Xenon im Cougar

C

cougarpaule

Gast im Fordboard
Tach,
hat jemand von euch Erfahrungen mit dem Umbau auf Xenonbeleuchtung?
Speziell was der TÜV sagt.
Ich denke mal da wir ja schon Linsenscheinwerfer haben müßte man halt ne Scheinwerferwaschdüse installieren und dann könnte das doch abgenommen werden, oder?
 

conio

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Soweit ich informiert bin ist das nicht so einfach, denn Du brauchst dafür noch eine automatische Leuchtweitenregulierung
Ansonsten bekommste keine Zulassung dafür....

Es gibt aber auch Alternativen zum eher schlechten Abblendlicht unserer Miezekatze....


Es gibt dafür schon einige Threads, u.a. auch im Puma und Mondeo Bereich.....lass´einfach mal ne Suche darüber laufen....

Wenn es da eine legale Lösung gibt fidneste hier bestimmt Interessenten
 

cougar_master

Haudegen
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Selbst wenn du Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferwaschanlage nachrüstest wirste keine Abnahme für Xenon bekommen. Und das schlichtweg aus dem Grund weil es keine originalen Xenon-Scheinwerfer für den Cougar gibt. Und die originalen mit Xenon nachzurüsten ist grundsätzlich verboten!
Somit hat sich das Thema dann an sich auch schon erledigt! Klingt zwar komisch - ist aber so!
 
C

cougarpaule

Gast im Fordboard
Hm, ich werd das heut mal einbauen und gucken wie es aussieht.
Und nach der ersten Polizeikontrolle geb ich euch mal Bescheid was sie dazu sagen.
PS: ich lasse die Scheinwerfer trotzdem in meiner Werkstatt einstellen, will nicht verantwortlich sein für Unglücke anderer. Dann halt lieber ein bisschen tiefer leuchten und keinen gefährden...
 

m.0.p

Kaiser
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Nachträgliche Umrüstung auf Xenon-Licht


Im Fahrzeugzubehörhandel werden vermehrt Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten zum nachträglichen Einbau in Scheinwerfer angeboten, die ausschließlich mit herkömmlichen Glühlampen als Leuchtmittel genehmigt worden sind. Bei diesen Angeboten werden die Gasentladungs-Lichtquellen häufig auch als Xenon-Glühlampe oder Xenon-Brenner bezeichnet. Teilweise gibt es bereits schon entsprechend umgerüstete Scheinwerfer im Angebot.

Derartige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind unzulässig. Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheinwerfern, zu denen auch der Sockel und die festgelegte Lichtquellen-Art gehört, führen zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheinwerfer. Damit erlischt auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Zulässige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind nur durch Einbau von kompletten Scheinwerfersätzen möglich, die eine entsprechende Bauartgenehmigung aufweisen. Dabei ist zu beachten, dass Kraftfahrzeuge, die auf Xenon-Abblendlicht umgerüstet werden, zusätzlich ausgerüstet sein müssen mit:

einer automatischen Leuchtweitenregelung
einer Scheinwerferreinigungsanlage und
einem System, dass das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichts auch bei Fernlicht sicherstellt.
Wir empfehlen Ihnen, nur Umrüstsätze auf Xenon-Licht zu erwerben, für die ein Teilegutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegen. Nur so können Sie sicher sein, dass die Scheinwerfer eine gültige Bauartgenehmigung haben. Der zugehörigen Einbauanleitung können Sie entnehmen, welche Umbauarbeiten am Fahrzeug neben der eigentlichen Scheinwerferumrüstung zusätzlich erforderlich sind.

Wir wollen, dass Sie sicher fahren.

Ihr TÜV NORD STRASSENVERKEHR
 
C

cougarpaule

Gast im Fordboard
Hm, ich hab nur erfahren dass das Paket angekommen ist, was jetzt da alles drin ist, mal sehen.
Ne Bescheinigung läßt sich auftreiben, soviel is klar.
Die Lampen sind D4R-Brenner, ausm A8.
 

Achim

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Jow ..

und damit machst du 'nen Umbau der nicht legal ist !!

