Offener luftfilter UND Sportauspuff

RedCougar

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Die Unterscheidung zwischen altem und neuem Gutachten ist relativ einfach:

Im Alten steht als einzige nennenswerte Auflage die Dämmmatte drinnen. Dieses Gutachten ist im Rahmen einer großen Aktion - bei der > 500 weitere österreichische TGAs, ABEs und ECE-Genehmigungen betroffen waren - als ungültig deklariert und zurückgezogen worden. Damit darf also seit 2006 keine einfache Montageabnahme nach § 19.3 mehr durchgeführt werden. Es ist jedoch möglich, den Luftfilter trotzdem Abgenommen zu bekommen. Allerdings nur mit einer Einzelabnahme nach § 21. Alternativ kann man bei Racimex auch ein aktuelles Gutachten anfordern.

Im Neuen stehen als wichtigste Auflagen die Dämmmatte und die Unzulässigkeit in Kombination mit einer Sportauspuffanlage drinnen. Eine einfache Montageabnahme nach § 19.3 ist bei richtiger Montage und Einhaltung der Auflagen ohne Probleme möglich. Eine Kombi mit einer Sportauspuffanlage ist auch hier noch möglich, allerdings auch nur mit einer Einzelabnahme nach § 21 und einer bestandenen Geräuschpegelmessung.

Das sind Fakten.

Alle Fragen und Unklarheiten sollten damit beantwortet sein. Daher "closed" und wer damit ein Problem hat, kann sich gerne an mich wenden.

Nachtrag:
Wichtige
Kundeninformation

Glinde, den 19.12.2005 www.racimex.de


Betr.: TÜV Teilegutachten für K&N Luftfilterkits (57i)

Sehr geehrter Kunde!

Der TÜV hat uns mitgeteilt, dass alle Teilegutachten bezüglich der Einhaltung der Abgasgrenzwerte mit dem gesetzlich
vorgeschriebenen Abgaszyklus (Prüfung nach 70/220/EWG) zu überprüfen sind. Falls dies nicht möglich ist, müssen diese
Teilegutachten zurückgezogen werden.

Alle Inhaber von Teilegutachten mit dem Änderungsumfang "Luftfilter" müssen bis 31.12.2005 den Nachweis des Abgaszyklus
gemäß RL 70/220/EWG erbringen, ansonsten werden die Teilegutachten für ungültig erklärt und zurückgezogen.

Dies betrifft, wie gesagt, alle Inhaber von Teilegutachten ohne Nachweis des Abgaszyklus gemäß RL 70/220/EWG.

Hiervon sind leider auch ältere TÜV Teilegutachten von uns betroffen:

Alfa Romeo 156 Fiat alle
MG alle
Peugeot alle
Subaru alle

BMW alle
Honda alle
MINI alle
Renault alle
Suzuki alle

Chrysler/Jeep alle
Lancia alle
Mitsubishi alle
Rover alle
Toyota alle

Citroen alle
Mercedes alle
Nissan alle
Smart alle
Volvo alle


Da wir erst vor einigen Tagen über die Problematik informiert worden sind, ist es uns leider nicht mehr möglich, diesen Nachweis
bis zum 31.12.05 zu erbringen.

Daher werden für die oben aufgelisteten Fahrzeuge die Teilegutachten zum 31.12.05 ihre Gültigkeit verlieren.

Neuere Teilegutachten der Marken Audi, Ford, Opel, Seat, Skoda und VW bleiben vorerst bestehen.

Bei allen Fahrzeugen, in denen die Luftfilter bereits eingetragen sind, bleiben die Eintragungen
erhalten und auch gültig. Eine Austragung erfolgt nicht.

Wir möchten Sie daher bitten, Ihre Unterlagen dementsprechend zu aktualisieren und diese
Information an Ihre Kunden weiterzuleiten.

Mit freundlichen Grüssen
Dirk von Appen

Racimex Vertriebs GmbH
Biedenkamp 9 / 21509 Glinde bei Hamburg
Tel.: 040/739-200-0 Fax 040/739200-30

Ford ist trotzdem kurz danach betroffen gewesen.
 
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