Garantie/Gewährleistung bei Neuwagen - Mehrere Fragen

Nilsson

Jungspund
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Zunächst erstmal der Sachverhalt:

Im Juni 2009 habe ich mir bei einem örtlichen Autohändler (Hugo Pfohe) einen neuen Focus gekauft. Nach ca. 3 Monaten bemerkte ich (nach einer langen Fahrt), dass das Auto nicht mehr gerade aus lenkte (er zog nach rechts). Darauf hin habe ich den Wagen zu Pfohe gebracht und diese haben den Mangel durch tauschen der Felgen von vorne nach hinten "behoben". Zunächst fühlte es sich so an, als ob alles in Ordnung wäre. Mit dem Wechsel auf die Winterräder (originale Fordfelgen) kam das Problem wieder verstärkt auf. Im November habe ich das Auto dann ein zweites mal in die Werkstatt gebracht, wo der Fehler wieder durch tauschen der Felgen angeblich behoben wurde. Dies ist natürlich nicht der Fall, der Wagen zog direkt auf dem Heimweg immer noch nach rechts. Bei beiden Terminen habe ich den Mangel mündlich angezeigt. Da der Mangel noch nicht behoben ist, habe ich zu den weiteren Schritten noch ein paar Fragen:

1. Kann ich die Garantie/Gewährleistung auch bei einem anderen Händler in Anspruch nehmen? Ich habe als Finanzierung diesen Ford-Flatrate-4-Jahres-Vertrag.

2. Ich habe mich im Internet über Gewährleistungsrechte informiert. Dort stand man muss die Aufforderung zur Mängelbeseitigung schriftlich einreichen (Mit Fristsetzung usw.). Stimmt das? Wenn ja hat jemand dafür eine Vorlage?

3. Wenn der Mangel nicht behoben wird, habe ich dann eine Chance auf Wandlung?

4. Bei der zweiten Reparatur sagte mir einer der Werkstattmeister, dass eine Fahrwerksvermessung nur in die Garantie fällt wenn der Wagen unter 1000 KM gelaufen ist und ich dementsprechend diese Leistung extra bezahlen müsste (Kilometerstand war schon bei ca. 5500)! Kann das sein?
 

RedCougar

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Grundsätzlich erstmal eines: Garantie ist etwas anderes als Gewährleistung.

Die signifikantesten Unterschiede dabei:

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers und richtet sich einzig nach den individuellen Garantiebedingungen (die man sich wirklich mal durchlesen sollte). Meistens sind hier nur bestimmte Bauteile enthalten und je nach Laufleistung des Wagens ein Selbstbehalt (Zuzahlung) fällig.

Die Sachmängelhaftung ist eine gesetzl. Gewährleistungspflicht. Gegenüber Privatkäufern kann/darf sie nicht ausgeschlossen werden und eventuelle Reparaturen haben ohne Selbstbehalt / Zuzahlung des Käufers zu erfolgen. Grundsätzlich ist der komplette Wagen erstmal enthalten, einschl. Bremsen, Reifen, etc etc etc. Jedoch wird eine übliche Abnutzung von Bauteilen berücksichtigt.

Nilsson schrieb:
1. Kann ich die Garantie/Gewährleistung auch bei einem anderen Händler in Anspruch nehmen? ...
Nein, kannst du nicht. Ansprechpartner ist IMMER - in beiden Fällen - der verkaufende Händler/Werkstatt. Nur mit dessen schriftlicher Zustimmung (Kostenübernahmeerklärung) kannst du dich an eine andere Werkstatt wenden, wenn du nicht auf den Kosten sitzen bleiben willst.

Nilsson schrieb:
2. Ich habe mich im Internet über Gewährleistungsrechte informiert. Dort stand man muss die Aufforderung zur Mängelbeseitigung schriftlich einreichen (Mit Fristsetzung usw.). Stimmt das? ...
Ja, wenn du auf der sicheren Seite sein willst. Die Beweis- und Nachweiskraft von schriftlichen Unterlagen ist in jedem Fall größer und eindeutiger. Bei einer Fristsetzung bitte beachten, dass ein exaktes Datum genannt werden muss (z.B. 22.01.2010).

