Tiefer ohne Eintrag?

L

LUX Cougar

Gast im Fordboard
Hab mein Cougar mit Wolf Federn um 35mm tiefer legen lassen. Es ist aber nichts vom Tüv in die Fahrzeugpapiere eingetragen worden - ist das Normal oder reicht der Wisch der bei die Federn dabei war?
Und passen dan noch 18 Zoll Felgen?

Danke
 
S

southern_coug

Gast im Fordboard
Ich denke du musst auf jeden Fall zum TÃœV und das eintragen lassen. Ist aber mit ABE normalerweise kein Problem.
Ich hab die No-Limit Federn drinnen und musste auch zum TÃœV. Lief aber alles ohne Probleme ab.

Bye,
Tom
 
L

LUX Cougar

Gast im Fordboard
Die Sache ist halt das der Tüv beim einbau dabei war und noch 50Euro extra kassiert hat.
 
H

Hilmar

Gast im Fordboard
Original von LUX Cougar
Die Sache ist halt das der Tüv beim einbau dabei war und noch 50Euro extra kassiert hat.

Dann hast Du doch einen Beleg, oder? Da steht doch dann drauf wofür.??? Mit dem gehst Du dann zur Zulassungsstelle!!

Hättest aber auch bei Wolf eine Abnahme machen lassen können. Zum TÜV mußt Du und auch zur Zulassungsstelle, da das Tieferlegen eine Technische verändererung ist, muß man diese auch in die Papiere eintragen lassen

(zwei Post)
 
S

southern_coug

Gast im Fordboard
Das mit der Zulassungstelle ist ja nicht zwingend notwendig. Mich hat damals der TÜV Fuzzi gefragt ob ich es in den Schein eintragen lassen will oder ob mir eine Bestätigung als einfaches Blatt reicht. Um mir den Stress mit Zulassungstelle zu sparen hab ich den Wisch genommen. Der liegt jetzt halt im Handschufach.

Tom
 
K

Kim

Gast im Fordboard
muß man diese auch in die Papiere eintragen lassen

Man muß aber nicht undbedingt unverzüglich zur Zulassungsstelle. In meinen Gutachten für Felgen und Tieferlefungen stand immer der Zusatz: "Änderung der Fahrzeugpapiere bei nächster Gelegenheit", z.B. Ab-/Anmeldung, Umzug ... bis dahin reicht es aus, das vom TÜV erstellte Gutachten mitzuführen.
 
A

André Thormeyer

Gast im Fordboard
Hey Lux Cougar,

da musst du nur mal in die Papiere schauen, die du zu den Federn mit bekommen hast. Wenn dort irgend etwas steht "das mit dem Einbau die Betriebserlaubniss erlischt und eine Prüfung bei einem Sachverständigen notwendig wird, oder eine Einzellbetriebsabnahme erforderlich wird" dann musst du dies auch tun.
Es sei denn, in den Feder - Papieren steht irgendwas mit "das die federn konform mit dem originalen sind" - was ich aber nicht glaube!
Ansonsten muss eigentlich jede Änderung am und im KFZ im Fahrzeugbrief/ schein eingetragen werden!
Zum Beispiel gehört eigentlich zu jedem Sportauspuff der die originale Geräuschkullisse verändert ein neues Gutachten - zwecks erhöhtem Dezibel - Ausstosses.
Sonnst kannst du mal schnell eine "OWI - Anzeige wegen Erlöschen ABE" bekommen, wenn du Pech hast! :wow
 
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