S
Stewo
Gast im Fordboard
Hallo;
folgendes Problem:
Ich habe vor in Österreich zu studieren und würde meinen alten Ford Fiesta natürlich gerne mitnehmen. Auch wenn der Sprit dort schön billig ist, müsste ich für die Erstanmeldung die NOVA Steuer bezahlen, die je nach Schadstoffausstoß meiner kleinen Dreckschleuder bis zu 16% des NEUPREISES betragen kann. Ich habe Panik die 500€-Karre überhaupt noch einmal über den TÜV zu bekommen und zu verschenken hab ich als angehender Student schon einmal prinzipell gar nichts
Also finde ich mehrere Hundert Euro doch recht happig...
Meine Überlegung zum Umgehen des Problems sind hierbei zu Zulassungsvorschriften: Soweit ich weiß, muss das Auto im Zulassungsbezirk des Erstwohnsitzes des Halters angemeldet werden.
Allerdings bin ich überhaupt nicht der Halter: Der Fiasko ist um bei der Versicherung zu sparen auf meinen Vater zugelassen, der weiterhin im Landkreis Offenbach wohnhaft ist. Damit sollte es mir doch möglich sein, mein Auto auch mit deutschem Kennzeichen in Österreich zu fahren, auch wenn ich dort wohne, oder gibt es auch dafür Regelungen?
Zählt anderenfalls die Ausrede "Das Auto gehört gar nicht mir, das habe ich mir nur von Papa ausgeliehen, steht hier auch in den Papieren"?
Liebe Grüße,
Stewo
folgendes Problem:
Ich habe vor in Österreich zu studieren und würde meinen alten Ford Fiesta natürlich gerne mitnehmen. Auch wenn der Sprit dort schön billig ist, müsste ich für die Erstanmeldung die NOVA Steuer bezahlen, die je nach Schadstoffausstoß meiner kleinen Dreckschleuder bis zu 16% des NEUPREISES betragen kann. Ich habe Panik die 500€-Karre überhaupt noch einmal über den TÜV zu bekommen und zu verschenken hab ich als angehender Student schon einmal prinzipell gar nichts
Meine Überlegung zum Umgehen des Problems sind hierbei zu Zulassungsvorschriften: Soweit ich weiß, muss das Auto im Zulassungsbezirk des Erstwohnsitzes des Halters angemeldet werden.
Allerdings bin ich überhaupt nicht der Halter: Der Fiasko ist um bei der Versicherung zu sparen auf meinen Vater zugelassen, der weiterhin im Landkreis Offenbach wohnhaft ist. Damit sollte es mir doch möglich sein, mein Auto auch mit deutschem Kennzeichen in Österreich zu fahren, auch wenn ich dort wohne, oder gibt es auch dafür Regelungen?
Zählt anderenfalls die Ausrede "Das Auto gehört gar nicht mir, das habe ich mir nur von Papa ausgeliehen, steht hier auch in den Papieren"?
Liebe Grüße,
Stewo