Weisse Blinker Gelb/Orange färben. Ist es Erlaubt?

S

Scion TJ

Gast im Fordboard
Hallo,

Laut Google hab ich dazu auch nichts gefunden. Gibt anscheinend noch nichtmal Gelbe Blinker zu kaufen. Daher frag ich mal hier ;) .

Ich würd gerne bei meinem Mondeo MK1 die Blinker Umfärben. In Klarer Optik gefallen die mir einfach nicht. Deshalb möchte ich am liebsten meine Vorhandenen Umfärben. Es gibt ja so Spezielle Farben, womit man die Rückleuchten umfärben kann. Habe auch schon im Bereich Mercedes Tuning Blinker gesehen, die zum Teil mit einer Gelben/Orangen Farbe gefärbt wurden (US Optik).

Die Frage ist nun: Geht das auch bei kompletten Blinkern, oder ist das nicht erlaubt?

Es gibt übrings auch einen Mondeo im sogenanten "Ratstyle-Look", der wohl gefärbte Blinker montiert hat:
http://www.youtube.com/watch?v=ZLOllwKqbPc

Vielen Dank im Vorraus!

MfG
Tobi
 

Cougarbabe

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Also ich vermute schon...da gelb bzw orange ja eigentlich eine standardblinkerfarbe ist....ich denk das würde auch keiner kontrollieren, da es ned auffällt.
nur rot oder so dürfens halt ned werden, obwohl ich glaub bei seitenblinkern geht das alles^^
 

Mopar

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Eigentlich gehts ja nicht, bzw. nicht zulässig, da man keine Änderung an der Beleuchtungseinrichtung vornehmen darf. Eigentlich.
Aber wie schon gesagt wird in diesem Fall niemand was degegen haben, solange es nicht durch grobe Schlampigkeit auffällt. Z.B. Lacknasen, wenn du sie lasierst. Es gibt auch Folie speziell für Scheinwerfer zu kaufen. Kannst dich dann auch zwischen gelb und orange entscheiden.
 

Tinman

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... nicht zulässig!

N'Abend!

Ohne jetzt eine verbindliche Rechtsauskunft zu geben . . .

Zunächst einmal ist das Verändern von "lichttechnischen Einrichtungen" (dazu zählen auch die Blinkleuchten) grundsätzlich nicht zulässig.
Zulässig ist dies nur dann, wenn die Veränderung (bspw. in Form eines Austauschs oder bei Verwenden einer "Lampenmaske") geprüft und mittels Gutachten (ABE, ABG, ggf. ECE-Papiere, ...) festgeschrieben wurden.

Bei Blinkleuchten ist bereits das nachträgliche Einfärben von Leuchtmitteln (Birnen) verboten - hier müssen solche mit entsprechender Vorfärbung oder Farbfrequenzfiltern (z.B. OSRAM Diadem-Birnen) verwendet werden.
 
S

Scion TJ

Gast im Fordboard
Hallo,

Danke für eure Zahlreichen Antworten ;) .

Es scheint tatsächlich nicht erlaubt zu sein. Das meinten auch Mehrere auf der Essen Motor Show. Teilweise aber schon!

Dann denke ich mal, das ich den Contour look machen werde:

800px-1995-Ford-Contour.jpg

Quelle: Wikipedia.de

MfG
Tobi
 

Wavemaster

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Es ist nicht zulässig. Die Lichteinheit wurd so abgenommen wie sie ab Werk ist. Alles was du hinterher veränderst z.b. das einfärben ist illegal und kann bei einer Kontrolle zu Problemen führen wenn es entdeckt wird.... Und die Grüne/Blaue Rennleitung ist auch nicht mehr von gestern ;)
 
S

Scion TJ

Gast im Fordboard
Wavemaster schrieb:
Und die Grüne/Blaue Rennleitung ist auch nicht mehr von gestern ;)

Da geb ich recht. Allerdings wird hier bei mir in der Region es recht Tolleriert. Um noch mehr aufzufallen, fahren andere gleich komplett im US Look. Heisst also mit Standlicht, wo die Blinker dann auch Leuchten. Ist ebenfalls illegal, aber bisher hab ich von keinem gehört, das er mecker bekommen hat.

Ich denk mal auch, das wenn ich Sauber den Reflektor an den Seiten in der Passenden Form abklebe und dann lackiere, wird wohl keiner was dagegen haben (Ausser Vielleicht der Tüv).

MfG
Tobi
 

Wavemaster

Megaposter
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Wir haben dich darauf hingewiesen das es illegal ist ... Was du daraus machst ist deine Sache.
Baust aber einen Unfall und es wird festgestellt will ich nicht in deiner Haut stecken....
Kleines Beispiel gefällig.
Ich nehm Golf 2 die Vorfahrt , es kracht ...... Alles tri tra trullalala sammt Polizei. Golffahrer macht Motor wieder an und ich sag noch vor mich hin .. Seit wann hat ein 2er Golf Xenon Schweinwerfer ....
Ab da wurde die Sache spaßig ..... Aber für mich als Zuschauer. Das Ende vom Lied war nicht erfreulich für den Golffahrer ... Mit legalem Licht hätte ich zu 100% Schuld gehabt so hatte er eine Teilschuld
 

Herbert

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Man kann es doch ganz einfach machen, alle Veränderungen die nicht eingetragen sind oder eine ABE haben , sind in Deutschland verboten.

Das Beispiel mit dem Xon Licht ist doch ein sehr gutes Beispiel, finde ich!
Aber Vorsicht wenn es ein Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen ist Wavemaster ;)

Bei uns in den NL fahren auch Golf 2 damit rum legal. :)
 

Bad-Focus

König
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legal ?
wohl eher nicht , da es sowas nicht gab ...

@topic , was spricht eigendlich dagegen die teile von nem us-modell zu nutzen ?
wenn die form her identisch ist , sollte das weniger auffallen als nen selbstbau.

klar legaler wirds eher nicht (us leuchten haben meiste keine eu zulassung) , aber das sei dann mal dahingestellt
 

Tinman

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Bad-Focus schrieb:
...
@topic , was spricht eigendlich dagegen die teile von nem us-modell zu nutzen ?
wenn die form her identisch ist , sollte das weniger auffallen als nen selbstbau.
...

Sieht zwar sehr ähnlich aus, aber es unterscheiden sich vom Contour zum Mondeo:
- Scheinwerfer (andere Abmessungen)
- Blinker (weiter in den Kotflügel rein gezogen)
- Stoßfänger
- Kotflügel
- Motorhaube
. . . also eigentlich die ganze Front des US-Contour hat außer einer oberflächlichen Ähnlichkeit nicht viel mit dem EU-Mondeo gemein.
Das haben wir 2005 bei einem Besuch in Kanada mal vermessen, weil's dort ein paar nette Zubehörteile gab/gibt, die ja vielleicht an 'nem MK1 hätten passen können.
 

Herbert

Jungspund
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Bad-Focus schrieb:
legal ?
wohl eher nicht , da es sowas nicht gab ...


Ja bei Dir in Deutschland nicht, weil die eben mit Ihren Vorschriften spinnen, aber in den Niederlande ist es erlaubt, ich habe auch Xon Licht drin im Cougar. Im 94er Calibra hatte ich das auch drin und das einzige was dazu gesagt wird ist nur das ist besseres Licht sehr gut von offizieller Seite.
Sogar einen Golf 1 habe ich schon damit gesehen und vieles anderes was man in Deutschland nicht darf.

Auch wird keine ABE oder Eintragung bei uns verlangt für Spoiler usw.
Soviel zu dem Thema
 
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