Original von GeorgDD
Ich glaube die Überführungskosten wären trotz Werksabholung zu entrichten, daran verdient doch der Händler mit. Warum sind sonst selbst bei 1-jährigen Tageszulassungen Überführungskosten zu zahlen? Und 590,- Euro, da könnte Ford jemanden inkl. Sprit bezahlen der das Auto vor Deine Tür stellt. Überleg mal wie teuer ein DB Waggon sein muss auf dem vielleicht 10 Autos stehen...
georg
Die Überführungskosten sind 1. frei aushandelbar und 2. würde ich einem Händler, der für einen Gebrauchtwagen Überführungskosten verlangen würde ( ich kenne zwar nicht die jeweilige Kalkulation für das Fahrzeug und somit auch nicht die Gewinnspanne, jedoch ist ein Preisvergleich via Internet kein Problem. Nur für den Fall das irgendwelche "merkwürdigen" Aufschläge im Preis versteckt sein sollten ) , herzhaft ins Gesicht lachen, wenn dieser Posten On-Top auf dem Angebot auftauchen sollte.
Das Gelaber hinsichtlich Transport, Fahrzeugaufbereitung etc. interessiert mich keine Bohne. Entweder der Gesamtpreis stimmt, oder er verkauft kein Auto.
Bei Möbeln, "weißer Ware" oder Computer bzw. Multimedia-Technik von wer-weiß-woher, verlangt ja auch keiner an der Kasse noch mal eben 3-5% Aufschlag auf den Warenwert
