Reparaturkosten 8 Mon.nach Gebrauchtwagenkauf

L

lasker

Gast im Fordboard
Hallo,meine Freundin hat im Nov.2005 bei einem Autohändler in Berlin
für 3000€ einen gebrauchten Ford Fiesta gekauft( Erstzulassung 05/1996 , KM-Stand ca.55000).
Garantie gabs nur auf Motor(ist wohl so üblich...!?)
Im Juli 06 musste das Auto in d.Werkstatt ( ich weiß nicht mehr genau weswegen),KM-Stand da ca.61000.
Jedenfalls gabs dann eine Rechnung von 1133€ (bei ATU,nur für Verschleißteile).
Diese waren Luftfilter,Stoßdämpfer,Querlenker,alles mögliche
in Sachen Bremsen,Achsvermesung und was weiß ich noch alles...
Wir haben keine Ahnung von Autos,
uns ist schon klar,,dass Gebrauchtwagenhändler
wohl u.a.auch damit ihren Gewinn machen,dass die Verschleißteile bei ihren PKW- Angeboten wohl alle
mehr oder weniger reparaturbedürftig sind,und deswegen Garantie nur auf Motor gegeben wird.
Uns interessiert nur,ob das OK ist,wenn ein gebrauchter PKW verkauft wird,bei dem nur 8 Monate nach Kauf und bei
normalem Fahrverhalten in der Stadt eine Rechnung( welche sich nur auf Verschleißteile bezieht) in Höhe
von 1133€ fällig wird.
Wir würden uns über Antworten freuen.
Gruß Claudia+Andreas
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Hallo Ihr zwei :happy:

wisst Ihr, ich will dem Händler ja nichts unterstellen, aber Euer Satz:
Wir haben keine Ahnung von Autos
sagt eigentlich schon viel aus. Das hat der Händler sicherlich auch gemerkt. Alle Händler versuchen im Gespräch zu erfahren, wie "bewandert" der Interessent ist oder ob man vielleicht zu einem einfachen Geschäft kommt. Garantie klingt immer gut, aber nur auf den Motor zu beschränken bedeutet doch, das andere Dinge schon "angenagt" sein könnten. Üblich ist das jedenfalls eher nicht, und ich wäre hier mindestens stutzig geworden. Ich fürchte, wenn Ihr den Wagen gleich nach dem Kauf zur Durchsicht gebracht hättet, wären so Dinge wie das halbe Fahrgestell schon damals bemängelt worden, nur konntet Ihr das beim Kauf nicht erkennen.

Übrigens: Querlenker und Achsvermessung zählen definiv nicht zu den Verschleißteilen, Stoßdämpfer eigentlich auch nicht, sondern Filter, Öl, Kühlmittel, Bremsbeläge und sowas.

Grüße
Uli
 
S

Soulreaper

Gast im Fordboard
Hallo,

laut gültigem deutschem Recht MUSS er dir 1 Jahr garantie auf gebraucht Fahrzeuge geben. Mehr ist nicht Pflicht und wenn er gesagt hat das ihr Pech habt mit dem Auto und er das nicht zahlt dann geht zum Anwalt und lasst euch dort beraten wie es in euerer Situation steht (ihr habt das ja schon richten lassen und normalerweise hat der Händler das recht das er das 3x nachbessert!)!

Mfg

Souli
 

cos86

Kaiser
Registriert
9 April 2004
Beiträge
1.208
Alter
56
Ort
nrw
Innerhalb der ersten 6 Monate muß der Verkäufer(Händler) beweisen das kein Schaden vorlag am KFZ und danach gilt die Beweisumkehrung.
Nach geltendem EU Recht gibt es seit 2002 keine Garantie sondern Sachmangelhaftung und die gilt 2Jahre es sei denn sie ist ,rechtlich zulässig,auf 1 Jahr gekürzt worden.
Prinzipiell würde ich fast sagen du bekommst nichts.

