Nilsson
Jungspund
Zunächst erstmal der Sachverhalt:
Im Juni 2009 habe ich mir bei einem örtlichen Autohändler (Hugo Pfohe) einen neuen Focus gekauft. Nach ca. 3 Monaten bemerkte ich (nach einer langen Fahrt), dass das Auto nicht mehr gerade aus lenkte (er zog nach rechts). Darauf hin habe ich den Wagen zu Pfohe gebracht und diese haben den Mangel durch tauschen der Felgen von vorne nach hinten "behoben". Zunächst fühlte es sich so an, als ob alles in Ordnung wäre. Mit dem Wechsel auf die Winterräder (originale Fordfelgen) kam das Problem wieder verstärkt auf. Im November habe ich das Auto dann ein zweites mal in die Werkstatt gebracht, wo der Fehler wieder durch tauschen der Felgen angeblich behoben wurde. Dies ist natürlich nicht der Fall, der Wagen zog direkt auf dem Heimweg immer noch nach rechts. Bei beiden Terminen habe ich den Mangel mündlich angezeigt. Da der Mangel noch nicht behoben ist, habe ich zu den weiteren Schritten noch ein paar Fragen:
1. Kann ich die Garantie/Gewährleistung auch bei einem anderen Händler in Anspruch nehmen? Ich habe als Finanzierung diesen Ford-Flatrate-4-Jahres-Vertrag.
2. Ich habe mich im Internet über Gewährleistungsrechte informiert. Dort stand man muss die Aufforderung zur Mängelbeseitigung schriftlich einreichen (Mit Fristsetzung usw.). Stimmt das? Wenn ja hat jemand dafür eine Vorlage?
3. Wenn der Mangel nicht behoben wird, habe ich dann eine Chance auf Wandlung?
4. Bei der zweiten Reparatur sagte mir einer der Werkstattmeister, dass eine Fahrwerksvermessung nur in die Garantie fällt wenn der Wagen unter 1000 KM gelaufen ist und ich dementsprechend diese Leistung extra bezahlen müsste (Kilometerstand war schon bei ca. 5500)! Kann das sein?
Im Juni 2009 habe ich mir bei einem örtlichen Autohändler (Hugo Pfohe) einen neuen Focus gekauft. Nach ca. 3 Monaten bemerkte ich (nach einer langen Fahrt), dass das Auto nicht mehr gerade aus lenkte (er zog nach rechts). Darauf hin habe ich den Wagen zu Pfohe gebracht und diese haben den Mangel durch tauschen der Felgen von vorne nach hinten "behoben". Zunächst fühlte es sich so an, als ob alles in Ordnung wäre. Mit dem Wechsel auf die Winterräder (originale Fordfelgen) kam das Problem wieder verstärkt auf. Im November habe ich das Auto dann ein zweites mal in die Werkstatt gebracht, wo der Fehler wieder durch tauschen der Felgen angeblich behoben wurde. Dies ist natürlich nicht der Fall, der Wagen zog direkt auf dem Heimweg immer noch nach rechts. Bei beiden Terminen habe ich den Mangel mündlich angezeigt. Da der Mangel noch nicht behoben ist, habe ich zu den weiteren Schritten noch ein paar Fragen:
1. Kann ich die Garantie/Gewährleistung auch bei einem anderen Händler in Anspruch nehmen? Ich habe als Finanzierung diesen Ford-Flatrate-4-Jahres-Vertrag.
2. Ich habe mich im Internet über Gewährleistungsrechte informiert. Dort stand man muss die Aufforderung zur Mängelbeseitigung schriftlich einreichen (Mit Fristsetzung usw.). Stimmt das? Wenn ja hat jemand dafür eine Vorlage?
3. Wenn der Mangel nicht behoben wird, habe ich dann eine Chance auf Wandlung?
4. Bei der zweiten Reparatur sagte mir einer der Werkstattmeister, dass eine Fahrwerksvermessung nur in die Garantie fällt wenn der Wagen unter 1000 KM gelaufen ist und ich dementsprechend diese Leistung extra bezahlen müsste (Kilometerstand war schon bei ca. 5500)! Kann das sein?