Nilsson schrieb:
3. Wenn der Mangel nicht behoben wird, habe ich dann eine Chance auf Wandlung?
Du hast das Recht auf Kaufpreiserstattung. Ggf. wird dir dabei aber ein Nutzungsentgelt abzogen, für die Zeit wo du den Wagen genutzt hast.

Nilsson schrieb:
4. Bei der zweiten Reparatur sagte mir einer der Werkstattmeister, dass eine Fahrwerksvermessung nur in die Garantie fällt wenn der Wagen unter 1000 KM gelaufen ist und ich dementsprechend diese Leistung extra bezahlen müsste (Kilometerstand war schon bei ca. 5500)! Kann das sein?
Da kommt es halt drauf an, ob der Mangel über die Sachmängelhaftung oder über die separate, individuelle Garantie abgerechnet wird. Wie gesagt sind das zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Bei Leistungen die über Garantie abgerechnet werden, bekommt die Werkstatt den Reparaturaufwand von seiner Versicherung erstattet. Bei der Sachmängelhaftung bleibt die Werkstatt auf dem Reparaturaufwand allein sitzen. Daher liegt es natürlich im Interesse der Werkstätten, so viele Leistungen wie möglich über die - für den Käufer eingeschränkte - Garantie abzurechnen. Da es zwischen Garantie und Gewährleistung zu Überschneidungen kommt, ist es für den Kunden nicht immer einfach zu durchschauen. Eigentlich ist man in den ersten sechs Monaten nach Kauf doppelt abgesichert und man könnte sich für diese Zeit die Garantieurkunde durchaus sparen.
 

dridders

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Zur Doppelabsicherung: ja und nein... es gibt sicher auch Faelle wo man nachweisen kann das der Fehler nicht seit Uebergabe vorliegt, die Gewaehrleistung also nicht greift, wohl aber die Garantie.
Bei der Spurvermessung wird die Gewaehrleistung wohl nicht greifen, da der Mangel dann sehr zeitig haette auffallen muessen, wenn es ab Werk verstellt war, genauso wenn ein Spurbestimmendes Teil krumm war etc. Hier wird der Haendler also allein darueber wohl eine Gewaehrleistung auch innerhalb der 6 Monate noch ausschliessen sofern man erstmal wenige 1000km gefahren ist. Nicht unverstaendlich, da man als Fahrer die Spur auch leicht selbst zu nichte machen kann durch falschen Bordsteinkontakt etc. Und sowas schliesst natuerlich auch die Garantie dann aus.
Gewaehrleistung kann grundsaetzlich nur beim verkaufenden Haendler eingefordert werden. Nur wenn dieser sie ablehnt koennen andere Massnahmen ergriffen werden, wie z.B. Reparatur in einer anderen Werkstatt auf seine Kosten. Das sollte man dann aber alles erst nach anwaltlicher Beratung tun, sonst bleibt man unter Garantie auf seinen Kosten sitzen. Bei der Garantie kommt es drauf an wer Vertragspartner ist und was die Bedingungen sagen. Bei der A1-Garantie ist eine Reparatur in einer anderen Werkstatt moeglich, die ausgebende Werkstatt muss zustimmen, ist aber angehalten das zu tun wenn die andere Werkstatt entsprechend weit weg ist... das ganze soll also dazu dienen das du im Urlaub auch die Garantie in Anspruch nehmen kannst, nicht aber dazu das du zu Hause einfach den Haendler wechseln kannst.
 