Warum ist ein Dämpfer und ein Querlenker kein Verschleißteil?
Schaue Montag mal in die Garantiebestimmungen weil beim Dämpfer bin ich mir nicht schlüssig.
Aber Querlenker mit seinen Buchsen und Traggelenk ist für mich ein Verschleissteil.
Achsvermessung bzw Spureinstellung nach Querlenkertausch ist eigentlich Vorgabe und nach 150 überfahrenden Bordsteinkanten wird dir keine Gewährleistung die Vermessung bezahlen.

Dann wie schon von Soulreaper geschrieben gelten 3 Nachbesserversuche vom Verkäufer.

Vielleicht hilft der Link ein wenig weiter,Viel Glück.
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/fa...fault.asp?ComponentID=4002&SourcePageID=86867
 

ThK

Triple Ass
Registriert
14 Juli 2005
Beiträge
200
Kurzform *bg*

Wenn Händler, dann gesetzliche Gewährleistung, die u.a. auch die Sachmängelhaftung umfasst.
Händler kann 2x nachbessern, wenn Ihr das selber macht (sog. Ersatzvornahme), habt Ihr leider in fast allen Fällen das Nachsehen. Ich sähe hier nur eine Chance, da der Händler ja rechtswidrig (und damit unwirksam) die gesetzliche Gewährleistung ausgeschlossen hat.

Was von den Mängeln Verschleiß ist und was bei einem 10 Jahre alten Auto auch einfach "normal" ist, muss im Zweifel ein Sachverständiger beurteilen.

Wenn Ihr Rechtsschutz habt oder (bsp.w. per ADAC) wenigstens die Erstberatung bezahlt bekommt, geht auf jeden Fall zum Anwalt, ansonsten müsst Ihr überlegen, ob die ~100€ (geschätzt) noch drin sind, weil ich im Moment nicht wirklich was sehe, wo man den Händler dran kriegt.
 

dridders

Superposter
Registriert
12 April 2006
Beiträge
2.998
Alter
46
Ort
Weidenbach
Es gibt auch weiterhin Garantie, dies ist wie auch früher eine freiwillige Leistung des Verkäufers. Leider wirds im sprachgebrauch viel zu häufig synonym zur Gewährleistung verwendet. Die Gewährleistung bezieht sich rein auf Schäden die zum Zeitpunkt der Übergabe bereits bestanden, wenn evtl. auch verdeckt. Abgefahrene Bremsen also maximal dann, wenn sie bereits bei der Übergabe Untermaß hatten. Sofern ihr den Wagen mehr als 1000km bewegt habt wirds dem Händler net schwer fallen den Gegenbeweis zu erbringen... sofern die alten Bremsen net mehr existieren wird er nichtmals gezwungen sein einen Beweis zu erbringen da Beweismittel vernichtet worden sind. Bei allem was als Verschleißteil gilt siehts also sehr mau aus.

ThK:
Wenn der Händler von Garantie gesprochen hat wäre es nicht rechtswidrig, nur wenn er versucht hat die Gewährleistung auf unter 1 Jahr oder nur einige Teile zu beschränken. Das müsste er dann aber auch schon schriftlich oder zumindest unter unabhängigen Zeugen gemacht haben, und würde dann maximal dazu helfen den ganzen Vertrag ungültig zu machen und den Wagen zurück zu geben... wobei einem dann noch die Nutzungszeit angerechnet wird, nicht aber wohl die Reparaturen. Im Normalfall steht aber in den AGBs auch die Klausel drin, dass nur einzelne Abschnitte ungültig werden, und nicht der gesamte Vertrag...
 

ThK

Triple Ass
Registriert
14 Juli 2005
Beiträge
200
Die Garantie spielt keine Rolle, wenn die auf nur den Motor beschränkt ist, dann ist das halt so. Nur gehe ich davon aus, dass der Händler schon gemeint hat, nur Gewährleistung auf den Motor, da die wenigsten Händler den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung selber kennen. Und ein kompletter Gewährleistungsauschluss führt auch nicht unbedingt zu Nichtigkeit des Vertrags. ;) Und egal, ob die Garantie per AGB (wenn überhaupt wirksam) eingeschränkt oder sonstewas wird, an der gesetzlichen Gewährleistung im Gebrauchsgüterkauf kommt der Verkäufer nicht vorbei. ;)

Wie gesagt, ich sehe aber wegen der schon erfolgten Reparatur und eben auch wegen der Frage, wieviel davon Verschleiß oder überhaupt ein Mangel sind, keine sonderlich großen Erfolgsaussichten.

