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Das Gutachten muss bei der Abnahme beim TÜV vorgelegt werden. Die stellen dir dann entsprechend nach Kontrolle eine Abnahmebescheinigung aus, mit der du dann beim Straßenverkehrsamt die Tieferlegung in die Fahrzeugpapiere eintragen lässt. Dieser letzte Schritt ist normaler aber erst fällig, wenn sich sowieso mal mit den Papieren beschäftigt wird. In der Zwischenzeit (also bis zur Eintragung in die Papiere) ist die Abnahmebescheinigung des TÜV´s aber stets im Original mit sich zu führen.
Also nützt dir das Gutachten mit einem Stempel des TÜV´s
gar nichts. Abgenommen bzw. eingetragen sind die Federn deswegen nicht. Ich würde den Wagen dem Händler solange wieder auf den Hof stellen, bis alles geregelt ist. Die Kosten für TÜV-Abnhame und Eintragung in die Papiere sollte er zahlen.
Also nützt dir das Gutachten mit einem Stempel des TÜV´s
