wirklich schlimmes Problem mit der Werkstatt (Gasanlage)

methusalem

Mitglied
Registriert
20 September 2011
Beiträge
61
Moin,

heute morgen hat auf dem Weg zur Arbeit die Karre angefangen zu ruckeln. Da das ganze neben ner Fordwerkstatt war (nicht meine Heimwerkstatt!!), bin ich direkt bei denen in die Halle. Das Problem war schnell gefunden. Die Zündspule.

Nebenbei hab ich mich mit Ihm über die Gasanlage unterhalten. Die Motorkontrolleuchte war an und eigentlich wollte ich damit in Kürze in meine Werkstatt fahren. Da ich nun gerade in einer Werkstatt war, hat er das Diagnoseteil angeschloßen und sagte, das wohl das Gemisch zu fett sei und er sich auch die Gasanlage ansehen könnte. OK, warum nicht ...

Gott sei Dank hat er das getan ...

1.) Die Anlage war wohl völlig falsch eingestellt.
2.) Die Anlage ist wohl miserabel montiert (z.B. ist die Gasleitung mit Kabelbindern an der Bremsleitung & der Tank ist nicht korrekt befestigt).
3.) und das ist der Hammer - ich habe im Moment wohl keine Betriebserlaubnis, da die Anlage nicht eingetragen ist.

Man muss dazu sagen, das ich keine Ahnung von Autos habe. Ich hab vor über zwei Jahren den Wagen gekauft und die Anlage einbauen lassen. Ich kann mich daran erinnern, das ich den Wagen extra ein paar Tage länger hab stehen lassen, damit die Papiere fertig gemacht werden können. Und nun das.

Ich bin schockiert ... :wow

Gut, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber wenn ich in eine Fachwerkstatt gehe, und mir eine Gasanlage einbauen lasse, den Wagen abhole und gesagt bekomme "Gute Fahrt - alles in Ordnung" dann gehe ich davon aus, das dies auch so ist.

Mit der Werkstatt werd ich wohl ein ernstes Wörtchen reden müssen.

Aber wie bekomme ich nun möglichst schnell die Kuh vom Eis. Worauf muss ich achten. Welche Papiere muss ich nun wo vorlegen, damit das alles wieder in Ordnung kommt.

Junge - ich hab Blutdruck :aufsmaul:
 

panko

Haudegen
Registriert
4 Mai 2007
Beiträge
717
Ort
Gettorf
Da würde ich mir keinen Stress machen...sofern die Belege und Rechnungen alle vorhanden sind, einfach zur Einbauwerkstatt fahren und alles nachholen lassen, was sie früher versäumt haben.
Ärgerlich bleibt es trotzdem...
 

methusalem

Mitglied
Registriert
20 September 2011
Beiträge
61
Moin,

das mit den Belegen ist ja so eine Sache. Sicher gibt es einen Kaufvertrag. Und es gibt auch Unterlagen zu der Gasanlage.

Aber was genau brauch ich denn alles? Oder was hätte alles da sein müssen.

Ich hab ja nicht mal nen Plan, wie sowas in den Fahrzeugpapieren aussehen muss - sonst wäre mir das ja vielleicht schon aufgefallen? Ich will nicht noch einmal verschaukelt werden.
 
O

Oly

Gast im Fordboard
Für die Eintragung der Gas-Anlage brauchst du einen TÜV Abnahmebericht, in diesem stehen alle notwenigen Angaben.

Damit zum Straßenverkehrsmat gehen und gut. Hast du einen solchen Abnahmebericht bekommen?
 

methusalem

Mitglied
Registriert
20 September 2011
Beiträge
61
Moin,

so - manchmal ist es gut, eine kurze Auszeit zu nehmen. Ich hab das Auto eben abgeholt. Zündspule neu.

Zur Gasanlage: Ich hab mit den Jungs in der Werkstatt gesprochen. Die sagen, das sie die Anlage so nie zum TÜV bringen würden. Gründe hab ich ja oben schon geschrieben.
Er hat mir dann auch gesagt, das normalerweise ein TÜV Gutachten erstellt würde und man damit dann zur Zulassungsstelle geht. Er könne sich aber nicht vorstellen, das die Anlage so wie sie ist abgenommen würde.

Zu Hause haben wir dann die Kaufunterlagen noch mal rausgesucht. Und siehe da. Wir haben hier eine Gassystemeinbauprüfung und ein Gutachten gemäß §21 StVZO. Beides wegen der Gasanlage und beides vom TÜV. Allerdings beides auch aus dem Februar 2007 :-(

Kann ich mit den Unterlagen nun zur Zulassungstelle? Auch wenn die schon fast 2 Jahre alt sind?

Was mich ärgert ist die Tatsache, das ich mich nun um die Sachen kümmen muss - obwohl beim Kauf abgesprochen war, das sich der Händler darum kümmert.

