@gt:
Also das mit dem: Die Sheriffs nicht ans Auto lassen ist so nicht ganz richtig!
Wenn der Verdacht besteht, dass im Motorraum irgendetwas ist, was nicht im Fahrzeugschein eingetragen ist, dann darfst Du den Deckel aufmachen, oder warten, bis der Wagen wieder freigegeben wird
Wofür die Sheriffs einen Durchsuchungsbefehl brauchen, ist die Fahrgastzelle und der Kofferraum!
Also wenn Du mal eine Leiche im Kofferraum hast, dann pack vorher den Verbandskasten und das Warndreieck auf die Rücksitzbank! Denn die mußt Du bei einer Fahrzeugkontrolle vorzeigen!!!!
Für die Durchsuchung des Kofferraums darf der Wagen allerdings nicht stillgelegt werden. Allerdings kann es sein, dass Du für kurze Zeit ein Armband geliehen bekommst, dass Deine Bewegungsfreiheit etwas einschränken wird! Besteht dringender Verdacht einer Straftat & Fluchtgefahr, kannst Du nämlich in Sicherheitsverwahrsam genommen werden.
Also egal wie Du es drehst, sie kriegen Dich immer!
[denk]Und diesmal nicht mit Danone Joghourt[/denk]