Schau die mal die Warnung des KBA's und was der TÜV dazu meint an.


1152_3036623531303138.jpg


1152_6439396636613361.jpg



Und ... was meinst du dazu ?

Vergiss die ABE's oder Gutachten die bei Ebay abgeboten werden ...
die sind längst überholt und das Papier nicht wert auf dem sie stehen.


Grüße
 
J

Jack Wolf

Gast im Fordboard
In einem Tuning-Katalog (Firma ist ja egal) wurden lange Zeit "echte" Xenon-Anlagen für 150 Euronen angeboten. Viele haben zugegriffen, weil die Teile ja ne ABE hatten. Leider Gottes sind dank der schlechten Ausführung der Anlage 2 Golf´s in Flammen aufgegangen. Tja, daraufhin hat der Vertreiber die Teile schnell ausm Programm genommen und seitdem ist die ABE auch weg...

Sind halt etwas mehr als 12 Volt, die so ne Xenon-Leuchtanlage braucht.

Auch wenns unverschämt gut aussehen würde!!! :D
 

cougar65

Kaiser
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Also, nur mal so nebenbei etwas kluggeschwätzt:

Es gibt von Hella für den vorigen Opel Astra einen Xenon-Nachrüstsatz, logo mit ABE, da es alles Erforderliche enthält (außer Waschdüsen, die kann man dort aber extra ordern).

Nun ist es ja so, dass der o.a. Astra so ziemlich genau die Scheinwerfer-Anordnung hat, wie unser Coug (Innen/Fernl.//Mitte/Abblendl.//Aussen/Blinker), obendrein sind die auch noch (halbwegs) passend.

Ergo, wenn man einen Fordhändler aufsucht, der so nett ist & diese Sportsaufgabe mit einem gemeinsam angeht, die erforderlichen Umbaumaßnahmen im voraus zu planen & den TÜVler frühzeitig mit einzubinden, dann gäbe es schon die Chance (wenn es denn vorschriftsmäßig verbaut wurde) dafür TÜV-Segen zu bekommen...-

Meiner würd´s jedenfalls tun, aber ich hab´ die Asche z.Zt. nicht, denn mit Sondergenehmigung/Einzelabnahme ist man da schnell bei ca. TEU 5,0 (+/- 0,7).

Aber es ist eine Option!
 
T

Toby

Gast im Fordboard
Frankiboy von euro-neco hat doch Xenon Scheinwerfer bei seinem Coug verbaut.
Wie er sagt, auch alles eingetragen... vielleicht kann er ja behilflich zu diesem Thema sein... ?(
 
J

Jack Wolf

Gast im Fordboard
Hab ich auch schon bei nem 3er BMW gesehen, daß Xenon eingetragen war. Aus dem Katalog, den ich erwähnt habe. Frag mich aber, was der "DÜFF" bei der nächsten Hauptuntersuchung dazu sagt. Weil die ABE ja in der zwischenzeit sozusagen zurückgezogen wurde.

Aber Xenon wäre schon nett, muß ich schon sagen...

J.W.
 

tst89

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Original von Toby
Frankiboy von euro-neco hat doch Xenon Scheinwerfer bei seinem Coug verbaut.
Wie er sagt, auch alles eingetragen... vielleicht kann er ja behilflich zu diesem Thema sein... ?(

Nur diese Scheinwerfer sind auch "zusammengebastelt" und die trägt eben kein "normaler" TÜV ein....

Franki hat ja auch keine autom. LWR und Scheinwerferreinigungsanlage - und die beiden braucht man dazu ja auch....

Original von Jack Wolf
Hab ich auch schon bei nem 3er BMW gesehen, daß Xenon eingetragen war. Aus dem Katalog, den ich erwähnt habe. Frag mich aber, was der "DÜFF" bei der nächsten Hauptuntersuchung dazu sagt. Weil die ABE ja in der zwischenzeit sozusagen zurückgezogen wurde.

Aber Xenon wäre schon nett, muß ich schon sagen...

J.W.

