Puma-Axel, es ist nicht verboten während der Fahrt etwas in der Hand zu halten. Es ist nicht alles gesetzlich geregelt, zum Glück, jeder soll für sich selber entscheiden, was er während der Fahrt nebenbei sich zutraut. Die Versicherung könnte bei einem Unfall auf Fahrlässigkeit plädieren, da hast du recht. Aber das tun die bereits wenn man die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschreitet!
Ein Handy unterscheidet sich insofern von etwas anderem, wie z. B. Sandwich, Flasche, Zigarette, Fensterschwamm, CD oder eben Fotoapparat, daß man es bei schwierigen Verkehrssituationen in der Praxis nicht ohne weiteres weglegt, weil man ein Gespräch führt und zusätzlich dadurch, daß man neben dem Einhandfahren auch noch durch das Gespräch abgelenkt ist. Deswegen ist es auch verboten, im Gegensazt zu anderen Tätigkeiten.
Deine Meinung akzeptiere ich aber ich teile Sie nicht.