RedCougar

Megaposter
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Das solche Nachrüstkits in den Serienscheinwerfern nicht erlaubt sein KÖNNEN,
müsste doch jedem Autofahrer klar sein :affen




Die Straßenverkehrzulassungsordung ist da auch sehr eindeutig und
unmissverständlich, unter welchen Voraussetzungen Xenon erlaubt ist.
 
J

Jürgen

Gast im Fordboard
Ja sollte ist es aber nicht, bzw. es ist ihnen egal, wenn Du mal das Bord durchstöberst, wirst Du wahrscheinlich einige finden die solch eine Nachrüstaktion schon durchgezogen haben, und es auch ganz stolz im Board bekannt gegeben hatten.
 

Achim

Megaposter
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Hier noch eine etwas ältere (vom 26.09.2002), aber immer noch aktuelle Pressemitteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)

Presse - Verbraucherwarnung vor Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten ohne Genehmigungszeichen


Flensburg, 26.09.2002. Das KBA warnt vor zunehmend zum Beispiel via Internet oder Zeitschriften angebotenen Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten zur nachträglichen Umrüstung von Scheinwerfern. Diese Systeme erwecken den Anschein einer legalen Nachrüstmöglichkeit und nur der aufmerksame Verbraucher entdeckt unter Umständen das Fehlen des Genehmigungszeichens. Sie sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen, entsprechen nicht der StVZO und können die Verkehrssicherheit erheblich gefährden.

Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Lichtquellen (dazu zählt auch der Sockel) oder an bauartgenehmigten Scheinwerfern (einschließlich der mit der Genehmigung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquelle) können zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen. In diesem Zusammenhang sollen auch die weiteren Forderungen des Verordnungsgebers bei Verwendung von Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht in Kraftfahrzeugen nicht unerwähnt bleiben. Kraftfahrzeuge mit Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht sind zusätzlich mit einer automatischen Leuchtweiteregulierung, einer Scheinwerferreinigungsanlage und einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sichergestellt, auszurüsten – gemäß

der Richtlinie des Rates 76/756/EWG über den Anbau der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
der ECE-Regelung 48 "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen"
§ 50 Abs. 10 StVZO).
Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).

Das Kraftfahrt-Bundesamt wird Anbieter von Gasentladungs-Lichtquellen mit ungültigen oder fehlenden Genehmigungszeichen beziehungsweise Umbausets mit Vorschaltgeräten, die zum Umrüsten von genehmigten Scheinwerfern mit Glühlampen bestimmt sind, soweit bekannt und erreichbar, darüber in Kenntnis setzen, dass Hinweise wie: "... nicht für den Straßenverkehr zugelassen und entspricht nicht der StVZO!" oder ähnliche Formulierungen nicht ausreichen, um gegenüber dem Endverbraucher eine ausreichende Warnfunktion hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen beim Einbau dieser Komponenten auszulösen.

Da von derart veränderten Scheinwerfern eine erhebliche Gefährdung für die Verkehrssicherheit ausgehen kann, wird das KBA die angebotenen Umrüstsätze weiterhin kritisch beobachten.

Demgegenüber richtet sich die Verbraucherwarnung nicht gegen komplette Scheinwerfer mit Gasentladungs-Lichtquellen, die nach der ECE-Regelung 98 genehmigt wurden.

Ansprechpartner: Pressestelle, Telefon +49 (4 61) 3 16-12 93


http://www.kba.de/Abt4/infosystem/info2002/info07-021.pdf
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
@Jürgen:
Danke für den Hinweis. Vom Gedanken her hast Du völlig Recht, die Leute nochmal darauf aufmerksam zu machen. In den betreffenden Beiträgen mit nicht-legalen Umrüstungen tun wir Moderatoren das ja auch ständig. Denn im Prinzip kann jeder machen was er will, und auch davon erzählen. Aber es muss für die anderen gesagt werden, dass Nachmachen Konsequenzen haben kann.