MarkusH

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Nilsson schrieb:
1. Kann ich die Garantie/Gewährleistung auch bei einem anderen Händler in Anspruch nehmen? Ich habe als Finanzierung diesen Ford-Flatrate-4-Jahres-Vertrag.
Ja kannst du, du hast ja einen Neuwagen gekauft, wie du selbst geschrieben hast und dieser hat eine FORD (nicht Händlerbezogene) Werksgarantie, heisst du kannst damit zu jedem Ford Händler in Deutschland fahren...mache ich mit meinem RS nich anders...bei Händler X gekauft und bei Händler Y zur Reperatur
Nilsson schrieb:
2. Ich habe mich im Internet über Gewährleistungsrechte informiert. Dort stand man muss die Aufforderung zur Mängelbeseitigung schriftlich einreichen (Mit Fristsetzung usw.). Stimmt das? Wenn ja hat jemand dafür eine Vorlage?
Die Mängelbeseitigung reichst du ja jedesmal schriftlich ein, wenn du einen Werkstatt-Garantieauftrag unterschreibst, auf dem muss expiziet aufgeführt werden, welchen Mangel der Wagen wann macht und dieser muss für jeden, der den Auftrag bekommt nachzuvollziehen sein. Heisst jeder Aussenstehende muss, wenn er diesen Auftrag liest, verstehen was dein Auto wann macht. Desweiteren MÜSSEN die Mängel dem Meister vorfürbar sein, egal welches Geräusch oder sonstiges, muss dem Meister / Serviceberater vorfürbar sein. So lapidar das jetzt klingt, auf dem Garantielehrgang wurde gesagt, wenn ein Mangel nicht vorfürbar ist, existiert er auch nich, auch wenn der Kunde das evtl. anders sieht. Ob ds rechtlich so richtig is, sei dahin gestellt, aber so die Garantierichtlinien bei Ford für Auftragannahme.
Nilsson schrieb:
3. Wenn der Mangel nicht behoben wird, habe ich dann eine Chance auf Wandlung?
Wandlung wurd genehmigt bzw. gewährt wenn der Wagen einen gravierenden Mangel aufweist. Dieses entscheidet dann auch nicht Hugo Pfohe, sondern die müssen einen Antrag bei den Ford Werken stellen und die entscheiden das. Allerdings sehe ich bei einem solchem Mangel schwarz, da er behebar ist, auch wenn dich das evtl. Geld kostet.

Nilsson schrieb:
4. Bei der zweiten Reparatur sagte mir einer der Werkstattmeister, dass eine Fahrwerksvermessung nur in die Garantie fällt wenn der Wagen unter 1000 KM gelaufen ist und ich dementsprechend diese Leistung extra bezahlen müsste (Kilometerstand war schon bei ca. 5500)! Kann das sein?
Richtig. Hat der Meister recht. Wenn das Fahrwerk ab Werk soweit verstellt gewesen wäre, das er vom ersten Tag an zur Seite gezogen hätte, wäre es unter Garantie gefallen, da du nun aber 5500Km gefahren bist, ist in diesem Punkt Werksseitig soweit alles i.O....man KÖNNTE dir ja auch unterstellen, das du gegen nen Bordstein gefahren bist und das daher kommt. So würden z.B. die Ford Werke argumentieren, wenn es um Wandlung geht.


Ein seitliches wegziehen es Fahrzeugs kann mehrere Ursachen haben, unterschiedlicher Reifendruck, unterschiedlicher Beladungszustand, es kann an den Reifen selber liegen (daher auch das tauschen von vorne nach hinten) etc.

Mal ne Frage, sind es Laufrichtungsgebundene Reifen?! Wenn nein, tausch mal erst vorne von links nach rechts, wenn es gleich bleibend ist, hinten von links nach rechts. Dann weisst du, welche Achse für das wegziehen verantwortlich ist. Ebenso kann es auch passieren, das bei dem tauschen von links nach rechts das Sympthom verschwunden ist. Geht aber nur, wenn deine Reifen NICHT laufrichtungsgebunden sind.
 

Nilsson

Jungspund
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Erstmal vielen Dank für die netten Antworten! Ich denke ich werde erstmal vorsichtig bei einem anderen Fordhändler anfragen, ob die sich dem Problem annehmen. Wenn die Werksgarantie dort greift müsste das ja kein Problem sein. Das Problem vorzuführen ist ja keine Schwierigkeit, da das Auto permanent nach rechts zieht. Wandeln wollte ich vorerst auch nicht, hat mich nur interessiert was für Möglichkeiten noch offen stehen. Bin der festen Überzeugung, dass das Problem nicht mit den Reifen zusammenhängt, da es bereits mit den Sommerreifen aufgetreten ist und die Winterreifen genau die selben Sympthome aufweisen. Wäre schon ein komischer Zufall wenn beide Radsätze den gleichen Fehler hätten.
 

