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Hallo,
Ich bin neu hier und habe da ne Frage.

Ich habe mir letztes Jahr einen Mondeo Mk5 gekauft und bin eigentlich echt zufrieden mit dem Auto.
Nun kam die Frage der Anschlußgarantie auf.
Mit Autogarantien habe ich echt schon schlechte Erfahrungen gemacht.

Aber bei meinem Fordhändler meines Vertrauens fand ich mich gut aufgehoben.
Also schloss ich die Versicherung ab, kosten waren etwas über 300,-€ für ein Jahr.
Extra hin gefahren das sie sich das Auto Anschauen konnten!

Dann ca. 3 Wochen später war die große Inspektion fällig. Kosten rund 1000,-€
Bei der Nachbrsprechung der Inspektion sagte man mir der Kühler währe defekt, kosten rund 600,-€
Ich könnte aber erst weiter fahren da der Defekt nicht ganz so schlimm sei, er würde sich bei Ford wegen einer Kulanz erkundigen!

Da währe ich fast vom glauben gefallen!

Zuhause angekommen ist mir die A1 Garantie von Ford eingefallen.

Also Angerufen und nach der Garantie gefragt.
"Super"sagte man dann übernimmt das die Garantie.

Heute ca. 3 Wochen später ruft mich die Werkstatt an das ich einen Eigenanteil von 300,-€ zahlen soll weil eine wartezeit von Monaten im Vertrag steht wo ein Eigenanteil von 300,-€ fällig ist.

Das kann doch nicht sein, oder????
Es heißt doch Anschlußgarantie

Was kann ich da machen, ist das rechtens vom Autohaus?
Fühle mich Abgezockt!

Danke im voraus für Antworten
 

travel

König
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bergschleich schrieb:
Ich könnte aber erst weiter fahren da der Defekt nicht ganz so schlimm sei, er würde sich bei Ford wegen einer Kulanz erkundigen!
Ergo 3 Monate warten.
Dann bist Du und Werstatt zufrieden.
 

der_ast

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Ob die Wartezeit von drei Monaten Sinn macht, bezweifle ich. Immerhin wurde der Mangel bereits jetzt festgestellt und dokumentiert --> da wird der Garantiegeber keine Gnade zeigen.
Vielleicht lässt aber FORD mit sich reden und sie übernehmen auf Kulanz den Selbstbehalt der Versicherung.

Somit hätte der Kunde keine Kosten zu tragen, FORD würde als kooperativer Partner dastehen und die Versicherung übernimmt den Rest.

Nice Greets
Alex
 

RedCougar

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Ein Eigenanteil ist eigentlich immer im Rahmen der Gebrauchtwagen-Reparaturversicherungen (nichts anderes ist die Anschlussgarantie) fällig. Die Höhe des Eigentanteils richtet sich nach der Kilometerlaufleistung und dem Alter des Wagens.

bergschleich schrieb:
Was kann ich da machen, ist das rechtens vom Autohaus?
Fühle mich Abgezockt!
Du hast doch die Garantiebedingungen ausgehändigt bekommen. Da solltest du das auch nachlesen können. Wenn du die mit deiner Unterschrift akzeptiert hast, dann kann wohl kaum von Abzocke die Rede sein, wenn du die Bedingungen nicht vorher liest.
 
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