Problemchild

Mitglied
Registriert
7 Mai 2008
Beiträge
66
Alter
46
Hallo liebe Forengemeinde.
Ich habe mir vor etwas mehr als einem Monat beim Freundlichen einen gebrauchten Focus, Bj. 2002, 1.8 TDCi , 88000km gelaufen gekauft.
Mir ist nach ein paar Wochen aufgefallen das der Focus bei warmen Motor probleme beim Starten hat. Im Forum habe ich gelesen das es das Zweimassenschwungrad sein könnte. Also ab zum Händler und ihn mal nachschauen lassen. Der Händler bestätigte das es das Zweimassenschwungrad ist und bot mir die Reparatur an, bei der ich mich mit fast 400€ beteiligen sollte. Diese 400 € sind die 50% der A1 Gartantie die ich zum Material dabei tuen soll.
Ist das normal das ich nach etwas über einem Monat schon 400€ in die Karre stecken muß???
Hab den Händler gefragt wie das mit der Händlergarantie aussieht. Der Antwortete nur: Als wir Ihnen das Auto verkauft haben, war das nicht.
Komme mir ziemlich verarscht vor.
Hat jemand einen Rat was ich machen soll??
Schon mal vielen Dank im voraus!
 
J

Jürgen

Gast im Fordboard
Ist doch ganz einfach, ab zum Rechtsanwalt und gut ist es.
 

Baumschubser

Megaposter
Registriert
4 November 2004
Beiträge
3.382
Ort
Oberlausitz
Wie schön, dass es neben der Garantie noch die gesetzliche Gewährleistung gibt. Nach der muss der Händler in den ersten 6 Monaten beweisen, dass beim Verkauf alles ok war und das wird er kaum können. Also muss er ohne wenn und aber reparieren ohne eine Kostenbeteiligung für dich. Sag ihm das knallhart, ansonsten wie oben steht ohne Verzögerung zum Anwalt bzw. maximal noch den Kundenservice von Ford dazwischen schalten.
 

Mutschi

Jungspund
Registriert
27 April 2007
Beiträge
30
Alter
46
Ort
Leipzig
Nicht abspeisen lassen so nach dem Motto Garantie hebt Gewährleistung auf das Stimmt nich es sind zwei unterschiedliche sachen die sich maximal ergänzen.

Gruß Marco
 

C-Maxe

Haudegen
Registriert
17 September 2007
Beiträge
738
Ort
Amberg
Also ich weiß nicht, warum das immer wieder so viele so schwer verstehen.

Der entscheidende Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist die Beweislast. Ganz grob beschrieben, bei einer Gewährleistung muß der Verkäufer beweisen, daß der Fehler nicht bereits bestand, d.h. mindestens fahrlässig vom Käufer verursacht wurde (ggf. zählt sogar nur die grobe Fahrlässigkeit), bei einer Garantie der Käufer. Von daher lassen sich viele von einem vollmundigen, rundum abgesichert sein in allen möglichen Garantietexten blenden.

Zu Deinem Fall. Nach meiner ganz privaten Meinung (ohne Gewähr :D ) war der Fehler beim Kauf schon. Aber, wie bereits geschrieben, wenn der Verkäufer dies nicht einsehen will, muß er das auch nicht. Du hast eventuell/wahrscheinlich einen Garantieanspruch aber dafür auch die Beweislast!
 

C-Maxe

Haudegen
Registriert
17 September 2007
Beiträge
738
Ort
Amberg
Noch mal für Dich Prob-kind zusammenfassend.

Ein Gang zum Anwalt kostet Dich (wenn Du keine Rechtsschutz hast oder diese sich dafür nicht zuständig erklärt, muß sie nämlich nicht!) sagen wir mal 50€, ein Schreiben das dieser Anwalt aufsetzt noch mal 50€.

Dann könnte der Händler einlenken (das Geld für den Anwalt bleibt Dir natürlich). Oder er macht dann endgültig auf blöd, d.h. dann mußt Du einen Gutachter einschalten, welcher Dir eventuell recht gibt, aber auf jeden Fall kostet! Was tust Du dann? Vor Gericht gehen? Dann mußt Du die geschätzten Verfahrenskosten vorauslegen und, oh Wunder, Dein Händler kommt mit einem Gegengutachten. Das Ganze kann dann noch eine Weile hin und her gehen, je nachdem wer finanziell den größeren Atem hat.
Und ziemlich häufig endet das in einem Vergleich. D.h., jeder trägt im Allgemeinen die Kosten für seinen Anwalt und die Hälfte der Gerichtskosten. Das sind in Summe schnell ein paar Hunderter oder auch mehr! (je nachdem wie hoch der Streitwert festgesetzt wird) und dauert ewig.

Recht haben und Recht bekommen sind nun mal zwei Paar Stiefel!

Das sollte Dir bekannt sein, wenn Du einen solchen Schritt unternehmen möchtest.

Denn mit einem Tipp wie "ab zum Anwalt" ist es ja nicht getan. Heutzutage drohen 80% der Leute schnell mit ihrem Anwalt, wenn sie über etwas ärgerlich sind. Von daher wird die reine Drohung wenig ausrichten, niemanden wirklich "hinterm Ofen hervorholen".
 

Baumschubser

Megaposter
Registriert
4 November 2004
Beiträge
3.382
Ort
Oberlausitz
C-Maxe schrieb:
Also ich weiß nicht, warum das immer wieder so viele so schwer verstehen.