MarkusH

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Werksgarantie greift bei jedem Händler...ohne wenn und aber...

Wie gesagt, mach ich auch so...Beispiel : RS macht ab dem ersten Tag mucken mit dem starten...der Händler, bei dem ich den Wagen gekauft habe, die sind zwar alle ganz nett, ich traue den aber nich zu, sowas zu reparieren, also bin ich zu Tobaben nach Harburg gefahren und habs dort in Auftrag gegeben und muss kein Cent dafür zahlen und die suchen den Fehler seit mittlerweile 20 Arbeitsstunden...

Die Händler reichen ihren Arbeitsaufwand und die verbauten Teile bei Ford ein und bekommen dies dann direkt von Ford vergütet und von keiner Versicherung wie A1, Car Garantie oder sonstiges...
 

dridders

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MarkusH:
Wenn die noch suchen, was macht dich so sicher das da keine Rechnung kommt? Vorher hoffentlich zusichern lassen?

Wandlung/Rückgabe hat mit Ford nichts zu tun. Das ist ein Anspruch aus der Gewährleistung heraus, nicht aus der Garantie, und bei der Gewährleistung ist der verkaufende Händler der einzige relevante Ansprechpartner.
 

MarkusH

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@ Dridders,

bei Fahrzeugen die jünger als 2 Jahre sind, steht nicht der verkaufenden Händler oder irgendeine Versicherung für Mängel gerade sondern FORD und jeder Händler in Deutschland hat einen Vertrag mit den Ford Werken und dementsprechend kann ich bei jedem Händler meine Ansprüche geltend machen...

Von daher hab ich mir das nicht schriftlich geben lassen, das ich nichts bezahlen brauch, weil ich weiß und weil ich einen GARANTIE Reperatur Auftrag unterschrieben habe.

Außerdem habe ich meinen Mondeo Titanium S auch schon bei nem anderen Händler gehabt und musst nichts zahlen für ne Reperatur...obwohl beim gleichen Händler gekauft, wie den RS...hab auch bei dem Händler, bei dem ich mit dem Mondeo war, vorher nicht angefragt, wie das mit Garantie aussieht, hab ihm Schlüssel und Papiere aufn Tisch gelegt, gesagt was der Wagen hat, einmal vorgeführt und schon liefs...Da wird kein Händler auf die Idee kommen zu sagen, der Wagen ist aber nich von uns und das übernehmen wir nicht. Weil wie schon gesagt, der Händler zahlt es ja nicht aus eigener Tasche, sondern die Ford Werke zahlen die Reperatur..

Man kann nur in Regress genommen werden, wenn der Mangel durch eine Fehlbedienung des Fahrzeugs oder durch Veränderungen am Fahrzeug hervorgerufen wird. Beispiel Focus ST, die ersten Focus ST hatten Probleme mit den Antriebswellen nach Tieferlegung. Dort hätte Ford die Garantie bei allen Fahrzeugen ablehnen können, weil es kein Werksseitiger Mangel war, sondern dieser ja erst nach Veränderung am Fahrzeug aufgetreten ist. Ford hat da nur aus Kulanz die Wellen übernommen.

Aber von mir aus, könnt ihr gerne Gewährleistung und Garantie miteinander vertauschen....ich sage nur soviel alle Fahrzeuge die das Werk verlassen haben Tag der ersten Zulassung 2 Jahre Garantie von Ford ggf. sogar noch einen erweiterten Ford Garantie Schutzbrief (FGS +), so wie mein RS auch, und dann kann ich auch nach diesen 2 Jahren weiterhin zu jedem Händler in Deutschland gehen und dort Garantie einreichen und es wird gemacht. Ich hab lange genug bei Ford gearbeitet und lange genug Garantie bei Ford eingereicht als solche Sachen zu wissen.

