cougar_16v

Triple Ass
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hi wollte dir nur mal eben sagen des ales aussen montierten leuchtmitttel nicht legal sind

hab mir des vorkurzem erst von der netten rennleitung erzählen lassen :besserwisser ^^
 

puccak

Jungspund
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ich meinte eigentlich nicht die beleuchtung sonder wie der aufgebaut wurde !

******************************

war der jetzt eigentlich in deutschland angemeldet also staßenulässig !
weil so weit ich weis sind woch sollche heckflügel nicht erlaubt !


Edit by RedCougar: Doppelpost zusammengefügt.
Bitte benutz für Ergänzungen und Änderung die "Bearbeiten-Funktion" solange noch kein anderer User geantwortet hat.
 

RedCougar

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Was den Heckflügel angeht, bin ich mir nicht sicher. Wenn er komplett aus Alu ist, dann wäre er illegal und keinesfalls eintragungsfähig.

Was aber die Beleuchtung angeht, wird man beim nächsten TÜV oder Straßenkontrolle möglicherweise erhebliche Probleme bekommen, denn wie schon gesagt ist sowohl ein Xenon-Nachrüstsatz beim Cougar, wie auch die lasierten Heckleuchten, das Nichtvorhandensein der vorgeschriebenen Seitenblinker und das Fehlen der dritten Bremsleuchte der Knackpunkt. Selbst wenn der bisherige Besitzer dadurch noch keine Probleme hatte, macht es die Sache an sich nicht legaler und was eine Versicherung in einem möglichen Schadenfall dazu sagt, steht auch auf einem gesonderten Blatt.
 

TheBrain

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Schon geil dass er jedes Leuchtmittel was es so am Auto gab doch tatsächlich irgendwie geschafft in illegal umzuwandeln :D
 

3sch

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...also der Heckflügel scheint mir aus Carbon zu sein, was eine Eintragung erheblich einfacher gestaltet. Jedoch wurde ein neuer Paragraph in´s Leben gerufen, der schon vorangegangene Eintragungen der Crabon-Heckflügel ersetzt, bzw. aufhebt. (weiß ich von ein paar Freunden, denen es leider so erging)

Die lasierten Rückleuchten sind erlaubt, wenn sie einen gewissen Grad der Lasierung, sprich Verdunkelung nicht überschreiten. Es gibt auch Händler, die solche Lasierungen anbieten und man bekommt sogar für die "neuen" Rückleuchten ein Gutachten, bzw. eine ABE. (habe selbst mit so einem Händler gesprochen und habe auch diese ABE bei mir zuhause liegen - der TÜV und der GTÜ haben sich die Rückleuchten/Gutachten angesehen und nichts bemängelt)

Aber wie immer ist der Grad vom Legalen zum Illegalen seeehr schmal! :pfeif "Machste nur ein Birnchen anderst... *BÄM* stehen die freundlichen Grünen vor deiner Türe!" :wand
 

RedCougar

Megaposter
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dimi4u schrieb:
... Lasierung ist in Deutschlang grundsätzlich verboten - egal zu welchem grad! ...
Das ist so auch nicht ganz korrekt. Es gibt genaue Lichtstärkenvorgaben, die eingehalten werden müssen. "Grundsätzlich" kann man daher auch nicht sagen. Jedoch sind die Spielräume bei den heutigen Leuchten so dermaßen eng, dass selbst mit einer leichten Lasierung die Mindestlichtstärken kaum eingehalten werden können. Genaue Werte zu den vorgeschriebenen Lichtstärken bei Begrenzungs-, Schluss- und Bremsleuchten findest du in der entsprechenden ECE-Regelung R7 (Punkt 6 - Lichtstärke, mit einer Tabelle auf Seite 20)

Das ist genauso wie bei Tönung der Front- und vorderen Seitenscheiben. Auch hier darf man tönen sofern die Mindestlichtdurchlässigkeit gewährleistet bleibt. Allerdings ist es auch hier so, dass durch die werksseitigen Sonnenschutztönungen der Scheiben, die Mindestlichtdurchlässigkeit oft bis an den Rand ausgeschöpft ist ... da geht dann nicht mal mehr eine klare Einbruchschutzfolie.
 
