzt mit einem betrunkenen Kfz-Führer...
Ich hab jedenfalls keine Lust auf ein solches wenn auch nur geringes Risiko... Bin halt 'nen Schisser!