3sch schrieb:
RedCougar schrieb:
Darf ich auf die ABE mal nen Blick werfen? ... gerne per PN
Gerne! Scan sie heute Abend mal ein.

:
Die Firma ist ein Lackierer, bzw. Airbrusher und bezüglich dem grundsätzlich verboten: Wenn ich mir so manche Rückleuchten von namenhaften Automarken ansehe bezweifle ich, dass es so verboten ist... Ich selbst habe für meine Freundin anlässlich ihres Geburtstages direkt beim Mercedes Benz Händler schwarze (sehr extrem dunkel lasierte - siehe Anhang) Rückleuchten bestellt und selbst da war ein schöner roter Zettel dabei zu dem der TÜVler nix sagte!
Da du es ja noch ganz nett meinst und es nicht besser weißt, bzw. man dir anderes eingeredet hat bin ich auf dich nicht böse, aber um es den ganzen Kids hier nicht schmackhaft zu machen: Vergesst es, es ist nicht erlaubt und ihr verliert euren Versicherungsschutz etc... lasst so einen schei.....
Wenn du dir so manche Rückleuchten von namenhaften Automarken ansiehst, dann wirst du sehen dass diese MIT der Tönung eine Zulassung für dieses Fahrzeug haben.
Spätestens jetzt sollte es "Klick" machen.
Es ist völlig egal wie dunkel das ist, das interessiert doch niemanden. Wenn du einen Waffenschein hast, darfst du dir ne Waffe gönnen....hast du eben keine, so darfst du sie eben auch nicht haben.
Wenn dein Rücklicht eine Zulassung für die Tönung hat, dann darfst du dir es gönnen. Hast du keine Zulassung für diese Tönung auf diesem Rücklicht, dann eben nicht.
Wir sind hier in keinem Staat wo man sich alles kopieren kann wie man gerade lustig ist, das muss alles kontrolliert werden. Und wenn da ein Lackierer ankommt, der mal drübernebelt und meint er ist Mr. TÜV und ist ermächtigt eine bestehende Genehmigung eines für Zehntausende von Euros getesteten Rücklichtes abändern zu dürfen, dann soll er das mal meinen

Eine ABE für seine Arbeit interessiert nicht, denn das Rücklicht hatte eine so wie es war, wird es geändert, wars das mit der Genehmigung.