U

Uli

Gast im Fordboard
RedCougar schrieb:
Was aber die Beleuchtung angeht, wird man beim nächsten TÜV oder Straßenkontrolle möglicherweise erhebliche Probleme bekommen...
Also schon in ein paar Wochen. TÜV 01/10 steht in der Anzeige.
Ein Schelm, wer da nicht.... :undwech

Grüße
Uli
 

3sch

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RedCougar schrieb:
Darf ich auf die ABE mal nen Blick werfen? ... gerne per PN
Gerne! Scan sie heute Abend mal ein. :bier:
Die Firma ist ein Lackierer, bzw. Airbrusher und bezüglich dem grundsätzlich verboten: Wenn ich mir so manche Rückleuchten von namenhaften Automarken ansehe bezweifle ich, dass es so verboten ist... Ich selbst habe für meine Freundin anlässlich ihres Geburtstages direkt beim Mercedes Benz Händler schwarze (sehr extrem dunkel lasierte - siehe Anhang) Rückleuchten bestellt und selbst da war ein schöner roter Zettel dabei zu dem der TÜVler nix sagte! ?(
 

Sylvester23

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3sch schrieb:
Ich selbst habe für meine Freundin anlässlich ihres Geburtstages direkt beim Mercedes Benz Händler schwarze (sehr extrem dunkel lasierte - siehe Anhang) Rückleuchten bestellt und selbst da war ein schöner roter Zettel dabei zu dem der TÜVler nix sagte! ?(
Hm, bist Du sicher, dass die lasiert sind? Es gibt im Zubehörhandel Rückleuchten, die original so dunkel sind (nicht nachlasiert), leider nicht für den Cougar. Das ist ja das Problem.
 

Achim

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So manch ein TÜVer bewegt sich mit den Abnahmen die er macht, auf sehr dünnem Eis ;-)
 

TheBrain

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3sch schrieb:
RedCougar schrieb:
Darf ich auf die ABE mal nen Blick werfen? ... gerne per PN
Gerne! Scan sie heute Abend mal ein. :bier:
Die Firma ist ein Lackierer, bzw. Airbrusher und bezüglich dem grundsätzlich verboten: Wenn ich mir so manche Rückleuchten von namenhaften Automarken ansehe bezweifle ich, dass es so verboten ist... Ich selbst habe für meine Freundin anlässlich ihres Geburtstages direkt beim Mercedes Benz Händler schwarze (sehr extrem dunkel lasierte - siehe Anhang) Rückleuchten bestellt und selbst da war ein schöner roter Zettel dabei zu dem der TÜVler nix sagte! ?(
Da du es ja noch ganz nett meinst und es nicht besser weißt, bzw. man dir anderes eingeredet hat bin ich auf dich nicht böse, aber um es den ganzen Kids hier nicht schmackhaft zu machen: Vergesst es, es ist nicht erlaubt und ihr verliert euren Versicherungsschutz etc... lasst so einen schei.....

Wenn du dir so manche Rückleuchten von namenhaften Automarken ansiehst, dann wirst du sehen dass diese MIT der Tönung eine Zulassung für dieses Fahrzeug haben.
Spätestens jetzt sollte es "Klick" machen.
Es ist völlig egal wie dunkel das ist, das interessiert doch niemanden. Wenn du einen Waffenschein hast, darfst du dir ne Waffe gönnen....hast du eben keine, so darfst du sie eben auch nicht haben.
Wenn dein Rücklicht eine Zulassung für die Tönung hat, dann darfst du dir es gönnen. Hast du keine Zulassung für diese Tönung auf diesem Rücklicht, dann eben nicht.

Wir sind hier in keinem Staat wo man sich alles kopieren kann wie man gerade lustig ist, das muss alles kontrolliert werden. Und wenn da ein Lackierer ankommt, der mal drübernebelt und meint er ist Mr. TÜV und ist ermächtigt eine bestehende Genehmigung eines für Zehntausende von Euros getesteten Rücklichtes abändern zu dürfen, dann soll er das mal meinen ;)
Eine ABE für seine Arbeit interessiert nicht, denn das Rücklicht hatte eine so wie es war, wird es geändert, wars das mit der Genehmigung.
 
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