Baumschubser
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Unser Gebrauchtwagen hat ein kaputtes Getriebe und es ist offenbar mal nach einen früheren Defekt ein falscher Kühlerlüfter einer anderen Modellreihe eingebaut worden, der nicht funktioniert. Das Auto ist noch innerhalb der ersten 6 Monate ab Kauf und hat zusätzlich 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie. Die Kostenseite ist somit wohl eindeutig, darum solls hier auch nicht gehen.
Der Autohändler arbeitet mit einer kleinen freien Werkstatt zusammen, was auch nicht zu beanstanden ist, auch der will und muss seine Kosten niedrig halten. Nun ist es aber nicht so einfach, den richtigen Lüfter und das Getriebe zu beschaffen bzw. letzteres zu reparieren. Das würde die Werkstatt sogar selber machen, aber an die Teile ist kein rankommen. Aber die Teile sind durchweg im Lieferrückstand bzw. der Hersteller rückt sie gar nicht erst an freie Werkstätten raus.
Das ist aber alles erstmal nicht mein Problem, sondern die laufenden Kosten. Den Mietwagen zahle ich nämlich selber, leider ist sogar das rechtens. Ist aber auch nicht der springende Punkt, habe das Leihauto noch bis nächsten Freitag, bis dahin läuft zwar eine stolze Summe auf, aber an der gehe ich nicht zugrunde. So, erstmal kurz zum zeitlichen Ablauf. Der Defekt wurde am 10.06. gemeldet beim Händler, am 14.06. habe ich ihn in die Werkstatt gebracht und seit dem 14.06. hab ich den Leihwagen. Den muss ich notgedrungen selber bezahlen bis zum 01.07., danach hab ich zum Glück drei Wochen Urlaub und dann reicht uns ein Auto solange.
Allerdings möchte es dann mal langsam fertig werden, bis heute hat sich so rein gar nichts getan, außer dass der Schaden diagnostiziert wurde. Ich werde am Dienstag dort mal wieder auf den Busch klopfen, was nun wird.
Mich interessieren deshalb ein paar Fakten, wann man üblicherweise anfängt, schriftliche Nachfristen zu setzen, wievie Zeit ein Händler zur Nachbesserung überhaupt üblicherweise hat. Allerspätestens am 01.08. brauchen wir wieder zwei Autos im Haus, bis dahin muss repariert oder das Auto zurückgenommen sein. Bin für jeden Tipp und eventuell bereits gesprochene Urteile dankbar (natürlich wie immer alles unverbindlich, ist ja keine Anwaltshotline). Apropos Anwalt, ich hab zwar keine Rechtsschutz, aber übern ADAC zumindest eine Erstberatung kostenlos. Ab wann würdet ihr dieses scharfe Geschütz auffahren?
Der Autohändler arbeitet mit einer kleinen freien Werkstatt zusammen, was auch nicht zu beanstanden ist, auch der will und muss seine Kosten niedrig halten. Nun ist es aber nicht so einfach, den richtigen Lüfter und das Getriebe zu beschaffen bzw. letzteres zu reparieren. Das würde die Werkstatt sogar selber machen, aber an die Teile ist kein rankommen. Aber die Teile sind durchweg im Lieferrückstand bzw. der Hersteller rückt sie gar nicht erst an freie Werkstätten raus.
Das ist aber alles erstmal nicht mein Problem, sondern die laufenden Kosten. Den Mietwagen zahle ich nämlich selber, leider ist sogar das rechtens. Ist aber auch nicht der springende Punkt, habe das Leihauto noch bis nächsten Freitag, bis dahin läuft zwar eine stolze Summe auf, aber an der gehe ich nicht zugrunde. So, erstmal kurz zum zeitlichen Ablauf. Der Defekt wurde am 10.06. gemeldet beim Händler, am 14.06. habe ich ihn in die Werkstatt gebracht und seit dem 14.06. hab ich den Leihwagen. Den muss ich notgedrungen selber bezahlen bis zum 01.07., danach hab ich zum Glück drei Wochen Urlaub und dann reicht uns ein Auto solange.
Allerdings möchte es dann mal langsam fertig werden, bis heute hat sich so rein gar nichts getan, außer dass der Schaden diagnostiziert wurde. Ich werde am Dienstag dort mal wieder auf den Busch klopfen, was nun wird.
Mich interessieren deshalb ein paar Fakten, wann man üblicherweise anfängt, schriftliche Nachfristen zu setzen, wievie Zeit ein Händler zur Nachbesserung überhaupt üblicherweise hat. Allerspätestens am 01.08. brauchen wir wieder zwei Autos im Haus, bis dahin muss repariert oder das Auto zurückgenommen sein. Bin für jeden Tipp und eventuell bereits gesprochene Urteile dankbar (natürlich wie immer alles unverbindlich, ist ja keine Anwaltshotline). Apropos Anwalt, ich hab zwar keine Rechtsschutz, aber übern ADAC zumindest eine Erstberatung kostenlos. Ab wann würdet ihr dieses scharfe Geschütz auffahren?