Der entscheidende Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist die Beweislast. Ganz grob beschrieben, bei einer Gewährleistung muß der Verkäufer beweisen, daß der Fehler nicht bereits bestand, d.h. mindestens fahrlässig vom Käufer verursacht wurde (ggf. zählt sogar nur die grobe Fahrlässigkeit), bei einer Garantie der Käufer. Von daher lassen sich viele von einem vollmundigen, rundum abgesichert sein in allen möglichen Garantietexten blenden.
Na, an diesen Aussagen stimmt aber einiges auch nur zur Hälfte. :ausheck
 

C-Maxe

Haudegen
Registriert
17 September 2007
Beiträge
738
Ort
Amberg
Baumschubser schrieb:
C-Maxe schrieb:
Na, an diesen Aussagen stimmt aber einiges auch nur zur Hälfte. :ausheck

Da hast Du prinzipiell Recht (und wer Recht hat, zahlt ne Mass, heißt es bei uns). :D

Eine Garantie ist rechtlich ein schwieriges Pflaster, welches genauso schwierig zu beschreiben ist. Zumal bei einem Auto!
Ich habe erst kürzlich nach einem guten Jahr z.B. meinen Sat-Receiver auf Garantie zur Reparatur gegeben, da dieser einfach nicht mehr zu bewegen war, ein Bild von sich zu geben. Das gute Stück kostete mal 600 Euronen (Kathrein UFS922). Nach guten 2 Wochen war er wieder zurück und siehe da, ich habe anstandslos einen kpl. neuen bekommen!

Bei einem Auto kannst Du so was voll vergessen. Ich hatte hier ja bereits den Ärger beschrieben, den ich mit meinem Auto bereits in der eineindeutigen Gewährleistungszeit hatte.
 

Baumschubser

Megaposter
Registriert
4 November 2004
Beiträge
3.382
Ort
Oberlausitz
Das ist bei Auto schon richtig, aber man bekommt es in der Regel anstandslos repariert und gerade, wenn man Garantie drauf hat, muss man in der Regel gar nichts beweisen, was, wann und wo kaputt gegangen ist. Zumindest hatte ich innerhalb der A1 Garantiezeit nie Probleme. Im obigen Fall ist es aber sogar noch besser, alles über die Gewährleistung zu beanspruchen, da noch in den ersten 6 Monaten nach Kauf.
 

Problemchild

Mitglied
Registriert
7 Mai 2008
Beiträge
66
Alter
46
Hallo zusammen!
Erstmal vielen Dank für die vielen Antworten.
Ich habe mich mit der Fordhotline in verbindung gesetzt und denen den Fall geschildert.
Ford sagt ich müßte in diesem Falle NICHTS für die Reparatur zahlen, da in den ersten 6 Monaten der Händler für defekte die eigentlich keinem Verschleiß unterliegen aufkommen muß. Ford hat sich alle Daten des Fahrzeugs von mir notiert, und bei dem Autohaus angerufen und dem Autohaus zu verstehen gegeben das sie für die Reparatur zahlen müßen. Soweit so gut dachte ich.....
Doch das Autohaus sagte zu Ford: Wir wissen ja garnicht ob es wirklich das Zeimassenschwungrad ist.
Da frage ich mich, und die Frage habe ich auch an Ford gestellt, warum der Meister mir gesagt hat das es daß Zweimassenschwungrad ist, und warum die mir direkt die Reparatur angeboten haben?!?!
Ford kam das auch alles sehr komisch vor und hat mir Hilfe angeboten für den Fall das es da noch zu anderen komplikationen mit dem Autohaus kommt.
Ich hab das Gefühl der Händler versucht auf Teufel komm raus die 6 Monate rum zu bekommen, damit ich mich an der Reparatur beteiligen muß!!
Allerdings war ich auch von Seitens Ford sehr positiv überrascht das die sich direkt dahinter gehängt haben.
Jetzt bin ich mal gespannt ob sich das Autohaus wieder bei mir meldet.
Werde weiter berichten.
 

C-Maxe

Haudegen
Registriert
17 September 2007
Beiträge
738
Ort
Amberg
Problemchild schrieb:
Ford sagt ich müßte in diesem Falle NICHTS für die Reparatur zahlen, da in den ersten 6 Monaten der Händler für defekte die eigentlich keinem Verschleiß unterliegen aufkommen muß. Ford hat sich alle Daten des Fahrzeugs von mir notiert, und bei dem Autohaus angerufen und dem Autohaus zu verstehen gegeben das sie für die Reparatur zahlen müßen.

Haben die was geraucht??? Ich habe noch den ganzen E-Mail-Verkehr hier und die Telefonate wortwörtlich im Kopf, wie die sich gewunden haben, als bei meinem Neuwagen ständig die Rücklichter naß waren.

Problemchild schrieb:
Ich hab das Gefühl der Händler versucht auf Teufel komm raus die 6 Monate rum zu bekommen, damit ich mich an der Reparatur beteiligen muß!!

Nein, es zählt hierfür der Zeitpunkt der Schadensmeldung, am Besten Du hast dazu was schriftliches!
 

Problemchild

Mitglied
Registriert
7 Mai 2008
Beiträge
66
Alter
46
So, neues Jahr neues Glück!
Habe das Zweimassenschwungrad vom Händler auf Garantie getauscht bekommen.
In dem Zuge habe ich direkt die Kupplung mit tauschen lassen ( mußte ich allerdings nur das Material zahlen).
Fazit: Nach einigen Schwierigkeiten mit dem Händler, ein paar Telefonaten mit der Fordhotline ist es am Ende positiv für mich ausgegangen :bier
 
Oben