Beim 3er BMW müsste es die Chance geben, dass legal umzurüsten, da es ja auch Original Scheinwerfer mit Xenon gab.
 
E

Ernie & Bert

Gast im Fordboard
naja, wenn da JackWolf nicht den E36 gemeint hat .....
 

wuZ

Kaiser
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bin ja auch ein großer fan von xenon-scheinwerfern, aber in unserem fall lass ich die finger davon.
wenn es denn nun gehen sollte sind mir die kosten und die mühe einfach zu groß. hab mich damit abgefunden... :(
 
C

cougarpaule

Gast im Fordboard
So, hab es eingebaut:
a) es funktioniert, wobei sich die Funktion zur Zeit aufs leuchten bezieht
b) es ist eine Sch...arbeit, vor allem bei Frost in ner ungeheizten Garage
c) man bricht sich die Finger wenn man das versucht einzustellen, ABER
es blendet absolut niemanden, weil wir in unseren Linsen eine gute Hell-Dunkel-Grenze haben, von daher seh ich kein Problem, muss nur noch basteln dass der linke Scheinwerfer nich den Mittelstreifen ausleuchtet, was der rechte übrigens auch tut :wand
 
C

cougarpaule

Gast im Fordboard
Bilder kommen natürlich bald, wie gesagt, hab heute nach der Arbeit erst mal zu tun die Dinger korrekt einzustellen...
 
E

Ernie & Bert

Gast im Fordboard
Was hast du denn für einen Xenonbausatz genommen und was hat der gekostet?

Groß

Stefan
 

Achim

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Original von cougarpaule
.... ABER
es blendet absolut niemanden, weil wir in unseren Linsen eine gute Hell-Dunkel-Grenze haben, von daher seh ich kein Problem, muss nur noch basteln dass der linke Scheinwerfer nich den Mittelstreifen ausleuchtet, was der rechte übrigens auch tut :wand


Öhm ...
das trifft vielleicht auf ein stehendes Fahrzeug zu, aber sicher nicht auf ein fahrendes.
Nicht ohne Grund müssen die Scheinwerfer mit DLWR usw. ausgestattet sein.

Auch wenn es jetzt "schulmeisterlich" klingt, man riskiert sehr viel mit so 'nem Umbau das
sollte jedem klar sein der sich auf so was einlässt.

Geldstrafe und Pünktchen in Flensburgius ist da sicher das harmloseste.
Im schlimmste Fall seit ihr ohne jeden Versicherungsschutz unterwegs ....
und dass das wirklich ernsthafte Probleme bringen kann muss ich keinem erzählen.

Ich möchte dringend davon abraten Serienscheinwerfer mit Xenon auszustatten auch dann,
wenn angeblich "keiner was merkt" !

Mit der Einstellung könnte man sich auch die Versicherungsprämien sparen .... das merkt ja auch keiner ....
und so lange nichts passiert hätte das ja auch keinerlei Konsequenzen. :rolleyes:


Grüße
 

RedCougar

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Original von Achim
.. Ich möchte dringend davon abraten Serienscheinwerfer mit Xenon auszustatten auch dann, wenn angeblich "keiner was merkt" ! ....
Da hast du absolut recht, zumal die Rennleitung mir ja noch nicht mal die Originalen als original abnehmen wollten.

Und von der versicherungstechnischen Seite sowieso. Alles ist in bester Ordnung .... bis was passiert :wand
 
C

cougarpaule

Gast im Fordboard
Ja, da habt ihr wohl recht, muss halt jeder für sich entscheiden, muss aber sagen dass es echt nicht sehr auffällt. zumindest hat mir noch keiner per lichthupe oder nebelschlussleuchte signalisiert dass ich blende.
wie gesagt, wenn sie mich mal anhalten berichte ich euch übers ergebnis.
PS: es sind D4R-Brenner mit 8500 K Lichttemperatur
Trotz allem mal ein paar bilder:
 
C

cougarpaule

Gast im Fordboard
Und für alle, die sicher mit ihrer einstellung recht haben dass das illegal ist, muss ich hinzufügen, dass das licht in natura NICHT so grell ist, läßt sich halt nur bescheiden fotografieren.
übrigens hab ich gestern gleich noch das zeug für ne Scheinwerferwaschanlage gekauft :idee
 

conio

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Nur nochmal zum Thema Versicherungsschutz:

Es ist nicht ganz korrekt dass mann in solchen Fällen OHNE Versicherungsschutz unterwegs ist.

