Ist leider so, Gesetze lassen sich nicht immer logisch erklären. Genaugenommen wird durch das Lackieren die Lichtverteilung/streuung im Vergleich zum Originalscheinwerfer dauerhaft verändert und die Bauartgenehmigung erlischt. Ist nicht ganz so locker zu sehen, wie lackierte Inlays.RedCougar schrieb:Warum sollen die dann nicht mehr zugelassen sein? Werksseitig ist ja auch ein Schutzlack drauf ...
Vielleicht wären sie auch eher nicht mehr zugelassen, wenn man den Schutzlack entfernt (runterschmirgelt/poliert) und anstelle dessen Wachs aufträgt?
Aber ich glaube trübe Scheinwerfer sind das weitaus größere Problem![]()
MZ-Nico schrieb:Aber dazu muss es erstmal erkennbar und vor allen nachweisbar sein, dass sie nachträglich lackiert wurden. Klar bleibt es illegal, aber wenn es gut gemacht ist wird es wohl niemand mitbekommen. Ist ähnlich wie bei Leistungssteigerungen ... lässt auch kaum jemand eintragen, ist ja auch nicht ohne weiteres feststellbar.
Es ist kein Witz ... es gibt schon viele die sowas nicht eintragen lassen ... einfach nur weil es extra kostet und sie zu geizig sind. Und es gibt übriegens mehr Wege die Leistung zu steigern als nur durch Softwaretuning, also würde ein Sachverständiger auf der ECU nur das Originalmapping finden.Phex schrieb:Ist das ein Witz? Muss einer sein. Wenns drauf ankommt, ist ne Leistungssteigerung absolut simpel nachzuweisen, der Sachverständige muss sich einfach nur das Steuergerät mitnehmen; und wenns dann nicht eingetragen ist, dann brennt der Baum aber richtig. Ich hab bisher noch niemanden kennen gelernt, der die Leistungssteigerung seines Fahrzeugs nicht hat eintragen lassen.