Was ihr alle meint ist die A1 Car Garantie, diese ist Händlerbezogen und bei aufsuchen einer anderen Werkstatt muss man bei der Car Garantie anrufen um eine Reperatur Freigabe zu erhalten und ggf. den verkaufenden Händler.
 

dridders

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Oh, doch, erstmal steht nur der verkaufende Haendler dafuer gerade, denn nur mit dem hast du einen Vertrag! Und somit ist auch der rechtlich immer dein Ansprechpartner wenn einer nicht spurt.
Und was wir meinen ist nicht (nur) die A1 Garantie, sondern das man sich seine Vertraege anschauen sollte. Die koennen sich naemlich jederzeit in jedweder Form aendern, da (ausser bei der Gewaehrleistung) hier keine rechtliche Vorgabe dahinter steht.
Davon mal ab bekommst du auch bei der A1-Garantie nicht mit das der Haendler eine Freigabe vom verkaufenden Haendler braucht, da er sich die selbst einholt. Du bekommst es erst mit wenns eben schief laeuft.
Wenn du schon fuer Ford gearbeitet hast weisst du bestimmt auch wie gerne ein Haendler einen Garantiefall hat... den er dann naemlich doch wieder selbst mit tragen darf, da die Arbeitswerte die Ford vorgibt doch hinten und vorne wieder nicht reichen.
 

MarkusH

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Ach ja stimmt ja...die Bäckerstube, in der Jahrelang gearbeitet habe, hieß auch Ford....und die Garantie bezog sich auf harte Brötchen...

Aber gut, das auf dem FGS, den ich hier zuhause liegen habe, Ford Werke Köln drauf steht und der ausliefernde Händler nur vercodet drauf steht, sprich für Laien nich zu erkennen und auch auf dem FGS drauf steht, das ich zu jedem Händler in D gehen, wie ich gerade lustig bin....

Aber schön, das es immer noch Leute gibt, die jemand anderem seinen Job erklären wollen....

(PS: Der ADAC Straßendienststützpunkt bei dem ich jetzt Arbeite, ist nebenbei ein Opel Autohaus und auch hier mache ich die Garantieabwickelung der Werksgarantie und soll ich dir was sagen, mal gerade die Hälfte aller Garantieanträge, die ich einreiche sind von uns verkauft worden, die andere Hälfte von anderen Händlern hier in der Umgebung oder irgendwo anders in D.

wie gesagt, es heisst WERKSGARANTIE und nicht Händlergarantie und jeder Händler in Deutschland hat einen Vertrag mit den Werken als Händler egal ob Opel, VW, Ford, Mercedes oder sonst wie...darum kann jeder Händler für jedes Fahrzeug Werksgarantie einreichen...wenn dem nicht so wäre, hätte ich schon Rechnungen ohne Ende zahlen müssen. Aber kauf dir mal ein Auto, das jünger als 2 Jahre ist und du noch Werksgarantie hast und gehst zu nem anderen Ford Händler und beanstandest was...wird sofort gemacht...)


Wenn du willst, kann ich dir auch gerne ein paar Beispiele aufzählen...Wie gesagt, ich habe hier 2 Neuwagen vor der Tür und beide waren schon in Unterschiedlichen Werkstätten....

Weil wo willst du denn hin, wenn du dir nen Jahreswagen bei nem NICHT Vertragshändler kaufst, du aber noch Werksgarantie hast oder von Privat?! Schon mal drüber nachgedacht. Alternativ nimm dir mal deine Bordmappe, dort gibt es den Abschnitt Ford Assistance früher Ford Euroservice, dort wird dir dies, was ich hier schreibe nocheinmal bestätigt oder ruf beim Ford Kundenzentrum an, auch die werden dir dies bestätigen oder beim nächsten Händler...

Ihr müsst wirklich mal Unterscheiden zwischen Gebrauchtwagen Garantie und WERKSGARANTIE...Weil bei einem Mangel an einem Neuwagen musst du mal so rum überlegen, was kann der Händler dafür, wenn das Werk mist gebaut hat?!