Grüße
Uli
 

Achim

Megaposter
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Es ist schon unglaublich wie offen manche User, in einem öffentlichen Forum, mit ihren illegalen Umbauten
prahlen (mit in Bildern sichbarem Kennzeichen). Wenn ich dran denke wieviele User von der Rennleitung sind
und sowas von "Amtswegen" nicht so lustig finden sollten.

Ich hätte nichts dagegen, wenn sie den Ein.- oder Andern anständig ............


:rolleyes:
 
J

Jürgen

Gast im Fordboard
Es mag nun etwa ein Jahr her sein, da hat auch einer bei den Scorpios darüber geprahlt, das er die Umrüstung an seinem Scorpio durchgeführt hatte, und ihm nun niemand mit solchen Sprüchen wegen blenden usw. kommen soll, ich hatte ihn dann gefragt, was er den Angehörigen deren erzählen möchte die wegen seinem Blenden einen tödlichen Unfall hatten, wahrscheinlich nichts, weil er so wie er spricht bzw. schreibt, einer von denen ist die einfach stiften gehen, geantwortet hat er darauf nicht und Benny hat den Beitrag dann gelöscht.
 
R

rs2000mk6

Gast im Fordboard
Original von FastFiesi
ich gebs zu ich habs... aba zum blendenw enn mans richtig einstellt blendet das keine sau

aba wenns noch klappt bau ich auf legal xenon um

Da du demnach keine automatische Leuchtweitenregulierung hast kann man das so pauschal nicht sagen, sobald du über kleinen Berg fährst blendet es... Aber hüsch ist Xenon allemal und hätt ich auf jeden Fall auch gern :D legal
 

FastFiesi

Kaiser
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ob automatische LWR oder nicht is auch wurst wenn Xenon nicht richtig eingestellt ist was ja auchg emacht werden muss( am Computer) blendet es genauso da es dann nur auf den endpunkt fährt.

und nicht tiefer..

und wer sagt dend as ich keine automatische LWR haben hella bietet sowas feines an :p
 
W

wotschi

Gast im Fordboard
Meine Antwort darauf:

Ich habe bei meinem Mondeo (2007-2,5T) extra KEINE Xenon bestellt. Nicht, weil ich sie mir nicht leisten könnte. Sooooo übertrieben besser ist die Leuchtkraft gegenüber modernen "normalen" Scheinwerfern auch nicht. Wenn sie kaputt gehen, wirds extrem teuer. Ich weiß, wovon ich spreche. Mein vorgehender Mondeo (V6-2,5) hatte nämlich Xenon.....

...Einen Effekt hat Xenon allemal. Bei eingeschalteten Scheinwerfern wird auf der AB Xenon immer mit "schnellem Fahrzeug" in den Köpfen der Autofahrer wahrgenommen. Es wird eher ausgewichen als ohne Xenon. Das ist aber auch schon alles.

...Ich weiß schon, jetzt kommem wieder "wissenschaftliche" Beiträge, wie super Xenon laut verschiedenen Studien ist und blah, blah.....

...Hat eigentlich schon jemand darüber nachgedacht, wie viele Km man tatsächlich in der Nacht fährt, wo sie einen kleinen Lichtvorteil bringen?

:denk
 

Sylvester23

Foren Gott
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Also Xenon ist schon einiges heller, vorrausgesetzt, die Scheinwerfer sind auch sauberer. Sind die im Sommer mit Fliegen zugekleistert bringts nix. Aber ich merk, dass meine Frau jetzt viel lieber Nachts fährt als früher mit den Halogenleuchten im Cougar.

Aber teurer sinds sie auch. Ich hab neulich mal im Ersatzteilkatalog geblättert, wenn bei uns so ein Teilchen ausfällt, kostet das ca.1000€, da der ganze Scheinwerfer ausgetauscht werden muss-Sch...!

Aber eine Blendwirkung ist bei legalen Leuchten mgl., da die eine automatische Leuchtenweitenregulieren haben müssen. Auf der anderen Seite nerven (grad im Winter, wenn die Scheiben teilweise noch ein bischen beschlagen sind ) "normale" Leuchten genauso und erst recht die Jungs und Mädels mit den Nebelschlußleuchten im Dauerbetrieb.
 
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