Das kann man aber nur an Hand des konkreten Vertrags und der einzelnen Umstände entscheiden und das darf ich nicht. *gg*
 
M

mgmechanics

Gast im Fordboard
1) Vor dem Kauf eine Inspektion machen lassen, am besten nach der Probefahrt und dann sagen: "Wenn der Wagen ok ist bezahlen wir die Inspektion". Will der Händler das nicht - dann nichts wie weg.

2) Autos nur vollgetankt kaufen - damit es euch nicht wie mir geht (nach dem ersten Volltanken tröpfelte es -> die Tankeinfüllstutzendichtung für 107,- € war hin). (Das habe ich selber bezahlt, weil der Schaden durch eine Pfusch-Reparatur viel höher wäre u.U. erst nach Ablauf der Garantie sichtbar wird)

Kleine Anekdote: Eine Freundin kaufte sich einen alten VW-Bus bei einem VW-Autohaus in der Schweiz. Unfallfrei. Anläßlich einer Reparatur des Motors zeigte man ihr die Schweißnähte der Unfallreparatur.

Man könnte davon ausgehen, daß die Händler selbst nicht wüßten, was ihnen verkauft wird. Ich selbst habe aber bei 3 Versuchen die Erfahrung gemacht, daß ein in Zahlung zu nehmendes Auto sehr genau untersucht wird. Z.B. hat meine Stammwerkstatt dabei festgestellt, daß die Gummibuchsen im Fahrwerk "fällig" sind - was sie mir vorher nicht gesagt haben. Sogar die Kratzer im Lack und die defekte Stossi (hinten) wurden jedesmal festgestellt.

Nachtrag:
-----------------
1) Ein Auto hat einen gewissen Mindestpreis. Je weiter der Händler unter diesem Preis verkauft, desto mehr mußt Du in der Werkstatt bezahlen.

2) Niemand verkauft sein Auto solange es gut läuft und er zufrieden ist. Und wenn, dann so selten, das es nicht das Auto betrifft, das Du kaufen willst! Du kaufst doch auch kein Los und bist sicher, daß Du gewinnst?! Autos werden praktisch immer verkauft, weil der Besitzer glaubt oder weiß(!), daß bald kostspielige Reparaturen kommen werden. Oder er von den ständigen Defekten die Nase voll hat.

3) Autos werden oft nach 3 (Garantieende + 1. HU), oder 7 Jahren (3. HU + erste größere Reparaturen) verkauft

4) Mögliche Ausnahme von 2: Fahrzeuge mit wenig Ausstattung (finanzielle Lage hat sich verbessert?), ev. Dreitürer (Kinder?)
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
@mgmechanics: ?(
Tja, was hat Dein (llanger) Beitrag mit dem Thema zu tun, wo es offensichtlich um Gewährleistungs- oder Garantieabwicklung geht?

[offtopic]Auch inhaltlich kann ich Dir kaum folgen. Mal in Kürze zu Deinem Nachtrag:
zu 1.: jeder Händler, der unter Wert verkauft ist selber Schuld. Mindestpreis im Gebrauchtwagenmarkt? DAT oder Schwatte sind nur Richtpreise, den VK bestimmt der Zustand des Wagens und die erwartete Gewinnspanne des Verkäufers.
zu 2. Zu einseitig. Was ist bei Zahlungsschwierigkeiten? Arbeitslosigkeit? Zuteilung eines Dienstwagens?......
zu 3. Der Fiesta des Thread-Starters war 9 Jahre alt
zu 4. gibt noch viiiiiel mehr Gründe, denk mal nach.
[/offtopic]

Grüße
Uli
 
Oben