Sollte etwas passieren (Schuldhafter Unfall) kommt es zunächst einmal darauf an ob die Veränderung schuld an dem Unfall trägt oder nicht - wenn tagsüber ein Unfall passiert ist wohl kaum eine Blendung ursächlich! Da hat die Versicherung wenig in der Hand.

Sollte die illegale Veränderung ursächlich für den Unfal sein, kann (und wird i.d.R.) die Versicherung den Schaden des Unfallgegeners begleichen, jedoch sich im Anschluss das Geld vom Versicherungsnehmer einfordern (und das mit RECHT!!!).

Ich persönlich halte von solchen unerlaubten Veränderungen nichts, aber das ist meine Meinung!!!
ICh glaube aber ehrlich gesagt nicht, dass es bei diesem Umbau NICHT zu einer Blendung des Gegenverkehrs kommt, denn ich habe schon einige solcher Umbauten gesehen (auch beim Coug) und alle hatten diesen Blendeffekt - wobei das natürlich auch an mir liegen kann....
 

RedCougar

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Zum Tema Versicherung seh ich das so: Grundsätzlich wäre das eine technische Veränderung. Da diese nicht abgenommen / eingetragen ist (obwohl Pflicht) erlischt die Betriebserlaubnis.
Damit entfällt in jedem Fall auch der Versicherungsschutz - egal ob nun die Schenis ursächlich für einen eventuellen Unfall sind oder nicht.
 

conio

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Ich habe mich erst kürzlich mit meinem Dad unterhalten, der seit 30 Jahren in der Branche arbeitet - und zwar zu genau diesem Thema...

Es kommt dabei allerdings auch immer auf de Gesellschaft an bei der man versichert ist.
Allerdings ist es tatsächlich vom Gesetzgeber her so, dass beachtet werden muss, ob die Veränderung ursächlich (oder zumindest teilweise)
für den Unfall ist.
Im Zweifelsfall lässt man sich hier auf einen laaaaaangen Rechtsstreit mit der Versicherung ein - denn die haben einen finanziell sehr langen Atemn, was man von einem Privatmann nicht unbedingt behaupten kann.
 
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cougarpaule

Gast im Fordboard
Naja, hier sind ja doch recht viele Rechtsexperten unterwegs.
Da drängt sich mir nur noch eine Frage auf:
Wenn man jetzt mal zum Beispiel mit Fernlicht fährt und dann vergißt ( und ihr gebt mir bestimmt recht das sowas mal passieren kann ) es auszuschalten und jemand baut nen Unfall weil er geblendetwird, wie ist es da mit der Schuld?
PS: ich sehe ein und weiß auch dass das dann fahrlässig ist und nichts mit nem wissentlichen Umbau zu tun hat, aber man kann das ja aufs Fernlicht schieben...
 
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CougarBln

Gast im Fordboard
@Cougarpaule: Mal was ganz anderes. Du schreibst hier ganz offen, dass Du Dein Licht so veraendert hast, dass es nicht mehr zulaessig ist. Das ist Dir also offensichtlich bewusst und Du hast es also vorsaetzlich wider besseren Wissens getan. Hast Du keine Angst das hier mal Gesetzeshueter mitlesen koennten die das beruflich sehr interessant finden wuerden? Zumal Du ja freundlicherweise sogar Deine Handynummer zur besseren Identifizierung offenlegst.

Ich bin erstaunt ueber das Risiko welches Du somit eingehst aber das muss halt jeder selber wissen.

P.S. Nicht falsch verstehen, ich will einfach nur warnen. Habe selber schon schlechte Erfahrungen auf anderem Gebiet gemacht
 
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