Wo muss das Auto angemeldet werden?

S

Stewo

Gast im Fordboard
Hallo;

folgendes Problem:

Ich habe vor in Österreich zu studieren und würde meinen alten Ford Fiesta natürlich gerne mitnehmen. Auch wenn der Sprit dort schön billig ist, müsste ich für die Erstanmeldung die NOVA Steuer bezahlen, die je nach Schadstoffausstoß meiner kleinen Dreckschleuder bis zu 16% des NEUPREISES betragen kann. Ich habe Panik die 500€-Karre überhaupt noch einmal über den TÜV zu bekommen und zu verschenken hab ich als angehender Student schon einmal prinzipell gar nichts :) Also finde ich mehrere Hundert Euro doch recht happig...

Meine Überlegung zum Umgehen des Problems sind hierbei zu Zulassungsvorschriften: Soweit ich weiß, muss das Auto im Zulassungsbezirk des Erstwohnsitzes des Halters angemeldet werden.
Allerdings bin ich überhaupt nicht der Halter: Der Fiasko ist um bei der Versicherung zu sparen auf meinen Vater zugelassen, der weiterhin im Landkreis Offenbach wohnhaft ist. Damit sollte es mir doch möglich sein, mein Auto auch mit deutschem Kennzeichen in Österreich zu fahren, auch wenn ich dort wohne, oder gibt es auch dafür Regelungen?

Zählt anderenfalls die Ausrede "Das Auto gehört gar nicht mir, das habe ich mir nur von Papa ausgeliehen, steht hier auch in den Papieren"?


Liebe Grüße,
Stewo
 

C-Maxe

Haudegen
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Warum soll es in Österreich verboten sein, mit einem geliehenen Auto zu fahren?

Das Auto ist korrekt im Zulassungsbezirk des Erstwohnsitzes des Halters angemeldet, Punkt. Nur das der nicht in Österreich ist.
 

Baumschubser

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Ist aber IMHO problematisch, wenn das Auto länger in Österreich unterwegs ist, als eine gewöhnliche Urlaubsreise dauert. Im Grunde würde ich mir da aber keine großen Gedanken machen, wer will schon beweisen, dass das Auto bereits 2 Jahre lang keinen heimischen Boden mehr gesehen hat. :mua
 

mattescop

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Da ich persönlich davon ausgehe, dass die Österreicher eine ähnliche Kfz-Steuergesetzgebung haben wie wir, ist das keineswegs egal!

In Deutschland ist es so, dass grundstäzlich dann ein Verstoß gegen das Kfz-Steuergesetz und die Abgabenordnung vorliegt, wenn der Pkw im Ausland zugelassen ist und von einem in Deutschland lebenden Fahrer geführt wird.

Das hieße also in Deinem Fall: Auto im Zulassungsbezirk Offenbach zugelassen und Du hast einen Wohnsitz in Österreich und nutzt den Wagen in Österreich= Verstoß Steuergesetz

Wenn Du aber weiterhin zumindest einen Zweitwohnsitz in D nachweisen kannst, ist alles in Butter!

Frage mal bei den zuständigen Finanzbehörden in A nach, dort wird man Dir detailliert Auskunft geben können!

Mattes
 

de_Gallier

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Hi,
Wenn Du aber weiterhin zumindest einen Zweitwohnsitz in D nachweisen kannst, ist alles in Butter!

und genau dort fängt es schon an, du kannst in D keinen Zweitwohnsitzt haben wenn nicht der Erstwohnsitz in Deutschland ist.
Hab mich vor paar Jahren auch erkundigt als ich nach Frankreich gezogen bin.
Natürlich kann das mittlerweile geändert worden sein und meist gibt es auch bestimmte "Studentenregelungen"
Such mal nach einer Internetseite der deutschen Botschaft in Österreich, meist stehen dort so infos.

Gruß
Gallier
 

Baumschubser

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Original von mattescop
Da ich persönlich davon ausgehe, dass die Österreicher eine ähnliche Kfz-Steuergesetzgebung haben wie wir, ist das keineswegs egal!

In Deutschland ist es so, dass grundstäzlich dann ein Verstoß gegen das Kfz-Steuergesetz und die Abgabenordnung vorliegt, wenn der Pkw im Ausland zugelassen ist und von einem in Deutschland lebenden Fahrer geführt wird.

Das hieße also in Deinem Fall: Auto im Zulassungsbezirk Offenbach zugelassen und Du hast einen Wohnsitz in Österreich und nutzt den Wagen in Österreich= Verstoß Steuergesetz

Wenn Du aber weiterhin zumindest einen Zweitwohnsitz in D nachweisen kannst, ist alles in Butter!

Frage mal bei den zuständigen Finanzbehörden in A nach, dort wird man Dir detailliert Auskunft geben können!

Mattes

Die Konditionen bei Steuer und Versicherung sind in Österreich komplett anders. Manche Autos, die hier exorbitant teuer sind in der Steuer, wie z.B. ein VW T4 mit 2,4l Hubraum Saugdiesel und Euro 1, sind in der Alpenrepublik wieder ziemlich günstig. Hingegen sind nahezu sämtliche Fahrzeuge jenseits der 100PS in Österreich bei der Versicherung teilweise empfindlich teurer. Insgesamt sind die Konditionen hier in D um einiges preiswerter.
 

C-Maxe

Haudegen
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Erstwohnsitz, Zweitwohnsitz... ???

Der Halter dieses Autos ist sein Vater!!! Und der wohnt in Germany, in Offenbach, daher in Offenbach zugelassen. Und dieser hat seinem Sohn, sein Auto geborgt (wie lange bereits kann sich der Treadstarter bei einer Kontrolle selbst ausdenken).

Daher ist das alles für mich "wasserdicht" (sofern er sich nicht mal verplappert).
 
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