Martin
 

EsCaLaToR

Lebende Legende
Registriert
4 März 2005
Beiträge
1.655
Alter
49
Ort
Pratzschwitz
Dasss der Händler das eintragen lässt, glaube ich kaum. Mit dem Bericht einfach zur Zulassungsstelle gehen. Das der Schein von 07 ist, macht nix.
Ich habe meine Felgen auch noch nicht eintragen lassen.

Eigentlich langt es, wenn das bei der nächsten befassung mit den fahrzeugpapieren erfolgt. Solange einfach die Abnahmebescheinigung mitführen.
 

dridders

Superposter
Registriert
12 April 2006
Beiträge
2.998
Alter
45
Ort
Weidenbach
Der Haendler kann es gar nicht bei der Zulassung eintragen lassen. Und wenn man Unterlagen uebergeben bekommt sollte man schonmal schauen was das ist und wofuer es ist. Dann waere einem auch der Hinweis "umgehend in die Fahrzeugpapiere einzutragen" aufgefallen.
Das Alter ist jetzt hierbei egal, geh zur Zulassung und lass es eintragen. Und wenn du bei der naechsten HU einen guten TUeV-Pruefer erwischt kratzt er dir halt die Plakette ab und legt den Wagen still bis er ordnungsgemaess umgeruestet worden ist. Sofern er rausfindet wer den Wagen abgenommen hat wuerde sich noch eine entsprechende "Beschwerde" lohnen... besser gesagt mal die Aufsicht zu dem Menschen zu schicken. Denn wenn die Gasleitung per Kabelbinder befestigt ist ist die Anlage NICHT EINTRAGUNGSFAEHIG. Nicht legal zumindest, mit gefaelschten Papieren geht alles, und das hat der TUeV (oder der Haendler?) hier dann wohl gemacht.
Ergo: umgehend die Anlage so umbauen lassen das sie den Vorschriften entspricht, Kosten versuchen vom originalen Umruester einzufordern. Ohne Anwalt vermutlich aussichtslos, mit Anwalt schwierig.

Escalator:
FALSCH! Ein 21er muss UMGEHEND eingetragen werden, das heisst ohne vermeidbare Verzoegerung. Mitfuehren reicht hier NICHT aus. Mag geduldet werden, rechtlich ist es aber nicht zulaessig. Schliesslich kann sich ein 21er auf diverses auswirken, wie z.B. Steuereinstufung, Statistiken das KBA, etc.
 

methusalem

Mitglied
Registriert
20 September 2011
Beiträge
61
Der Haendler kann es gar nicht bei der Zulassung eintragen lassen.
Warum nicht? Er hat ja die Zulassung für uns komplett abgewickelt. Ich war damals nicht bei der Zulassungsstelle, das hat der Händler gemacht. Es war definitiv so mit Ihm abgesprochen. Wir haben den Wagen von Ihm inkl. Gasanlage gekauft. Die Gasanlage ist zwar für uns eingebaut worden, aber halt vor unserer Unterschrift unter dem Kaufvertrag. Nach dem Motto: "Den würden wir nehmen, wenn er ne Gasanlage hätte."
Und wenn man Unterlagen uebergeben bekommt sollte man schonmal schauen was das ist und wofuer es ist. Dann waere einem auch der Hinweis "umgehend in die Fahrzeugpapiere einzutragen" aufgefallen.
Da hst du Recht. Ich hab ja auch nicht behauptet, das mich hier keine Schuld trifft. Sicher hätte ich bei der Kontrolle der Unterlagen aufmerksam werden müssen.

Ich hätte halt nur erwartet, das mich die Werkstatt spätestens beim nächsten Werkstattbesuch auf das fehlen der Eintragung aufmerksam macht.
 

methusalem

Mitglied
Registriert
20 September 2011
Beiträge
61
So, bin mit dem TÜV Gutachten heute zur Zulassungstelle. Die Papiere sind nun umgeschrieben. Der nächste TÜV Termin zur HU ist im Januar. Mal sehen, was da passiert.
 

dridders

Superposter
Registriert
12 April 2006
Beiträge
2.998
Alter
45
Ort
Weidenbach
Ok, wenn du das ganze von ein und dem selben Haendler kaufst der auch die Vollmacht von dir hat den Wagen zuzulassen, dann haette er schon dafuer sorgen sollen das der Wagen auch so zugelassen wird.
Die Werkstatt scheint ja selbst keine grosse Ahnung von Gasanlagen zu haben, wie sich das so liest. Und abwarten bis zum TUeV wuerde ich an deiner Stelle nicht, sondern schon um der eigenen Sicherheit willen die Anlage ueberholen lassen. Was hilft es dir das der TUeV im Januar das angemeckert haette, wenn dir morgen einer hinten drauf knallt und du den Tank anschliessend im Ruecken hast?
 
Oben