defekt nach 5 Wochen Garantie oder Gewährleistung?

cougarblue

Triple Ass
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Hallo,
ich fahre seit 5 Wochen einen Mondeo ST220, jetzt fängt der Anlasser an immer lautere Geräusche nach dem starten von sich zu geben.
Meine Frage ist, habe eine Ford A1 Garantie, nach 5 Wochen sollte das eigentlich unter Gewährleistung fallen oder nicht? Der Wagen hat 87.000km gelaufen das heisst bei Garantiefall müsste ich schon einiges dabei zahlen.
Wenn ich sage ich möchte das jetzt als Gewährleistung machen lassen, kann man mir da später, nach einem halben Jahr bei anderen Schäden einen Strick draus drehen? Und dann sagt der Händler über Gewährleistung und nicht Garantie und ich bin in Beweislast?
Ich hoffe es hat schon jemand ähnliche Erfahrungen und kann mir helfen.
Gruss Christian
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Hallo,

die gesetzliche Gewährleistungsfrist läuft über die ersten 6 Monate ab Kauf, wenn Du den Wagen von einem Händler (= Gewerbe) gekauft hast. Hast Du den Wagen aber von Privat erworben, gibt es nur dann eine Gewährleistung, wenn dieser nicht ausdrücklich im Angebot und im Kaufvertrag widersprochen wurde (z.B. die allseits bekannte Ebay-Formel "Keine Garantie und keine Rücknahme wegen Privatverkauf..."). Sechs Wochen liegt also klar in der Gewährleistungszeit.

Wenn Du Gewährleistungsansprüche hast (und die Anlasser-Sache ist ein solcher Anspruch), dann lass das umgehend vom Gewährleistenden (dem Händler von dem Du den Wagen erworben hast) prüfen und beheben. Es zählt der Zeitpunkt, an dem Du Den Anspruch geltend gemacht hast (= den Mangel dort gerügt hast). Für eventuelle Folge-Schäden oder andere Schäden hat das keinen Einfluss auf die Gewährleistungslaufzeit.

Garantieleistungen - darunter fällt auch die A1-Garantie - sind dagegen eine rein freiwillige Leistung des Verkäufers. Sie beginnen erst nach Ablauf der Gewährleistung, also 6 Monate nach Kauf, sind also hier noch nicht interessant.

Grüße
Uli
 

cougarblue

Triple Ass
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Danke MucCowboy
ich habe den Wagen von einem Fordhändler, mit 12 Monaten A1 Garantie, die mit Datum der übergabe beginnt hat der Verkäufer gesagt.
Dann werde ich das am Donnerstag direkt dem Verkäufer melden mit dem Anlasser, mir ist nämlich ausserdem noch aufgefallen das in der heizbaren Windschutzscheibe einige Drähte nicht funktionieren.
MfG Christian
 
W

wotschi

Gast im Fordboard
Da gibts nur eines: Unverzüglich zum Fordhändler, der MUSS das beheben. Lass dir aber vorher die Kostenfreiheit von ihm bestätigen. :idee
 
B

Brain-Smasher

Gast im Fordboard
Kostenfrei wird das nicht, da der Wagen über 50.000 km hat. Sollte er über 90.000km haben wird er 40% der Materialkosten tragen müssen.
 

Baumschubser

Megaposter
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Da hier zwei Sachen vorhanden sind (gesetzliche Gewährleistung und A1-Garantie), kann sich der Händler nicht mit irgendwas rausreden.

Die Gewährleistung hat der Händler zu leisten, die Garantie kann man bei jeden Ford-Händler in Anspruch nehmen. Im vorliegenden Falle wäre man aber mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn man letzteres machen würde.

Im Rahmen der Gewährleistung liegt die Beweislast die ersten 6 Monate beim Händler und wenn nach so kurzer Zeit was kaputt geht, dann liegt der Verdacht zumindest sehr nahe, dass der Anlasser von Anfang an einen Knacks hatte. Ändert aber nix daran, dass der Händler das kostenlos reparieren muss, das ist sein Risiko im Rahmen der Gewährleistung. Also nicht abwimmeln lassen.

Alles andere greift erst, wenn die gesetzliche Gewährleistung abgelaufen ist, die A1-Garantie geht ja oft über einen wesentlich längeren Zeitraum. Insbesondere nach 6 Monaten, wenn die Beweislastumkehr eintritt, ist die Garantie natürlich besser.

Das oben ist mein Rechtsverständnis in dieser Angelegenheit, korrigiert mich, wenn ich vollkommen daneben liege.
 

mondeo901

König
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Ich kenne einen Ford-Händler, der die A1 Garantie erst nach Ablauf der Gewährleistung beginnen lässt (6Monate)
Das ist doch was ganz tolles , das ich mal etwas loben muss :respekt
 
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