Zu den Vorgabezeiten kann ich nur so viel sagen, wenn man die Diagnose Arbeiten etc. vernüftig beschreibt und plausibel erklären kann, wieso das so lange gedauert hat, bekommt man diese auch ohne Probleme bezahlt weil es gibt gerade im Bereich der Elektrik keine Vorgabezeit für Fehlersuche. Im Bereich der Mechanik sieht es anders aus, aber im Bereich Elektrik dauert die Fehlersuche eben länger. Und seitdem die Fehlersuche bei Ford übers IDS Protokollliert wird, können die Werke sogar direkt nachverfolgen, was wie lange gedauert hat.
 

dridders

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Unterscheiden musst du eher mal etwas... nämlich das hier (außer dir) keiner sich auf die Werksgarantie festbeisst, sondern allgemeine Infos geben. Schön das du eine Werksgarantie hast. Wenn es dann zu einem Problem kommt wo die Werkstätten die Werkstätten dir dann die Garantieabwicklung ablehnen, dann viel Spaß dabei Ford zu verklagen. Bei Volvo hättest du das ja z.B. manches Jahr mal probieren können... dort gab es keine Werksgarantie, sondern eine Händlergarantie. Und derartiges war bei manchem Mode nachdem das Gewährleistungsrecht neu gefasst worden ist. Händler Pleite? Dein Pech, das wars mit Garantie und Gewährleistung.
So, und jetzt nochmal alles lesen und du wirst feststellen das keiner bestritten hat das es Fälle gibt in denen man sich den Händler beliebig aussuchen kann. Ob man das aber kann kann man nunmal nur selbst rausfinden indem man sich seine Verträge anschaut. Oder weisst du ob das Fahrzeug womöglich ein Re-Import ist für den ganz andere Bedingungen gelten? Aber bestimmt verrät dir das deine Glaskugel...
 

MarkusH

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Naja, meine Glaskugel sagt mir das, was ich auf dem Ford Garantielehrgang gehört hab..

Naja, ein Glück, das es immer wieder Leute gibt, die alles besser wissen...

Aber das is bei den meisten Studenten ja so...
 
K

Knuddel

Gast im Fordboard
Also da ich schon einmal erfolgreich ein Fahrzeugwandlung hinter mich gebracht habe, wollte ich mich hier doch auch mal einklinken.
Als erstes Wandeln kann nen riesiges Galama werden. Bei mir hats insgesamt 6 Monate gedauert und ca 3000 Euro Anwaltskosten allein bei meiner Seite ergeben.

Theoretisch kann man mit seinem nagelneu erworbenen Fahrzeug zu jedem Händler des jeweiligen Herstellers gehen, kommt allerdings auf das vorliegende Vertragswerk an, würde sowas erst ganz genau durchlesen und studieren.
Nachbessern mindestens dreimal des gleichen Fehlers, wenn dann immer noch nicht erfolgreich, wird vom Hersteller-Werk ein Außendienstingenieur geschickt, der den Sachverhalt nochmal persönlich überprüft.Inwieweit die Wartungsintervalle , Reparaturaufträge, Nachbesserungen usw durchgeführt wurden, wie der aktuelle Reparaturstand ist und ob wirklich die Karre nen Problem hat.
Wenn diese Hürde vielleicht schon mal geschafft ist, geht das Drama weiter. Wenn der Ingenieur , dann wirklich festgestellt hat, es liegt das beschriebene Problem vor, dann wird der Kilometerstand und die Abnutzung des Fahrzeuges bestimmt. Pro km waren es bei mir damals 8 Cent die verrechnet und vom ursprünglichen Wert abgezogen wurden.
Heißt aber noch lange nicht das man aus dem ursprünglichen Kaufvertrag raus ist. Nun gehts ans verhandeln ob man nun nochmal ein neues Auto kauft oder sich andersweitig mit dem Händler einig wird. Wie gesagt bei mir gings nen halbes Jahr und ich hatte hinterher nen Leitz-Ordner voll mit Reparaturaufträgen, Anwaltsschreiben, Gegenanwaltsschreiben usw. Und bin dann hinterher mit nem dreijährigem Gebrauchten bei dem Händler vom Hof gefahren, den wir dann 9 Jahre später noch nem Autohändler verscherbelt haben.
 

Nilsson

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So, habe bei einem anderen Händler angerufen und mal angefragt ob ich mein Wagen auch zu denen bringen kann. Aussage von denen ist, dass ich mir den Händler aussuchen kann. Am Mittwoch ist Probefahrt, bin sehr gespannt ob dieser Händler sich für mein Problem interessiert. Wenn das alles glatt läuft, haben die einen Kunden mehr :bier:
 
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